MRP-1-5-03-0-18620114-P-0183.xml

|

Nr. 183 Ministerrat, Wien, 14. Jänner 1862 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 16. 1.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Forgách, Esterházy; abw. Pratobevera, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 24. 1.

MRZ. 987 – KZ. 217 –

Protokoll II des zu Wien am 14. Jänner 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Errichtung eines Marineministeriums. Vertretung des Budgets der Kriegsmarine im Abgeordnetenhaus durch einen Minister

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer brachte auf Ah. Befehl zur Kenntnis des Ministerrates, daß Se. k. k. apost. Majestät die Bildung eines Marineministeriums zu beschließen geruht haben.

Das Verhältnis dieses Ministeriums zum durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Marineober­kommandant würde in der Art geregelt werden, wie jenes des Kriegsministeriums zu einem Armeekommandanten. Den Zeitpunkt, wo diese neue Schöpfung definitiv ins Leben zu treten haben wird, geruhten Se. Majestät Allerhöchstsich vorzubehalten. Für den Augenblick handelt es sich aber darum, ein Provisorium zu treffen, damit das Marinebudget bei den nächstbevorstehenden Beratungen im Abgeordnetenhause durch einen der bereits fungierenden Minister gehörig vertreten werde. Dieser Vertreter würde alle hiezu nötigen Daten und Auskünfte vom Marineoberkommando erhalten1. Der Minister des Äußern bemerkte, daß, nachdem es sich zunächst und hauptsächlich um die erfolgreiche Bestehung des Budgetkampfes im Reichsrate handelt, alles darauf ankommt, daß der bezügliche Minister im Abgeordnetenhause jenen Einfluß besitze, der den günstigen Erfolg seiner Vertretung hoffen läßt. Graf Rechberg wisse sehr gut, daß er im Abgeordnetenhause nicht populär ist und somit durch Übernahme der in Rede stehenden Vertretung mehr schaden als nützen würde. Der Polizeiminister äußerte, daß nach der Natur der Kriegsmarine der Kriegsminister zunächst berufen schiene, diese Vertretung zu übernehmen, worauf FZM. Graf Degenfeld erwiderte, daß er nicht glaube, die Vertretung der Marineangelegenheiten bei den bevorstehenden Budgetdiskussionen mit Erfolg besorgen zu können. Minister Ritter v. Lasser erklärte, daß er schon wegen seiner prinzipiell verschiedenen Ansichten aüber die Aufgabe und derzeit mögliche Ausdehnung der Marinea nicht geeignet wäre, das auf anderen Grundsätzen basierte Budget der österreichischen || S. 196 PDF || Marine entsprechend zu verteidigen. Übrigens sei er über die Aufnahme, die dieses Budget im Abgeordnetenhause finden wird, nicht ganzb beruhigt. Wenn nicht der Kriegs-, so dürfte der Handelsminister zur Verteidigung berufen sein. Der Finanzminister teilte die letztere Ansicht mit Hinblick auf die Homogeneität der Handels- und Kriegsmarineangelegenheiten und fügte bei, daß der Marineminister nicht notwendig ein Militär zu sein braucht, wie aus diesfälligen Antezedentien in konstitutionellen Staaten hervorgeht. Minister Graf Nádasdy besorgt, daß die bleibende Vereinigung des Handels- und Marineministeriums zu Konflikten führen dürfte. Insofern es sich aber um ein Provisorium handelt, fände er nichts dagegen zu erinnern, obgleich er die Besorgnis nicht unterdrücken könne, daß sich selbst die Kraft eines populären Ministers bei der Verteidigung des Marinevoranschlages abnützen werde. Minister Graf Esterházy tritt der Vorstimme im wesentlichen bei, cist jedoch der Ansicht, daß, da es sich hier zunächst nur von der Vertretung des Marinebudgets vor dem tagenden Reichsrat handelt, diese provisorische Aufgabe am füglichsten dem Herrn Kriegsminister übertragen werden könntec . Der Handelsminister würde die Vereinigung des Marine- und des Kriegsministeriums vor allem als sachgemäß betrachten. Die Frage der Vereinigung dder Handelsmarine mit der Kriegsmarine sei schon wiederholt, insbesondere aus Anlaß der Ersparungskommission im Jahre 1860 in die eingehendste Beratung gezogen, aber mit den überwiegendsten Gründen als den Handelsinteressen durchaus entgegenstehend dargestellt und abgelehnt worden. Diese Gründe bestünden auch jetzt noch, und müßte er sich erforderlichen Falles eine umständlichere und genauere Auseinandersetzung vorbehalten. Wenn aber Se. Majestät anzuordnen geruhen sollten, daß bei dem Handelsministerium auch die Angelegenheiten des Marineministeriums provisorisch geführt werden sollen, so werde er, gewohnt, den Ah. Befehlen stets unbedingt alle Folge zu leisten, sich auch einem solchen Ah. Ausspruche nach seinen besten Kräften und mit aller Hingebung fügen. Nur müßte er sich die gehorsamste Bitte erlauben, daß ihm in einer eigenen Sektion die nötigen Fachmänner zu seiner Aufklärung und Unterstützung beigegeben werden müßten. Übrigens könne er nicht unterlassen zu versichern, daß er von jeher eine große Vorliebe für die Marine gehegt und von der Ansicht durchdrungen sei, daß sie in eine achtunggebietende, einer Großmacht würdige Lage gebracht werden müssed . Der ungarische Hofkanzler findet, daß Graf Wickenburg als Handelsminister und wegen seiner persönlichen Vorliebe sich zur Vertretung der Marineangelegenheiten am besten eignen würde. Der Staatsminister || S. 197 PDF || erwartet nicht, daß das Marinebudget zu einer heftigen Diskussion Anlaß geben werde; man wird sich vielleicht begnügen, gegen eine weitere übergroße Ausdehnung unserer Kriegsflotte Verwahrung einzulegen und die ganze Erörterung schon in einer Sitzung beendigen. Der Minister glaubt daher, daß es nicht nötig wäre, bloß zur Verteidigung des Voranschlages plötzlich mit einer so bedeutenden, schwierigen und kostspieligen Schöpfung hervorzutreten, über die man stutzen und allerlei Vermutungen aufstellen wird. Von der Verteidigung des Marinebudgets durch irgendein dermaliges Mitglied des Ministeriums könne man sich kaum eine größere Wirkung versprechen, da dem Minister die Autorität des Fachmannes und die Detailkenntnisse fehlen werden, ohne welche er gezwungen sein wird, in den meisten Fällen erst Informationen einzuholen, während ein Seemann die Aufschlüsse auf der Stelle geben könnte. Es schiene daher am einfachsten und zugleich zweckdienlichsten, wenn dem seit dem Monat Mai auf der Ministerbank als Vertreter der Marine erscheinenden Kontreadmiral Baron Wüllerstorf oder einem anderen hiezu geeigneten Marineoffizier die Vertretung des Budgets als Regierungskommissär übertragen würde. Diese Übertragung steht völlig in den Befugnissen der Regierung, welche davon auch bereits zur Verteidigung von Justizvorlagen Gebrauch gemacht hat. Will man diesem Kommissär eine selbständigere Stellung erteilen, so kann er allenfalls zum Sektionschef für die Marineadministration ernannt werden. Die höchste Person des durchlauchtigsten Marineoberkommandanten würde durch die Übernahme des Marineportefeuilles durch einen Minister in diesem Augenblicke gegen Angriffe nicht besser geschützt sein als bei der Bestellung eines Regierungskommissärs, da dem Minister doch nicht die Verantwortung für die bisherige Gebarung zur Last gelegt werden würde und es für niemanden ein Geheimnis ist, daß das Marinebudget, welches er verteidigt, von Sr. kaiserlichen Hoheit entworfen wurde. Auch der Polizeiminister fände es nicht rätlich, die Verhandlungen über das Marinebudget durch die Kreierung eines Marineministeriums zu komplizieren, da der dadurch begründete Mehraufwand vielleicht am lebhaftesten bestritten werden würde. Zur Verteidigung des Budgets dürften nächst Baron Wüllerstorf Oberst Breisach oder Kontreadmiral Wissiak berufen sein.

