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Nr. 73 Ministerkonferenz, Wien, 8. Dezember 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 11./17. 12.), Thun 12. 12., Bruck 12. 12., Nádasdy 12. 12., Gołuchowski 13.12., Thierry 15. 12.

MRZ. – KZ. 4265 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 8. Dezember 1859 unter dem Ah. Vorsitz Se. Majestät des Kaisers.

I. Festsetzung des Armeeaufwandes im Frieden

Gegenwärtig liegen Sr. Majestät vor die Anträge des Armeeoberkommandos über die Regulierung des Armeestandes aus Anlaß der vorzunehmenden Reduktionen im Staatshaushalte1. Die Basis zur Berechnung des dermal noch beizubehaltenden Armeestandes kann in letzter Auflösung nur der zu systemisierende Friedensstand sein. Se. k. k. apost. Majestät geruhten daher die Frage zur Sprache zu bringen, welche Summe bei Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalte zur Friedenszeit auf die Armee verwendet werden könne.

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos bemerkten hiebei, die Ziffer des Aufwandes für die Armee unter friedlichen Verhältnissen lasse sich nicht absolut, sondern nur relativ ausmitteln, und zwar mit der doppelten Rücksicht, einerseits auf die verfügbaren Staatsmitteln überhaupt und andererseits auf die Erfordernisse der übrigen Zweige. Die Sr. Majestät unterbreiteten Berechnungen beruhen auf einer Reduktion von 100.000 Mann, und zwar mit Rücksicht auf alle möglichen Ersparungen bei den Verpflegs- und Durchzugsgebühren.

Der Finanzminister äußerte, daß er bei Übernahme seines Amts (1855) die Summe von 100 Millionen Gulden als das Maximum betrachtet habe, was Österreich im Frieden auf seine Armee des Jahres verwenden könne. Die finanziellen Verhältnisse des Kaiserstaates haben sich aber seitdem wesentlich geändert: einerseits durch den Zuwachs der Ausgabe an Zinsen für die großen, seitdem bis in die neueste Zeit aufgenommenen Anlehen, andererseits durch den Entgang der Einnahme von der Lombardie. Die Folge davon ist ein Defizit von 44 bis 45 Millionen, wovon 20 Millionen auf die Armee repartiert und 24 Millionen auf die übrigen Verwaltungszweige verwiesen oder durch neue Einnahmsquellen gedeckt werden müssen, welches letztere natürlich nicht im Augenblick realisiert werden kann. Aus diesen Prämissen ergebe sich die unvermeidliche Notwendigkeit, den Aufwand der Armee im Frieden auf 80 Millionen zu reduzieren, wovon etwa acht Millionen durch die eigenen Einkünfte der Militärverwaltung und der Rest (72 Millionen) durch bare Dotation aus den Finanzen gedeckt würde.

Se. k. k. apost Majestät geruhten zu erklären, Österreich müsse allerdings unter dem Drang der jetzigen Umstände darauf verzichten, fortan eine große Armee zu erhalten; man müsse sich mit einer kleineren, aber guten Armee begnügen. Der Ersatz für die || S. 281 PDF || Zahl müsse in der besseren Einschulung und längeren Dienstzeit des Soldaten bei der Truppe gesucht werden. Dadurch werde der militärische Geist ausgebildet und den österreichischen Soldaten ein Ersatz für jene Fähigkeiten gewonnen, welche der französische Rekrut oft schon besitzt2.

II. Reduzierung der venezianischen Regimenter

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Tatsache zu beleuchten, daß die Regimenter, welche aus den venezianischen Provinzen gebildet werden, unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur eine kostspielige Last sind und selbst eine Quelle von Verlegenheiten werden können, statt die Wehrkraft der Monarchie zu verstärken. Die Frage verdiene daher eine ernste Erwägung, ob man nicht die venezianischen Regimenter ganz oder zum Teil reduzieren solle und die Ausgleichung für die dadurch diesen Provinzen zugehende Erleichterung durch eine Auflage erzielt werden könnte. Es wäre vom militärischen und politischen Standpunkte beklagenswert, verläßliche Soldaten aus den deutsch-slawischen Kronländern zu entlassen und die Venezianer bei den Fahnen zu behalten. Die Reduzierung der venezianischen Regimenter würde keine Erhöhung des dermaligen Kontingents der übrigen Kronländer erfordern.

