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Nr. 536 Ministerrat, Wien, 31. Jänner 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 31. 1.), Mecséry, Schmerling, Plener, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 14. 2.

MRZ. 1340 – KZ. 401 –

Protokoll des zu Wien am 31. Jänner 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

[I.] Staatsvoranschlag für 1866; Nachtragsdotation für die Diäten der Abgeordneten; Finanzlage des Reiches

Der Finanzminister teilte vor allem der Konferenz mit, daß die Drucklegung des Finanzgesetzes und des Staatsvoranschlages pro 1866 morgen beendet sein werde1, daß in demselben das Defizit mit 31 Millionen Gulden berechnet und daß dieses relativ wertvoller sei als pro 1865, weil im 1866er Budget kein so großer Posten wie pro 1865 „Einnahmen aus der Veräußerung der Staatsgüter mit 15 Millionen“ erscheine und weil nach Abrechnung der nicht gedeckten Abstattung an die Nationalbank mit 9 Millionen und der beschlossenen großartigen Reduktionen auch im Jahre 1866 das Defizit sich effektiv vielleicht auf 4 bis 5 Millionen stellen wird. Der Staatsminister fand es zweckmäßig, daß man das Finanzgesetz pro 1866 zur Vorlage im fertigen Zustande bereit habe, mit der Vorlage desselben an das Abgeordnetenhaus werde man jedoch den opportunen Zeitpunkt abzuwarten haben2.

Der Staatsminister brachte hierauf zwischenweilig die Frage zur Sprache, ob es nicht politisch wünschenswert wäre, die Forderung einer Nachtragsdotation für weitere 2 Monate für Diäten der Abgeordneten an das Abgeordnetenhaus zu bringen, um das allgemeine Gerede, die Regierung habe bei dem Umstande, als sie die Diäten für die Abgeordneten nur für 4 Monate präliminiert habe, ihre Absicht, dem weiteren keinen engeren Reichsrat folgen lassen zu wollen, evident dargetan, verstummen zu machen. Die Konferenz war mit diesem Antrage einverstanden3.

Der Finanzminister schritt hierauf zur Darstellung des derzeitigen Zustandes der finanziellen Mittel des Staates und der allgemeinen Finanzlage des Reiches. Es stehe fest, daß das Finanzjahr 1865 begonnen habe, ohne daß vom Kredite ein Gebrauch habe gemacht werden können. Ohne Zustimmung der Reichsvertretung könne auch kein Vorschuß auf die Einnahmen aus der Staatsgüterveräußerung4 genommen werden, || S. 125 PDF || weil auch zur Belastung der Staatsgüter verfassungsmäßig die Zustimmung des Reichsrates erforderlich ist5. Das Finanzgesetz sei aber noch nicht azustande gebracht, es fehlt daher an den Grundlagena, um bindende Geschäfte darauf stützen zu können. Die Kriegskostenentschädigung, die im Finanzgesetze als Einnahmspost erscheine, sei auch noch nicht eingegangen6, und so habe sich fortgesetzt nur mit den vorhandenen Kassamittelnb beholfen werden müssen. Es sei zwar erst ein Monat des Finanzjahres verflossen, das Defizit teile sich aber nicht nach Zwölfteln, der Monat Jänner sei vielmehr bezüglich des Erfordernisses gerade einer der stärksten, da die Zahlung des Nationalanlehenskupons 10 Millionen in Silber erheische7. Er habe alles Mögliche getan, um mit Hilfe der Kassamittel die Auslagen zu bestreiten, den Finanzbehörden und Kassen sei strenge aufgetragen worden, alle disponiblen Barschaften an die Staatszentralkasse abzuführen8, die Abfuhren gehen auch relativ gut, sonst wäre es auch nicht möglich gewesen, die Staatsausgaben nur annähernd zu bestreiten. cDie Kassamittel wurden bereits im Monat Dezember 1864 durch die Abzahlung von 9,136.000 fl. an die Bank bedeutend in Anspruch genommen, und nachdem hiezu Antizipationen gemacht werden mußten, auch für die Gegenwart sehr geschmälert. Es drängten sich nämlich in den Zeitraum vom letzten Dezember 1864 bis 14. Februar 1865, also binnen anderthalb Monaten, obige 9,136.000, der Nationalanlehenskupon mit 10 Millionen und am 14. Februar die Domänenschuld mit 11,000.000 fl., daher im ganzen 30 Millionen an außerordentlichen Auslagen zusammen. Die Kassamittel reichen daherc Die Kassamittel wurden bereits im Monat Dezember 1864 durch die Abzahlung von 9,136.000 fl. an die Bank9 bedeutend in Anspruch genommen, und nachdem hiezu Antizipationen gemacht werden mußten, auch für die Gegenwart sehr geschmälert. Es drängten sich nämlich in den Zeitraum vom letzten Dezember 1864 bis 14. Februar 1865, also binnen anderthalb Monaten, obige 9,136.000, der Nationalanlehenskupon mit 10 Millionen und am 14. Februar die Domänenschuld10 mit 11,000.000 fl., daher im ganzen 30 Millionen an außerordentlichen Auslagen zusammen. Die Kassamittel reichen daher nicht aus, um die Staatsbedürfnisse für den Monat Februar zu bestreiten, in welchem aufgenommene Vorschüsse aus dem vorigen Jahre und die Abstattung dder erwähntend 11 Millionen an die Nationalbank für die Domänenschuld fällig werden. Da müsse nun eine Vorkehrung getroffen werden, um in den Ausgaben keine Stockung eintreten zu lassen. Die Zeit dazu sei jetzt schon vorhanden, um sich vom Termine nicht überraschen zu lassen, denn das Finanzgesetz werde vor dem Monate März nicht zustande kommen.

