Nr. 192 Ministerkonferenz, Wien, 17. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet (RS.Reinschrift Klaps); VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 19./30. 7.), Thun 20. 7., Nádasdy 20. 7., Gołuchowski, Thierry 26. 7., Plener 27. 7., FML. Schmerling 27. 7.
MRZ. – KZ. 2485 –
- I. Textierung des Ah. Handschreibens über die Einholung der Zustimmung des verstärkten Reichsrates zu neuen Steuern und Anlehen – Ausdehnung des Wirkungskreises des verstärkten Reichsrates in bezug auf die Schuldenkommission – Zeitpunkt der Erlassung des Ah. Handschreibens
- II. Zeitpunkt der Erlassung der Statute über die Landesvertretungen
- III. Voranschlag für 1862 – Beseitigung des Defizits – Deckung der Ausgabenquote für Schuldentilgung durch ein neues Anlehen
Protokoll der Ministerkonferenz am 17. Julius 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers. Die von Sr. k. k. apost. Majestät Ah. bezeichneten Gegenstände der heutigen Beratung waren: I. die Textierung des Ah. Handschreibens über die Erweiterung des Wirkungskreises des verstärkten Reichsrates in bezug auf die Einholung seiner Zustimmung zur Einführung neuer Steuern und Aufnahme neuer Anlehen, dann die Frage über den Zeitpunkt, wann dieses Ah. Zugeständnis bekannt zu machen wäre, und II. die Frage über den Zeitpunkt, wann mit der Publizierung der Landesverfassungen zu beginnen wäre.
I. Textierung des Ah. Handschreibens über die Einholung der Zustimmung des verstärkten Reichsrates zu neuen Steuern und Anlehen – Ausdehnung des Wirkungskreises des verstärkten Reichsrates in bezug auf die Schuldenkommission – Zeitpunkt der Erlassung des Ah. Handschreibens
1Der Reichsrat v. Plener las den nebenfolgenden Entwurfa eines Ah. Handschreibens an den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten und referierte, er habe geglaubt, mit den in der hohen Konferenz am 5. d.M.2 Ah. beschlossenen Zugeständnissen wegen der reichsrätlichen Zustimmung zur Einführung neuer Steuern- und Aufnahme neuer Anlehen noch eine andere, den Wirkungskreis des verstärkten Reichsrates ebenfalls erweiternde Ah. Verfügung in Verbindung bringen zu sollen, wonach die Staatsschuldenkommission künftig unter die Kontrolle des verstärkten Reichsrates zu stellen und von demselben auch zu wählen sein würde. Gegenwärtig hat der Reichsrat bloß die Berichte der Staatsschuldenkommission zu beraten, deren Mitglieder von Sr. Majestät ernannt werden. Es scheine diese Änderung in der Stellung und Zusammensetzung der Kommission sowohl durch die seit ihrer Einführung erfolgte Verstärkung des Reichsrates als durch den Einfluß desselben auf die Eröffnung neuer Anlehen angezeigt. Dadurch, daß der Reichsrat die Kommissionsglieder auch außerhalb seiner Mitte wählen darf, würde es ihm möglich, für dieses Geschäft die hinlängliche Zahl von Fachmännern zusammenzubringen3.
|| S. 336 PDF || Der Kultusminister war mit diesem Antrage in bezug auf die Schuldenkommission einverstanden. Die Minister des Inneren und der Polizei fanden aber keinen hinreichenden Grund, an der erst vor kurzer Zeit getroffenen Einrichtung der Staatsschuldenkommission schon jetzt wieder zu rütteln, und der Ministerpräsident machte ferner in formaler Beziehung geltend, daß, nachdem die gedachte Immediatkommission durch ein Ah. Patent eingeführt worden sei, die Umgestaltung und Unterordnung derselben unter den Reichsrat auch füglich nicht in der Form eines Ah. Handschreibens, sondern nur mittelst Ah. Patents „nach Vernehmung des Reichsrates und der Minister“ verfügt werden könne. Der Justizminister würde glauben, daß der Leiter des Finanzministeriums diesen allerdings plausiblen Antrag abgesondert unter Beilage eines Patentsentwurfes bei Sr. Majestät zu stellen hätte.
Se. Majestät der Kaiser , in der Sache einverstanden, fanden gleichwohl den Antrag vorderhand auf sich beruhen zu lassen, und zwar aus der vom Ministerpräsidenten geltend gemachten formalen Rücksicht und weil diese Verfügung dem wichtigen Ah. Zugeständnisse bezüglich der neuern Steuern und Anlehen gegenüber zu unbedeutend erscheine, um in demselben Ah. Erlasse angeordnet zu werden4.
