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Nr. 278 Ministerkonferenz, Wien, 29. Jänner 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 29. 1.), Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Vay 31. 1., Plener 2. 2., Lasser 4. 2.; abw. Szécsen.

MRZ. – KZ. 413 –

Protokoll der zu Wien am 29. Jänner 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Einteilung der Landesstatute in drei Teile: Landtagsordnung, Wahlordnung und Geschäftsordnung

Der Finanzminister referierte über das Resultat der zufolge Konferenzbeschlusses vom 3. d. M. mit J. Lever gepflogenen Unterhandlung wegen Herstellung einer direkten Dampfschiffahrtsverbindung zwischen Österreich und England durch eine englische Gesellschaft und fakultative Überlassung ihrer Schiffe an die k. k. Regierung zu Kriegszwecken1.

Er las den Entwurf einer hierwegen aufgesetzten Punktation, deren einzelne Bestimmungen zu einigen Bemerkungen Anlaß gaben, und zwar:

Ad §§ 5 und 7. Nachdem die k. k. Regierung sich verpflichtet, die Zustimmung des verstärkten Reichsrates zur Gewährung der Garantie eines 7%igen Reinertrags zu verlangen (in welcher Beziehung statt des Wortes „Sanktion“ das Wort „Approbation“ zu wählen wäre), so sei eine Bestimmung aufzunehmen, wornach die Summe des zu zahlenden Garantiebetrags in dem Maße zu vermindern ist, in welchem die Gesellschaft von dem Rechte, ihre Schiffe zu anderen als im Vertrage festgesetzten Zwecken zu verwenden, mit Zustimmung der Regierung Gebrauch macht.

Ad § 9. Wenn bei Verwendung der Gesellschaftsschiffe zu Kriegszwecken Schiffe zugrunde gehen oder beschädigt werden, hat die Regierung den Schaden zu ersetzen. Dies setzt – bemerkte der Kriegsministers – voraus, daß der Wert der Schiffe bei der Übernahme genau bestimmt und die erlittene Beschädigung kommissionell mit Zuziehung eines Marineoffiziers erhoben werde. Überdies wünschte der Ministerpräsident , daß statt des Wortes „während“ oder „bei“ der Verwendung der Schiffe zu Kriegszwecken der Ausdruck „infolge“ (in consequence) gebraucht werde, und Minister v. Lasser beantragte die Einschaltung einer Bestimmung darüber, daß eine Entschädigung für Havarien etc. nicht zu leisten sei, wenn sie ein Schiff treffen, welchem von der Regierung nur einzelne Frachtstücke zum Transport gegen Bezahlung der Spesen übergeben wurden. Ingleichen sollte das Vorzugsrecht der Regierung zur Verwendung der Schiffe überhaupt, auch rücksichtlich der Übergabe solcher einzelner Frachten, gewahrt werden. || S. 324 PDF || Um den österreichischen Lloyd gegen die Konkurrenz der Gesellschaft möglichst zu schützen, beantragte der Ministerpräsident die Aufnahme der Bestimmung, daß die Schiffe der Gesellschaft vor Gibraltar nicht sollen anlegen dürfen.

§ 10. Die Unterstellung der Gesellschaft unter englische Gesetze schien dem Finanzminister selbst sehr bedenklich zu sein; indessen dürfte davon kaum abgegangen und die Wirkung dieser Bestimmung dadurch gemildert werden, wenn, wie Minister v. Lasser bemerkte, dies nur auf die Rechtsbeziehungen der Gesellschaftsglieder unter sich beschränkt, in Beziehung zur österreichischen Regierung aber dem [in] § 4 erwähnten Schiedsgerichte vorbehalten bleibt.

Die wichtigste Frage ist, was zu geschehen hätte, wenn die beim verstärkten Reichsrate zu beantragende Zustimmung zur Garantie des 7%igen Reinertrages verweigert würde. In diesem Falle, bemerkte der Ministerpräsident , wäre die Regierung diesfalls auch zu nichts verpflichtet, und der Vertrag bliebe in seinen übrigen Bestimmungen, da er noch vor der Einholung der reichsrätlichen Zustimmung teilweise zur Ausführung gelangen soll, aufrecht.

