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Nr. 136 Ministerkonferenz, Wien, 2. April 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser, BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 5. 4.), Thun 5. 4., Bruck 5. 4., Nádasdy 5. 4., Gołuchowski 8. 4., Thierry 9. 4., Benedek 10. 4., FML. Schmerling 10. 4.

MRZ. – KZ. 1188 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 2. April 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Gestalt der künftigen Landesvertretung in Ungarn, Änderungen im Organismus der politischen Landesstellen und die Frage über eine Publikation hierüber

Se. Majestät der Kaiser geruhten als den ersten Gegenstand der heutigen Beratung die Fragen über die künftige Landesvertretung im Königreiche Ungarn und über die bei Ernennung des FZM. Ritters v. Benedek zum provisorischen Generalgouverneur einzuführenden Änderungen im Organismus der politischen Landesbehörden zu bezeichnen1.

Es bestehen hierüber wesentliche Meinungsverschiedenheiten im Schoße der Konferenz, welche Se. Majestät behoben oder doch vermindert zu sehen wünschen. Zu diesem Zwecke seien folgende Punkte nochmals zu erörtern: 1. ob ein vereinigter Landtag oder fünf Teillandtage festzusetzen wären; 2. ob, wann und in welcher Art die fünf Statthaltereiabteilungen aufzulassen und in eine Behörde zu vereinigen wären; 3. ob bei Einsetzung des FZM. Ritters v. Benedek auf seinen Posten eine Publikation über die Ah. Absichten in Bezug auf den Landtag zu erlassen und eine Kundmachung über die Änderungen im Organismus der Statthalterei und des Generalgouvernements zu veröffentlichen, oder ob über die Gestaltung des Landtags völlig zu schweigen und auch die neue Organisierung ohne Verlautbarung darüber durchzuführen wäre.

Der Ministerpräsident äußerte, daß es seiner Überzeugung nach jetzt noch nicht möglich sei, mit der nötigen Umsicht einen festen Beschluß über die künftige Gestaltung der ungarischen Landesvertretung zu fassen. Daß eine Fünfteilung in der Landesvertretung von allen ungarischen Staatsmännern keineswegs absolut verworfen wird, beweiset schon der Umstand, daß der von den Verhältnissen und Wünschen des Landes genau unterrichtete Reichsrat v. Szőgyény selbst in seinen Vorschlag fünf Sektionen unter einen Zentrallandtag aufgenommen hat2. Graf Rechberg glaubt, daß solche Mittel- oder Kreisversammlungen, aus den Abgeordneten mehrerer Komitate gebildet, mit einem nicht zahlreichen Zentrallandtage weniger Gefahren bieten dürften, als ein großer vereinigter Landtag. Vor allem müsse man aber das Statut genau kennen, um dessen Tragweite mit allen Konsequenzen erwägen zu können. Was jetzt am meisten Not tut, || S. 103 PDF || ist die neue Komitatsverfassung festzustellen und durchzuführen. Die Beobachtung ihrer Erfolge werde bei der Ah. Schlußfassung über die Gestaltung der Landesvertretung von großer Wichtigkeit sein. Die gänzliche Auflassung der fünf Statthaltereiabteilungen im gegenwärtigen Augenblicke würde große Störung im Dienste verursachen, und diese Behörden dürften daher jedenfalls noch vorderhand mit beschränktem Personal zum Überwachen und als Durchgangs­behörde für gewisse Geschäfte, hauptsächlich aber zur Durchführung der Komitatsorganisierung beibehalten werden. Diese Veränderung im Organismus dürfte einfach im internen Verordnungswege ohne Kundmachung eingeleitet werden. aDie Gründe, welche er bei früheren Anlässen gegen Kundmachung eines unbekannten Organismus, über welchen die Grundprinzipien, auf die er beruhen, und die Grundprinzipen, nach denen er zusammengesetzt werden soll, noch nicht einmal festgestellt sind, könne er auch heute nur wiederholen. Jedenfalls seien solche Kundmachungen vorerst auszusetzen, und es könne nach dem von Sr. Majestät ausgesprochenen Willen hierin eine Ausgleichung für die entgegenstehenden Ansichten gefunden werden. Würde von dem verstärkten Reichsrate die Frage der ungarischen Landesvertretung zur Sprache gebracht, so könne sie von den Ministern als eine noch offene, der Beratung der Ministerkonferenz unterliegende behandelt werden.a

