Nr. 227 Ministerkonferenz, Wien, 13. November 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet (RS.Reinschrift Klaps); VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend Erzherzog Rainer 20. 11., (Rechberg 13. 11.), Gołuchowski 15. 11., Mecséry 16. 11., Degenfeld, Vay 18. 11., Lasser 18. 11., Szécsen 17. 11., Plener 18. 11.
MRZ. – KZ. 3776 –
- I. Haftung der Gemeinden des Trienter Kreises für Rekrutierungsflüchtlinge
- II. Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande
- III. Hinausgabe von Münzscheinen
- IV. Definitives Statut für den Reichsrat
- V. Mitteilungen an die Konferenz über die kroatischen und ungarischen Zustände
- VI. Wünsche und Beschwerden des verstärkten Reichsrates
- VII. Anordnung neuer Gemeindewahlen ohne Vorausschickung eines neuen Gemeindegesetzes. Hauptgrundsätze für die von den Landesvertretungen auszuarbeitenden Gemeindegesetze. Schleunige Organisierung der Bezirkshauptmannschaften
Protokoll der Ministerkonferenz am 13. November 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Haftung der Gemeinden des Trienter Kreises für Rekrutierungsflüchtlinge
Der Staatsminister referierte über einen Antrag des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Statthalter von Tirol wegen Ausdehnung der in Venetien geltenden Vorschrift über die Haftung der Gemeinden für ihre Rekrutierungsflüchtlinge aauf den Trienter Kreisa unter Beziehung auf den hierüber am 11. Februar 1860 durch Stimmenmehrheit gefaßten Beschluß der Ministerkonferenz1.
Nachdem jedoch soeben eine Vorstellung venezianischer Gemeinden gegen diese ihnen auferlegte Haftung Allerhöchstenortes eingelangt ist, gedenken Se. Majestät der Kaiser diese Eingabe vorerst an den Staatsminister behufs der Prüfung der darin vorgebrachten Gründe zu leiten, worauf dann auf die Frage wegen Einführung derselben Haftung im Trienter Kreise in der Ministerkonferenz zu beraten sein wird2.
II. Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande
Der Leiter des Finanzministeriums gab Auskünfte über den Stand der im Finanzministerium gepflogenen mündlichen Verhandlungen mit den Deputierten der Istrianer Handelskammer über die Ausscheidung Istriens aus dem allgemeinen Zollverbande3. Durch diese Verhandlungen, welche in wenig Tagen beendigt sein werden, wurden keine neuen wesentlichen Gründe für die Ausscheidung ermittelt, da die Deputierten den ihnen vorgehaltenen statistischen Daten und volkswirtschaftlichen Motiven für die Fortdauer des Bestehenden gegenüber sich meistens bloß auf die Versicherung von ihrer auf persönliche Anschauung gegründeten Überzeugung beriefen, wornach die Ausscheidung dringend notwendig sei.
