Nr. 81 Ministerkonferenz, Wien, 17. und 20. Dezember 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- Sammelprotokoll; RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 20. 12.), Thun 22. 12., Bruck 22. 12., Nádasdy 23. 12., Gołuchowski 23. 12., Thierry 23. 12., Schmerling.
MRZ. – KZ. 4362 –
- I. Ernennung des Grafen Paar zum Gesandten in Stockholm
- II. Rübenzuckersteuer und Kolonialzuckerzoll
- III. Oberlandesgerichtsrat Lapenna als Zeitungsredakteur
- IV. Unterfertigung des Ah. Patents über die Gewerbeordnung durch alle Minister
- V. Etappengelder im lombardisch-venezianischen Königreiche betreffend
Protokoll der zu Wien am 17. und 20. Dezember 1859 abgehaltenen Ministerkonferenzen unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.
I. Ernennung des Grafen Paar zum Gesandten in Stockholm
Der Ministerpräsident und Minister des Äußern brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß er Sr. Majestät den Grafen v. Paar zum k. k. Gesandten in Schweden vorgeschlagen habe, wogegen nichts zu erinnern war1.
II. Rübenzuckersteuer und Kolonialzuckerzoll
Gegenstand der Beratung war die Frage über die Besteuerung des Rübenzuckers und den Zoll für Kolonialzucker.
In einem einleitenden umständlichen Vortrage bemerkte der Finanzminister : Als im Jahre 1856 die Zolleinnahme vom Kolonialzucker um drei Millionen Gulden abgenommen hatte, wurde nach eingeleiteten Erhebungen und eindringlicher Beratung in einer gemischten, durch Vertreter aller Interessenten verstärkten Ministerialkommission der sofort mit Ah. Entschließung vom 13. September 1857 Ah. genehmigte Antrag gestellt, die Steuer auf den Rübenzucker vom Verwaltungsjahr 1858 an auf drei Jahre mit 18 Kreuzer CM. vom Zentner Rübe zu fixieren2. Schon damals behaupteten die Rübenzuckerfabrikanten, sie müßten bei einer solchen Besteuerung zugrunde gehen; nichtsdestoweniger entstanden immer neue Fabriken und lieferten den Beweis des Gegenteils. In der Tat konnte es auch so arg nicht sein, denn der Steuersatz von 18 Kreuzer beruhte auf der Annahme, daß 16 Zentner Rüben zur Erzeugung von einem Zentner Zucker erfordert werden. Die Erhebungen zeigten aber später, daß 13 Zentner (im Auslande gar nur zwölf) genügen, und als vollends statt des früheren Abwägens der Rüben die Berechnung nach der Leistungsfähigkeit der Pressen eingeführt ward3, machten rationell eingerichtete und betriebene Fabriken ungeheuren Gewinn, indem sie die mit 800 Zentner angenommene Preßfähigkeit ihrer Maschinen bis auf 1000 Zentner aund darübera zu steigern vermochten. Daher die rasche Zunahme der Rübenzuckerfabriken, bso daß der Verbrauch des Rübenzuckersb sich schließlich sogar bis in die Küstenländer und selbst || S. 317 PDF || bis Venedig ausdehnte, wo doch die unmittelbare Verbindung mit der See die Raffinierung des Kolonialzuckers hätte erleichtern müssen. Diese aber und somit der Verkehr mit Kolonialrohzucker, fast die einzige bedeutendec Erwerbsquelle der österreichischen Schiffsreeder, ging beinahe gänzlich ein. Infolge der Handelskrisis des Jahres 18584 waren viele Rübenzuckerfabrikanten, die große Anlagen mit fremdem Gelde gemacht hatten, genötigt, ihre Vorräte loszuschlagen. Dadurch sank der Preis des Fabrikats von 45 auf 35 f. per Zentner, und nun ward die Schuld der Verluste auf die Höhe der Steuer geschoben und deren Herabsetzung verlangt. Allein, die Erhebungen zeigten, daß der Konsum nicht abgenommen habe, daß also nicht die Steuer, die zuletzt immer vom Konsumenten gezahlt wird, an der Entwertung des Produkts Schuld sein könne, sondern die vermehrte Konkurrenz unter den Fabrikaten selbst und die Ungunst der Verhältnisse derjenigen unter ihnen, die mit ihren Vorräten nicht zurückhalten konnten. Der