Der Kultusminister warnte davor, mit einzelnen Organisierungsarbeiten vorzugreifen, bevor man über das Ganze völlig im Reinen ist. Man bereitet sich dadurch große Verlegenheiten. Jedenfalls wären vorerst die Komitate zu bilden und dann erst die Zusammenlegung der Statthaltereien, jedoch ohne Zwischenmaßregeln vorzunehmen. Jeder Umzug von Behörden ist mit einem Stillstande der Geschäfte verbunden, und die provisorische Wirksamkeit von Behörden, welche im Grundsatz bereits aufgehoben wurden, ist erfahrungsgemäß eine sehr mangelhafte. Für den Generalgouverneur werde aus der Zusammenlegung der Statthaltereien ein außerordentlicher Geschäftszuwachs in den administrativen Details sich ergeben, welche bis jetzt in den Statthaltereiabteilungen erledigt wurden. Es bleibt ihm dann umso weniger Zeit und Kraft für die Führung der großen und wichtigen Geschäfte. Graf Thun glaubt nicht, daß die Konzentrierung der Statthaltereiabteilungen, wenn sie beschlossen werden sollte, ohne Kundmachung im Reichsgesetzblatte, bloß durch administrative Erlässe bewirkt werden könne, da es sich um eine wesentliche Umgestaltung der Obersten Landesbehörde und Modifikation im Wirkungskreise derselben handelt, welche gehörig kundgemacht werden müsse. Von der ganzen Maßregel verspricht er sich aber keineswegs den günstigen Eindruck, den der Minister des Inneren davon erwartet, da die Geschäfte dabei doch meritorisch in der bisherigen Weise und in deutscher Sprache fortgeführt würden. Man wird es wohl als einen Anfang von Nachgiebigkeit der Regierung ansehen, aber befriedigen wird es doch nicht. Der Finanzminister hielt es für das beste, jetzt den Beschluß über die Landesvertretung Ungarns ganz ruhen zu lassen, um vor allem zur Durchführung der Komitatsverfassung zu schreiten. Einstweilen wäre das Generalgouvernement zu einer wirklichen Instanz in der politischen Sphäre zu machen und die Wirksamkeit der Statthaltereiabteilungen vorläufig entsprechend zu beschränken, endlich aber nach Befund des Generalgouverneurs gänzlich einzustellen. || S. 104 PDF || Wenn dann der Reichsrat sich ein- oder zweimal versammelt hat und in einigen anderen Kronländern die Landesvertretungen bereits zu funktionieren begonnen haben, dürfte der Zeitpunkt gekommen sein, die wichtige Frage des Landtags in Ungarn zu entscheiden. Der Justizminister stimmte mit Baron Bruck dafür, daß die Frage des Landtags jetzt ganz unberührt zu bleiben habe. Was die administrativen Änderungen betrifft, so würde Graf Nádasdy davon jetzt auch am liebsten ganz absehen, zumal sie unter den gegenwärtigen Konjunkturen als eine durch Demonstrationen3 und gegen den Antrag des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Albrecht ertrotzte Konzession dargestellt werden könnte. Wenn aber dennoch jetzt schon eine Änderung ins Leben treten soll, so wären die Statthaltereiabteilungen nicht mit einem Male ganz außer Wirksamkeit zu setzen, und es hätte sofort nur ein Teil ihrer Gestion an das Generalgouvernement überzugehen. Der Minister des Inneren erklärte es seiner Überzeugung nach für unmöglich, in Ungarn eine geteilte Landesvertretung einzuführen. Es würde dies eine Ungerechtigkeit gegen das Land und eine auffallende Unbilligkeit bei der Behandlung desselben im Vergleich mit den übrigen großen Kronländern begründen, welche eine vereinigte Landesvertretung erhielten. Der ungarische vereinigte Landtag könne vielleicht besondere Schwierigkeiten bieten, aber dieselben würden nicht unüberwindlich sein. Die Hauptsache sei der Wirkungskreis, und über diesen ist man ja im allgemeinen schon im Reinen; auf dieser Basis allein kann die Regierung bereits jetzt einen Beschluß fassen. Die Detailfragen, z.B. über die Zahl der Vertreter im ganzen und für jeden Stand etc., seien nicht von so großer Wichtigkeit und könne deren Entscheidung vertagt werden; allein, in der Hauptsache müßte man den Völkern Ungarns eine Beruhigung gewähren. Die Regierung muß aus ihrer bisherigen untätigen und unentschiedenen Stellung heraustreten, ohne mit einem Zugeständnisse, welches sich nicht verweigern läßt, länger hinter dem Berge zu halten. In einem solchen Ausspruche liege keine Gefahr, wohl aber im Schweigen, wo das Land eine Erklärung erwartet. Wenn der neue Generalgouverneur Erfolge erzielen soll, so muß man ihm auch die Mittel dazu in die Hand geben. Die Konzentrierung der Statthalterei, neben welcher noch in den fünf Abteilungen vorderhand Exposituren blieben, halte der Minister des Inneren nach seiner in Galizien gesammelten Erfahrung für nicht so schwierig, zeitraubend und diensthemmend, als der Kultusminister besorgt; für den ersten Augenblick bedarf es auch nicht der Überführung aller Vorakten nach Ofen, sondern nur jener der drei letzten Jahre. Eine Publikation über diese Änderung wäre allerdings nötig, doch nur in der Form einer kaiserlichen Verordnung. Der Zeitpunkt der Einziehung des Restes der Statthaltereiabteilungen wäre am besten vom Ministerium zu bestimmen. Der Polizeiminister vereinigte sich mit den Anträgen des Grafen Rechberg und Baron Bruck. Die Regierung dürfe ihre wohlwollenden Absichten für das Land wohl erkennen lassen, aber ohne sich voreilig in wichtigen Punkten zu binden. Der FZM. Ritter v. Benedek erklärte, auf seinem neuen Dienstposten (so wie während seiner ganzen Dienstlaufbahn bisher) die kaiserlichen Befehle auf das genaueste || S. 105 PDF || vollziehen zu wollen, nur müsse er um genaue Verhaltungsbefehle und Normen b(für normale Fälle und normale Angelegenheiten)b bitten. Viele Leute in Ungarn zweifeln an dem Bestande der Regierung; Ungewißheit über die Zukunft herrscht allenthalben. Um dieser ein Ende zu machen, bedarf es eines kaiserlichen Wortes: eines Ah. Ausspruches über den vereinigten Landtag und über die Beseitigung der Statthaltereiabteilungen. Zu einer bloß zuwartenden Politik sei jetzt, bei der ernsten Lange der Dinge, keine Zeit mehr. cAuch in der Haupt- und Residenzstadt Wien ist man um den Fortbestand des großen österreichischen Kaiserstaates besorgt, und allgemein [wird] die Notwendigkeit erkannt und gefühlt, Ungarn durch der Monarchie nicht abträgliches Entgegen­kommen zu gewinnen. Nützt auch das nichts, muß der Kampf rücksichtslos angenommen werden.c Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm vereinigte sich mit den Anträgen des Justizministers und des Ministerpräsidenten, ebenso Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer , und zwar mit dem Beisatze, daß die fünf Statthaltereiabteilungen bis zur vollendeten Organisierung der Komitate beizubehalten wären, nachdem diese Organisierung von ihnen am besten bewirkt werden könne.