Der Finanzminister hielt eine Maßregel dieser Art für sehr angezeigt. Das Land Tirol bilde bereits eine Ausnahme von dem Grundsatz der gleichen Beteiligung aller Kronländer an der Heeresergänzung3. Die Ah. angedeutete Ausnahme für Venedig sei vollkommen gerechtfertigt. Durch Stellvertretertaxen oder durch Steuerzuschläge würde man Mittel gewinnen, Reengagierungen gedienter Soldaten zu bewirken. Der Minister des Inneren erblickt in dem Bestande der venezianischen Regimenter eine Schwächung unserer Armee und würde daher glauben, daß den Venezianern das Loskaufen4 möglichst zu erleichtern wäre; die Abgestellten dürften in andere Regimenter oder Körper eingeteilt werden. Der Polizeiminister deutete auf den schlimmen Eindruck hin, welchen es in den anderen Kronländern machen würde, wenn die venezianischen Provinzen sich von der Militärpflicht ganz loskaufen könnten. Der Ministerpräsident stimmte gleichfalls für die Reduzierung der venezianischen Regimenter auf eine geringere Zahl und für die Unterteilung der nicht Losgekauften in andere Truppenkörper.

Schließlich geruhten Se. Majestät die fragliche, in militärischer und politischer Beziehung sehr wichtige Maßregel zur reifen Erwägung zu empfehlen5.

III. Modifikation des Heeresergänzungsgesetzes

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm brachte die von der tirolischen Statthalterei beantragte Modifikation des Heeresergänzungsgesetzes zur Sprache. Eine Kommission sei mit der Revision des Gesetzes || S. 282 PDF || beschäftigt, allein, die Verhandlungen noch nicht so weit vorgeschritten, als daß wohlerwogene Anträge noch zu rechter Zeit Sr. Majestät unterzogen werden könnten, um die Modifikationen schon bei der nächsten Rekrutierung eintreten zu lassen6.

Der Minister des Inneren trat dieser Meinung bei und bemerkte, daß dringend wünschenswerte Erleichterungen, wie die Militärbefreiung der einzigen Söhne von 60- (statt 70-) jährigen Bauernwirtschaftsbesitzern, sich jetzt immerhin im Verordnungswege würden gewähren lassen, ohne im ganzen am Gesetze zu rütteln.

Der Kultusminister glaubte hervorheben zu sollen, daß die Studierenden durch die strenge Handhabung der neuen Rekrutierungsvorschriften, aderen Detailbestimmungen sehr störend auf die Universitäts­einrichtungen zurückwirken müssen,a bei der bevorstehenden Aushebung schwer getroffen werden würden. Wenn überhaupt unter den gegenwärtigen Verhältnissen weniger Rekruten ausgehoben werden müssen, dürfte umso leichter auf die Abstellung junger Leute verzichtet werden können, welche mit Opfern an Jahren und Geld sich für solche Vokationen vorbereiten, wo der Bedarf der Monarchie durch den jährlichen Nachwuchs nicht gedeckt ist und somit jede Abstellung dieser Art eine unausgefüllte Lücke verursacht. Wenn eine Revision des keineswegs populären Rekrutierungsgesetzes erst im Jahre 1861 in Wirksamkeit treten soll, werden manche harte, bisher aufgeschobene Detailbestimmungen über den Nachweis der Befreiungs­bedingungen für die Universitätshörer schon 1860 in Wirksamkeit treten, was Graf Thun lebhaft bedauern müßte. Der Minister des Inneren machte auf den Widerspruch aufmerksam, der darin liegt, daß der Staat, um dem tiefgefühlten Mangel an Technikern für die österreichische Industrie abzuhelfen, technische Institute mit großen Kosten gründet und erhält, diejenigen aber, welche im Vertrauen auf die fortdauernde Militärbefreiung den technischen Studien sich gewidmet haben, mitten in den Lehrkursen zum Militär abstellt, wo sie für ihren industriellen Lebensberuf verloren gehen. bDer Finanzminister machte dieselbe Bemerkung in Beziehung auf die Forststudierenden.b Der Finanzminister machte dieselbe Bemerkung in Beziehung auf die Forststudierenden.

