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Nr. 233 Ministerkonferenz, Wien, 24. November 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. (Rechberg 26. 11.), Gołuchowski 27. 11., Mecséry 27. 11., Vay 27. 11., Degenfeld, Lasser 27. 11., Szécsen 27. 11., Plener 29. 11.; abw.: Erzherzog Rainer.

MRZ. – KZ. 3955 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 24. November 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Leitung der Presse. Instruktion für das diesfällige Komitee. Gründe der schlechten Stimmung. Verhinderung und Unterdrückung von Exzessen

Der Ministerpräsident beleuchtete die gegenwärtige politische Lage im Inneren und zeigte, daß sich ganz offen bedenkliche Zustände vorbreiten, denen man entgegentreten muß. Die Parteien rüsten sich und suchen Teilnehmer unter den Massen zu gewinnen, um die extremen Ziele ihrer Wünsche zu ertrotzen. Dies könne nicht länger geduldet werden1.

Nachdem diese Bestrebungen sich teils durch wiederholte Demonstrationen und Exzesse in verschiedenen Kronländern, teils durch ein systematisches Vorgehen in der Presse kundtue, handelt es sich darum, dem Unfuge in diesen beiden Richtungen zu steuern. In bezug auf die Exzesse kann nur durch kräftigeres Einschreiten aller Behörden zur Unterdrückung jedes Versuches oder durch Bestrafung der gesetzwidrigen Vorgänge eine Besserung erzielt werden. In bezug auf die Presse gibt es drei Wege2: 1. der direkte gütliche Einfluß auf die Redaktionen durch Belehrung und Kapazitierung oder durch Gewährung materieller Vorteile. Hiezu sind vor allem aber geeignete Organe zu suchen. 2. Die gerichtliche Verfolgung wegen strafbarer Artikel. Leider ist jedoch von gerichtlichen Schritten, wie die Erfahrung zeigt, nicht nur kein Vorteil zu erwarten, sondern vielmehr Nachteil zu besorgen. 3. Die administrative Pression. Dieses ist ein sehr wirksames Mittel, wenn es mit solcher konsequenter Energie angewendet wird, wie wir es im Auslande brauchen sehen. Bei uns bewegt man sich aber immer nur im Stadium der Verwarnungen, ohne daß es jemals zur Suspension oder Unterdrückung eines Blattes kommt. Ein einziger Vorgang dieser Art würde einen heilsamen Schrecken unter die Redakteure verbreiten, weil sie sich mit großen materiellen Verlusten bedroht sähen.

