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Nr. 143 Ministerkonferenz, Wien, 25. April 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 25. 4.), Thun 26. 4., Nádasdy 26. 4., Gołuchowski 27. 4., Thierry 29. 4., Plener 30. 4., FML. Schmerling 1. 5.

MRZ. – KZ. 1425 –

Protokoll der zu Wien am 25. April 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Baugrund für ein französisches Botschaftshaus

Auf die Anfrage des tg. gefertigten Ministers des Äußern , ob mit Rücksicht auf die Verhandlungen mit der Gemeinde Wien über die Stadterweiterung ein Bedenken dagegen obwalte, dem französischen Botschafter einen Baugrund nächst dem Schottentore innerhalb der Ringstraße zur Erbauung eines Botschaftshotels zu überlassen, bemerkte der Minister des Inneren, daß, nachdem jene Verhandlungen zu keinem Resultate geführt haben, gegen die käufliche Überlassung eines solchen Grundes an den Botschafter kein Anstand bestehe1.

II. Den verstorbenen Finanzminister Freiherrn v. Bruck betreffend

Im Ah. Auftrage Sr. Majestät stellte der Ministerpräsident die unterm 22. d. [M.] an die Mitglieder der Konferenz erlassenen Ah. Kabinettschreiben über die Enthebung des Freiherrn v. Bruck vom Finanzministerium2, welche tags darauf zurückgenommen worden waren, behufs ihrer Hinterlegung in den Akten der betreffenden Zentralstellen wieder zurück und eröffnete der Konferenz weiters, daß, nachdem der Selbstmord des Freiherrn v. Bruck konstatiert ist3, es sich um die Frage handle, ob ein feierliches Leichenbegängnis zu gestatten sei, und ob die Minister und das Personale der Ministerien etc. sich dabei zu beteiligen hätten.

Der Polizeiminister verlas das von den Gerichtsärzten bei der Obduktion der Leiche abgegebene Parere4 und bemerkte, daß nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, abgesehen von jenen des nur für Katholiken geltenden Kirchengesetzes, || S. 125 PDF || der Leichnam eines Selbstmörders zwar auf dem Friedhofe, jedoch in der Stille zu beerdigen ist. Unter diesen Umständen erachtete es der Ministerpräsident für angemessen, daß dem betreffenden evangelischen Geistlichen eine Abschrift des gerichtlichen Obduktionsbefundes mitgeteilt und seinem Gewissen überlassen werde, die kirchliche Bestattung zu ordnen. Hiermit war die Konferenz einverstanden.

Belangend die Beteiligung der Minister und der Beamten etc. bei dem Leichenbegängnisse wurde von der Konferenz ebenfalls einstimmig anerkannt, daß es nicht angemessen wäre, wenn die Minister als solche und das Personale der Ministerien (selbst jenes des Finanzministeriums) in corpore und in Uniform dabei erschienen. Es gäbe zwar, wie der Justizminister bemerkte, das ärztliche Parere Andeutungen über materielle Ursachen der Unzurechnungsfähigkeit Baron Brucks, und auch der mit der Leitung des Finanzministeriums beauftragte geheime [Rat] und Reichsrat v. Plener bemerkte, der Eindruck, den der Inhalt des Ah. Kabinettschreibens v. 22. auf Baron Bruck bei dessen heftigem Temperamente gemacht haben muß, dürfte ein so erschütternder gewesen sein, daß es gewagt wäre anzunehmen, er habe bei voller Besinnung und mit Vorbedacht gehandelt. Allein, der Kultusminister entgegnete, es liege nur ein ärztliches Gutachten, nicht aber ein abehördlicher Aussprucha über die Unzurechnungsfähigkeit vor, und diese sei nach dem, was der Enthebung vom Ministerium vorangegangen, auch nicht anzunehmen; vielmehr gebe die gerichtliche Vernehmung Baron Brucks in einer leidigen Angelegenheit5 der entgegengesetzten Vermutung Raum. Weiter handelt es sich, wie der Ministerpräsident hinzusetzte, darum, das Verhalten der Minister in dieser Angelegenheit so einzurichten, daß die Ah. Person Sr. Majestät vor dem frevelhaften, aber möglichen Argwohn geschützt werde, als sei Baron Bruck ein Opfer der Ah. Verfügung vom 22. April. Dies kann nur geschehen, wenn keiner der Minister bei dem Leichenbegängnisse erscheint und wenn, wie der Kultusminister beantragte, das Wesentliche und Tatsächliche des Ereignisses, nämlich die gerichtliche Vernehmung Baron Brucks, dessen (jedoch erst zu konstatierende) vorausgegangene Bitte um Enthebung von seinem Amte, die sofort erfolgte wirkliche Enthebung nach dem vollen Inhalte des Ah. Kabinettschreibens, endlich der Sektionsbefund veröffentlicht wird.

Hiernach vereinigte sich die Konferenz in dem Beschlusse, daß keiner der Minister dem Leichenbegängnisse beiwohne und daß es den übrigen Angestellten freigestellt werde, ob sie sich einzeln daran beteiligen wollen oder nicht;6 daß endlich im nichtamtlichen Teile der Wiener Zeitung ein im Sinne des Antrages des Kultusministers abgefaßter Aufsatz veröffentlicht werde, dessen endliche Redaktion die Minister für Kultus, Justiz und Polizei mit dem tg. gefertigten Ministerpräsidenten vereinbaren werden7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 7. Mai 1860.