Se. Majestät der Kaiser geruhten Allerhöchstsich vorzubehalten, diese wichtige Angelegenheit noch in reife Überlegung zu ziehen3.

II. Koordinierung der evangelischen Gemeinden in Ungarn; gütliche Beilegung der Wirren in der evangelischen Kirche. Verfahren bei Abhaltung illegaler Konvente

Auf den zweiten Gegenstand der heutigen Beratung – die Angelegenheiten der Evangelischen in Ungarn – übergehend, geruhten Se. k. k. apost. Majestät die Frage an den Kultusminister zu richten, was nunmehr nach Ablauf des zur Koordinierung der evangelischen Gemeinden vorgeschriebenen Termins gegen diejenigen vorgekehrt werden wird, welche sich nicht koordiniert haben4.

Der Minister Graf Thun äußerte, daß ein direkter Zwang zur Koordinierung nicht angewendet werden wird; doch werde für die Gemeinden eine indirekte Nötigung in dem Eintreten der nachteiligen Folgen liegen, welche aus der unterlassenen Koordinierung sich ergeben. Über den Anwurf des Ministerpräsidenten , daß vielleicht eine Terminverlängerung zur Koordinierung bewilligt werden könnte, erwiderte der Kultusminister unter Zustimmung des Justizministers, daß ihm eine solche Terminverlängerung nicht gezeigt erscheine.