Was die 11 Millionen für die Nationalbank betrifft, habe er darauf gerechnet, diese Summe als Vorschuß aus dem Geschäfte mit Langrand oder den Gründern der Boden-Credit-Anstalt bezüglich der Staatsgüter zu erhalten11. Die Verhandlungen mit || S. 126 PDF || Langrand haben auch bereits einen ziemlich günstigene Fortgang unter der Ägide des Baron Rothschild, der die Zahlungen vermitteln würde, genommen. Die Erscheinung der Ah. resolvierten Grundsätze für das Statut einer Immobilienanstalt in Österreich12 aber, insbesondere der in Art. 5, lit. d, vorkommende Passus: „Außerdem wird die Gesellschaft zur Sicherstellung ihrer aus dem Verkaufe von Realitäten erwachsenen Forderungen keine weitere Hypothek als das Verkaufsobjekt selbst nehmen dürfen“, habe die Verhandlungen, wo nicht ganz zerschlagen, so doch sehr bedroht. Daß Langrand für verkaufte Güter keine weitere Sicherheit, als das Verkaufsobjekt selbst biete, erhalten solle, mache ihm das Geschäft unmöglich, weil fdadurch die Erzielung einer pupillarmäßigen Sicherheit (2/3 des Wertes) paralysiert erscheine, indem der ganze Betrag des schuldigen Kaufschillings eben den ganzen Wert des Kaufobjektes erschöpfen wird, anderseitsf eben bei der Modalität der Abstattung des Kaufpreises in langen Annuitäten eine Überdeckung gum so notwendigerg sei. Es sei dies auch immer so gepflogen worden, daß auch andere Hypotheken als Sicherstellung gegeben werden konnten, die nur dann als entbehrlich erscheine, wenn sehr große bare Anzahlungen gegeben werden, was bei den Geschäften der Immobilienanstalt nur in seltenen Fällen geschehen wird. Langrand habe auch andere Punkte in den Grundsätzen beanständet und erblicke darin eine wahre Verurteilung des Geschäftes und weit mehr ein Dementi als eine Kräftigung seines Projektes. Er gebe sich übrigens der Hoffnung hin, daß er, wenn er einmal die Kommission erhalten haben werde und mit der Zeit nachweisen können werde, daß unter Beibehaltung dieses Grundsatzes das Immobiliengeschäft nicht möglich sei, eine Modifikation der Ah. genehmigten Grundsätze erlangen werde. Langrand habe in letzter Zeit bedeutende Geschäfte mit Baugründen in Paris gemacht, dort werde er unterstützt, bei uns werden ihm nur Schwierigkeiten bereitet. Es sei wahrscheinlich, daß Langrand hiedurch, vielleicht auch deshalb, weil er derzeit nicht bei vollen Geldkräften sei, in seinem Eifer, das Geschäft über die österreichischen Staatsgüter zu machen, sehr abgekühlt worden sei. Referent setze jedoch die Verhandlungen mit Langrand fort, weil, wenn die andere Gesellschaft das Entfallen dieses Konkurrenten erführe, sie ihn hnoch mehrh drücken und vielleicht das ganze Geschäft nicht zustande kommen würde. Die Sache stehe übrigens so, daß keine Gewähr vorhanden ist, daß das Geschäft bis 14. d. M. mit der anderen Gesellschaft abgeschlossen werden könne und daß daher auf diese Weise die Mittel nicht beschaffen werden können, die fällige Zahlung an die Bank zu leisten13.

