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Nr. 185 Ministerkonferenz, Wien, 3. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 3. 7.), Thun 5. 7., Nádasdy 6. 7., Gołuchowski 7. 7., Thierry 7. 7., Plener 7. 7., FML. Schmerling 9. 7.

MRZ. – KZ. 2191 –

Protokoll der zu Wien am 3. Juli 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses Grafen v. Rechberg.

I. Wegen feierlicher Eröffnung der Linz-Münchener Bahn

Über die im Ah. Auftrage Sr. Majestät vom Ministerpräsidenten gestellte Frage, wie es mit der von der Verwaltung der Kaiserin-Elisabeth-Westbahn beabsichtigten feierlichen Eröffnung der Linz-Salzburger-Münchener Bahnstrecke zu halten sei, sicherten der Minister des Inneren und der Leiter des Finanzministeriums die Auskunft zu, wie sich bei der feierlichen Eröffnung der böhmisch-sächsischen Eisenbahn benommen worden sei1.

II. Wiederaufnahme des Grafen Stadion in den österreichischen Staatsverband

Graf Stadion, welcher wegen eines Eheprozesses ausgewandert war, wünscht die österreichische Staatsbürgerschaft wieder zu erlangen. Der Minister des Inneren fände seinerseits kein Bedenken, ihm dieselbe zu bewilligen, wofern nicht etwa wegen der von Graf Stadion mittlerweil eingegangenen zweiten Ehe Ärgernis zu besorgen wäre.

Nachdem nun der Kultusminister nach eingeholter Auskunft bemerkt hatte, daß Graf Stadions erste Ehe vom apostolischen Stuhle für ungültig erklärt worden, mithin dessen zweite Ehe kein Gegenstand der Anfechtung oder des Ärgernisses sein könne, behielt sich der Minister des Inneren vor, das Gesuch nach seinem Antrage zu erledigen2.

III. Börsebericht und Journaltreiben über die Reichsverfassung

Nach dem heutigen Börseberichte wird die bemerkbar gewordene günstige Stimmung der Börse dem Zeitungsartikel über die Annäherung Preußens an Österreich und dem verbreiteten Gerüchte von baldiger Verleihung einer Reichsverfassung zugeschrieben3. || S. 296 PDF || Hieraus nahm der Ministerpräsident Veranlassung, mit Beziehung auf die in der Konferenz unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät (vom 29. Juni sub III, MCZ. 544) besprochene Angelegenheit, auf die strengste Handhabung der Preßgesetze zu dringen. Moralische Einwirkung oder Ausübung der Strafgewalt muß gegen jene Journale unnachsichtlich in Anwendung gebracht werden, welche sich erlauben, Artikel zu bringen, die auf eine Änderung der bestehenden Staatseinrichtungen abzielen, und die öffentliche Meinung irrezuleiten. Sein Antrag ward vom Minister des Inneren auf das wärmste unterstützt, indem nur rücksichtslose Strenge und die Bedrohung der Existenz der bei ihren Unternehmungen nicht von Patriotismus, sondern von Eigennutz geleiteten Journalisten sie von ihrer bisher versuchten Vermessenheit abzuhalten vermag. Fortgesetzte Straflosigkeit würde sie nur noch kühner machen.

Der Polizeiminister legte seinen jüngsten (den vierten) Erlaß an die Statthalter in dieser Beziehung vor4, bemerkte aber, einstimmig mit dem Justizminister, daß es schwer sei, wegen derlei Artikeln eine strafgerichtliche Verfolgung einzuleiten, weil sie meist in gemäßigtem Ton gehalten sind, sodaß eine böse Absicht nicht zu beweisen sein würde. Auch bezüglich der Verwarnungen nehme er Anstand, rücksichtslos vorzugehen, weil die Regierung doch nicht alle Blätter mundtot machen und sich dadurch auch deren – in manchen Angelegenheiten unzweifelhaft wirksamen – Mitwirkung berauben kann, awelcher Meinung sich auch der provisorische Leiter des Finanzministeriums Reichsrat Plener anschloßa . Das Übel – setzte der Kultusminister hinzu – liegt tiefer. Die allgemeine Spannung kann nur dann behoben werden, wenn die Regierung recht bald und mit Entschiedenheit mit dem hervortritt, was sie für die Landesverfassungen zu tun entschlossen ist. Leider, daß sie selbst noch nicht darüber im Reinen und einig ist.