|| S. 96 PDF || Der Staatsminister erinnerte, daß er sich immer in diesem Sinne ausgesprochen habe. Die jetzt ganz regellose österreichische Presse strebt mit allen Mitteln nach einem Konstitutionalismus, der mit Österreichs Gedeihen nicht vereinbarlich ist. Sie wendet ihre Angriffe zwar nicht direkt gegen die Ah. Person, aber gegen „die Regierung“, gegen die Minister, gegen die Patente und Statute. Jeden Tag geht man weiter. Die Regierung wird bald eine Unmöglichkeit werden, und Österreich ist verloren, wenn man nicht dem verderblichen Einflusse der Blätter auf die Massen durch das wirksamste Mittel einer kräftigen administrativen Pression steuert. Auch der vom Ministerpräsidenten unter 1. angedeutete gütliche Weg sei nicht so zu vernachlässigen, wie man es seit dem 20. Oktober getan hat. aInsbesondere sei zu bedauern, daß vor Hinausgabe des Diploms man nicht bemüht gewesen sei, im geeigneten Wege die Redakteure der hervorragenden Blätter zu beeinflussen. Dermalen ist die Aufgabe schwieriger, zumal die Journalisten es schwer über sich nehmen dürften, den offen ausgesprochenen Prinzipien entgegenzutreten.a Graf Gołuchowski hob insbesondere den nachteiligen Einfluß hervor, den die Wiener Presse auf die Journale in den Provinzen übt, bzumal seitens der Regierung gar nichts geschieht. Sie steht ratlos da und läßt ihre Maßnahmen ungehindert verunglimpfen.b Von Wien geht meistens der Impuls aus, und die Kritik der Landesstatute beginnt in den Provinzen erst dann, wenn ihr die Wiener Journale deren angebliche Mängel cmit Bitterkeit aufgezählt haben.c Hier im Zentrum muß man das Übel an der Wurzel anpacken, und die Bildung eines mit großer diskretionärer Gewalt ausgestatteten Preßkonseils würde diesfalls vieles nützen. Man müßte verhindern, daß das kaiserliche Diplom und die übrigen gleichzeitig von Sr. Majestät ausgesprochenen Grundsätze offen in die Frage gestellt werden. dWird die Presse der Metropole gezügelt werden, wird den Statthaltern klar werden, daß die Zentralgewalt nicht hinsiecht, dann werden auch sie Mut fassen und sträflichen Ausschritten der Journalistik mit Erfolg entgegentreten. Jetzt zeigt sich im ganzen Reiche eine vollkommene Apathie der Regierungsgewalt, jeder schaut mit Bangen in die Zukunft und gelangt zum Schlusse, daß bei dem dermaligen Zustande der Finanzen und des Zeitungswesens in Österreich für den Bestand der Regierung die trübste Prognose gestellt werden müsse.d Der Polizeiminister äußerte, er müsse diese Schilderung der Preßzustände für richtig anerkennen. Die Frage, wie zu helfen, sei aber eine sehr schwierige. Mit bloßen Repressivmaßregeln und Verwarnungen sei wenig gewonnen. Eine große Schwierigkeit liege auch darin, die Grenzlinie des Erlaubten bei Besprechung der Regierungsmaßregeln in der inneren Politik überhaupt genau zu bezeichnen. Ein drastisches Auskunftsmittel wäre ein allgemeiner Ausspruch, daß jede Opposition und jeder Tadel der Regierungsmaßregeln verboten sei – eine Art Diktatur, ein Ausnahmszustand, der durch die schwierigen Verhältnisse, die inneren und äußeren Gefahren, in denen sich die Monarchie befindet, gerechtfertigt werden könnte.