Ein Auskunftsmittel könnte vielleicht darin gefunden werden, diese Staatsgüter nach Zulässigkeit bei der Bank mit Pfandbriefen belehnen zu lassen, wodurch deren künftige || S. 127 PDF || Veräußerung iin keiner Weise ausgeschlossen, sondern vielmehr erleichterti würde. Die Zeit hiezu sei freilich kurz, der Bankgouverneur würde die Sache übrigens möglichst beschleunigen. Letzterer halte übrigens dafür, daß diese Maßregel, bei welcher die Bank eigentlich sich selbst zahle, nicht den besten Eindruck machen werde, und es wäre ihm lieber gewesen, wenn die Bank hätte frei erhalten und effektiv bezahlt werden können, weil sonst das durch die Bankakte bereitete Mittel, die Valuta festzustellen, sehr abgeschwächt werden könnte. Referent habe sich übrigens in dieser Richtung bereits schriftlich an die Bank gewendet14. Der Vorgang werde aber nur der sein können, daß er zuerst die Pfandbriefe erhalte, welche dann erst auf der Börse verkauft werden müssen, was jedoch in wenigen Tagen nicht geschehen könne. Die Bank sei wohl nach § 14 ihrer Statuten ermächtigt, einen Betrag von 20 Millionen in Pfandbriefen in ihrem Portefeuille zu halten. Die Bank habe früher auch 20 Millionen in Pfandbriefen besessen, dieser Vorrat sei jetzt auf 13 Millionen gesunken, sie habe daher hiefür ein Vakuum von sieben Millionen. Wenn die Bank aber auch diese sieben Millionen Pfandbriefe jder Finanzverwaltung abkauftj, worüber mit ihr unterhandelt wird und wodurch eine Banknotenvermehrung nicht eintreten wird, so bleiben kmit Rücksicht auf den Kurs der Pfandbriefek noch immer sechs bis sieben Millionen zur Abtragung an die Bank ungedeckt15.

Als äußerstes Mittel werde da nichts anderes erübrigen, als ein Konsortium größerer Bankiers unvorbereitet zusammenzuberufen und an deren Patriotismus zu appellieren, daß sie die Wechsel geben, die eskomptiert werden können, um den Rest zu beschaffen. Die Finanzverwaltung sei auch in der Lage, ihnen dafür eine Deckung zu geben, die volle Beruhigung gewähre. Dieselbe bestünde 1. in der Überweisung der alljährlich auf circa acht Millionen sichergestellten, mit keiner Verpfändung belasteten Einnahmen aus dem Salzverlags- und Transportgeschäfte in der Marmaros, und 2. in der Überweisung der Einnahmen aus den großen Pachtverträgen über die Verzehrungssteuer und Linienmäute in großen Städten, Prag, Brünn, Krakau [ und ] der Wegmaut in Wien. Auf diese Art könnte das Defizit des Februar gedeckt und noch weitere drei Millionen zu den übrigen Leistungen in diesem Monat mobil gemacht werden. Im Jahre 1860 sei auf demselben Wege, nämlich durch Appell an den Patriotismus der Bankiers, eine Summe von fünf Millionen beschafft worden. Dies sei die Situation in Beziehung auf die Bank16.