|| S. 45 PDF || Reichsrat v. Plener muß jedoch gegenwärtig halten, daß diese Zollangelegenheit bim Sinn des Ah. Diploms vom 20. Oktober 1860 zu denjenigen gehört, welche im verfassungsmäßigen Wege nicht ohne Mitwirkung des Landtages oder vielmehr des verstärkten Reichsrates erledigt werden können, was freilich eine längere Vertagung des Ah. Beschlusses allein auch die Beruhigung zur Folge haben wird, daß kompetente Organe das diesfällige Bedürfnis des Landes zur Kenntnis der Regierung bringen werden, während die dermal hier anwesenden Mitglieder der Handels- und Gewerbskammer zu Rovigno doch wohl nicht als berechtigte Repräsentanten des Landes betrachtet werden können. Übrigens sei dem Reichsrate v. Plener eine dringende politische Notwendigkeit der sogleichen Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande und eine diesfalls dort herrschende bedenkliche Aufregung der Bevölkerung nicht bekannt und wohl auch gar nicht vorhanden, weil sonst die dortigen Finanzorgane hierüber gewiß berichtet hätten. Die ganze Agitation gehe von der italienischen Partei aus, welche die Verlegenheiten der Regierung benützen wolle, um Konzessionen zu erzwingen oder die Nichtgewährung als Ursache der Unzufriedenheit auszubeuten, was auch der Kriegsminister Graf v. Degenfeld bestätigte.b im Sinn des Ah. Diploms vom 20. Oktober 1860 zu denjenigen gehört, welche im verfassungsmäßigen Wege nicht ohne Mitwirkung des Landtages oder vielmehr des verstärkten Reichsrates erledigt werden können4, was freilich eine längere Vertagung des Ah. Beschlusses allein auch die Beruhigung zur Folge haben wird, daß kompetente Organe das diesfällige Bedürfnis des Landes zur Kenntnis der Regierung bringen werden, während die dermal hier anwesenden Mitglieder der Handels- und Gewerbskammer zu Rovigno doch wohl nicht als berechtigte Repräsentanten des Landes betrachtet werden können. Übrigens sei dem Reichsrate v. Plener eine dringende politische Notwendigkeit der sogleichen Ausscheidung Istriens aus dem Zollverbande und eine diesfalls dort herrschende bedenkliche Aufregung der Bevölkerung nicht bekannt und wohl auch gar nicht vorhanden, weil sonst die dortigen Finanzorgane hierüber gewiß berichtet hätten. Die ganze Agitation gehe von der italienischen Partei aus, welche die Verlegenheiten der Regierung benützen wolle, um Konzessionen zu erzwingen oder die Nichtgewährung als Ursache der Unzufriedenheit auszubeuten, was auch der Kriegsminister Graf v. Degenfeld bestätigte.
Nachdem hierauf von mehreren Stimmführern aus politischen Rücksichten zur Behebung der vorhandenen Aufregung eine bald zu erlassende genehmigende Ah. Entscheidung beantragt worden war, geruhten Se. k. k. apost. Majestät nach dem Antrage der Leiter des Finanz- und des Justizministeriums Ah. zu befehlen, daß, um die Maßregel auch vom Standpunkte der Istrianer Grundbesitzer näher zu beleuchten, ohne Verzug eine Enquete im Lande durch die Statthalterei mit Zuziehung akkreditierter Männer abgehalten werde, deren Ergebnis dann behufs der definitiven Ah. Entscheidung zu unterbreiten ist5.
III. Hinausgabe von Münzscheinen
Reichsrat v. Plener referierte (gemäß einer von Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten an ihn ergangenen Aufforderung), er habe seinen früheren Antrag wegen Hinausgabe von Münzscheinen, wonach es sich bloß um ein simples Geldverwechslungsgeschäft – Münzscheine gegen Banknoten – handeln sollte, mit Rücksicht auf das Bedürfnis des Staatsschatzes dahin modifiziert, die Hinausgabe von 12 bis höchstens 20 Millionen Gulden in solchen Münzscheinen à 10 Kreuzer (welche von Tag zu Tag dringender wird) als eine Finanzmaßregel – Vermehrung der schwebenden Schuld – in Ausführung zu bringen6. Bei diesem geänderten Charakter der Maßregel dürfte hierzu allerdings die Zustimmung des verstärkten Reichsrates notwendig sein; allein, da Referent wohl einsehe, daß jetzt von einer Einberufung desselben keine Rede sein könne, so erübrigt nichts, als die Hinausgabe der Münzscheine bei Sr. Majestät als eine provisorische Maßregel gegen „nachträgliche verfassungsmäßigec Verhandlung“ im verstärkten || S. 46 PDF || Reichsrate zu beantragen. Dies dürfte in der kaiserlichen Verordnung zur Beseitigung böswilliger Deutungen bestimmt ausgesprochen werden.