Finanzminister ging also auf dieses Begehren nicht ein. Se. Majestät geruhten jedoch eine neuerliche Enquete hierwegen anzuordnen. Diese hat bei sämtlichen Statthaltereien, dann bei einer gemischten Ministerialkommission unter dem Vorsitze des Präsidenten der Akademie der Wissenschaften Baron Baumgartner unter Zuziehung von Repräsentanten der Rüben-, dann der Kolonialzuckerfabrikanten und der Schiffsreeder stattgefunden. Das Resultat ist in den beiliegenden Protokollen niedergelegtd .5 Eine Ausgleichung zwischen den einander schroff gegenüberstehenden Interessen der Parteien konnte nicht erreicht werden. Die Kolonialzuckerfabrikanten beharrten auf der wechselseitigen Gleichhaltung der Zölle mit der Rübensteuer. Die Rübenzuckerfabrikanten verlangten die Erniedrigung des Steuersatzes und die Erhöhung der Zölle, die Reeder die Gleichstellung des Zolls des für den allgemeinen Consumo eingeführten Kolonialzuckers mit jenem für die Raffineurs. Zwei Vermittlungsvorschläge des Finanzministeriums wurden nicht angenommen. Indessen ward doch so viel erreicht, daß von Seite der Rübenzuckerfabrikanten keine Stimme die unbedingte Herabsetzung der Rübenzuckersteuer mehr verlangte, und daß man sich mit dem bisherigen Steuersatze einverstanden erklärte, wenn der 20%ige Zuschlag entfiele und eine angemessene Zollerhöhung beim Kolonialzucker einträte.
Der Präsident6 hat nach dem Ergebnisse der Verhandlung seine Anträge in nachstehenden Punkten zusammengefaßt:
1. Gut gelegene und rationell betriebene Fabriken rentieren sich immer. Wenn andere ohne Nutzen arbeiten, so liegt die Ursache in ihrer eigenen Beschaffenheit und in der inneren Konkurrenz, denn der inländische Zuckerbedarf wird durch sie gedeckt. Der Schutz, den sie durch den Zoll auf Kolonialzucker genießen, ist hinreichend. || S. 318 PDF || Er kostet die Staatsverwaltung jährlich drei Millionen, und da der zum Zuckerrübenbau verwendete Boden nur ein Fünftel Prozent des ganzen Ackerlandes der Monarchie ausmacht, so würden bei Erhöhung des Kolonialzuckerzolls nebst den Konsumenten noch 99 4/5% der landwirtschaftlichen Produktion darunter leiden. Mit dem Herabgehen und erwarteten gänzlichen Verschwinden des Silberagios würde sich indessen der erwähnte Zollschutz etwas vermindern; der Präsident war daher der Meinung, daß zwar der Steuersatz auf die Rüben unverändert beibehalten, jedoch vom 1. November 1860 an der Zollsatz auf Kolonialzuckermehl unter Nr. 16 holländischer Standard von 6 f. 30 Kreuzer auf 7 f. 50 Kreuzer, jener von Zuckermehl über Nr. 16 auf 9 f. 45 Kreuzer und auf Raffinat auf 13f. 15 Kreuzer gesetzt und zur Erleichterung der Schiffsreeder der bisherige Unterschied des Zolls für Rohzucker zur Raffinierung zwischen jenem zum Consumo oder andern Fabriksbedarf zugunsten der letztern aufgehoben werde.
2. Soll der bisherige Besteuerungsmodus geändert werden und statt nach dem Gewichte der Rüben nach dem Zuckergehalte die Bemessung vor sich gehen. Zwei Apparate, einer davon vom Präsidenten selbst angegeben, sind zur Ermittlung des Zuckergehalts einer Quantität Syrups ausgedacht worden. Die Berechnung besonders nach dem letzteren ist einfach; die Anwendung dieser Modalität vereinfacht also auch die Vorschriften und die Kontrolle, läßt die vollständige Auspressung der Rüben, von denen nach der bisherigen Art manches preisgegeben werden mußte, zu und beseitigt die Ungleichheit der bisherigen Besteuerungsart nach dem Gewichte der Rüben, wo deren Zuckergehalt nicht in Anschlag gebracht werden konnte. Darum waren bisher die ungrischen Zuckerfabrikanten im Nachteile; kommt die neue Methode in Anwendung, so entfällt
3. die Notwendigkeit einer besondern Begünstigung für die ungrischen Fabriken.