Der FZM. Ritter v. Benedek brachte einige Bedenken vor, welche ihm gegen das Patent vom 1. September 1859 zu Ohren gekommen seien. Über diese auf ganz unrichtigen || S. 106 PDF || Voraussetzungen beruhenden Bedenken wurden vom Kultusminister sofort die beruhigendsten Aufklärungen erteilt, vorbehaltlich der dem Feldzeugmeister noch zu gebenden näheren Informationen sowohl über das Patent als den dermaligen Stand der evangelischen Sache. [ Benedek :] dDaß die Voraussetzungen so ganz unrichtig und die Aufklärungen des Kultusministers so ganz beruhigend sind, bin ich leider, selbst nach den mittlerweile bei ihm eingeholten näheren Informationen, nicht überzeugt. Wenn des Kaisers großer Gnadenakt auf solchen Widerstand stößt, muß in der Abfassung oder Einbegleitung doch irgend ein Versehen unterloffen sein.d

Über den vom Finanzminister geäußerten lebhaften Wunsch, es möchte, selbst mit Opfern, ernstlich getrachtet werden, die höchst bedauerlichen und sich immer mehr verschlimmernden Zerwürfnisse mit den Evangelischen in Ungarn gütlich beizulegen, wurde vom Ministerpräsidenten und den Ministern des Kultus und der Justiz die Versicherung gegeben, daß man, von dem gleichen Wunsche geleitet, in den Propositionen, welche dem Baron Vay behufs einer von ihm zu bewirkenden Einigung gemacht wurden, bereits große Konzessionen gemacht und die äußerste Grenze der Nachgiebigkeit erreicht habe. Über den Erfolg seiner an Ort und Stelle gepflogenen Verhandlungen mit den Kalvinisten sei man noch ohne alle Nachricht, vielleicht infolge der Entfernung oder der Unregelmäßigkeit der Postenkurse5. Der Kultusminister glaubte, daß der Bericht des Baron Vay über den Erfolg seiner Mission ruhig abzuwarten wäre, weil eine Frage an ihn von hier aus als ein Zeichen von Besorgnis und von Ungeduld der Regierung, zu einem Abschluß zu kommen, gedeutet werden und die Forderungen der Kalviner noch höher spannen dürfte. Der Justizminister meinte, man solle sich darauf beschränken, das letzte an Vay abgegangene rekommandierte Schreiben quästionieren zu lassen.

Der FZM. Ritter v. Benedek fragte an, wie sich den ungesetzlichen Konventen gegenüber zu benehmen sei, wenn deren Abhaltung noch versucht werden sollte. Se. Majestät geruhten Ah. zu bemerken, daß man vor allem suchen müßte, deren Abhaltung zu verhindern, und wenn dies nicht gelingt, durch politische Beamte die Einstellung der Verhandlungen bewirke und die Renitenten durch die Gerichte zur Strafe ziehe.

Auf die Bemerkung des Polizeiministers , daß dem Vernehmen nach beabsichtiget werde, bei eingetretener günstiger Witterung die Konvente unter freiem Himmel abzuhalten, geruhten Se. Majestät zu äußern, daß in solchen Fällen die gesetzlichen Mittel, nötigenfalls selbst die Waffengewalt, zur Zerstreuung solch ungesetzlicher Volksversammlungen angewendet werden müßten. [ Benedek :] eAnwendung der Waffengewalt zur Zerstreuung ungesetzlicher Volksver­sammlungen in – dem Namen oder Volksbegriffe nach – religiösen Angelegenheiten sollte nicht von Sr. Majestät dem Kaiser, aber auch nicht vom Kultusminister angeordnet werden. Solch extreme, im In- und Ausland jedenfalls gehässig erscheinende Maßregel sollte nur vom Generalgouverneur oder Landeskommandierenden General – wie man ihn nennen will – ausgehen, sonach auch nur er allein diesfällig verantwortlich sein und von Sr. Majestät dem Kaiser ostensible zur Verantwortung gezogen werden, wenn’s schlecht ausfällte Anwendung der Waffengewalt zur Zerstreuung ungesetzlicher Volksver­sammlungen in – dem Namen oder Volksbegriffe nach – religiösen Angelegenheiten sollte nicht von Sr. Majestät dem Kaiser, aber auch nicht vom Kultusminister angeordnet werden. Solch extreme, im In- und Ausland jedenfalls gehässig erscheinende Maßregel sollte nur vom Generalgouverneur oder Landeskommandierenden General|| S. 107 PDF || – wie man ihn nennen will – ausgehen, sonach auch nur er allein diesfällig verantwortlich sein und von Sr. Majestät dem Kaiser ostensible zur Verantwortung gezogen werden, wenn’s schlecht ausfällt.6

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 14. April 1860.