Der Leiter des Finanzministeriums las hierauf den Entwurf der bezüglichen Verordnung, wonach die Maßregel zur Abhilfe eines dringenden Bedürfnisses im Kleinverkehre gegen nachträgliche verfassungsmäßige Verhandlung im verstärkten Reichsrate Ah. angeordnet wird. Reichsrat v. Plener habe mit Absicht den Ausdruck „verfassungsmäßige Verhandlung“ (Behandlung) gewählt, weil er unentschieden läßt, ob die Vermehrung der schwebenden Schuld unter die im Artikel II des kaiserlichen Diploms vom 20. Oktober 1860 der Zustimmung des verstärkten Reichsrates vorbehaltene Gegenstände subsumiert werde oder nicht, und weil es ihm nicht angezeigt erscheine, eine staatsrechtlichd so wichtige Frage aus einem relativ minder bedeutenden Anlasse wie der vorliegende für alle Zukunft Ah. zu entscheiden. Eine solche Entscheidung würde das Publikum aber in dem vom Minister Grafen Szécsen vorgeschlagenen Ausdrucke „gegen nachträgliche verfassungsmäßige Erledigung“ zu finden glauben.
Die Konferenz war mit den modifizierten au. Anträgen des Reichsrates v. Plener sowie mit der von ihm vorgeschlagenen Textierung der kaiserlichen Verordnung einverstanden, und Se. Majestät geruhten, den Referenten anzuweisen, hienach sofort die weitere Mitteilung an den ständigen Reichsrat zu machen7.
IV. Definitives Statut für den Reichsrat
Se. Majestät der Kaiser geruhten den Minister Grafen Szécsen zu beauftragen, daß er ohne Verzug mit dem Minister Ritter v. Lasser die Vorarbeiten zum definitiven neuen Statut des Reichsrates beginne und daß in den Kreis der diesfälligen Beratungen sofort die einschlägigen prinzipiellen Fragen gezogen werden. Diese Vorarbeiten werden zunächst der Beratung der Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Grafen Rechberg zu unterziehen sein8.
Reichsrat v. Plener behält sich vor, hiebei manche damit im Zusammenhange stehende finanzielle und kommerzielle Frage zur Sprache zu bringen9.
V. Mitteilungen an die Konferenz über die kroatischen und ungarischen Zustände
Der Minister Graf Szécsen brachte in Anregung, daß die Konferenz von der Entwicklung der kroatischen Zustände und dem Gange der Regierung in bezug auf die dortigen politischen Angelegenheiten fortgesetzt unterrichtet bleibe, zumal die Rückwirkung der kroatischen Frage auf die ungarische sehr groß ist. Es scheine dem Stimmführer überhaupt angezeigt, daß die Konferenz von allen beim Staatsministerium einlaufenden wichtigen kroatischen Geschäften in Kenntnis gesetzt werde.
|| S. 47 PDF || Der Staatsminister äußerte, es sei ihm bis jetzt nur ein dahin gehöriger Bericht des Ban – wegen der Komitate – zugekommen10; übrigens sei er bereit, jede gewünschte Aufklärung zu erteilen, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die Konferenz auch von dem Gange der wichtigeren ungarischen Angelegenheiten fortgesetzt in Kenntnis erhalten werde. Der königlich ungarische Hofkanzler erklärte, er sei zu jeder gewünschten Aufklärung erbötig.
Se. Majestät geruhten schließlich zu bemerken, daß die Zusammensetzung der Banalkommission dem Ermessen des Ban Ah. überlassen worden sei11.
VI. Wünsche und Beschwerden des verstärkten Reichsrates
Se. Majestät der Kaiser geruhten den Reichsrat v. Plener zu beauftragen, daß er eine Übersicht der im verstärkten Reichsrate vorgebrachten und sofort in der Konferenz noch zu beratenden Wünsche etc. Allerhöchstenortes vorlege, zumal es in der Ah. Absicht liege, eine kaiserliche Erledigung desselben – eine Art „Abschied“ – publizieren zu lassen12. Graf Szécsen sprach hierauf den Wunsch aus, daß den diesfälligen Ah. Beschlüssen nicht einstweilen durch faktische Vorgänge vorgegriffen werde13.