Der ungarische Hofkanzler bestätigte, daß die schärfsten Artikel in den ungarischen Journalen aus Wiener Blättern entnommen sind. Die Redaktoren der ungarischen Presse || S. 97 PDF || seien durch Anwendung geeigneter Mittel in neuester Zeit günstiger gestimmt worden. Baron Vay spricht die Überzeugung aus, es werde gelingen, die revolutionäre Clique in Ungarn zu vernichten und Übergriffe zurückzuhalten. Allein, man müsse zu diesem Zwecke alle dynastischen Elemente zu sammeln und zu gewinnen, das noch vorhandene Mißtrauen zu zerstreuen suchen. Dieses Mißtrauen finde seine größte Nahrung in der ungleichen politischen Stellung der nicht ungarischen Länder, weil man daraus folgert, daß in Ungarn das Diplom nie zur vollen Wahrheit werden wird. Minister Ritter v. Lasser kann nur bestätigen, was über den Einfluß der Wiener auf die Provinzialpresse gesagt wurde; er glaubt jedoch nicht, daß es nötig sei, schon jetzt zu einer Art von Diktatur in Preßangelegenheiten zu schreiten, da man noch durch Anwendung gesetzlicher Mittel Abhilfe treffen kann. Dahin gehört die größte Strenge, wenn die Presse den gesetzlichen Boden negiert, und es ist daher den Redaktoren insbesondere zur Pflicht zu machen, daß sie sich jedes Angriffes auf die Fundamentalbestimmungen vom 20. Oktober zu enthalten haben. In den Monaten November und Dezember haben die Blätter zudem das größte materielle Interesse daran, ihren Bestand keiner Gefahr auszusetzen. eWährend man aber der Presse gegenüber sich auf Handhabung des Gesetzes, damit und so lange sie den gesetzliche Boden nicht verlasse, beschränken und dort, wo sie jenen Boden verläßt, mit rücksichtsloser Strenge vorgehen soll, kann und darf man andererseits die Mittel zur Gewinnung der Presse für die Regierung durchaus nicht vernachlässigen. Diese Mittel bestünden teils in der persönlichen Annäherung an die Leiter und Matadore der Journale (wozu geeignete höhere Regierungsorgane zu bestimmen wären), teils in der Gewinnung von Kapazitäten für die Journalistik, um die Presse durch die Presse zu bekämpfen, und teils in materiellen Opfern zur direkten Bestechung. Die Presse ist für die Regierung selbst eine unentbehrliche, und gehörig benützt, höchst wirksame Unterstützung. Bloß durch Strenge allein kann man nicht auf sie wirken, denne gänzlich mundtot dürfe man die Blätter nicht machen, zumal man der ausländischen Presse nicht das Schweigen auferlegen kann. Eine größere Freiheit der Besprechung wäre daher immerhin zulässig. Der Kriegsminister ist der Überzeugung, daß man die schlechte Presse mit der Presse selbst am wirksamsten bekämpfen kann. Allzugroße Strenge wirkt nur verbitternd. Im übrigen müsse er den vom ungarischen Hofkanzler ausgesprochenen Ansichten beitreten. Minister Graf Szécsen tritt den Meinungen des ungarischen Hofkanzlers und des Minister Ritters v. Lasser bei. Man müsse strenge darauf halten, daß die Ah. Beschlüsse vom 20. Oktober nicht wegen der konstitutionellen Velleitäten der Presse angegriffen werden. Auch dürfe man die Landtagsgesetze von 1847/48 nicht länger zu einem Agitationsmittel ausbeuten lassen. Andererseits müsse man aber auch wohl erwägen, daß die dermaligen Preßzustände nur ein Symptom der sich entwickelnden Strömungen des öffentlichen Geistes sind. Alle Repressivmaßregeln sowie überhaupt negative Waffen werden in die Länge gegen die Überflutung der Revolution nicht auslangen. Dagegen gibt es nur ein Mittel: eine kräftige, in ihrem Gange entschiedene Regierung. Man vermag sich die Frage nicht mit Bestimmtheit zu beantworten, || S. 98 PDF || was die Regierung in den deutsch-slawischen Provinzen will. Wenn die Regierung seit dem 20. Oktober mit Entschiedenheit, Raschheit und Geschick positiv schaffend vorgegangen wäre, würde ihr die Presse nicht in der öffentlichen Meinung haben schaden können. Das größte Unglück sei, offen gestanden, daß trotz den vorhandenen besten Absichten noch keine neue Institution ins Leben getreten ist und kein Schritt bis jetzt evident beweiset, daß die Regierung ganz in den Sinn des Diploms vom 20. Oktober eingegangen ist. So groß aber auch die Schwierigkeiten seien, man wird derselben Herr werden können, wenn einmal die Minister alle einig sind. Der Leiter des Justizministeriums fand einen weiteren Grund für ein möglichst rasches Vorgehen der Regierung in dem weit verbreiteten Glauben, daß das Ministerium keine Zeit mehr finden werde, die am 20. Oktober vorgezeichneten Institutionen durchzuführen. Dies bringt ein Gefühl der Unsicherheit alles Bestehenden hervor, aus dem jeder herauszukommen strebt und daher oft nur zu leicht bereit ist, jedes extreme Auskunftsmittel, welches ihm ein Journal dazu vorschlägt, zu adoptieren, fbloß deshalb, weil es schneller zur Konsolidierung der Verhältnisse zu führen scheint als der Vorgang der Regierung.f Der Leiter des Finanzministeriums bemerkt, daß nicht bloß gdurch die Presse, sondern auch die Stimmung im ganzen Publikum an sich eine sehrg schlechte sei, und daß die Journale nur dieser Meinung zu Gefallen ihre scharfen Artikel publizieren. Sie sind nur ein Symptom, ebenso wie die sich verschlechternden Kurse nur der Ausdruck des steigenden Mißtrauens im In- und Auslande sind. hNicht der Journalist erschafft die schlechte Stimmung, diese ist vielmehr schon da, er schreibt nur, wie es derselben zusagt und gibt ihr nur einen mundgerechten Ausdruck. Ein Journal, welches gegen die allgemeine Stimmung schriebe, würde zweifelsohne sehr bald eingehen, und der Egoismus des Unternehmers hält ihn von einem solchen Vorgehen ganz gewiß ab. Ebenso ist es mit der Börse. Der Coulissier könnte nicht die Kurse drücken, das Agio hinaufschnellen, wenn das fruchtbare Feld des Mißtrauens nicht schon faktisch vorhanden wäre, wenn nicht die Briefe des Auslandes den Mangel an Kredit in unsre Zustände patent machen würden. Da hilft keine Knebelung der Presse und kein polizeiliches Einschreiten, die Zustände müssen von innen heraus aus sich selbst gesunden, und hiezu bedarf es anderer Heilmittel. Übrigens war die Stimmung gleich nach dem 20. Oktober d. J. besser, sie wurde aber mit dem Erscheinen der Landtagsstatute sehr schlecht, indem das darin zugemessene Maß der politischen Freiheit gegenüber den Konzessionen für Ungarn die öffentliche Meinung in den deutschslawischen Ländern tief verletzte, und selbst in Ungarn eine Gleichberechtigung auf dem anderen Ufer der Leitha als eine Garantie der eigenen Freiheiten weit willkommener gewesen wäre.h Das Mißtrauen in unsere Zustände beruht hauptsächlich 1. auf dem Glauben, daß Ungarn sich bereits in einem halbrevolutionären, ifür die Finanzen halbverloreneni Zustande befindet, und 2. darauf, daß in den deutschen Ländern, im grellen Gegensatze mit den ungarischen, keine Aussicht auf Entwicklung des konstitutionellen Lebens vorhanden ist, während die Strömung des Zeitgeistes sich den liberalen Ideen || S. 99 PDF || junaufhaltsam zuwendet und ein kräftiges Gegengewicht gegen Ungarn als ein Gebot politischer Notwendigkeit erscheintj . Einem solchen Mißtrauen gegenüber kann keine Finanzmaßregel gelingen, denn die österreichische Finanzfrage ist zunächst eine politische! Reichsrat v. Plener könne sich übrigens mit den vom Minister v. Lasser beantragten Vorgängen der Presse gegenüber nur einverstanden erklären2.