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos bemerkte hierauf, daß die Armee zur Gewinnung geschickter Unteroffiziers eines Nachwuchses aus den gebildeten Klassen nicht entbehren könne cund legte einen besonderen Wert darauf, daß die Rekrutierung des Jahres 1860 ungestört nach den in Kraft bestehenden Rekrutierungsgesetze vorgenommen werdec .

Se. Majestät fanden zu bestimmen, daß an dem Heeresergänzungsgesetze (mit Ausnahme der einzuführenden Befreiung der Söhne von 60jährigen Wirtschaftsbesitzern) || S. 283 PDF || bei der bevorstehenden Rekrutierung nichts zu ändern sei. dDer Unterrichtsminister erbittet sich in diesem Falle nur die Erlaubnis, bezüglich der Ausweise, welche die Studierenden beizubringen haben, um sich von der Stellung zu befreien, au. Anträge erstatten zu dürfend Der Unterrichtsminister erbittet sich in diesem Falle nur die Erlaubnis, bezüglich der Ausweise, welche die Studierenden beizubringen haben, um sich von der Stellung zu befreien, au. Anträge erstatten zu dürfen.7

IV. Kosten der neuen Abgrenzung in Italien

Der Ministerpräsident referierte, daß die Bestreitung der Kosten für die neue Abgrenzung der Monarchie in Italien auf das Budget des Ministeriums des Äußern gewiesen werden wolle, während diese Auslage, sowohl nach ihrer Natur als nach vorhandenen Präzedentien dem Ministerium des Inneren zur Last zu fallen hätte. Die Konferenz war hiemit einverstanden8.

V. Zusammenlegung von Landesstellen und Kreisämtern

Der Minister des Inneren referierte über die durch Zusammenlegung einiger Landesstellen und Kreisbehörden zu erzielenden Ersparungen, wobei er eine historische Einleitung über die in den verschiedenen Kronländern bestandenen organischen Einrichtungen der lf. und ständischen Behörden vorausschickte9.

1. Durch Zusammenlegung der politischen Landesbehörden in ganz Galizien und der Bukowina, wonach nur eine Statthalterei in Lemberg bestünde, werden sich 100.000 fl. jährlich ohne Nachteil des Dienstes ersparen lassen. Es wäre damit auch der politische Vorteil verbunden, daß die russischen Tendenzen des ruthenischen Volkes durch die administrative Verschmelzung mit den Polen im Westen paralysiert würden. Die polnischen Unionsbestrebungen sind für Österreich schon minder gefährlich als die russischen. Nur der Bukowina, nicht aber Krakau, hat man eine getrennte Verwaltung versprochen. Die Bukowina behielte ein Kreisamt und die Aussicht auf getrennte Landesvertretung. Ferner ließen sich durch die Konzentrierung in Lemberg ersparen: bei den Finanzlandesbehörden 85.000 f., den Hauptkassen 15.000 f., den Finanzprokuraturen 15.000 f., den Baubehörden 40.000f., den Buchhaltungen 80.000f., zusammen 330.000 f. Graf Gołuchowski ist überzeugt, daß die dermaligen 20 Kreisämter der drei Verwaltungsbezirke sich nach und nach auf 14 werden reduzieren lassen. Vorderhand beantragt er aber nur die drei Kreise Krakau, Wadowice und Bochnia in einen, e später dagegen Zołkiew mit Lemberg [zu verschmelzen] und den Jasłoer Kreis unter jene von || S. 284 PDF || Sandec, Rzeszów und Tarnów zu teilene, was eine weitere Ersparung von 60.000 f. erzielen würde.

2. In Mähren und Schlesien wären die Landesbehörden wieder wie früher in Brünn zu konzentrieren, wobei (die Polizeibehörden ungerechnet) 50–55.000 f. jährlich erspart werden können.