Übergehend auf die allgemeine Finanzlage bemerkte der Referent, daß es dermal nicht mehr möglich sei, das Gleichgewicht der Staatseinnahmen und -ausgaben zu erzielen. Die Lage sei sehr ernst und die Zeit dringend, nach einem radikalen Abhilfsmittel zu || S. 128 PDF || forschen. Im vorigen Jahre seien drei Anlehen aufgelegt worden, zwar kein großes, weil die Beteiligten sagten, daß ein großes nicht gehen würde17. Durch Deponieren und Versetzen von Obligationen habe sich mehrfach geholfen werden müssen. Die unangenehme Katastrophe in Amsterdam habe pariert werden müssen, wobei wohl sonst kein anderer Schaden als der entstanden sei, als daß man lerhaltene Vorschüsse sechs Monate früher zurückzahlenl mußte18. Man habe auf verschiedene Seiten greifen müssen und zu Depotgeschäften seine Zuflucht nehmen müssen, deren Nachteile sich bei der englischen Geldmarktkatastrophe gezeigt haben. Das ewige von Monat zu Monat Leben müsse aufhören, größere Anlehen in Österreich, das schon eine ganze Musterkarte von Staatsschuldverschreibungen besitze, ziehen nicht mehr. Österreich nehme mit der Sicherheit seiner Obligationen die Mittelstufe ein, dieselben seien zwar nicht so unsicher wie die Kategorien amerikanischer und mexikanischer Obligationen, die bei einer Anzahlung von 50 für 100 zehn bis zwölf Prozent von 100 abwerfen und Schwindler zum Ankaufe locken, sie haben aber auch nicht die Stabilität wie mdie deutschen Staatseffektenm, die französische Rente und die englischen Stocks. Solange die Verhältnisse im Innern der österreichischen Monarchie nicht konsolidiert und eine Pazifikation mit Ungarn nicht eingetreten sein wird, werde in Österreich kein Vertrauen Platz greifen und von der Rehabilitierung des Kredits keine Rede sein können. Für die österreichischen Obligationen besteht aber nderzeit, wo England darin nicht handelt und auch in Paris wenig davon umgeht, ein nur auf Süddeutschland beschränkter und verhältnismäßig geringer Markt. Bedauerlich ist es, daß in London und Paris piemontesische Papiere stark umgesetzt werden, von Österreichern aber nur sehr selten Notierung vorkommt, Zustände, welche lediglich mit politischen Ursachen zusammenhängenn . Die Holländer endlicho sind mit österreichischen Obligationen bereits übersättigt. Da sei es schwer, mit einer Operation hervorzutreten und die Nötigung nahe gelegen, Depotgeschäfte zu machen, die von der Staatsschuldenkontrollkommission schonungslos aufgedeckt werden. Unmöglich könne so fortgefahren werden. Der Krebsschaden beruhe größtenteils wohl darin, daß das Abgeordnetenhaus die Termine zur Abstattung der Bankschuld so zusammengedrängt habe. Da dies aber nicht zu ändern sei, handle es sich darum, sich in der dermal bedrängten Lage Luft zu machen, was dadurch geschehen könnte, daß man, weil das Finanzgesetz pro 1865 im ganzen nicht in naher Zeit zustande kommen könne, einen Teil desselben herausziehe und ein kurzes Gesetz dem Reichsrate vorlege, mittelst welchem für den Finanzminister die Ermächtigung zur Veräußerung der Staatsgüter schon jetzt erwirkt werde. Das Abgeordnetenhaus, dessen Stimmung für die Veräußerung der Staatsgüter bekannt sei, werde dieses Gesetz kaum ablehnen. Ein solches Gesetz sei aber unbedingt notwendig, weil || S. 129 PDF || sonst auch verfassungsmäßig selbst eine Belastung der Staatsgüter bei einem Vorschußgeschäfte nicht geschehen könnte.