Der Staatsminister erklärte, der Vorwurf über eine Zögerung in der Ausführung der Landesstatute sei nicht begründet, da bekanntlich derselben die neue Gemeindeordnung hätte vorausgehen sollen. Erst vor zehn Tagen wurde Ah. beschlossen, es von der Hinausgabe der Gemeindeordnung abkommen und sofort neue Gemeindewahlen vornehmen zu lassen. Das muß jetzt vor allem geschehen!3

Minister Graf Szécsen machte aufmerksam, daß kin der Presse die Thesis aufgestellt werdek, die im Jahre 1849 erlassenen Landesstatute bestünden noch immer zu Recht, weil 1851l nur die Reichsverfassung Allerhöchstenortes aufgehoben worden sei. In diesem Sinne sagt die Ostdeutsche Post tendentiös, daß nur in Steiermark, Kärnten, Salzburg und Tirol jene Statute durch die neuen Statute aufgehoben worden seien4. So unrichtig diese Ansicht ist, so würde es doch kaum möglich sein, deren Behauptung durch ein gerichtliches Urteil zur Strafe zu ziehen, mwenn die Regierung nicht vorher ihre Ansicht über die Rechtsbeständigkeit dieser Statute den Zeitungen gegenüber nicht wenigstens im administrativen Wege ausgesprochen hätte.m Wohl aber wäre es angezeigt, den Redaktoren darüber eine Belehrung zu erteilen und sie vor der Fortsetzung dieser Tendenz zu warnen.