Letztere Bemerkung ward vom Ministerpräsidenten und vom Minister des Inneren widersprochen. Die Majorität des Ministeriums wenigstens ist bezüglich der Hauptgrundsätze der Landesverfas­sungen einig, der zwischen ihr und dem Kultusminister hierin obwaltende prinzipielle Zwiespalt aber kann nur durch Ah. Entscheidung Sr. Majestät gelöst werden5. Diese recht dringend zu erbitten, wurde der Ministerpräsident vom Minister des Inneren ersucht, mit dem Bemerken, daß sonst jedes weitere Vorgehen in der Landesverfassungsangelegenheit als der festen Basis ermangelnd eingestellt und zur Bewirkung der Einigkeit des Ministeriums, je nachdem Se. Majestät das eine oder das andere Prinzip zu genehmigen fänden, zur teilweisen oder gänzlichen Erneuerung des Ministeriums geschritten werden müßte.

IV. Reorganisierung des Pionierkorps

FML. Ritter v. Schmerling referierte die von einer Kommission von Fachmännern nach Prüfung des Armeeoberkommandos ausgearbeiteten Anträge zur Reorganisierung des Pionierkorps6. Selbe sind im wesentlichen: 1. Eine Herabsetzung des || S. 297 PDF || Mannschaftsstandes ist bei der wichtigen Bestimmung dieses Korps nicht tunlich. Es wäre also der Friedensstand mit 3900 Mann und der Kriegsstand mit 6482 Mann beizubehalten, in sechs Bataillonen zu vier Kompanien. 2. Nach den Erfahrungen des letzten Kriegs bedarf der Korpsstab beiner anderen Stellung und auch mehr Machtvollkommenheit, was namentlich etwaige schnelle Rüstungen erleichtern wird. Daher wäre derselbe nach Wien zu verlegen und als Hilfsorganb dem Armeeoberkommando zuzuteilen. 3. Die bisherigen drei Zeugsdepots [wären] auf zwei zu reduzieren, dafür aber jedem Bataillon ein Reservedepot beizugeben, 4. die Zahl der Brückenequipagen von 36 auf 24 zu reduzieren, jedoch ohne die Zahl der Wägen etc. zu vermindern, damit jede Equipage imstande sei, größere Flüsse bis 42 Klafter zu überbrücken7, 5. zur Gleichstellung dieses so wichtigen technischen Korps mit den Linientruppen im Avancement die Zahl der Stabsoffiziere und der Oberoffiziere per Kompanie um einen zu vermehren. Letztere waren bis zu der im Jahre 1854 erfolgten Organisierung stets vier per Kompanie8; auf diese Zahl sollen sie auch nun wieder gesetzt werden. Endlich soll 6. bei jedem Bataillon um einen Unterarzt mehr angestellt werden, um die equipagenweise in kleine Abteilungen zerstreute, vermöge ihres Dienstes körperlichen Verletzungen mehr als andere ausgesetzte Mannschaft nicht ohne ärztlichen Beistand zu lassen. Der Mehraufwand für diese Einrichtungen würde callerdings jährlich 9001 f. betragen, dagegen sind bei fast allen anderen Zweigen der Armee namhafte Herabminderungen eingetretenc .

Der Ministerpräsident und der Minister des Inneren erklärten sich bei dem Zustande der Finanzen von vorneherein gegen jede Mehrauslage, die nicht durch die dringendste Notwendigkeit geboten ist. Jetzt, im Frieden, ist sie dazu sicher nicht vorhanden; es möge daher dieser Antrag auf bessere Zeiten verschoben werden, umso mehr, als jetzt, wo in allen Zweigen der Administration auf Ersparungen gedrungen wird, eine Vermehrung der Auslagen in diesem den übelsten Eindruck machen würde. Auch der Leiter des Finanzministeriums fand die Vermehrung des Aufwands hier im Widerspruch mit dem allgemein angenommenen Sparsystem; auch ihm schien im gegenwärtigen Moment weder die Notwendigkeit noch die Dringlichkeit der Maßregel erwiesen zu sein. Ihre Beurteilung jedoch den kompetenteren militärischen Autoritäten überlassend, könnte er dem Antrage nur dann beitreten, wenn außer den im allgemeinen gebotenen Einschränkungen noch insbesondere in irgend einer Abteilung der Militärverwaltung eine dem Mehraufwande für das Pionierkorps gleichkommende Summe in Ersparung gebracht würde. In dieser Beziehung bemerkte FML. Ritter v . Schmerling , daß es zwar sehr schwer, aber vielleicht doch möglich werden könnte, im Mannschaftstande dder Pioniertruppen noch einige geringed Reduktionen eintreten zu lassen.