Nachdem von den übrigen Stimmführern gegen die Anträge des Staatsministers im wesentlichen keine Erinnerungen erhoben wurden, konkludierte der Vorsitzende durchlauchtigste Herr Erzherzog in diesem Sinne2.

II. Enthebung des Obergespans Wolfgang v. Weer und des Königsrichters Michael Graf Toldalagi

Minister Graf Nádasdy referierte über die Dienstesenthebungsgesuche des Obergespans im Inner-Szolnoker Komitate Wolfgang v. Weer und des provisorischen Oberkönigsrichters im Maroser Stuhle Michael Grafen Toldalagi. Das Motiv dieser Gesuche, nämlich die obgenannten vermöchten die ihnen erteilten verfassungswidrigen Aufträge bezüglich der Rekrutenstellung, Steuereinhebung und Handhabung des österreichischen bürgerlichen Gesetzbuches ihrem Eid gemäß nicht zu erfüllen, sei ebenso anstößig als unbegründet, zumal diese Männer auf Grundlage des Oktoberdiploms in ihr Amt eingesetzt wurden und es bis || S. 198 PDF || jetzt verwalteten, wo sich ihnen auf einmal angebliche Gewissensskrupel ergeben. Dieser Umstand habe auch die siebenbürgische Hofkanzlei bestimmt au. zu beantragen, daß diese Gesuche nicht mit jener Formel erledigt würden, welche Allerhöchstenorts bei plausibel motivierten Rücktritten vom Amte gebraucht wird, sondern Se. Majestät dürften zu entschließen geruhen: „Ich finde den … des Dienstes zu entlassen.“ Graf Nádasdy sei auch ganz des Dafürhaltens, daß v. Weer und Graf Toldalagi nicht verdienten, in gnädiger Weise ihres Dienstes enthoben zu werden, allein da er voraussieht, daß die obigen ungnädigen und ungewöhnlichen Ausdrücke großes Aufsehen und Geschrei verursachen dürften, halte er es für angezeigt, die Frage der Beurteilung des Ministerrates zu unterziehen.