Der Polizeiminister teilte sein Votum in zwei Punkte, Begleichung der dermaligen momentanen Geldkrisis und Regelung des Staatshaushaltes für die Zukunft. In ersterer Beziehung handle es sich nach dem Antrage des Finanzministers um ein Gesetz über die Veräußerung oder Belastung der Staatsgüter, und es habe hierauf die Größe des Defizits keinen Einfluß. Die Frage, daß das Finanzgesetz zustande kommen müsse, sei ebenso unzweifelhaft als der Umstand, daß die 15 Millionen für die Veräußerung der Staatsgüter in den Einnahmen enthalten sein werden. Daß das Finanzgesetz im ganzen nicht in wenig[en] Tagen zustande kommen werde, sei evident, daß aber die Regierung keine Schuld trage, daß das Finanzgesetz bis jetzt nicht zustande gekommen sei, müsse jedem Unbefangenen einleuchten. Die Notwendigkeit, sich in kürzester Zeit Geld beschaffen zu müssen, habe der Finanzminister augenscheinlich nachgewiesen, und der von demselben beantragte Vorgang scheine dem Votanten zweckmäßig und korrekt. Was den zweiten Punkt, die Regelung der Finanzlage im allgemeinen, anbelangt, erkenne er die absolute Notwendigkeit, ein Gleichgewicht der Staatseinnahmen und -ausgaben herzustellen. Mit diesem Grundsatze als Phrase seien wohl längst die Regierung sowohl als das Abgeordnetenhaus gleichmäßig einverstanden. Es handle sich jedoch dabei darum, wie dies zu bewerkstelligen sei. Nach reiflicher Erwägung sei er zur Überzeugung gelangt, daß die Finanzjahre 1865 und 1866 nur als Schnitte ins Fleisch stattfinden können. Im Jahre 1867 werde durch einen neuen Organismus der Staatsverwaltung die radikale Abhilfe geschehen können. Jetzt präliminiert jeder Minister das Erfordernis seines Verwaltungszweiges, der Finanzminister veranschlagt die Staatseinnahmen, und der hiedurch nicht gedeckte Ausfall bildet das Defizit, das durch außerordentliche Mittel gedeckt werden muß. In Hinkunft muß der verkehrte Weg eingeschlagen werden. Der Finanzminister wird die Einnahmen zu berechnen haben, auf die er sicher zählen kann, er wird dann die unvermeidlichen Ausgaben für Staatsschuldentilgung und Zinsen der Staatsschuld hievon in Abschlag zu bringen haben und sonach wissen, wie groß die disponible Einnahme ist. Diese wird dann in adäquater Weise unter die Ministerien und Zentralstellen zu verteilen sein, deren Aufgabe es sein wird, ihren Organismus so zu projektieren, daß sie mit der ihnen zugewiesenen Summe unter allen Umständen die Agenden ihres Verwaltungszweiges besorgen können. pDas wäre der Weg zur Herstellung eines Normalbudgets, welches für das Jahr 1867 zu verfassen und schon jetzt vorzubereiten wäre.p Der Finanzminister erwähnte, daß auch er schon früher diese Idee erfaßt und Vorbereitungen dazu bereits getroffen habe19. Der Staatsminister stimmte dem Antrage des Finanzministers wegen Vorlage des erwähnten Gesetzentwurfes bei und teilte, was die Zukunft betrifft, die Anschauungen des Polizeiministers mit dem Beifügen, daß die Verständigen im Abgeordnetenhause gleichfalls die Überzeugung haben, daß noch zwei Jahre verstreichen werden, bevor das Defizit im Budget gänzlich verschwinden könne. Der Verwaltungsorganismus muß in || S. 130 PDF || allen Zweigen, besonders bei der Armee, vereinfacht werden, was nach zwei Jahren durchgeführt werden kann. Die beabsichtigte Ersparung pro 1865 mit 19 Millionen muß aus einer flottanten in eine reelle übergehen, und jeder Minister muß das Mittel finden, mit der ihm überwiesenen Summe im Sinne des Polizeiministers die Geschäfte seines Ressorts besorgen zu lassen. Freilich werde die Verwaltung wenigstens anfänglich nur eine mittelgute sein, der Dienst wird aber doch ohne Nachteil besorgt werden können. Bei der Justiz könne das adeliche Richteramt der Gestion der Gerichte entzogen werden20, und die Kollegialberatung könne auf ein geringeres Maß beschränkt werden. Auch in der politischen Verwaltung