Die Konferenz teilte diese Ansicht und wünschte, daß dieselbe auch in dem Vertrage zum Ausdruck komme, obwohl der Finanzminister bemerkte, daß der bereits von ihm gemachte Versuch, eine derlei Bestimmung hinsichtlich der Garantie einzurücken, von Lever mit dem Bemerken abgelehnt worden ist, daß eine solche Klausel die Kapitalisten von der Beteiligung an dem Unternehmen zurückschrecken würde. Diese Scheu beweist nach der Ansicht des Polizeiministers , daß Lever selbst kein rechtes Vertrauen in die Rentabilität des Unternehmens habe. Auch dem Finanzminister machte das Projekt den Eindruck einer Schwindelei umso mehr, als in einem geheimen Artikel der Regierung die Zusicherung gemacht wird, auf deren Verlangen die zehn Schiffe mit je zehn Kanonen im Werte von 60.000 Pfund Sterling aus dem Gesellschaftskapitale auszurüsten. Wenn indessen der Hauptzweck der Regierung, direkte Handelsverbindungen mit England anzuknüpfen und sich der Schiffe der Gesellschaft nötigenfalls zu Kriegszwecken zu bedienen, erreicht wird, so erscheint das dafür zu bringende Opfer, welches laut § 8 35.000 Pfund in einem Jahre nicht übersteigen darf, nicht zu groß. Es könnte daher darauf umso mehr eingegangen werden, als die Regierung, falls die reichsrätliche Zustimmung nicht erfolgt, auch dazu nicht mehr verhalten ist. Vorderhand wird daher der Finanzminister wegen Aufnahme der besprochenen Bestimmungen in die Punktation nochmals mit Lever in Unterhandlung treten2.

II. Bessere Überwachung der Grenze gegen die Moldau zur Verhinderung des Übertritts ungarischer Emigranten

Über eine Beschwerde des k. k. Generalkonsuls in Jassy bei der dortigen Regierung, daß ihrerseits wegen ungenügender Grenzbewachung der Übertritt ungrischer Emigranten || S. 325 PDF || auf k. k. Gebiet erleichtert werde, hat die moldo-walachische Regierung diesen Vorwurf von sich abgelehnt und ihn auf die mangelhafte Grenzaufsicht unsererseits zurückgeschoben, und der Generalkonsul hat letzteres auch bestätigt3.

Der Ministerpräsident war daher der Meinung, daß zur Verstärkung der Grenzbewachung Siebenbürgens durch vereinte Mitwirkung der politischen, militärischen, Finanz- und Polizei­behörden alle Mittel aufgeboten werden sollten, um der Einschleichung der Emigranten wirksam zu steuern.

Wiewohl nun dieselbe vornehmlich, wie der Polizeiminister bemerkte, am besten von der Regierung der Donaufürstentümer hintangehalten werden könnte, wenn sie verhindern wollte und könnte, daß die Flüchtlinge an bestimmten Orten ihres Gebietes sich sammeln, Unterstützung erhalten und dann weiter instradiert werden, so erschien es doch der Konferenz angemessen, hierwegen auch österreichischerseits das Mögliche zu versuchen, und der Staatsminister übernahm es, den Fürsten Liechtenstein anzuweisen, daß er nach dem Antrage des Kriegsministers eine Kommission aus Abgeordneten der einschlägigen Autoritäten zusammensetze, um gemeinsame Maßregeln zur wirksameren Grenzbewachung zu beraten und in Ausführung zu bringen4.

