Nr. 295 Ministerkonferenz, Wien, 28. Juni 1855 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 18.6), Bach, K. Krauß, Toggenburg, Bruck; außerdem anw.anwesend Thun.
MRZ. – KZ. 2330 –
- I. Finanzprozesse in Siebenbürgen
- II. Zulage für den Oberlandesgerichtspräsidenten Anton Graf Mitrowsky
- III. Bewerbung um die Konzession für einen Kanal zwischen Czernawoda und Küstendsche
- IV. Subvention für den österreichischen Lloyd
- V. Begünstigung für die durch Aufhebung der juridischen Fakultät in Olmütz anderwärts unterzubringenden Professoren
Protokoll der zu Wien am 28. Junius 1855 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Finanzprozesse in Siebenbürgen
Der Justizminister machte übereinstimmend mit dem Obersten Gerichtshofe den Antrag, Se. Majestät zu bitten, daß die in Ansehung der sogenannten reinen Fiskalitäten in Siebenbürgen seit fast zwei Jahrhunderten schwebenden und zum Teil durch – bisher nicht publizierte – Urteile entschiedenen Produktionalprozesse aufgelassen werden dürfen, nachdem es sich gezeigt hat, daß ein derlei aus Versehen hinausgegebenes Urteil große Beunruhigung im Lande verursacht hat, weil der Besitz mancher, meist unbemittelter Landleute dadurch bedroht ist, es sich auch meist um geringfügige Objekte handelt, namentlich um Zehnten und einzelne Grundparzellen, mithin die finanziellen Rücksichten hierbei von den politischen überwogen werden dürften.
Die Konferenz glaubte, gegen den Antrag nichts erinnern zu sollen, sobald von Seiten der Minister der Finanzen und des Inneren nichts dagegen eingewendet würde, welchen der Justizminister die betreffenden Akten behufs der näheren Prüfung der hier obwaltenden Fiskal- und Grundentlastungsbeziehungen auf ihr Verlangen mitteilen wird1.
II. Zulage für den Oberlandesgerichtspräsidenten Anton Graf Mitrowsky
Der Justizminister referierte über das Ah. signierte Gesuch des Oberlandesgerichtspräsidenten in Gratz, Grafen v. Mitrowsky, um Verleihung einer Personalzulage als gnädige Entschädigung für den in seiner frühern Eigenschaft als Apellationsgerichtspräsident in Prag und Landesoffizier des Königreichs Böhmen gehabten Bezug von jährlichen 2000 fr. Der Justizminister erachtete, diese Bitte aus dieser Rücksicht und in Betracht der jederzeit ehrenhaften und erfolgreichen Dienstleistung des Grafen Mitrowsky der Ah. Gnade Sr. Majestät empfehlen zu sollen.
Der Finanzminister war jedoch sowohl in seiner schriftlichen Äußerung als auch heute gegen die Gewährung, und die Konferenz trat dieser seiner Ansicht bei, weil jener Bezug, der an eine ständische Funktion im Lande geknüpft war, mit dem Abtreten von dem dortigen Posten aufhören muß; weil selbst Mitrowskys Nachfolger in Prag bei dem Umstande, wo die Organisierung der ständischen Körperschaften noch nicht erfolgt ist, auch nicht in den Genuß dieser Gebühr getreten ist, und weil, wenn gegen Graf Mitrowskys Verhalten in Prag gar kein Bedenken bestanden hätte, Se. Majestät denselben kaum dort nach Gratz zu übersetzen befunden haben würden, mithin kein Anhaltspunkt gegeben ist, ihn hierwegen aus dem Staatsschatze zu entschädigen2.
III. Bewerbung um die Konzession für einen Kanal zwischen Czernawoda und Küstendsche
Der Finanzminister brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß ein Engländer, Wilson, im Verein mit dem von der französischen Regierung dazu bezeichneten Grafen Morny, die Erwirkung eines türkischen Fermans3 zur Bewilligung der Vornahme von Vorarbeiten für einen Kanal zwischen Czernawoda und Küstendsche beabsichtige, und wünsche, daß hiebei auch von der k. k. Regierung ein angesehener Mann als Mitinteressent (jedoch ohne Verpflichtung für ihn oder die k. k. Regierung zu irgendwelchen pekuniären Leistungen) bloß des größeren Nachdrucks wegen bezeichnet werden möge. Die Konferenz fand hiergegen kein Bedenken, und es bleibt dem Minister des Äußern vorbehalten, sobald der Mann gefunden, denselben dem k. k. Internuntius in Konstantinopel namhaft zu machen.
IV. Subvention für den österreichischen Lloyd
Der Handelsminister referierte über das mit Ah. Kabinettsschreiben vom 2. Mai l. J. zur Vergutachtung herabgelangte Gesuch der Gesellschaft des Österreichischen Lloyd in Triest um eine Subvention aus dem Staatsschatze von 1,000.000 fr. jährlich auf zehn Jahre4.