werden wesentliche Vereinfachungen ausführbar sein, und der Votant habe sich schon mit der Frage beschäftigt, ob man nicht etwa auf die Institution der Kaiserin Maria Theresia zurückgehen könne, wo die politischen Geschäfte jedes Kreises von dem Kreishauptmann in Person geschlichtet wurden, ohne daß eine ganze Behörde hinter ihm stand. Insbesondere werde auch das System der Steuereinhebung in analoger Weise wie in Italien wesentlich vereinfacht werden können. Der Staatsratspräsident entgegnete zuvörderst auf die Bemerkung des Finanzministers, daß die erwähnte Bestimmung in den Grundsätzen für das Statut einer Immobilienbank dem Langrand die Immobiliengeschäfte erschweren werde, daß er diese Bestimmung nicht bedauern könne, vielmehr darin eine Beruhigung finde, daß diese Maßregel so geartet sei, um dem Schwindelgeschäfte eine Grenze zu setzen21. In der qvon dem Staatsministerium in Antrag gebrachten und allseitig angenommenenq Bestimmung, daß Langrand zur Sicherstellung seiner Forderungen keine weitere Hypothek als das Verkaufsobjekt selbst nehmen dürfe, sei nichts Hartes gelegen, diese Bestimmung sei ein zweckmäßiger Damm gegen Bedrückung jener, welche Realitäten von der Immobilienanstalt kaufen, aber kein Hindernis für den Geschäftsabschluß. In der Regel frage der Verkäufer nicht nach der Person des Käufers und halte sich bezüglich des Kaufschillingrestes an das verkaufte Gut. Von dieser Bestimmung sollte daher nach des Votanten Ansicht niemals abgegangen werden. Es sei wohl möglich, daß dann das Projekt mit den Staatsgütern nicht zustande kommen werde, die Staatsverwaltung könne aber das Geschäft selbst machen, parzellieren und verkaufen, es werde wohl mehr Zeit brauchen, aber mehr Vorteil für das Ärar abwerfen. Was die finanziellen Palliativmittel für die Gegenwart betrifft, fand Votant gegen den Antrag des Finanzministers nichts zu erinnern, den Anträgen des Polizeiministers bezüglich der Einrichtung des Staatshaushaltes für die Zukunft fand Votant gleichfalls nicht entgegenzutreten, wiewohl die großen Ersparungen, die man in den Jahren 1865 und 1866 erzielen will, nur dadurch erreicht werden, daß man jetzt nichts baue und alle nicht unbedingt erforderlichen Anschaffungen verschiebe und sich in dieser Art hiefür nach zwei Jahren ein größeres Erfordernis ergeben werde. Indessen müsse doch die Regierung das Bestreben haben, das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben zu erzielen. Der Finanzminister erwiderte, daß die detaillierte Parzellierung und Veräußerung der || S. 131 PDF || Staatsgüter real wohl dann möglich wäre, wenn man von dem augenblicklichen Geldbedürfnisse nicht gedrängt wäre. In zwei Jahren sei bei so großen Komplexen eine Detaildurchführung rdurchaus unmöglichr, selbst eine Gesellschaft werde in so kurzer Zeit damit nicht zustande kommen, ssondern ein Dezennium hiezu benötigens . Die Staatsverwaltung bedürfe aber während dieses Bienniums dringend des Erlöses aus den Staatsgütern, tum ihre Verpflichtungen aus der Bankakte zu erfüllen, und hiezu sei das Kapital einer Gesellschaft unerläßlich. Die Parzellierung und Veräußerung der Staatsgüter an kleine Abnehmer in die Hand der Staatsorgane nehmen (welche übrigens hiezu auch weniger Geschick als die Agenten einer frei sich bewegenden Gesellschaft haben), hieße die Abzahlung der Bankschuld auf eine lange Reihe von Jahren hinausschieben. Die Folgen für die Valuta wären wohl zweifellos.t

Schließlich einigte sich die Konferenz auch darüber, daß es opportun sei, das Gesetz über die sofortige Ermächtigung der Staatsverwaltung zur Veräußerung der Staatsgüter gleichzeitig mit der Anforderung der Nachtragsdotation für zwei Monate für Diäten der Abgeordneten dem Abgeordnetenhause vorzulegen22.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 13. Feber 1865. Empfangen 14. Februar 1865. Erzherzog Rainer.