Reichsrat v. Plener wendete sich nunmehr zur Begründung und Erläuterung seines au. Antrages über die Fassung des nach Streichung des Satzes über die Schuldenkommission proprio motu zu erlassenden Ah. Handschreibens und bemerkte, daß unter dem Ausdrucke „Verzehrungssteuer“ auch die Steuer auf die Zuckererzeugung aus einheimischen Stoffen zu verstehen sei. Weggelassen würden aus der Aufzählung der Steuern und Gebühren: 1. die Zölle, um der Regierung bei deren Änderung im Wege von Staatsverträgen nicht die Hände zu binden, 2. das Salz- und Tabakgefäll, weil die Preise dieser Monopolsgegenstände nach Zeit-, Orts- und Handelsverhältnissen öfters geändert werden müssen, so daß die Zustimmung des verstärkten Reichsrates hiezu ein schwerer Hemmschuh wäre, und andererseits, weil in der Erhöhung des Preises dieser Artikel in manchen Fällen eine schnelle und ergiebige Vermehrung der Einnahme gefunden werden könne; 3. Das Postgefäll, da dies nicht so sehr den Charakter einer Steuer als vielmehr den eines Entgeltes für die postalen Leistungen an sich trägt, und 4. das Taxgefäll, weil selbes das große Publikum gar nicht berührt. Neben der Einführung neuer und Erhöhung bestehender Steuern habe Reichsrat v. Plener der Veränderung bestehender Steuern deswegen keine Erwähnung getan, um bei Änderung und Verbesserung der bestehenden Einrichtungen im Interesse des Dienstes freie Hand zu behalten.
Der Minister des Inneren , im übrigen einverstanden, hätte nur gewünscht, die bzur Verzehrungssteuer gehörigeb Zuckersteuer der größeren Klarheit wegen ausdrücklich erwähnt zu sehen. Der Ministerpräsident las einen von ihm verfaßten Entwurf des Ah. Handschreibens, worin jede Aufzählung der Steuern vermieden wird, || S. 337 PDF || nachdem ihm eine allgemeinere Fassung des Ah. Beschlusses wünschenswert erscheint5. Der Justizminister erklärte sich mit dieser kürzeren Textierung vollkommen einverstanden, weil dabei Sr. Majestät das Recht gewährt würde, die Tragweite dieser Anordnung nach Maßgabe der Verhältnisse seinerzeit näher zu begrenzen. Gegebene Ah. Zugeständnisse können nicht mehr zurückgenommen werden; umso notwendiger ist es daher, dabei nicht weiter zu gehen als unumgänglich nötig ist, und dies scheine ihm bloß bei den direkten Steuern und der Verzehrungssteuer der Fall zu sein. Reichsrat v . Plener und der Kultusminister stimmten dagegen für eine möglichst klare Fassung, damit man nicht Hintergedanken argwöhne und jedermann sofortc die hochherzigen Ah. Absichten erkenne.
Über die von Sr . Majestät Ah. gestellte Frage, ob diese Kundgebung des Ah. Zugeständnisses nicht mit der Ah. Überweisung des Vortrages des Finanzministeriums über die „Finanzlage im allgemeinen“ an den verstärkten Reichsrat in Verbindung zu bringen wäre, äußerte Reichsrat v. Plener , daß es ihm eines so großen und wichtigen Beschlusses würdiger scheine, wenn er unabhängig von einem äußeren, mehr oder weniger entfernteren Anlasse als ganz frei aus dem Ah. Willen hervorgegangen erscheine. Minister Graf Thun trat dieser Meinung bei.
Se. Majestät der Kaiser geruhten sofort diesen Antrag und den vom Leiter des Finanzministeriums vorgelesenen abgekürzten Entwurf, dwelcher nur noch stilistisch zu redigieren sein werded, Ag. zu genehmigen6 und der Konferenz zur Erwägung zu geben, ob dieses Ah. Handschreiben schon jetzt oder erst später zu erlassen wäre.