Schließlich wurde die nochmalige Beratung der Frage über die geologische Reichsanstalt Ah. angeordnet14.
VII. Anordnung neuer Gemeindewahlen ohne Vorausschickung eines neuen Gemeindegesetzes. Hauptgrundsätze für die von den Landesvertretungen auszuarbeitenden Gemeindegesetze. Schleunige Organisierung der Bezirkshauptmannschaften
Der Polizeiminister äußerte, es scheine ihm sehr nötig, daß man sich jetzt die Schritte klar mache, welche die Regierung tun muß, um in das neue verfassungsmäßige Leben ohne Zeitverlust einzutreten. Die erlassenen Landesstatute müssen daher baldigst in Ausführung gebracht und die Landtage in den deutsch-slawischen Provinzen ehetunlichst einberufen werden. Wenn man diese Schritte aber erst von der Vorausschickung eines neuen Gemeindegesetzes abhängig machen will, so werden dieselben noch länger aufgeschoben bleiben müssen, und die Landesvertretungen werden sich dann unter dem Einflusse der Unzufriedenheit und Aufregung versammeln, welche die Hinausgabe eines neuen Gemeindegesetzes ohne Zweifel hervorrufen wird15. Wozu der Regierung ein neues Odium zuziehen und den Tadel auf sich laden, daß man ein neues, ebenso schwieriges als wichtiges Gesetz ohne Mitwirkung des verstärkten Reichsrates erlassen hat? Baron Mecséry würde daher vorderhand an dem Gemeindegesetz nichts ändern, sondern nur allgemeine Neuwahlen statt der kein Vertrauen mehr genießenden Gemeindevertretungen nach dem Gesetze von 1849 anordnen. Dadurch würde der allgemeine und || S. 48 PDF || tiefgefühlte Wunsch nach einer Auffrischung der abgenützten alten Gemeindeorgane erfüllt und ein mehr Vertrauen genießendes Element für die Bildung der Landtage geschaffen.
Der Staatsminister erklärte, diesem Antrage nicht beipflichten zu können. In dem an ihn erlassenen Ah. Handschreiben vom 20. Oktober16 liege die Ah. Absicht ausgesprochen, in kürzester Frist die Entwürfe über die Gemeindeordnung ausarbeiten zu lassen, in der beantragten Maßregel aber würde das Aufgeben dieser Ah. Absicht ausgesprochen. Ferner müsse man bedenken, daß in mehreren Kronländern das berufene Gemeindegesetz von 1849 niemals Geltung erlangt hat, sodaß dort das vorgeschlagene Auskunftsmittel nicht passen werde. Endlich würde, wenn die Regierung die Redaktion des Gemeindegesetzes den Landtagen überläßt, eine höchst buntscheckige Gesetzgebung und ein Resultat herauskommen, welches man keineswegs befriedigend finden wird.
Der ungarische Hofkanzler äußerte, daß in Ungarn wenigstens die Ah. Erlassung eines neuen Gemeindegesetzes eine sehr nachteilige Verwirrung verursachen würde. Baron Vay könne von seinem Standpunkte nur wünschen, daß der ungarische Landtag nicht der erste sei, der zusammentritt, und schon darum müsse er sich gleichfalls für den in den deutschen Ländern schneller zum Ziel führenden Antrag des Baron Mecséry erklären. Der Leiter des Justizministeriums sprach sich im selben Sinne aus und wies darauf hin, daß bloß die Durchführung des Gesetzes über die Gutsgebiete in Böhmen z. B. mehrere Monate Zeit fordern wird, um welche die Einberufung der Landtages hinausgeschoben werden müßte. Die Einführung des neuen Verfassungs- und Administrationsorganismus ist ein so dringendes Bedürfnis, daß Ritter v. Lasser selbst die nach dem Patent von 1849 gesetzlichen Termine der Stadien für die neuen Gemeindewahlen abkürzen würde. Der Kriegsminister und Reichsrat v. Plener stimmten mit Baron Mecséry, und zwar letzterer mit dem Bemerken, daß vom finanziellen Standpunkte die neue Zusammensetzung des verstärkten Reichsrates höchst dringend erscheine. Minister Graf Szécsen war ebenfalls für die schleunige Vornahme neuer Gemeindewahlen eauf der Grundlage des Gemeindegesetzes von 1849, ohne daß jedoch dabei dieses Gesetz überhaupt bestätiget und die Frage wegen Bildung der Gutsgebiete berührt werde.e Der Ministerpräsident trat den Vorstimmen bei.
