Nr. 259 Ministerrat, Wien, 25. August 1862 — Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend Rechberg 29. 8., Nádasdy, Schmerling, Lasser 30. 8., Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling, Burger; abw.abwesend Mecséry, Degenfeld, Pratobevera, Lichtenfels; BdR.Bestätigung des Rückempfangs fehlt.
MRZ. 1063 – KZ. 2746 –
- I. a) Übertragung der Handelsmarine- und Schiffahrtsangelegenheiten vom Handels- an das Marineministerium; b) Auflösung der Zentralseebehörde
- II. a) Übertragung der Post- und Telegraphenangelegenheiten vom Finanz- an das Handelsministerium; b) Übertragung der administrativen Gewerbeangelegenheiten vom Staats- an das Handelsministerium
Protokoll I der Ministerkonferenz am 25. August 1862 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. a) Übertragung der Handelsmarine- und Schiffahrtsangelegenheiten vom Handels- an das Marineministerium; b) Auflösung der Zentralseebehörde
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, Allerhöchst dieselben seien gewillt, zur Ernennung eines eigenen Marineministers zu schreiten und diesen Posten dem Statthalter Freiherrn v. Burger anzuvertrauen1. Der letztere habe in einem Allerhöchstenortes überreichten Memoire die höheren Staatsinteressen geltend gemacht, welche dafür sprachen, daß die Leitung der Zivil- oder Handelsmarine, dann der Seeschiffahrtsangelegenheiten überhaupt in die Hand des Ministers || S. 186 PDF || für die k. k. Kriegsmarine gelegt werden2, und damit auch Anträge in bezug auf die Auflösung der Zentralseebehörde in Verbindung gebracht3. Wofern diese Vereinigung der Kriegs- und Handelsmarineangelegenheiten beschlossen würde, könnten vielleicht dafür die Post- und Telegraphenangelegenheiten dem Handelsministerium zugewiesen werden, wobei ein Wunsch des Abgeordnetenhauses in Erfüllung gebracht und zugleich dem ohnehin überbürdeten Finanzminister eine Erleichterung verschafft werden würde. Hierauf geruhten Se. Majestät den Freiherrn v. Burger aufzufordern, über die in seinem Elaborat niedergelegten Anträge zu referieren.
Freiherr v. Burger erörterte hierauf in einem längeren Vortrage vorerst die Nachteile, welche in politischer Beziehung daraus entspringen, daß die Leitung der österreichischen Handels- und Kriegsmarineangelegenheiten, unter den gegenwärtigen Verhältnissen und Bestrebungen auf der italienischen Halbinsel, nicht bei einer obersten Behörde konzentriert ist. Die Erfahrung der letzten Jahre habe gezeigt, daß dieser Dualismus unsere maritime Stellung und die Sicherheit der Küstenländer nicht minder als unsere Handelsschiffe gefährdet. Einer so energischen, rastlosen und konzentrisch wirkenden Aggression, wie die Österreich zur See bedrohende, gegenüber müßte man sich auch durch angemessene Zentralisierung stärken. Unter den gegenwärtig bestehenden Einrichtungen stehen die Zivil- und Kriegsmarine ohne Zusammenhang da. Die von der Zentralbehörde in Wien ausgehenden Aufträge gelangen erst spät und abgeschwächt an die in den verschiedenen Ländern liegenden unteren Organe, und die Zentralseebehörde vermag ihren Anordnungen außerhalb des Küstenlandes nicht den nötigen Nachdruck zu verleihen. Dieser Zustand wirkt auf das ganze Seewesen nachteilig zurück und erheischt bei den sich in Italien vorbereitenden Ereignissen dringend Abhilfe — eine Abhilfe, auf die Referent bereits 1850, wiewohl erfolglos, hinzuweisen sich erlaubt habe4. Die Gründung der Zentralseebehörde sei allerdings ein Fortschritt gegen früher gewesen, wo die Schiffahrts-, Handels-, Sanitäts- und Fischereiangelegenheiten unserer Küsten von fünf Landesstellen ohne alle Übereinstimmung geleitet wurden. Allein mochte man auch bei der Gründung der Zentralseebehörde aussprechen, daß sie eine Reichsbehörde sei, tatsächlich war und blieb sie doch nur eine Mittelbehörde, welche ihre Wirksamkeit über mehrere Kronländer erstreckt, ohne daß sie deswegen den politischen Landesstellen förmlich || S. 187 PDF || bund in der Arta übergeordnet wäre, wie es die Reichszentralbehörden in Wien sind5. Bald überzeugte man sich, daß der kostspielige und komplizierte neue Apparat nicht nach Wunsch funktioniere, und es sind selbst Anträge zu dessen Aufhebung vorgekommen, zum Beispiel vom Statthalter in Dalmatien und neuestens von der Fiumaner Komitatsbehörde. Freiherr v. Burger habe als mehrjähriger Präsident der Zentralbehörde — gleich seinem Amtsvorfahren — Gelegenheit gehabt, sich von den Mängeln dieses Instituts zu überzeugen und könne daher nur auf die gänzliche Aufhebung desselben antragen6. Fragt man, an wen die Geschäfte der Zentralseebehörde überzugehen hätten, so sei die Antwort: teils an das Marineministerium, teils an die zu bildenden Inspektorate und die ihnen untergeordneten Hafen- und Seesanitätsämter. Die Demarkationslinie ist leicht zu finden: Die Lokalangelegenheiten bleiben den Lokalbehörden überlassen, die Inspektorate — wozu die bereits außerhalb des Küstenlandes vorhandenen Seeinspektoren den Kern geben — fungieren als zweite Instanz, das Ministerium als dritte und hat selbstverständlich auch alle Geschäfte, welche wegen ihres Einflusses auf mehrere Inspektorate oder wegen ihrer Wichtigkeit nur im Zentrum behandelt werden können. Dieses vorausgeschickt, formulierte Freiherr v. Burger seine Anträge beiläufig folgendermaßen:
1. Die Leitung der Zivilmarine — der Seeschiffahrt und der Seesanitäts- und Hafenangelegenheiten — hätte an das Marineministerium überzugehen, in welchem dafür eine eigene, aus Zivilbeamten zusammengesetzte Abteilung zu bestehen hätte.
2. Die Zentralseebehörde zu Triest wäre aufzuheben, und deren Geschäfte wären nach der oben angegebenen Demarkation unter das Ministerium, die Inspektorate und die Hafenämter zu verteilen. Für das Küstenland wäre ein Inspektorat neu zu gründen. Die bei der neuen Organisierung nicht verwendeten Beamten der Zentralseebehörde treten in Disponibilität.
Der Minister des Äußern pflichtete in allen Punkten den wohlbegründeten Anträgen der Vorstimme bei. Die konzentrierte Leitung der Handels- und der Kriegsmarine verbürge den Handelsschiffen einen ausgiebigeren Schutz mit Beseitigung weitwendiger Korrespondenzen unter den Ministerien; und andererseits werde die Kriegsmarine im eintretenden Falle sich der Mittel der Handelsmarine schneller und mit besserem Erfolg bedienen können — wozu Se. Majestät der Kaiser noch beizufügen geruhten, daß dann auch auf die Beendigung der so || S. 188 PDF || lange schwebenden wichtigen Angelegenheit der Marineinspektionb zu rechnen sein würde. Minister Graf Nádasdy fände im wesentlichen gegen die Überweisung der Handelsmarine und [der] Schiffahrtsangelegenheiten an das Marineministerium nichts zu erinnern, wofern diesfalls von Seite des Reichsrates keine Anstände zu besorgen sind. Der Handelsstand dürfte mit dieser Änderung vielleicht aus dem Grund nicht ganz zufrieden sein, weil man besorgen wird, daß infolgedessen mit der Zeit die oberste Leitung der Seehandelsangelegenheiten ganz in militärische Hände gelangen würde. Der Staatsminister glaubt, daß es sich heute wohl nur um eine Ah. Schlußfassung über den ersten Antrag, die Überweisung der Handelsmarine an den Marineminister handeln dürfte. Sollte dieser Antrag Ah. genehmigt werden, würde es erst die Sache des neuen Marineministers sein, über die zu seinem Ressort gehörende Frage der Zentralseebehörde nach reifer Erwägung seine Anträge zu erstatten. In bezug auf den Antrag 1 scheint es dem Staatsminister von Wichtigkeit, daß die Finanzlage es bei uns zur Notwendigkeit macht, die Kriegsmarine in einer solchen Beschränkung zu halten, daß sie bei dem Ausbruch eines Seekrieges einer ergiebigen Aushilfe durch Handelsschiffe, Kapitäne und Matrosen bedarf. Damit aber diese Aushilfe seinerzeit schnell und in der erforderlichen Weise geleistet werde, muß die Handelsmarine bereits im Frieden diesem Zwecke entsprechend