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Nr. 488 Ministerkonferenz, Wien, 8. Februar 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 9. 2.), gesehen Bach 11. 2., gesehen Thun 10. 2., Toggenburg, Bruck, Nádasdy, Für Se. Exzellenz den Herrn Ersten Generaladjutanten Sr. Majestät Kellner; abw. Kempen.

MRZ. – KZ. 480 –

Protokoll der am 8. Februar 1859 abgehaltenen Konferenz unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußeren Grafen v. Buol-Schauenstein.

[I.] Der Kompetenzstreit zwischen dem Finanzministerium und dem Obersten Gerichtshofe bezüglich des unentgeltlichen Salzbezugs des Stiftes Admont

Der Justizminister referierte über den Kompetenzkonflikt zwischen dem Obersten Gerichtshofe und dem Finanzministerium in der Streitsache wegen Einstellung eines dem Benediktinerstifte Admont gebührenden jährlichen Gratisbezuges von 43 Zentner 90 Unzen Sudsalz aus der Saline Aussee.

Die Einstellung dieses seit Jahrhunderten bestehenden Bezuges wurde deswegen verfügt, weil das Stift sich weigerte, die Kosten der Verschalung einer im Bezirke Gallenstein1 neu entstandenen Salzquelle per 565 fl. 4 Kreuzer zu bestreiten2. Die Finanzbehörden betrachten nämlich diese Verschalung oder Verwahrung der dortigen Salzquellen gegen monopolwidrige Benützung der Sole als eine mit dem obgedachten unentgeltlichen Salzbezuge durch lf. Anordnungen und Privilegien verbundene Last und wollen die Beschwerde des Stifts dagegen im administrativen Weg erledigen, wofür sich auch das Oberlandesgericht ausgesprochen hat, während der Oberste Gerichtshof sich für die Austragung der Frage auf dem Rechtswege erklärt. Die gegen diesen Antrag vom Finanzministerium erhobenen Einsprüche bestimmten den Justizminister, die Angelegenheit unter Darlegung der in seinem au. Vortrage vom 25. Jänner 1859 umständlich entwickelten Verhältnisse vor die Konferenz zu bringen, wobei Graf Nádasdy äußerte, daß er der wohlbegründeten Meinung des Obersten Gerichtshofes beitrete.

Der Finanzminister las hierauf die kaiserlichen Dekrete von den Jahren 1543 und 1648, wonach der fragliche Salzbezug dem Stift Admont ausdrücklich für die Auflassung der eigenen Salzwerke und für die Verwahrung der sich auf Stiftsgrund und Boden „hervortuenden Salzbrunnen“ zugestanden worden sei. Diese Zugeständnisse des Landesfürsten seien keine Verträge, sondern widerrufliche Privilegien, welche keinen Gegenstand eines Rechtsstreits bilden könnten.

Der Minister des Inneren teilte in merito die Meinung des Obersten Gerichtshofes. Der Salzbezug, um den es sich handelt, sei keine Gnadensache, sondern er beruhe auf einem onerosen Titel. Das Stift bestreite nicht seine Verpflichtung rücksichtlich der auf dem eigenen – Admonter – Boden entstehenden Salzquellen; allein hier handle es sich um eine angeblich auf fremdem (Gallensteiner) Bezirksboden entstandene Quelle. Die || S. 216 PDF || Frage über den Umfang der Verpflichtung des Stiftes könne nur auf dem Rechtswege ordnungsmäßig entschieden werden, denn hier liege ein Kontraktualverhältnis zum Grunde, wobei der Fiskus nicht in eigener Sache Richter sein könne. Der Minister des Inneren ahätte gewünscht, daß das Stift Admont in den ihm gebührenden Salzbezug nach der bisher stattgefundenen Weise gesetzt und die Frage über die Schuldigkeit zur Entrichtung der Kosten für die Verschlagung des Salzbrünnleins im Gallensteiner Gebiet in dem Rechtswege ausgetragen würde; jedenfalls glaubte era den Wunsch aussprechen zu sollen, daß im administrativen Wege eine gütliche Beilegung der Sache bewirkt werde, um der Notwendigkeit auszuweichen, eine Ah. Entscheidung über diesen Kompetenzkonflikt hervorzurufen.

Die Meinung des Ministers des Inneren wurde dem vollem Umfange nach von den Ministern des Kultus und des Handels, dem Generaladjutanten Baron Kellner und dem gefertigten Vorsitzenden geteilt.

Allein die Minister der Finanzen und der Justiz glaubten sich die Ah. Entscheidung über den vorliegenden Kompetenzstreit au. erbitten zu sollen3.

Am 9. Februar 1859. Gr[af] Buol. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 19. März 1859.