Der Ministerpräsident wies auf die Notwendigkeit hin, daß die ministeriellen Organe, denen die Leitung der Presse übergeben werden soll, eine genaue Instruktion über den von ihnen einzuhaltenden Gang erhalten. Die Entwerfung einer solchen Instruktion sei daher sofort in Angriff zu nehmen, und Graf Rechberg würde sich diesfalls mit den Ministern Grafen Gołuchowski und Szécsen und Freiherrn v. Mecséry ins Vernehmen setzen. Die genannten Minister erklärten sich mit diesem Antrage völlig einverstanden.

Se. Majestät der Kaiser geruhten zu erinnern, daß nebst der besseren und kräftigeren Preßleitung nach Maßgabe der zu beratenden Instruktion und mit Anwendung der nötigen Geldmittel auch noch die Aufrechthaltung der materiellen Ordnung den Demonstrationen und Ausschreitungen gegenüber sehr nötig sei. Den Statthaltern fehle es häufig an Energie; auch habe man sein Augenmerk vorzüglich dahin zu richten, den Exzessen lieber vorzubeugen als die vollbrachten zu bestrafen.

Minister Graf Szécsen hielt es für nötig, daß jeder ungesetzliche Vorgang, jedes unberechtigte oder terroristische Auftreten von Studenten, Korporationen oder einzelnen Individuen mit aller Strenge unterdrückt werde.

|| S. 100 PDF || Der Staatsminister wird an diejenigen Statthalter, welche sich einen Mangel an Energie zuschulden kommen ließen (Böhmen, Galizien und Kroatien), die diesfälligen Weisungen ergehen lassen, nahm jedoch hievon Anlaß, die baldige Ah. Ernennung des Grafen Forgách zum Statthalter von Böhmen motiviert in Antrag zu bringen5.

II. Dringlichkeit der Ernennung des Grafen Forgách zum Statthalter von Böhmen

Der Ministerpräsident beleuchtete hierauf die Gründe, welche die Majorität der Ministerkonferenz zu dem Antrage bestimmt hatten, die Ernennung des Grafen Forgách noch bis zur Publizierung des Landesstatuts für Böhmen und Ernennung der Landesoffiziere aufzuschieben6.

Der Polizeiminister äußerte, daß er unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinen großen Wert mehr auf einen weiteren Aufschub bis zur Ah. Ernennung der vier böhmischen Landesoffiziere legen könne7.

III. Ernennung des Leiters der siebenbürgischen Hofkanzlei

Hierauf wurde die Ernennung des Leiters der siebenbürgischen Hofkanzlei besprochen8.

Baron Vay bezeichnete den Baron Franz Kemény als den geeignetsten für diesen Posten, und es spreche nur der Umstand dagegen, daß derselbe seinerzeit wieder der geeignetste wäre, um im Landtage die Regierung zu vertreten.

Graf Rechberg glaubte, daß ein Auskunftsmittel darin liegen würde, ihn zu jener Zeit zum Statthalter von Siebenbürgen zu machen, womit Baron Vay vollkommen einverstanden war9.

IV. Versammlungsort für die siebenbürgische Beratungskommission

Minister Ritter v. Lasser brachte in Anregung, ob die in dem Ah. Handschreiben vom 20. Oktober 1860 an den Ministerpräsidenten angeordnete Kommission zur Beratung || S. 101 PDF || der siebenbürgischen Angelegenheitennn,10 in Wien, als auf einem neutralen Boden abgehalten owerden sollteo, um sich den verschiedenen, vielleicht selbst terroristischen Einflüssen zu entziehen, die sich im Lande geltend machen könnten.

Der ungarische Hofkanzler glaubte sich für deren Abhaltung in Siebenbürgen selbst aussprechen zu sollen, zumal man auch dort – in Hermannstadt oder Kronstadt – einen völlig ruhigen Beratungsort finden könne11.

V. Instruktion für die ungarischen Obergespäne

Der ungarische Hofkanzler las über Ah. Auftrag zwei Artikel des von ihm verfaßten Entwurfes einer Instruktion für die Obergespäne12, und zwar:

1. Die Bestimmung, wonach die Obergespäne wegen Entfernung der Gendarmerie aus den Komitaten ihre Anträge zu erstatten haben würden, wofern dieses Institut in die unternommene Regelung der Verhältnisse nicht paßt. Einstweilen habe die Gendarmerie in Wirksamkeit zu bleiben.