III. Begünstigungsjahr für die in Disponibilität kommenden Beamten der ungarischen Komitatsbehörden, Gerichtshöfe, städtisch-delegierten Bezirksgerichte und Grundbuchsämter

Der ungrische Hofkanzler referierte seinen Vortrag wegen Bewilligung des Begünstigungsjahrs für die infolge der neuen Einrichtungen in Ungern in Disponibilität kommenden, nicht einheimischen Beamten der Komitatsbehörden vom 1. Jänner an, dann für jene der Gerichtshöfe, städtisch-delegierten Bezirksgerichte und der Grundbuchsämter vom 1. Februar d. J. an, wogegen im allgemeinen nichts eingewendet, sondern nur bemerkt wurde, daß die mit dieser Maßregel verbundene Auslage auf den Etat der ungrischen politischen und beziehungsweise Justizlandesverwaltung übernommen werden müsse, nachdem hierwegen weder im Voranschlage des Staatsministeriums noch in jenem des Justizministeriums eine Vorsorge getroffen worden ist. Minister v. Lasser fügte noch bei, daß die Versetzung der Justizbeamten in den Stand der Disponibilität erst dann einzutreten habe, wenn die Funktionen der betreffenden Gerichtsbehörden wirklich werden eingestellt sein5.

IV. Stellvertretung im Präsidium der Landtage und Landtagsausschüsse

Mit Beziehung auf den in der Konferenz vom 26. d. M. sub II.6 vorgekommenen Antrag, in den Landesstatuten für einen Stellvertreter des Landtags- und des Ausschußpräsidenten zu sorgen, erklärte der Staatsminister 1. daß er in allen Statuten eine Bestimmung aufnehmen werde, wornach dem Landeshauptmann (oder wie [er] sonst heißt) als Landtagspräsidenten ein ebenfalls vom Kaiser aus der Mitte des Landtags zu ernennender Stellvertreter werde beigegeben werden. 2. Was die Vertretung des Landeshauptsmanns im Ausschusse anbelangt, so sei der Staatsminister zu der Überzeugung gekommen, daß es nicht wohl angehe, dieselbe von vornehinein festzusetzen, weil nicht bekannt ist, welche Personen aus den verschiedenen Landtagsgruppen in den Ausschuß werden gewählt werden. Da die Funktion des Ausschusses überdies keine politische, sondern rein administrative ist, die stetige Anwesenheit am Landtagssitze und die ununterbrochene Kenntnis des Zusammenhangs der laufenden Geschäfte erfordert, so kann die Leitung derselben in Verhinderung des Landeshauptmanns wohl nur in die Hände eines Ausschußmanns selbst gelegt werden. Aus dieser Rücksicht und wegen des oben erwähnten Hindernisses einer vorläufigen Bezeichnung der Person beantragte der Staatsminister, daß dem Landeshauptmann überlassen werde, seinen Stellvertreter im Ausschusse aus dessen Mitte selbst zu ernennen, womit auch die Konferenz einverstanden war7.

V. Landesstatut für Tirol

Der Staatsminister referierte über die Zusammensetzung des Landtags für Tirol und Vorarlberg8.

Selber hätte aus 75 Mitgliedern, und zwar aus den zwei Bischöfen des Landes, dem Rektor der Universität und 72 Gewählten: zwölf des nicht bäuerlichen Grundbesitzes, 20 der Städte, darunter vier der vier Handelskammern, 40 der Landgemeinden zu bestehen.

Auf die Bemerkung des Polizeiministers , daß der geistliche Stand in diesem Lande nach den dort herrschenden Anschauungen und mit Rücksicht auf die Unterordnung eines Teils unter die Diözese Salzburg einer mehreren Repräsentanz bedürftig wäre, dann auf die Bemerkung des Ministers v. Lasser , daß der Weihbischof von Brixen, als Generalvikar für Vorarlberg dort exponiert, alle Funktionen eines selbständigen Bischofs ausübt, erklärte sich der Staatsminister bereit, diese beiden kirchlichen Würdenträger aufzunehmen, wornach also vier Bischöfe im Landtage sitzen und die Zahl der Landtagsmitglieder sich auf 77 erhöhen würde.

Im übrigen ergab sich keine Einwendung gegen die Anträge des Staatsministers, nur äußerte der Ministerpräsident das Bedauern, daß in der Gruppe des nicht bäuerlichen || S. 327 PDF || Grundbesitzes auf einen Zensus von 50 fr. heruntergegangen werden mußte, was jedoch, wie der Staatsminister bemerkte, nicht zu vermeiden war, wollte man nicht einen großen Teil der Besitzer dieser Kategorie ausschließen9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 7. Februar 1861.