geleitet werden, und da dieses durch die Konzentrierung der Leitung beider Marinen in eine Hand am sichersten erreicht werden kann, müßte Ritter v. Schmerling auch die Konzentrierung bevorworten. Minister Ritter v. Lasser äußerte, die Zentralseebehörde habe ihm niemals ein wesentlich notwendiges Organ geschienen. Die Kreierung derselben sei wohl mehr aus dem Wunsche des neu geschaffenen Handelsministeriums hervorgegangen, sich ein exklusives Organ für Handels- und Schiffahrtszwecke zu bilden. Gegen die Auflösung dieser Behörde fände daher Ritter v. Lasser nichts zu erinnern, müsse aber bemerken, daß das Vorhandensein der besonderenc Inspektorate als zweite Instanz wohl auch nicht streng nötig sei, indem man den Inspektor der bezüglichen Landesstelle zuweisen kann, wodurch die letztere zur Instanz ein Seehandelssachend erhoben und der Vorteil gewonnen würde, daß die politische Behörde mehr gekräftigt wäre. Es liegt nämlich im gouvernementalen Interesse, die Provinzialautoritäten zu konsolidieren, nicht aber zu zersplittern. Obgleich demnach des Votanten Meinung über die Zentralseebehörde bereits feststeht, teile er völlig die Meinung, daß der Beschluß darüber vertagt werden könne. Was man über den Antrag 1 bis jetzt gesagt hat, habe den Minister Ritter v. Lasser noch nicht überzeugt, daß die Überweisung der Zivilmarine an das Marineministerium nötig sei; auch sei ihm nicht bekannt, daß die bisherige Geschäftsverteilung geschadet habe. Obgleich diese letzte Ansicht teilend, glaubt doch der Finanzminister , daß der innige Zusammenhang der Angelegenheiten unserer Kriegs- und Handelsmarine die Konzentrierung ihrer Leitung in einer Hand wünschenswert mache. Die Gründung eines eigenen Marineministeriums gebe hiezu die beste || S. 189 PDF || Gelegenheit, und Edler v. Plener unterstütze daher den Antrag 1, der auch isoliert erledigt werden könne. Übrigens teile er nicht die Meinung derjenigen, welche die Zentralseebehörde als ein entbehrliches Organ betrachten, da er vielmehr Gelegenheit hatte, ihre nützliche Wirksamkeit zu beobachten. Die Frage über den Fortbestand dieser Behörde dürfte jedoch erst später in Betrachtung gezogen werden.
Der Handelsminister äußerte, es sei für ihn schwer, hier im Augenblicke über so wichtige Angelegenheiten eine erschöpfende Äußerung abzugeben. Es seien ihm die Pläne und Vorschläge des Freiherrn v. Burger, insoweit sie sich auf die Ausscheidung der Handelsmarine beziehen, früher nicht bekannt gewesen, und er vernehme sie jetzt zum ersten Mal. Sie erfüllten ihn aber mit Staunen und Bedauern. Die Frage wegen Verschmelzung der Leitung der Kriegsmarine mit jener der Handelsmarine sei wiederholt und zuletzt im Jahre 1860 bei der sogenannten Ersparungskommission zur Sprache gekommen7. Der Marineintendant Cozzer habe dieselbe damals über Auftrag des hohen Marineoberkommandos angeregt8. Sie sei jedoch von dem Präsidium jener Kommission, mit Zustimmung der übrigen Kommissionsglieder, so erschöpfend widerlegt und abgelehnt worden, daß Graf Wickenburg bitte, diese motivierte Ablehnung wörtlich vorbringen zu dürfen. Nachdem Se. Majestät hiezu die Ah. Erlaubnis zu geben geruht hatten, las der Handelsminister das dem Protokoll in Abschrift beigeschlossene Votume . Graf Wickenburg fuhr hierauf fort, die gleichen Verhältnisse wie 1860 bestünden auch jetzt noch. Die Handelsmarine und die Seeangelegenheiten bildeten einen der wesentlichsten Bestandteile der Agenden des Handelsministeriums. Der Handel zur See sei der wichtigste und umfangreichste; er übersteige jenen zu Land um ein Bedeutendes. Der Verkehr auf diesem Wege erreiche die Summe von mehr als 300 Millionen. Ihn noch mehr zu beleben und zu ermuntern sei eine der Hauptaufgaben des Handelsministeriums. Hiezu sei aber nötig, daß es in beständiger Übersicht aller Bedürfnisse und Verbindungen bleibe, daß es das Seegewerbe und was dazu gehört, dann die Seesanität und die Seegesetzgebung