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Nr. 301 Ministerrat, Wien, 15. und 17. Dezember 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (15. 12.), Schurda (17. 12.); VS. Erzherzog Rainer; BdE. (Erzherzog Rainer 17. 12.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wikkenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 7. 1. 1863.

MRZ. 1106 – KZ. 4032 –

Protokoll des zu Wien am 15. und 17. Dezember 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit, des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.[Sitzung vom 15. Dezember 1862][anw. Erzherzog Rainer, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wikkenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy; abw. Rechberg, Pratobevera, Burger]

I. Einführung der Kreisvertretungen in Tirol

Der Staatsminister referierte über seine Allerhöchstenortes gestellten Anträge betreffend die Einführung einer Kreisvertretung in Tirol mittels eines Landesgesetzes, dessen Entwurf beiliegta, 1. Hierauf las der Staatsminister den Auszug aus den Beratungen des Staatsrates über diesen Gegenstand2.

|| S. 123 PDF || Der Präsident des Staatsrates knüpfte daran folgende Bemerkungen. Die Meinungsverschiedenheit zwischen dem Staatsministerium und dem Staatsrate in Absicht auf den Nutzen und die Opportunität der Einführung von Kreis- und Bezirksvertretungen überhaupt ist prinzipiell und datiert schon lange her. Auch Freiherr v. Lichtenfels glaubt, daß es in der Gemeinde und im Landtage Stoff und Spielraum zu politischen Bewegungen so viel gebe, daß es wahrlich vom Überfluß ist, noch ein Zwischenglied zu schaffen und damit die Agitation zu vervielfältigen. Wenn die Landtage selbst darnach verlangen, möge es politisch klug sein, daß die Regierung sich nicht widersetze, aber sie kann sich wahrlich nicht berufen finden, damit die Initiative zu ergreifen. Die Haltung, welche diesfalls in Dalmatien beobachtet wird3, dürfte sich auch für Tirol empfehlen, zumal die Kreisvertretung in Tirol die Abtrennung Welschtirols wesentlich begünstigen wird. Auch der Kostenpunkt verdiene reife Erwähnung, indem die Gemeindeumlagen, welche nach Berechnung des Reichsrates Grafen Brandis4 bereits über eine Million Gulden betragen, durch die Kosten der Kreisvertretungen (für besoldete Beamte, Diener, Lokalitäten, Reisevergütungen etc.) einen wesentlichen Zuwachs erhalten würden. Minister Ritter v. Lasser äußerte , er sei auch keineswegs bim allgemeinenb für die Kreisvertretungen eingenommen, wohl aber schwärmen die Demokraten und Italianissimi in Tirol dafür: sie wissen warum; cihr Streben geht aber auf einen Kreistag für ganz Südtirol mit Landtagsbefugnissenc . Ein Bedürfnis din administrativer Richtungd ist nicht dazu vorhanden, zumal in jenem Lande bereits Konkurrenzen5 für alle möglichen Zwecke bestehen. Indessen halte Votant es für politisch klug, wenn die Regierung hiebei ein einer ungefährlichen Richtung (zwei Kreistage und bloß administrativ)e die Hand bietet, besonders da dessenungeachtet die Majorität des Landtages nicht für die Kreisvertretung gestimmt sein wird. Ad specialia übergehend bemerkt der Minister, der § 44 über den Wirkungskreis werde in praxi schwer durchzuführen sein6. Im § 45 wäre der Kreisstraßen keine Erwähnung zu tun, weil solche Straßen in Tirol faktisch nicht existieren. Der Polizeiminister erwartet überhaupt von den Kreisvertretungen keine fruchtbare Pflege der materiellen Interessen, da dieselben ihnen meistens räumlich nicht nahe genug liegen. Für Südtirol sei aber eine Kreisvertretung selbst von bedenklichen Folgen, und der Minister könne daher nicht dafür stimmen, daß die Regierung damit die Initiative ergreife.

Der Meinung des Polizeiministers schlossen sich an die Minister Graf Nádasdy, Edler v. Plener und Graf Wickenburg, während der ungarische Hofkanzler mit dem Referenten stimmte. Der Staatsminister bat jedoch, heute noch zu keiner definitiven || S. 124 PDF || Abstimmung über die Grundfrage zu schreiten, welche bezüglich Böhmens, Mährens und Schlesiens ohnehin nochmals in reife Erwägung wird gezogen werden müssen7 und nicht wohl einseitig für ein Kronland erledigt werden kann. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Vorsitzende geruhten sofort die Diskussion über diese Frage zu vertagen.

Fortsetzung am 17. Dezember 1862. Vorsitz und Gegenwärtige wie vorne, nur statt dem Kriegsminister dessen Stellvertreter FML. Ritter v. Schmerling, dann der Minister des Äußern Graf Rechberg.