Der Ministerpräsident erklärte sich für die baldigste Ah. Erlassung. Wenn der verstärkte Reichsrat Gelegenheit fände, seine bereits ziemlich bekannten Wünsche auszusprechen, so würde das in Rede stehende Ah. Zugeständnis den Charakter eines motu proprio und dadurch in den Augen vieler einen Teil seines Wertes verlieren. Der Minister des Kultus espricht sich mit Entschiedenheit dafür aus, daß diese Ah. Eröffnunge bis zu dem womöglich glücklichen und ruhigen Abschlusse der Tätigkeit des verstärkten Reichsrates aufgeschoben bliebe. Die unverzügliche Ah. Mitteilung werde nämlich entweder die Folge haben, daß das Ah. Zugeständnis weitere Forderungen provoziert, was nicht angenehm wäre, oder daß der Reichsrat sich damit zufrieden gibt, indem das Gewährte seinen Wünschen entspricht. Im letzteren Falle wäre es fauch von gar keinem Nachteilef, das Formulieren dieser Wünsche abzuwarten, weil sich dergestalt vor dem In- und Auslande die erfreuliche Übereinstimmung zwischen Sr. Majestät und dem Reichsrate herausstellen würde. Als ein eigentliches motu proprio könne ohnehin || S. 338 PDF || der beabsichtigte Schritt gunter den obwaltenden Verhältnisseng nicht wohl gelten. Der Justizminister erklärte es für unumgänglich nötig, daß der Ah. Erlaß baldigst, und zwar noch vor der nächsten Plenarversammlung des verstärkten Reichsrates, erfolge, weil sonst dort ganz sicher unangenehme Verhandlungen und Anträge auftauchen werden, denen durch das Ah. Zugeständnis die Spitze abgebrochen würde. Der Minister des Inneren besorgt, daß, wenn man dem Reichsrate die Initiative überläßt, er in seinen Wünschen viel weiter gehen werde, als Se. Majestät Ah. zu gewähren gewillt seien. Der Ah. Ausspruch würde diesem vorbeugen und zugleich allen Gutgesinnten bezüglich der finanziellen Zukunft eine große Beruhigung gewähren. Der Minister der Polizei und Reichsrat v. Plener stimmten für die baldmöglichste Ah. Entscheidung dieser großen Frage. Ihre k. k. Hoheiten die durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Wilhelm und Rainer erklärten Höchstsich ebenfalls für die baldigste Erlassung des in Rede stehenden Ah. Handschreibens.
Se. k. k. apost. Majestät erklärten die Ah. Absicht, dasselbe ohne Verzug erlassen zu wollen, es werde hierauf in einer Plenarversammlung des verstärkten Reichsrates zu verlesen und eine Diskussion darüber nicht zuzulassen sein, höchstens die Vorbringung eines Dankes und dessen Annahme per acclamationem. Die Sitzung werde erst nach der Mittagsstunde abzuhalten sein, damit nicht entstellte Berichte darüber in die Abendblätter dringen. Das Abendblatt der Wiener Zeitung aber habe den Text des Ah. Handschreibens zu bringen7.
II. Zeitpunkt der Erlassung der Statute über die Landesvertretungen
Über die Ah. gestellte Frage, wann die Statute über die Landesvertretungen zu erlassen wären, ob nämlich sogleich, nachdem die Ah. Beschlüsse darüber festgestellt sind, oder kollektiv am Schlusse des Reichsrates, wurden folgende Meinungen ausgesprochen8.
Der Kultusminister fand es rätlich, jetzt noch kein Statut zu publizieren, 1. weil dieser Vorgang auf den verstärkten Reichsrat einen unangenehmen Eindruck hervorbringen und das wünschenswerte gute Einvernehmen desselben mit der Regierung stören würde, hwelches, nachdem der verstärkte Reichsrat einmal einberufen worden ist, doch mit aller Sorgfalt angestrebt werden müßteh ; 2. weil die Ansichten der Minister über den Inhalt einiger Statute noch wesentlich divergieren und gerade über den Inhalt der Statute für die wichtigsten Kronländer selbst noch keine Konferenzberatung gepflogen worden ist. || S. 339 PDF || Mit dem Statute für iTirol allein hervorzutreten, sei wiederholt nicht als zweckmäßig erkannt worden. Die für Steiermark und Kärnten vorliegenden Statute würden, wenn sie publiziert würden, in Beziehung auf die Prinzipien der Bildung der Landtage ohne Zweifel als Muster für die übrigen Länder angesehen werden, wie sie auch bei ihrer Verfassung aufgefaßt wurden; in gleicher Weise die Länder zu behandeln, in denen die soziale Bedeutung des bäuerlichen Grundbesitzes und des unlastigen Adels weit deutlicher zu Tage liegt, könnte Graf Thun niemals raten. Derselbe glaubt daher, Se. Majestät dringend bitten zu müssen, die vorliegenden Statute nicht nur nicht kundmachen zu lassen, sondern über dieselben keinen definitiven Entschluß zu fassen, ehe nicht die Statute für die bedeutenderen Kronländer diskutiert sind, wobei erst die zu Grunde liegenden ernsten Fragen klar hervortreten werden.h Der Justizminister warnte davor, ein Statut eher zu publiziere, bevor man nicht jenes für Ungarn vereinbart hat, denn sonst wird das publizierte Statut von den Ungarn als Basis viel weitergehender Forderungen gemacht werden, da sie für ihr Land eine