in seinem Ressort habe. Seine Wirksamkeit dürfe nicht allein den Binnenhandel, sie müsse auch den Welthandel umfassen. Es könne also das eine von dem anderen nicht ohne den größten Nachteil getrennt werden. Dem Handelsministerium die Handelsmarine zu entziehen hieße, es vollständig desorganisieren und eines seiner wichtigsten Lebenselemente berauben. Die Zentralseebehörde, welche die früher unter fünf Landesstellen zersplitterten Seeangelegenheiten in sich vereinigt, sei bei ihrer Entstehung im Jahre 1850 als ein Institut von großer Bedeutung allgemein freundlich begrüßt || S. 190 PDF || worden. Es habe der Erwartung vollkommen entsprochen und — wie dies aus einer neuerlich im Finanzministerium gemachten Zusammenstellung erhellt — auch vieles geleistet. In letzter Zeit war die Zentralseebehörde in ihrer Tätigkeit durch den Umstand gehemmt, daß selbe weder einen Präsidenten noch einen Vizepräsidenten hatte9. Jetzt, wo Se. Majestät der Kaiser eben erst den talentvollen Sektionsrat Becke zum Vizepräsidenten zu ernennen geruht haben, würde diese Behörde neues Leben erhalten10. Andererseits könne sie auch nicht ohne Zustimmung des Reichsrates aufgehoben werden, nachdem sie im Reichsgesetzblatt als eine Reichsbehörde bezeichnet worden ist11. Sie sei ferner das Organ, durch welches das Handelsministerium seine Anordnungen in den Küstenländern ausführt und Aufschlüsse über die wachsenden Handelsverhältnisse und die daran sich knüpfenden Anträge erhält. Wenn auch in diesem Augenblicke ein Funktionär aus dem Zivilstande an die Spitze des Marineministeriums gestellt wird, so könne dies vorübergehend sein, und werde — wie es wahrscheinlich ist — in nicht zu ferner Zeit ein Vizeadmiral oder Kontreadmiral diesen Platz einnehmen, so trete dann die militärische Verwaltung in den Vordergrund. Eine zweite Sektion in dem vereinigten Marineministerium bloß für die Handelsmarine zu bilden hieße das Zusammengehörige zersplittern und die einheitliche oberste Leitung der Kommerzangelegenheiten unmöglich machen. Auch würde diese zweite Sektion kaum hinreichende Beschäftigung finden. Von einer Ersparnis werde keine Rede sein, da statt der Zentralseebehörde Unterorgane mit ausgedehnterem Wirkungskreise zu schaffen und zugleich die hauptsächlichsten Kräfte aus der Zentralseebehörde an das Ministerium zu ziehen wären, was zur Folge haben wird, daß sowohl das Ministerium als die fünf Inspektorate mit technischen Beamten dotiert werden müßten. Bei der Organisierung des Handelsministeriums sei allgemein anerkannt worden, daß demselben die Zentralseebehörde als lebenskräftiger Faktor untergeordnet sein müßte. In dem Allerhöchstenortes erst kürzlich genehmigten Organismus des Marineministeriums geschehe von der Übertragung eines Teiles des Wirkungskreises des Handelsministeriums keine Erwähnung12. Beide Ministerien könnten nach ihren bisher festgestellten Organismen sehr gut nebeneinander bestehen. Die Tendenz gehe gegenwärtig dahin, die Wirksamkeit des Handelsministeriums — wegen seines Einflusses auf den allgemeinen Wohlstand und der Eröffnung neuer Einnahmsquellen — zu erweitern und zu kräftigen. Um zum Zwecke zu gelangen, scheut das Abgeordnetenhaus keine Auslagen, während die Einrichtung des Marineministeriums mindest kostspielig gewünscht wird. Wenn es jetzt schon schwer ist, das Budget des letzteren durchzubringen, so werde man auf noch größere Hindernisse stoßen, wenn das Erfordernis durch den Zuwachs der Hafenbauten namhaft anschwellen wird. Graf Wickenburg spreche nicht für sich, sondern für die || S. 191 PDF || Sache, und er halte die Ausführung der Vorschläge des Statthalters Baron Burger für höchst folgenschwer, denn ihre Verwirklichung würde das Handelsministerium lahmlegen, sodaß es beinahe besser wäre, dieses Ministerium vollständig aufzulösen, da es ja doch nur mehr ein Bruchstück wäre und seine schöne große Aufgabe nicht ferner zu erfüllen in der Lage sein würde.