4. Als unerläßlich erscheint die Gewährung der Rückvergütung der Steuer bei der Ausfuhr des Produkts; sie wird auch zur Erweiterung des Marktes für dasselbe wesentlich beitragen.
5. Billig ist eine Erleichterung bei Benützung des Steuerkredits; es wären daher, wie bisher statt sechs, nur drei Garanten für den Kreditnehmer zu verlangen.
6. Ein Unterschied in der Besteuerung zwischen frischen und trockenen Rüben entfällt ebenfalls, sobald der ad 2. angedeutete Steuermodus eingeführt wird.
Der Finanzminister weicht von diesen Anträgen nur darin ab, daß er an der unveränderten Beibehaltung der bestehenden Zoll- und Steuersätze bis zum Ausgang der Zuckerkampagne 1860/61 festhält, weil bei dem Umstande, daß nach Maßgabe des Resultats der in der nächsten Kampagne beginnenden Proben mit der Ausmittlung des Zuckergehaltes des Rübensaftes ohnehin neue Steuersätze gemacht werden müssen, die Änderung der bestehenden für so kurze Zeit nicht mehr erforderlich sein dürfte. Die Anträge des Finanzministers sind in dem beiliegenden Entwurfe der Ah. Entschließung auf seinen diesfalls zu erstattenden au. Vortrag zusammengefaßt (Beilage 2)e .
Bei der Abstimmung erklärte der Kultusminister ad 2. des Resolutionsentwurfs, daß er ad a) ffür den Antrag des Präsidenten Baron Baumgartner stimme, den Zoll auf Kolonialrohzucker je nach der Qualität auf 7 f. 50 Kreuzer und 9 f. 45 Kreuzer per Zentner zu stellen, mit Beseitigung der Begünstigung, die bisher den Raffineuren und den Konsumenten eingeräumt ist und die sich seines Erachtens in keiner Weise rechtfertigen lasse. Die Folge dieser Maßregel würde sein: 1. daß der Prozeß des Überganges der Raffinerien vom Kolonial- zum Rübenzucker beschleunigt würde; und nachdem dieser Übergang sich trotz der den Raffineuren bisher gewährten Begünstigung als unvermeidlich herausstellt, so verletze diese Beschleunigung keine wesentlichen Interessen und sei nur wünschenswert; 2. daß der Rohzucker für den Gebrauch billiger würde, das komme den ärmeren Volksklassen und der Industrie zugute, lasse eine gesteigerte Konsumtion und dadurch auch einen Vorteil für die Reederei hoffen und tue doch der Rübenzuckerproduktion keinen Eintrag, nachdem der Rübenrohzucker ungenießbar ist. Diese Maßregel erscheine demnach nach allen Seiten hin nur wünschenswert. Sie sei auch von der Frage der Besteuerung des Rübenzuckers völlig unabhängig, und daher gar kein Grund vorhanden, sie auf jenen Zeitpunkt zu verschieben, wo die Ergebnisse der Versuche über die Besteuerungsmethode es möglich machen wird, die Steuerfrage zu entscheidenf für den Antrag des Präsidenten Baron Baumgartner stimme, den Zoll auf || S. 319 PDF || Kolonialrohzucker je nach der Qualität auf 7 f. 50 Kreuzer und 9 f. 45 Kreuzer per Zentner zu stellen, mit Beseitigung der Begünstigung, die bisher den Raffineuren und den Konsumenten eingeräumt ist und die sich seines Erachtens in keiner Weise rechtfertigen lasse. Die Folge dieser Maßregel würde sein: 1. daß der Prozeß des Überganges der Raffinerien vom Kolonial- zum Rübenzucker beschleunigt würde; und nachdem dieser Übergang sich trotz der den Raffineuren bisher gewährten Begünstigung als unvermeidlich herausstellt, so verletze diese Beschleunigung keine wesentlichen Interessen und sei nur wünschenswert; 2. daß der Rohzucker für den Gebrauch billiger würde, das komme den ärmeren Volksklassen und der Industrie zugute, lasse eine gesteigerte Konsumtion und dadurch auch einen Vorteil für die Reederei hoffen und tue doch der Rübenzuckerproduktion keinen Eintrag, nachdem der Rübenrohzucker ungenießbar ist. Diese Maßregel erscheine demnach nach allen Seiten hin nur wünschenswert. Sie sei auch von der Frage der Besteuerung des Rübenzuckers völlig unabhängig, und daher gar kein Grund vorhanden, sie auf jenen Zeitpunkt zu verschieben, wo die Ergebnisse der Versuche über die Besteuerungsmethode es möglich machen wird, die Steuerfrage zu entscheiden.