Der Polizeiminister bemerkt, daß man nicht von oben aus die Beseitigung des einzigen Instituts provozieren sollte, welches dort unter den gegenwärtigen Untergangszuständen noch hält und gute Dienste leistet.

Nachdem dieser Passus der Instruktion die Stellung der Gendarmerie schwächt, während es im Interesse der öffentlichen Ordnung gelegen ist, ihre Autorität möglichst lang zu sichern, geruhten Se. Majestät der Kaiser die Beseitigung des bezüglichen Satzes zu befehlen.

2. Die Bestimmung, wonach zur Bestreitung der Besoldung für die gewählten Komitatsbeamten ein Pauschale aus dem Staatsschatze zu beheben ist13.

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Frage zu stellen, ob es der Konsequenzen wegen nicht zweckmäßiger wäre, dieses Pauschale aus dem Landesfonds anzuweisen.

Der ungarische Hofkanzler und der Minister Graf Szécsen äußerten, daß dies dermal und bis zum nächsten Landtage nicht tunlich sei. Dieses vorausgesetzt, beantragte der Leiter des Finanzministeriums , daß das fragliche Pauschale provisorisch, bis zur definitiven Regelung der Angelegenheit im Wege der landtäglichen Verhandlung als Vorschuß aus dem Staatsschatze für Rechnung des Landesfonds behandelt werde. Der Staatsminister hätte gewünscht, über den diesfälligen Geldbedarf näheres zu wissen, fand jedoch gegen diesen Antrag auf provisorische Erfolgung nichts zu erinnern; ebenso auch der Ministerpräsident, worauf Se. Majestät der Kaiser den Antrag Ah. zu genehmigen geruhten.

Der Leiter des Finanzministeriums stellte die Anfrage, in welcher Art die Instruktion das Verhältnis der Obergespäne zu den Finanzbehörden regelt.

|| S. 102 PDF || Nachdem der ungarische Hofkanzler den bezüglichen Artikel vorgelesen hatte14, zeigte Reichsrat v. Plener, daß diese Bestimmungen der dermal eingeführten Dienstesordnung in Angelegenheiten der direkten Steuern nicht entsprechen, welche Ordnung ganz intakt zu erhalten vom finanziellen Standpunkte aus lebhaft gewünscht werden muß, weil sonst alle einschlägigen Verhältnisse gelockert pund der Dienst und Erfolg der direkten Besteuerung preisgegeben würdep . Der ungarische Hofkanzler teilte ganz diese Ansicht und behielt sich vor, brevi manu mit Reichsrat v. Plener eine entsprechendere Textierung des Artikels zu vereinbaren.

Gemäß der sogleich nach der Konferenz getroffenen Vereinbarung hätte der Artikel zu lauten: „Die Obergespäne treten in bezug auf die Angelegenheiten des Dienstes der direkten Besteuerung zu den Finanzbehörden und deren Organe in das Verhältnis der bisher bestandenen Komitatsvorstände.“15

VI. Erfolgung der ungarischen Akten des Unterrichtsministeriums

Minister Graf Szécsen referierte, daß von Seite des Unterstaatssekretärs Baron Helfert gegen die Erfolgung der Akten über Angelegenheiten des Unterrichts in Ungarn an die ungarische Hofkanzlei deswegen Anstände erhoben werden, weil die Attribute des Unterrichtsrates noch nicht Ah. normiert worden seien und das Unterrichtsministerium somit einstweilen noch ungarische Unterrichtssachen meritorisch zu erledigen haben werde16. Diese Ansicht scheine nicht begründet, und jedenfalls dürfte der genannte Unterstaatssekretär bloß im Wege der ungarischen Hofkanzlei mit den ungarischen Landesbehörden zu verkehren haben.

Se. Majestät der Kaiser geruhten den Hofkanzler Baron Vay Ah. zu beauftragen, hierüber einen Vortrag zu erstatten17.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. Dezember 1860.