begünstigte Stellung vindizieren wollen und [da] die Männer, mit welchen man verhandeln wird, notwendig in diesem Sinne handeln müssen, wenn sie nicht allen Einfluß daheim verlieren wollen. Der Minister des Inneren war der Ansicht, daß die Statute überhaupt so bald als möglich zu publizieren wären. Es tut Not, die Kronländer über den Umfang der ihnen Ah. zugedachten Autonomie zu beruhigen. In dieser Beziehung ist der Wirkungskreis der Landesvertretung das wichtigste, und derselbe dürfte bei keinem Kronlande wesentlich weiter ausgedehnt werden als in Tirol. (In Galizien und Ungarn könne er allenfalls durch das Landeskreditwesen erweitert werden.) Eine Notwendigkeit, alle Statute auf einmal zu erlassen und somit die Publikation der bereits fertigen aufzuschieben, könne Graf Gołuchowski nicht einsehen. Es scheine ihm vielmehr nötig, daß gewisse Statute, namentlich für Kroatien und die Woiwodschaft, früher erlassen werden als jenes für Ungarn. Die Regierung müsse über diese Angelegenheit bald eine offene Sprache führen; sie hat nur zu lange geschwiegen, was die hochfliegenden Konstitutionswünsche zur Folge hatte. Der Polizeiminister sprach sich im gleichen Sinne aus. Der Leiter des Finanzministeriums war dagegen der Meinung des Grafen Thun, daß man nicht durch vorzeitige Veröffentlichung einzelner Statute Kämpfe hervorrufen, sondern dieselben lieber am Schlusse der Reichsratssession auf einmal publizieren solle; mittlerweile könnte die wünschenswerte Verständigung mit Ungarn zustande gebracht werden. Der Ministerpräsident erblickte darin, daß diese Verständigung noch fehlt, ein wesentliches Hindernis gegen die sonst der Beruhigung des Publikums allerdings förderliche Veröffentlichung der Landesstatute. Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer bevorwortete die baldige Hinausgabe der Statute und den Beginn der Verhandlungen über jenes für Ungarn, während Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm es rätlicher fand, die Hinausgabe der Statute aufzuschieben9.
III. Voranschlag für 1862 – Beseitigung des Defizits – Deckung der Ausgabenquote für Schuldentilgung durch ein neues Anlehen
Nachdem Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer im Laufe der Beratung über den Punkt I geäußert hatte, daß der verstärkte Reichsrat der baldigen Mitteilung des Finanzministerialvortrages „über die finanzielle Lage im allgemeinen“ entgegenharre, und Höchstderselbe beigefügt hatte, daß dieser Vortrag ganz kurz, ohne viele Details, verfaßt werden dürfte, bemerkte der Reichsrat v. Plener , der erwähnte Vortrag könne, seiner Wichtigkeit wegen und da er so viele Gegenstände berühren muß, nicht wohl kurz gefaßt werden. Die Berechnungen des Vortragerstatters müssen sich auf Details stützen, und es fehlen ihm diesfalls noch mehrere Nachweise von Seite des Ministeriums des Inneren und des Armeeoberkommandos10.
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos erklärte, er habe sich schon positiv darüber ausgesprochen, daß eine Reduktion von zwei Millionen das Maximum sei, worauf gerechnet werden könne. Weiter sei es – ohne gänzliche Auflösung von Truppenkörpern – nicht möglich zu gehen. Der Vergleich des Aufwandes für die österreichische und die preußische Armee berechtige zu keinem nachteiligen Schlusse über die diesseitige Gebarung, weil Preußen den finanziell sehr hoch anzuschlagenden Vorteil genießt, die Regimenter alle in oder nah bei ihren Werbbezirken kantonieren zu können. Der Justizminister beleuchtete hierauf die im Justizwesen und in den verschiedenen übrigen Zweigen der Zivilverwaltung bei der strengsten Ökonomie noch weiters zu erwartenden Reduktionen und kam zu dem Schlusse, daß unter solchen Umständen die gänzliche Beseitigung des Defizits von 45 Millionen im Jahre 1862 und auch in den nächsten Jahren leider nicht zu erwarten sei. Schließlich deutete der Minister des Inneren noch darauf hin, daß eine bedeutende Ausgabspost des Staatsvoranschlages für 1862 füglich nicht zu den kurrenten Jahresausgaben und somit als Faktor des Defizits gelten könne – dies seien die Millionen, welche zur Schuldentilgung verwendet werden. Die Amortisierung von Schulden sei keine konsumierende, sondern eine das Vermögen indirekt vermehrende Ausgabe, eine Art von Kapitalsanlage. Der verstärkte Reichsrat werde ohne Zweifel damit seinerzeit einverstanden sein, daß diese Ausgaben jährlich durch Aufnahme von Anlehen insolange gedeckt werden, bis die günstigere Lage der Finanzen es gestattet, die Staatsschulden reel zu vermindern. Auf diesem Wege würde denn doch vielleicht das Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben im Jahre 1862 erreicht werden11.
Wien, 19./30. Juli 1860. Rechberg
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den 7. August 1860.