Der Staatsminister entwickelte nochmals eingehend die Gründe, welche ihn zu dem Beschluße führten, die Institution der Kreisvertretung in Tirol in Betracht zu nehmen. Ein ganz besonderes Gewicht glaubte er darauf legen zu sollen, daß sich nicht nur der dortige Statthalter8, sondern auch die Landeskommission, also kompetente Stimmen des Landes für die Kreisvertretung ausgesprochen haben. Er wies ferner darauf hin, daß gerade die geographische Lage Tirols eine solche Vertretung rechtfertige, denn da bekanntlich zur Winterszeit ganze Gebiete voneinander abgesperrt sind, so werde die Kreierung eines solchen autonomen Mittelorganes in Ansehung der gemeinsamen inneren Angelegenheiten derselben eine besondere Bedeutung erlangen. Ebensowenig könne die Tatsache geleugnet werden, daß zwischen dem nördlichen und dem Südtirol ein so bedeutender Unterschied bestehe, wie [er] wohl in keinem andern Kronlande vorkommt, denn abgesehen von der Sprachverschiedenheit seien auch die ganze Kultursweise, Sitten und Gebräuche verschieden, und da scheine es doch gewiß auch angezeigt, diesen eigentümlichen Verhältnissen bei dieser materiellen Frage Rechnung zu tragen. Wenn die Institution der Kreisvertretung nicht auch in anderen Ländern eingeführt wird, so sei eben der Grund nur darin zu finden, weil ein ähnliches Bedürfnis daselbst nicht besteht und ihnen diese Institution nicht aufgedrungen werden kann. Hier aber gegenüber dem einstimmigen Wunsche der Landeskommission und des Landeschefs scheine es für die Regierung doch schwer zu sein, diese Sache in der Vorlage nicht aufzunehmen, so wie es überhaupt inkonsequent sein dürfte, hier etwas, was von den Interessen der Bevölkerung geboten erscheint, preiszugeben. Der Staatsratspräsident äußerte, alles bisher in der Frage Vernommene habe ihn nur in seiner Meinung bestärkt, daß die Regierung darin nicht die Initiative ergreifen soll. Anlangend die Bedürfnisse des Landes, so verhalte es sich diesfalls in Tirol wohl kaum anders, als in allen übrigen Gebirgsländern. Finde man es in diesen Ländern und namentlich in dem territorial sehr ungünstig gestalteten Galizien nicht notwendig, so könne ein derlei Bedürfnis auch in Tirol nicht bestehen. Im allgemeinen sei Votant nicht dafür, daß man immer neue Vertretungen schaffe, die sicher nicht der Regierung Vorteile bringen, wohl aber nationale Bewegungen zu unterstützen und politischen Agitationen einen noch größeren Spielraum zu eröffnen geeignet sind. Allerdings werde die Regierung, wenn der Landtag die Kreisvertretung verlangt, nicht ausweichen können, aber selbst damit aufzutreten scheine umsoweniger angezeigt zu sein, als man wahrlich derlei || S. 125 PDF || Vertretungen schon genug hat und zu ihrer Vermehrung nicht selbst die Hand bieten sollte. Der Minister Ritter v. Lasse r erinnerte, daß die Bezirksvertretungen eigentlich in Tirol in gewisser Form bestehen, namentlich in allen Konkurrenzen, indem da der Usus ist, daß die Bezirksgemeindevorsteher regelmäßig zusammenkommen, um gemeinschaftlich ihre Beschlüsse zu fassen. Dies sei eine so uralte Einrichtung, daß sie auch künftig fortleben werde, und dieser Umstand könnte also ein Motiv sein, daß die Kreisvertretung in Tirol eigentlich nicht notwendig ist. Auch sei es wahrscheinlich, daß die Kreisvertretung im Landtage von der Majorität gar nicht angenommen werde, allein dessenungeachtet sei Votant für diese Vorlage, weil die Regierung nur politisch klug handelt, dasjenige von ihrem Standpunkte selbst anzuregen, was als im Interesse des Landes gefordert wird. Eine politische Gefahr könne aus dieser Schöpfung nicht erwachsen, weil eben für Welschtirol nicht eine, sondern zwei Kreisvertretungen konstituiert werden sollen, welche Teilung ganz geeignet ist, den politischen Bestrebungen die Spitze zu brechen9. Ritter v. Lasser erachtete sonach, mit dem Staatsminister stimmen zu sollen. Der Polizeiminister besprach die speziellen Verhältnisse Tirols und kam zu dem Schlusse, daß, wenn überhaupt die Einfügung eines Mittelorganes zwischen der Gemeinde und der Landesvertretung in Tirol erforderlich erscheint, er die Bezirksvertretung vorziehen würde, weil eine solche Vertretung in Nordtirol in Hinblick auf die dortigen Verhältnisse sich notwendiger als eine Kreisvertretung darstellt und in Südtirol es immer besser ist, dieses Institut im kleineren in Anwendung zu bringen. Dieser Meinung schlossen sich der Minister des Äußern, der Finanzminister und der Minister Graf Esterházy an. Der Handelsminister teilte die Ansicht des Staatsratspräsidenten, daß die Regierung in der Sache nicht die Initiative ergreifen, sondern den Landtag an sich kommen und zuwarten soll, was dieser verlangen wird. Der Minister Graf Nádasdy, der ungarische Hofkanzler und der Kriegsministerstellvertreter stimmten dem Staatsminister bei.