3. In Oberösterreich und Salzburg lassen sich durch Konzentrierung in Linz 50–55.000 f. ersparen, zumal die Statthaltereiabteilung in Linz aus diesem Anlaß kaum ein vermehrtes Personal brauchen wird. In Salzburg genügt eine Bezirkshauptmannschaft mit einem Statthaltereirat als Amtschef. Als Ersatz dürfte den Salzburgern die Auflassung der Festung zugestanden werden, worauf ihnen, wie sie behaupten, bereits Aussicht eröffnet wurde. Durch Aufhebung der Kreisämter im Land ob der Enns ließen sich weitere 55.000 f. ersparen, ohne die Kreierung der Gemeindebezirke und der neben ihnen bestehenden Bezirkshauptmannschaften zu beirren. Salzburg behielte die getrennte Landes­vertretung.

4. Durch Konzentrierung der sämtlichen Landesbehörden von Kärnten und Krain in Laibach werden sich 70.000 f. ersparen lassen.

5. Durch die vom dienstlichen Standpunkte völlig zulässige Aufhebung der Kreisämter in Niederösterreich, Steiermark, Küstenland und Dalmatien ließe sich ferner eine jährliche Ersparung von 180.000 f. erzielen.

Das Ergebnis der Ersparungsmaßregeln 1–5 wäre 750.000f. jährlich, worunter 500.000 f. an Besoldungen, und zwar ungerechnet die jährlich zunehmende Ersparung an Ruhegenüssen, Gnadengaben etc., so daß man wohl im ganzen 850.000f. als die Ziffer der Ersparung betrachten kann. Die noch weiter leicht zu erzielenden Ersparungen bei dem Bauwesen hat der Minister des Inneren außer Anschlag gelassen.