b) Sobald einmal (wie hier sub 3. des Resolutionsentwurfs, 2. Absatz geschehen) offiziell anerkannt wird, daß die Rübenzuckerfabrikanten in einigen Kronländern wegen der schlechten Beschaffenheit ihrer Rüben durch einen allgemein gleichen Steuersatz gegenüber von den Produzenten anderer Kronländer wirklich benachteiligt sind, so sollte sich seines Erachtens nicht mit Vertröstung auf die Kampagne 1860/61 begnügt, sondern sogleich die erforderliche Abhilfe geschafft werden, zumal da es doch mindestens nicht ganz ausgemacht ist, ob der Versuch mit der Bemessung der Steuer nach dem Zuckergehalte gelingen wird. Der Kultusminister hält es daher für eine Forderung der Gerechtigkeit, daß den Zuckerfabrikanten gin Ungarn, Kroatien und Siebenbürgeng schon dermalen ein der Qualität ihrer Materials angemessener Nachlaß am Steuersatze gewährt werde.
hDer Minister des Inneren hat sich mit dem Kultusminister einverstanden erklärt, daß in jenen Kronländern, in welchen erwiesenermaßen schlechtere Rüben erzeugt werden und wo diese Erscheinung infolge der eigentümlichen Bodenbeschaffenheit eintrete, wie es Baron Baumgartner dargetan hatte, ein niedrigerer Steuersatz schon itzt angenommen werde, denn es genüge dem Produzenten nicht, ihn auf künftige Regelungen des Steuersatzes zu vertrösten.h Der Minister des Inneren hat sich mit dem Kultusminister einverstanden erklärt, daß in jenen Kronländern, in welchen erwiesenermaßen schlechtere Rüben erzeugt werden und wo diese Erscheinung infolge der eigentümlichen Bodenbeschaffenheit eintrete, wie es Baron Baumgartner dargetan hatte, ein niedrigerer Steuersatz schon itzt angenommen werde, denn es genüge dem Produzenten nicht, ihn auf künftige Regelungen des Steuersatzes zu vertrösten.
Der Finanzminister erwartet jedoch von dem Antrage ad a) keinen wesentlichen Nutzen mehr weder für die Reeder noch für die Konsumenten, weil die Einfuhr von Kolonialzucker überhaupt schon bis zur Unbedeutendheit gesunken ist; er fürchtet aber mit der von Baron Baumgartner vorgeschlagenen Zollerhöhung auf Rohzucker zur Raffinierung den ohnehin schon im Absterben befindlichen Kolonialzuckerraffineurs || S. 320 PDF || den letzten Schlag zu versetzen, wozu er bei der dermaligen Höhe des Silberagio und bei dem Umstande, daß nach Jahresfrist ohnehin eine Regulierung des Steuer- und des Zollsatzes bevorsteht, kein hinlängliches Motiv fände. FML. Ritter v. Schmerling trat der Ansicht des Finanzministers unbedingt bei; die übrigen, also mehreren Stimmen der Konferenz waren ibei dem gegenwärtigen hohen Silberagio zwar auch für die in 2. des Resolutionsentwurfes ausgesprochene Nichtänderung des Zollsatzes, sobald dagegen das Silberagio sich bedeutend besserti, würden sie gleich dem Kultusminister für die Zollerhöhung schon in der nächsten Kampagne sich erklären.
Noch minder vermöchte der Finanzminister sich mit dem Antrage ad b) vereinigen, weil, solange die Berechnung des Zuckergehalts nicht möglich ist, es an einem sicheren Kriterium zur Beurteilung der Qualität der Rüben gebricht, mithin die Taxierung derselben zumeist auf Willkür beruhen und nur zahllose Reklamationen und Exemplifikationen hervorrufen würde. Die Mehrheit der Konferenz entschied sich in diesem Punkte für die Ansicht des Finanzministers.