Der ungarische Hofkanzler äußerte, daß er mit dem au. Antrag auf Dienstentlassung umso mehr einverstanden sei, als er auch die Entfernung des Baron Vay von der Leitung des Borsoder Komitats infolge seines eigenmächtigen Vorganges au. beantragt habe3. Allein da die Intimation an die Betreffenden in ungarischer Sprache erfolgt, komme sehr viel auf die Wahl des ungarischen Wortes für „entlassen“ an: das Wort „elbocsátani“ liegt dem Begriffe des deutschen „entlassen“ wohl nahe, aber es liegt darin auch eine Schärfe und etwas tief Herabsetzendes, welches dem deutschen Wort fremd ist. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß ein herabsetzender Ausdruck zwar zunächst den schuldigen Funktionär, aber doch auch zugleich die Würde selbst trifft, welcher letzern ihr Ansehen zu erhalten man doch allen Grund hat. Graf Forgách würde daher vorziehen, wenn im Ungarischen das keineswegs gnädige aber doch nicht unhöfliche Wort „felmenteni“ gebraucht werden könnte, welches dem deutschen „entheben“ näher entspricht. Minister Graf Esterházy teilte diese Meinung, zumal schon darin, daß bei der Enthebung des vorausgegangenen eigenen Ansuchens keine Erwähnung geschieht, ein Ausdruck der Ah. Ungnade liegt.

Nachdem auch Graf Nádasdy gegen den Antrag auf Wahl des Ausdruckes „entheben — felmenteni“ nichts zu erinnern fand, vereinigte sich der Ministerrat dahin, die von Se. Majestät Ah. zu befehlende Enthebung der genannten Funktionäre sei denselben mit den Worten zu eröffnen: „Se. k. k. apost. Majestät haben zu befehlen geruht, daß sie Ihres Amtes als … enthoben werden“4.

III. Pensionsbehandlung der bei ungarischen Munizipien anzustellenden disponiblen Staatsbeamten

Der ungarische Hofkanzler referierte über die Frage, wie die dermal von der Regierung aus dem Disponibilitätsstande auf Dienstposten bei den Munizipien anzustellenden lf. Beamten bei ihrer Pensionierung eventuell zu behandeln sein werden5.

Der Hofkanzler teile in dieser Beziehung vollkommen die Meinung des Finanzministers, daß diesen Beamten die Munizipaldienstzeit in die Gesamtdienstzeit einzurechnen sei. Er findet es ferner den bestehenden Vorschriften sowie der || S. 199 PDF || höchsten Billigkeit angemessen, daß die Munizipien pro rata an der Pensionslast für solche Diener mittragen. Allein Graf Forgách hält es nicht für angezeigt, dieses schon jetzt im vorhinein diktatorisch zu verlautbaren. Die Munizipien würden sich bei ihrer Restauration seinerzeit durch einen solchen Ausspruch doch nicht gebunden erachten, ja er dürfte vielmehr eine Opposition hervorrufen. Andererseits werden sich in der nächsten Zukunft Pensionsfälle dieser Art so selten ergeben, daß es wohl nicht nötig erscheinen dürfte, darüber eine Norm zu publizieren.

Nachdem auch der Minister Graf Nádasdy sich gegen die jetzige Publikation einer Norm über diese Konkurrenzpflicht ausgesprochen hatte, erklärte der Finanzminister , auf der Publikation nicht zu bestehen, allein die Ansprüche auf Beitragsleistung von Seite der Munizipien darum nicht minder vorbehalten zu sollen6.

IV. Gerichtliche Hinterlegung der beim Antiquar Schratt mit Beschlag belegten ungarischen Archivakten

Der Polizeiminister referierte, daß die gerichtlichen Schritte, welche der Antiquar Schratt gegen die bei ihm mit Beschlag belegten ungarischen Akten erheben will, es rätlich machen, diese Akten, deren diebische Entziehung aus den Registraturen unzweifelhaft ist, insgesamt zu Gerichtshanden zu hinterlegen. Die siebenbürgische Hofkanzlei habe sich damit bereits einverstanden erklärt. Auch der ungarische Hofkanzler teilte diese Meinung und wird sich hierüber ohne Verzug gegen Baron Mecséry schriftlich aussprechen7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Jänner 1862. Empfangen 24. Jänner 1862. Erzherzog Rainer.