Dieser Abstimmung gemäß waren die Meinungen geteilt, und Se. k. k. Hoheit behielten sich vor, diese Angelegenheit Sr. Majestät zur Ah. Entscheidung vorzulegen, wobei Höchstdieselben sich mit Rücksicht auf die eigentümlichen Verhältnisse des Landes für die Einführung der Kreisvertretung aussprachen10.

II. Straßenkonkurrenzgesetz für Tirol

Hierauf referierte der Staatsminister über das Straßenkonkurrenzgesetz für Tirolf, 11, bezüglich dessen im Staatsrate das Bedenken erhoben wurde, daß laut des diesbezüglichen Entwurfes zur Einreihung einer Straße unter die Konkurrenzstraßen nur die Genehmigung der Behörde gefordert werde, während nach den Bestimmungen der gleichen Entwürfe für die übrigen Länder hiezu ein Landesgesetz, also die Ah. Genehmigung erforderlich ist. Diesem Einwurfe glaubte der Staatsminister entgegenhalten zu sollen, daß, nachdem in Tirol die Einreihung einer Straße unter || S. 126 PDF || die Konkurrenzstraßen zunächst von der Kreisvertretung12 ausgeht und dieser kein legislativer Wirkungskreis zusteht, diesfalls auch von einem Landesgesetze keine Rede sein könne. Konsequent könnte der legislative Standpunkt auch für die Landesvertretung nicht festgehalten werden, welche entweder im Rekurswege oder, falls die Kreisvertretung ihre Pflicht versäumt, über Einschreiten der Landesstelle oder im Wege der Initiative in die Lage kommen kann, eine Straße für eine Konkurrenzstraße zu erklären. Insoferne man sich mit der ohnedies vorbehaltenen Zustimmung der Behörden nicht begnügen wolle, so liege es ja nur in der Machtvollkommenheit der Regierung, [eine] solche Instruktion hinauszugeben, daß die Angelegenheit zur Einholung der Ah. Genehmigung vorgelegt werden muß.

Der Staatsratspräsident bemerkte, daß er mit diesem Einwurfe auf den Widerspruch, der hier im Gegenhalte zu den bereits beratenen Konkurrenzgesetzen besteht, aufmerksam machen wollte. Denn während nach den einschlägigen Bestimmungen der letzteren Gesetze die Einreihung einer, und zwar selbst einer kleineren Straße unter die Konkurrenzstraßen nur durch ein Landesgesetz, also infolge Ah. Sanktion bewirkt werden kann, soll in Tirol selbst für solche Straßen, welche das ganze Land durchziehen, nur die Genehmigung der Behörde hinreichend sein. Diese Ungleichheit scheine ihm nicht gerechtfertigt zu sein, und wenn schon diese Bestimmung für Tirol befürwortet werden sollte, so würde Votant eher den Wunsch daran knüpfen, daß dasselbe auch für alle übrigen Länder festgestellt werde und in diesen Angelegenheiten die Ah. Sanktion entfalle.

Nach einer längeren Diskussion, in welcher die Gründe für und wider erwogen wurden, erklärte der Staatsminister , von seiner Meinung abzugehen und sich der Ansicht des Freiherrn v. Lichtenfels anzuschließen, daß der vorliegende Entwurf mit den diesbezüglichen Bestimmungen der übrigen Entwürfe in Harmonie gebracht werde, und es wurde sich sonach in dem Beschlusse geeinigt, daß in den §§ 2, 6, 7 und 14 statt „Kreis- und Landesvertretung“ das Wort „Landesgesetz“ gebraucht werden soll, wobei auch die Konferenz über Anregung des Ministers Ritter v. Lasser g(der übrigens dagegen, daß eine Kreisstraße durch ein Landesgesetz bestimmt werde, sich aussprach und wollte, daß der diesfällige Beschluß der Kreisvertretung im Wege der Statthalterei etc. zur Ah. Genehmigung vorgelegt werde)g für zweckmäßig erkannte, aus dem Gesetzentwurfe betreffend die Kreisvertretung in Tirol, und zwar aus dem § 45 desselben, den Ausdruck „die Kreisstraßen“ wegzulassen13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. [Wien, 7. 1. 1863 h .] Empfangen 7. Jänner 1863. Erzherzog Rainer.