Indessen fand der Ministerpräsident es nicht angemessen, daß im Resolutionsentwurfe die Länder genannt werden, welche schlechte Rüben erzeugen, weil dieses, falls es verlautete, besonders in Ungern einige Empfindlichkeit erregen dürfte. Obwohl nun der Finanzminister bemerkte, er habe sie absichtlich genannt, weil die Abgeordneten selbst es als Motiv für zu gewährende Begünstigungen angeführt haben, so erklärte er sich doch gleich den übrigen Stimmen für die Weglassung der Namen, welche nach dem Antrage des Polizeiministers durch die Worte „in einigen Gegenden“ ersetzt wurden.
Sonst ergab sich gegen die Anträge des Finanzministers keine Einwendung7.
III. Oberlandesgerichtsrat Lapenna als Zeitungsredakteur
Der Justizminister erbat sich und erhielt sofort die Zustimmung des Polizeiministers und der Konferenz zur Genehmigung des vom dalmatinischen Statthalter gemachten Antrags, den Oberlandesgerichtsrat in Zara Lapenna zum verantwortlichen Redakteur der dortigen Amtszeitung zu bestellen, nachdem derzeit kein hierzu geeignetes Individuum vorhanden ist und Lapenna vermöge seines Charakters für die anstandslose Führung dieses ihm ausnahmsweise nur für die Dauer des Mangels eines andern || S. 321 PDF || und ohne Abbruch der Dienstesgeschäfte zu übertragenden Geschäftes hinlängliche Bürgschaft gewährt8.
IV. Unterfertigung des Ah. Patents über die Gewerbeordnung durch alle Minister
Auf die Anfrage des Ministerpräsidenten , ob das soeben von Sr. Majestät Ah. vollzogene Patent zur Einführung der neuen Gewerbeordnung von sämtlichen Ministern oder nächst ihm nur von dem mit dessen Vollzuge beauftragten Minister des Inneren zu unterfertigen sei, glaubte der Finanzminister und der Justizminister sich in Betracht dessen, daß es sich um einen wichtigen Verwaltungsgegenstand handelt, für die Unterfertigung aller Minister aussprechen zu sollen, wogegen nichts erinnert wurde und worauf der Ministerpräsident sich vorbehielt, die Ah. Schlußfassung Sr. Majestät einzuholen9.
V. Etappengelder im lombardisch-venezianischen Königreiche betreffend
Infolge Ah. Befehls Sr. Majestät vom 18. Juni 1859 war die Etappenverpflegung der k. k. Truppen im lombardisch-venezianischen Königreiche mit täglich 200.000 Rationen à 20 Kreuzer, also mit monatlich 1,200.000 f., auf den dortigen Landesfonds umzulegen10. Um den Bedarf zu beschaffen, wurde mit Zuhilfenahme von Zwangsmaßregeln Geld von jenen genommen, die welches hatten, und es sind auf diese Art 621.000 f. eingezahlt worden, von denen noch 300.000 f. unverwendet bei den Militärkassen erliegen sollen, wohin sie irrtümlich statt in die Landeskassen abgeführt worden sind. In Berücksichtigung der äußersten Erschöpfung des venezianischen Gebietes durch Steuern, Kriegslasten etc., welche zusammen bei 14 Millionen betragen, hatte der Statthalter um Erleichterung durch Übernahme eines Teils auf den Staatsschatz gebeten, und der Minister des Inneren fand sich bestimmt, dieses Einschreiten auf das wärmste zu empfehlen und jedenfalls wenigstens die Zurückstellung der obigen 300.000f. nicht für ihren Zweck verwandten Etappengelder zu befürworten.
Auf Antrag des Finanzministers wurde indessen FML. Ritter v. Schmerling eingeladen, in der nächsten Sitzung vorläufig die Mitteilung zu machen, auf welchen Gründen der eingangs gedachte Ah. Befehl beruhe und ob die angegebenen 300.000f wirklich in den Militärkassen vorhanden seien11.
Wien, am 20. Dezember 1859. Rechberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 30. Dezember 1859.