Statthalter Freiherr v. Burger entgegnete, daß sein Antrag wegen Überweisung der Seehandelsangelegenheiten wesentlich auch durch die dermaligen bedrohlichen politischen Verhältnisse motiviert sei, welche eine Konzentrierung aller maritimen Kräfte erheischen. Die Tendenz dieses Antrages gehe übrigens keineswegs dahin, die Handelsschiffahrt unter militärische Disziplin zu bringen oder die zum Gelingen der Handelsunternehmungen allerdings unentbehrliche Freiheit zu beeinträchtigen. Die im Marineministerium aus Zivilbeamten zu bildende Sektion würde nämlich die Leitung der Seehandels- und Schiffahrtssachen in einer Weise zu besorgen haben, welche — ohne die nötige Autonomie der Kaufleute und Reeder zu beeinträchtigen — zugleich den kommerziellen und den militärischen Zwecken förderlicher wäre als die gegenwärtige getrennte Leitung. Von einer reellen Vermehrung des Staatsaufwandes aus dieser Vereinigung könne keine Rede sein, da der Zuwachs bei dem Budget des Marineministeriums durch die Ersparnis bei dem Handelsministerium mehr als aufgewogen werden wird. Tatsächlich findet jetzt eine doppelte und somit unproduktive Bearbeitung derselben Geschäfte in der Zentralseebehörde und im Handelsministerium statt, welcher Kraftversplitterung gesteuert werden würde. Daß der Triester Handelsstand mit der obersten Leitung der Schiffahrtsangelegenheiten von Wien aus nicht zufrieden war, habe Baron Burger während seines 30jährigen Aufenthalts im Küstenlande in verschiedenen Stellungen — als Präsident der Handelskammer, als Statthalter und als Präsident der Zentralseebehörde — zu beobachten Gelegenheit gehabt; eine Veränderung würde daher auch von dieser Seite gut aufgenommen werden.
Der Finanzminister machte darauf aufmerksam, daß die in der Ersparungskommission 1860 geltend gemachten Argumente nicht gegen die Vereinigung [der] Zivil- und Kriegsmarineleitung im Ministerium, sondern gegen die Verschmelzung der Zentralseebehörde mit dem Marineoberkommando gerichtet waren, welche letztere jetzt gar nicht in Frage steht. Der ungarische Hofkanzler hält die Vereinigung der gesamten Marineleitung für unausweichlich unter den gegenwärtigen Verhältnissen. Die bisherige Trennung sei am meisten vom Übel, und das Beispiel der Staaten, welche eine große Marine haben, sollte uns zur Nachahmung auffordern. In Frankreich ist der Marineminister kein Militär, und derselbe leitet nebst den Kriegs- auch die Handelsmarineangelegenheiten unbeschadet der Wirksamkeit des Handelsministeriums. Die Frage über den Fortbestand der Zentralseebehörde dürfte wohl erst später zur Entscheidung gebracht werden. Indes müßte Graf Forgách bekennen, daß diese Behörde, welche bald als dritte, bald als zweite, ja erste Instanz fungiert, keine glückliche Schöpfung sei, gwas [er] nach seinen Erfahrungen, die er bei seiner Dienstleistung am Fiumaner Gubernium hatte, zu behaupten wagtf was [er] nach seinen Erfahrungen, die er bei seiner Dienstleistung am Fiumaner || S. 192 PDF || Gubernium hatte, zu behaupten wagt. Minister Graf Esterházy stimmte ebenfalls für die vereinigte Leitung beider Marinen und für die Vertagung des Beschlusses über die Zentralbehörde FML. Ritter v. Schmerling äußerte, er könne auch seinerseits die vereinigte oberste Verwaltung der homogenen Angelegenheiten beider Marinen nur bevorworten, nachdem daraus in Tagen der Gefahr nur ein ausgiebigerer Schutz für unsere Handelsschiffe und die Kräftigung der Kriegsmarine hervorgehen könne.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Allerhöchst sich für die Überweisung der Seehandels-, Schiffahrts- und Fischereiangelegenheiten an das Marineministerium auszusprechen mit dem Bemerken, daß der Ah. zu ernennende Marineminister bezüglich der Zentralbehörde seine Anträge zu erstatten werden habe13.
