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Nr. 151 Ministerkonferenz, Wien, 12. und 14. Mai 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 14./25. 5.), Thun 20. 5., Nádasdy 20. 5., Gołuchowski 21. 5., Thierry 21. 5., Plener 23. 5., FML. Schmerling 24. 5.

MRZ. – KZ. 1641 –

Protokoll der zu Wien am 12. und 14. Mai 1860 abgehaltenen Ministerkonferenzen unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg. Außer den in diesen Konferenzen vorgetragenen Entwürfen einer Landgemeinde- und Städteordnung kamen noch nachstehende Gegenstände vor:

I. Berufung Ihrer Hoheiten k. k. Herrn Erzherzöge Wilhelm und Leopold in den verstärkten Reichsrat

Die Mitteilung des Ah. Kabinettschreibens über die Berufung Ihrer k.k. Hoheiten der Herrn Erzherzöge Wilhelm und Leopold für die diesjährige Versammlung des verstärkten Reichsrates1.

II. Frist zum Ausbau der Nabresinaer Bahnstrecke

Die Mitteilung des FML. Ritters v. Schmerling , daß das Armeeoberkommando mit der Festsetzung der Frist bis 1. September d. J. zum Ausbau der Eisenbahnstrecke bei Nabresina, awie dies von Seite des Ministeriums des Inneren beantragt wurdea, einverstanden sei. bWenn man sich vorbehält, dies in einer weiteren Note an das Finanzministerium zu entwickeln, nimmt man aber Veranlassung, nun schon die Aufmerksamkeit auf diesen hochwichtigen Gegenstand zu lenkenb .2

III. Nichtberufung von Ersatzmännern ablehnender ao. Reichsräte

Der Ah. Befehl zur Äußerung über die Frage, ob, wenn eine in den verstärkten Reichsrat berufene Person die Berufung ablehnt, für dieselbe ein Ersatzmann einberufen werden soll, aus Anlaß der Ablehnung des Franz v. Kofler wegen Schwerhörigkeit3.

Mit Ausnahme des Kultusministers , welcher glaubte, daß für den wegen eines physischen Gebrechens zur Übernahme des Amts eines ao. Reichsrates nicht Geeigneten ein Ersatzmann einzuberufen sei, damit es nicht heiße, die Regierung habe das betreffende Land um einen für es bestimmten Reichsrat verkümmern wollen, waren sämtliche Stimmen der Konferenz mit der Ansicht des Ministerpräsidenten einverstanden, daß unter allen Umständen an dem Prinzipe, keinen Ersatzmann zu berufen, festzuhalten, und in dem speziellen Falle mit Kofler aber insbesondere die Ablehnung nicht anzunehmen sei, da sie nicht durch absolute Taubheit motiviert wird. Der Regierung kann rücksichtlich dieser Wahl kein Vorwurf gemacht werden, da ihr jenes Verhältnis nicht bekannt war4.

IV. Päpstliche Anleihe

Mit Bezug auf den Vortrag sub II. in der unter dem Ah. Vorsitze am 9. Mai 1860 abgehaltenen Konferenz wegen Verbreitung der Auflage des päpstlichen Anleihens in den k. k. Staaten stellte der Minister des Inneren das Ansuchen um Mitteilung desjenigen, was hierwegen von den Ministern des Äußern und der Polizei veranlaßt worden sei, welche Mitteilung auch zugesagt wurde5.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Mai 1860.