Der Staatsminister äußerte, daß, wenn von der Erlassung eines Gemeindegesetzes dermal Umgang genommen und die Ausarbeitung der Entwürfe den Landtagen anheimgegeben wird, die Notwendigkeit eintrete, daß die Regierung wenigstens gewisse Hauptgrundsätze feststelle, um einem allzu großen Divergieren der Gesetzvorschläge vorzubeugen. Graf Gołuchowski könne aber jedenfalls dem Antrage der Majorität nicht beistimmen, indem er die beabsichtigte Bildung der Bezirksgemeinden und -ausschüsse wesentlich erschweren und beirren würde. Die au. Anträge des Staatsministers bezüglich der Bezirkshauptmannschaften und Bezirksausschüsse sind nämlich wesentlich auf die vorausgegangene || S. 49 PDF || Konstituierung der Gemeinden nach einer gewissen Form basiert. Man käme dadurch in die Unzukömmlichkeit, die dringend notwendigen Bezirkshauptmannschaften noch lange vor der Bildung der Ausschüsse ins Leben rufen zu müssen und den ersteren vorläufig die Tutel der Gemeinden übertragen zu müssen. Der Leiter des Justizministeriums erinnerte, daß die Bezirkshauptmannschaften bereits einmal ohne einen Bezirksausschuß neben sich und zwar sehr gut funktioniert haben. Die schleunige Bildung jenes bewährten administrativen Organs müsse er umso lebhafter bevorworten, als die Bezirksämter und die Gemeindeorgane fast überall erlahmt sind und den dienstlichen Erfordernissen nicht mehr genügen. Nur in den großen Kronländern dürfte fes sich noch fragen, ob nichtf noch ein Mittelglied zwischen der Bezirkshauptmannschaft und der Landesstelle beizubehalten nötig sein werdeg .
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Allerhöchstsich dafür zu entscheiden, daß die Neuwahl der Gemeindeausschüsse nach Maßgabe des Patents vom 17. März 1849 15 auf das schleunigste angeordnet werde. Den Landesvertretungen ist die Ausarbeitung der bezüglichen Gemeindegesetze auf Grundlage gewisser, ihnen vorzuschreibender Hauptgrundsätze (welche in der Konferenz beraten werden müssen) zu überlassen16. Wo es bereits tunlich erscheint, ist sofort mit Organisierung der Bezirkshauptmannschaften vorzugehen. Der in Böhmen diesfalls zu beobachtende Modus ist noch in der Konferenz zu beraten17.
Der Staatsminister wird hiernach vorgehen18, und Sr. Majestät demnächst im Vernehmen mit dem Minister Ritter v. Lasser die Anträge wegen Trennung der Justiz von der Administration erstatten19.
Der Leiter des Finanzministeriums behielt sich ausdrücklich vor, daß die neue politische Organisation mit ihm konzertiert werde, damit dabei die Interessen der Steuerverwaltung || S. 50 PDF || gehörig gewahrt werden. Schließlich wies Reichsrat v. Plener darauf hin, daß die dermaligen Verhältnisse zu dem System der Quotenbesteuerung drängen.
Wien, am 15. November 1860. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 23. November 1860.