II. a) Übertragung der Post- und Telegraphenangelegenheiten vom Finanz- an das Handelsministerium; b) Übertragung der administrativen Gewerbeangelegenheiten vom Staats- an das Handelsministerium
Als weiteren Beratungsgegenstand geruhten Se. Majestät der Kaiser die Fragen wegen Überweisung der Post- und Telegraphenangelegenheiten vom Finanz- an das Handelsministerium zu bezeichnen. Diese Frage sei vom praktischen Standpunkt und auch mit Hinblick auf die Länder der ungarischen Krone zu beleuchten.
Der Handelsminister erklärte, er müßte die oberste Leitung dieser Verkehrsanstalten im wohlverstandenen Interesse des ihm anvertrauten Geschäftszweiges entschieden in Anspruch nehmen, sowie dieselbe auch früher dem Handelsministerium zustand. Es sprechen dafür ganz dieselben Rücksichten, wie für die ihm bereits zustehende Leitung der Eisenbahnen. Auch die Zollangelegenheiten sind von der größten Bedeutung für den Handel, doch wolle Graf Wickenburg deren Überweisung nicht begehren, da die eigentlichen Gefällssachen für die Finanzen von größerer Wichtigkeit sind, die Zolltarifsfragen aber dem bestehenden Systeme || S. 193 PDF || gemäß ohnehin stets mit dem Handelsministerium beraten werden müßten. Der Minister hdes Äußerng fände gegen die Überweisung der Post- und Telegraphensachen umsoweniger etwas zu erinnern, als das Finanzministerium ohne hin ein übergroßer Körper und der Minister mit Arbeiten überbürdet ist. Minister Graf Nádasdy äußerte sich in ähnlichem Sinne, obgleich er voraussieht, daß wegen der vielen Geldfragen eine voluminöse, imit Geschäftsvermehrung und Verzögerungen verbundeneh Korrespondenz mit dem Finanzministerium hervorgehen wird, welches letztere diese Geschäfte einfacher jund schnelleri intra muros erledigte. Die Minister Ritter v. Schmerling und v. Lasser, dann Graf Forgách traten ebenfalls dem Minister des Äußern bei, und der ungarische Hofkanzler empfahl nur, den Postbehörden in Ungarn nicht etwa infolgedessen eine gesonderte Stellung zu geben, sondern ihren gewohntenj äußeren Verband zur Landesfinanzbehörde aufrechtzuerhalten, um nicht Agitationen hervorzurufen. Minister Graf Esterházy trat dem ungarischen Hofkanzler bei. Der Finanzminister erklärte ebenfalls, gegen die Überweisung der Post- und Telegraphenleitung keine Einwendung erheben zu wollen, obgleich dadurch eine neue Ausnahme von dem am 20. Oktober ausgesprochenen Grundsatz statuiert wird, daß der Handelsminister keinen administrativen Wirkungskreis haben solle14.
Schließlich brachte Minister Ritter v. Lasser in Anregung, daß auch die wenigen administrativen Angelegenheiten das Gewerbskonzessionswesen betreffend an das Handelsministerium aus dem vorliegenden Anlasse übertragen werden könnten, zumal dieses Ministerium die Legislation darüber zu seinen Agenden zählt.
Graf Forgách bemerkte, daß hier wohl nur von den beim Staatsministerium verhandelten Gewerbssachen die Rede sein könne, nicht aber von den diesfälligen Agenden der drei Hofkanzleien. Aber selbst gegen eine derart beschränkte Überweisung habe er ernste Bedenken, weil ihm aus seiner früheren Dienstleistung nur zu wohl erinnerlich ist, daß bei dem bestandenen Handelsministerium die Propinationsangelegenheiten15 nicht mit der Umsicht und Sachkenntnis behandelt wurden, welche beim Staatsministerium nicht fehlen können, wo für jedes Land ein eigenes, mit den besonderen Verhältnissen genau bekanntes Departement besteht.
|| S. 194 PDF || Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu bemerken, daß Allerhöchst dieselben aus dem vom Grafen Forgách angedeuteten Grunde einen Wert darauf legen, diese Geschäfte noch ferner beim Staatsministerium behandeln zu lassen.
Wien, 29. August 1862. In Abwesenheit Sr. k. k. Hoheit Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, den 13. September 1862.