Der Kultusminister hegt große Bedenken gegen die Verschmelzung der Verwaltungsbezirke von Krakau und Lemberg. Sie werde in Krakau, dem ehemaligen Freistaate, fdessen Hauptstadt stets eine hervorragende Stellung einnahm und von Österreich bisher niemals als eine der Lemberger Landesregierung unterstehende Kreisstadt behandelt worden istf, mit seinen historischen Erinnerungen einen schlimmen Eindruck machen. Graf Thun fürchtet nichts von den russischen Tendenzen bei den Ruthenen, solang man sich wohlwollendg behandelt und gegen die Übergriffe des Polentums schützt. hGefährlich könnten sie seines Erachtens nur werden, wenn unter den Ruthenen die Besorgnis überwiegen würde, daß sie unter österreichischem Szepter der Suprematie der Polen preisgegeben wären und dagegen nur unter der russischen Schutz finden könnten. Er befürchte, daß diese Besorgnis durch Verschmelzung der zwei Verwaltungsgebiete wesentlich gesteigert werden würde. In Salzburg sollte, wenn die Landesregierung aufgelöst wird, der an deren Stelle tretenden Behörde doch jenes Maß von Selbständigkeit und Vollmacht belassen werden, welches dem dortigen Kreisamte bis zum Jahre 1849 gewährt war. Im übrigen unterscheide sich seine Ansicht von der des Ministers des Inneren wesentlich dadurch, daß dieser auf einen durch lf. Beamte in der untersten Geschäftssphäre zu übenden direkten Einfluß der Regierung auf die Landbevölkerung Wert lege, während der Kultusminister gerade diesen vom Standpunkte der höheren Politik aus betrachtet nicht für wünschenswert erachte, sondern die Aktion der Regierung soviel als möglich auf den überwachenden und schützenden Einfluß höherer Beamten beschränkt wünsche. Graf Thun ist demnach des Erachtens, daß über die Frage der Auflassung der Kreisämter nicht abgesprochen werden sollte, bevor nicht die Beratung über Organisations­grundsätze aus Anlaß der gewärtigten Elaborate der Vertrauenskommissionen zum Abschlusse gelangt sein werde.h Gefährlich könnten sie seines Erachtens nur werden, wenn unter den Ruthenen die Besorgnis überwiegen würde, daß sie unter österreichischem Szepter der Suprematie der Polen preisgegeben wären und dagegen nur unter der russischen Schutz finden könnten. Er befürchte, daß diese Besorgnis durch Verschmelzung der zwei Verwaltungsgebiete wesentlich gesteigert werden würde. In Salzburg sollte, wenn die Landesregierung aufgelöst wird, der an deren Stelle tretenden Behörde doch jenes Maß von Selbständigkeit und Vollmacht belassen werden, welches dem dortigen Kreisamte bis zum || S. 285 PDF || Jahre 1849 gewährt war. Im übrigen unterscheide sich seine Ansicht von der des Ministers des Inneren wesentlich dadurch, daß dieser auf einen durch lf. Beamte in der untersten Geschäftssphäre zu übenden direkten Einfluß der Regierung auf die Landbevölkerung Wert lege, während der Kultusminister gerade diesen vom Standpunkte der höheren Politik aus betrachtet nicht für wünschenswert erachte, sondern die Aktion der Regierung soviel als möglich auf den überwachenden und schützenden Einfluß höherer Beamten beschränkt wünsche. Graf Thun ist demnach des Erachtens, daß über die Frage der Auflassung der Kreisämter nicht abgesprochen werden sollte, bevor nicht die Beratung über Organisations­grundsätze aus Anlaß der gewärtigten Elaborate der Vertrauenskommissionen zum Abschlusse gelangt sein werde. Der Justizminister bedauert, die Gründe nicht zu kennen, welche seinerzeit die Bildung der mehreren getrennten Landesverwaltungen motivierten, weil sie jetzt, wo die Wiedervereinigung beantragt wird, wohl ins Auge gefaßt werden sollten. Diese Maßregel ist so wichtig und berührt so viele Interessen der Regierung wie der Regierten, daß man sie nur mit der größten Vorsicht ins Werk setzen sollte. Darum erscheint es rätlich, die Beteiligten nicht ungefragt zu lassen. Graf Nádasdy teilt nicht ganz die Hoffnung der durch die Zusammenlegung zu erzielenden großen Ersparungen. Es fehlt an Daten zu einer verläßlichen Bilanzierung. Man könnte durch Restringierung des Status bei den Statthaltereien, Buchhaltungen etc. Ersparungen erzielen, ohne gegen Nationalvorurteile und die unleugbar vorhandene, entschiedene Vorliebe gewisser Landesteile für eine getrennte Verwaltung anzustoßen. Die tiefe Mißstimmung werde den noch zweifelhaften ökonomischen Gewinn aufwiegen. Für die Verschmelzung der Oberlandesgerichte zu Krakau und Lemberg könne der Justizminister erst dann stimmen, wenn durch veränderte Einrichtungen in der Justiz die Geschäftsaufgabe dieser zwei Behörden bedeutend vermindert sein wird. Jetzt könne ein Präsident für ein so zahlreiches Gremium nicht genügen! Der Finanzminister , im wesentlichen dem Minister des Inneren beistimmend, bemerkte, eine grundsätzliche Ah. Entschließung werde notwendig als Richtschnur für die Budgetkommission. Der Polizeiminister bemerkte, daß die in Aussicht gestellten Ersparnisse sich erst sehr langsam einstellen würden. Auch dürfte der Eindruck berücksichtigt werden, den die Wiedervereinigung Galiziens in Ungarn hervorbringen wird. Der Ministerpräsident findet, daß die vorgeschlagenen Änderungen im Organismus in ihren finanziellen Ergebnissen relativ zu dem, was Not tut, wenig leisten, und daß sich ein ergiebiges Resultat nicht eher wird erzielen lassen, als bis man das ganze verwickelte und doch nutzlose Kontrollsystem aufgibt iund demselben das System der persönlichen Verantwortlichkeit substituiert.i

Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu bemerken, daß die Aufhebung aller Kreisämter in Dalmatien, dann des Kreisamts zu Görz nicht ohne bedeutende Schwierigkeiten Platz greifen dürfte, daher die Statthalter von Triest und Dalmatien darüber noch zu vernehmen seien. Die Reduktion der Statthaltereien in Schlesien und der Bukowina würde keinen wesentlichen Anständen begegnen. Nach Salzburg sei ein Kreisamt zu verlegen, um die Bewohner dieser Grenzprovinz zufriedenzustellen. Im allgemeinen aber dürfte man sich nicht von der Besorgnis vor einem üblen Eindruck bestimmen lassen, || S. 286 PDF || auf Maßregeln zu verzichten, welche notwendig geworden oder doch von entschiedenem Vorteil sind. Es sei unerläßlich, daß jetzt mit Ersparungsmaßregeln in der Zivilverwaltung begonnen werde10.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 20. Dezember 1859.