|| S. 298 PDF || Der Justizminister fände den Mehraufwand von 9000 f. gegenüber der Gesamtbeköstigung für das Pionierkorps mit 700.000 f. nicht so bedeutend, um den Anträgen, namentlich wegen Vermehrung der Offiziere, worüber er nicht zu urteilen vermöge, entgegenzutreten. Bezüglich der Ärzte schiene ihm zwar vielleicht, wenigstens im Frieden, durch Verwendung von Lokalärzten geholfen werden zu können; insofern jedoch dieselbe, wie FML. Ritter v. Schmerling versicherte, erfahrungsgemäß höher zu stehen kommt als eine stabile Vermehrung der anerkanntermaßen im allgemeinen unzulänglichen Zahl der Militärärzte, könnte der Justizminister auch gegen diese Position nichts einwenden und würde daher dem Antrage beitreten. In gleicher Weise sprach sich der Polizeiminister aus, und der Kultusminister war, so weit es die Vermehrung der Offiziere auf den Stand vor 1854 betrifft, welche derzeit aus den vielen Supernumeräroffizieren ohne bedeutende Zubuße gedeckt werden kann, mit dem Antrage ganz, bezüglich der übrigen Punkte aber nur unter der Bedingung einverstanden, daß der diesfällige Mehraufwand durch Reduktionen im Mannschaftsstande werde hereingebracht werden können9.

V. Kommission wegen der Katastralvermessungsarbeiten

Die Budgetkommission10 hat die Vereinigung der Katastralvermessungsarbeiten, die gegenwärtig vom Militär und vom Zivile abgesondert besorgt werden, in eine Hand, nämlich die des Militärs in Anregung gebracht. Rücksichten der Vereinfachung der Arbeit und der Ersparung scheinen dafür zu sprechen, daher das Armeeoberkommando durch FML. Ritter v. Schmerling den Antrag stellt, eine gemischte Kommission aus Abgeordneten dieser Zentralstelle und des Finanzministeriums mit der Ausarbeitung eines hierauf bezüglichen Projekts zu beauftragen.

Obwohl nun der Leiter des Finanzministeriums die Ausführbarkeit eines solchen Projekts, namentlich soweit es die Bearbeitung der trigonometrischen Netze II. und III. Ordnung betrifft, bezweifelte, so war er doch nicht dagegen, daß eine solche Kommission bestellt werde, wegen deren Zusammensetzung und Leitung zwischen dem Armeeoberkommando und dem Finanzministerium das Einvernehmen zu pflegen wäre11.

VI. Ankauf eines englischen Gestütes

In England wird ein renommiertes Pferdegestüt zur Veräußerung im Lizitationswege ausgeboten werden, dessen Acquirierung zur Auffrischung des für englische Pferdezucht bestimmten, dermal aber sehr herabgekommenen Militärgestütes in Kis-Bér höchst erwünscht wäre. FML. Ritter v. Schmerling beantragte daher im Namen des Armeeoberkommandos die Zustimmung der Konferenz zu diesem Ankaufe, || S. 299 PDF || der circa 200.000 f. kosten würde, wogegen den Finanzen die kürzlich angekaufte Hufeisenmaschine, die sich bereits als tüchtig bewährt hat, samt dem Privilegium unter der Bedingung überlassen werden soll, dem Militär jährlich 12.000 Zentner Hufeisen um den Erzeugungspreis zu überlassen. Die Finanzen könnten bei dieser Unternehmung leicht 100.000 f. jährlich verdienen12.

So wünschenswert es auch sein mag, für die Hebung der Pferdezucht etwas zu tun, so erklärten sich doch nicht nur der Leiter des Finanzministeriums , sondern auch alle übrigen Minister einmütig gegen diesen bei der Lage der Finanzen unausführbaren Antrag umso mehr, als, wie der Justizminister bemerkte, weder die Brauchbarkeit der zu kaufenden Pferde für den beabsichtigten Zweck, noch die Höhe der Kosten verbürgt ist, indem diese mit Rücksicht auf Transportkosten, Silberagio etc. sich leicht auf eine halbe Million erheben dürften.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 11. Juli 1860.