Zur genauen Würdigung aller hiebei zu beachtenden Verhältnisse wurde eine Kommission beim Handelsministerium mit Beiziehung eines Abgeordneten des || S. 96 PDF || Finanzministeriums und der Repräsentanten der Gesellschaft niedergesetzt. Sie hat die Ursachen der gegenwärtigen mißlichen Lage des Lloyd konstatiert, als welche die Verluste der Poschiffahrt durch den Bestand der k. k. Flotille, die Verluste bei der Valuta für die Fahrpreise bei Reisen ins Ausland, die enorme Konkurrenz, besonders von Seite der Gesellschaft der französischen Messageries Impériales, endlich die außerordentliche Steigerung der Kohlenpreise angegeben wurden. Sie hat das Defizit der Gesellschaft vom Jahre 1854 mit 949.000 fr. ausgewiesen, welches sich bei der gegen die Vorjahre bedeutend gesteigerten Bruttoeinnahmen dadurch erklärt, daß die Ausgaben um 2,200.000 fr. größer waren. Die Kommission beschäftigt sich mit der Frage, welche von den ein so ungünstiges Resultat begründenden Umständen als vorübergehend oder bleibend anzusehen seien. Sie kam dabei zu folgenden Resultaten, und zwar die als der Unternehmung günstig sich darstellen: Verminderung der Auslagen um 1,120.000 fr. infolge desa nach Installierung des Friedens zu erwartenden a Sinkens der Kohlenpreise; durch Auflösung der Poflottille erwächst dem Lloyd ein Gewinn von 600.000 fr.; durch Gestattung der Erhebung der ausländischen Reise-, etc. Gebühren in klingender Münze behebt sich der bisherige Verlust an Valuta per 200.000 fr., [zusammen] 1,920.000 fr.
Ungünstige Umstände sind: die zu erwartende Minderung der Einnahmen, welche sich 1854 bloß infolge des durch den Krieg veranlaßten erhöhten Paket- und Transportdienstes so außerordentlich gehoben hat. Diese Verminderung wird angeschlagen auf 900.000 fr.; die Unterhaltung des dem Lloyd aufgetragenen neuen regelmäßigen direkten Postdienstes zwischen Triest und Konstantinopel bringt für die Gesellschaft eine Einbuße von 460.000 fr., [zusammen] 1,360.000 fr., mit sich; sonach stellt sich nach Vergleichung der ungünstigen mit den günstigen Umständen eine Differenz von 560.000 fr. Das pro 1854 ausgewiesene Defizit per 949.000 fr. dürfte sich demnach unter diesen Voraussetzungen vermindern auf 389.000 fr. Hierzu muß aber dasjenige gerechnet werden, was für Abnützung des Betriebsmaterials usw. in Abschreibung zu bringen ist, per 410.000 fr., für Assekuranz und Reservefonds 160.000 fr., endlich die 4%ige Dividende per 360.000 fr.; im ganzen stellt sich also das Erfordernisb auf 1,319.000 fr., so daß sich nach dem Erkenntnisse der Kommission eine jährliche Subvention von 1,000.000 fr. auf zehn Jahre als unumgänglich nötig darstellt, wenn die Regierung den Fortbestand des Lloyd in seinen dermaligen Leistungen sichern und es nicht dahin kommen lassen will, daß die Gesellschaft liquidiere, die bisher passiv unterhaltenen Verkehrslinien aufgebe und das dadurch entbehrlich werdende Materiale verkaufe. Indem also die Kommission auf die Gewährung der Bitte einriet, brachte sie zugleich folgende Modalitäten und Bedingungen in Antrag:
1. daß die bisherige Garantie der 4%igen Dividende cvon dem im Jahre 1845 bestandenen Aktienkapitale von 3,000.000 fr. von Seite der Stadtgemeinde Triest und unmittelbar des Staats aufhörec ;
|| S. 97 PDF || 2. daß die Überwachung der Gebarung des Lloyd durch Revision der Instruktion des ef. Kommissärs verschärft werde;
3. daß die Gesellschaft die Linie nach Konstantinopel unter den vorgezeichneten Modalitäten betreibe; daß sie
4. ihr Personal vervollständige, insonderheit durch Anstellung eines Generalsekretärs;
5. daß fünf Prozent des Ertrags für Abnützung des Materials und ein Prozent für Assekuranz und Reservefonds in Abschreibung gebracht werden;
6. daß von der Subvention die etwa über die 4%ige Dividende sich ergebende Superdividende durch deren Teilung zwischen den Aktionären und dem Staat nach einer bestimmten Skala in Abrechnung gebracht werde.
Der Handelsminister trat dem Antrag der Kommission bei, weil ohne diese Subvention dieses so wichtige Institut nicht diejenige Ausdehnung und Erhöhung seiner Betriebsmittel erlangen könnte, welche nötig sind, um mit den auswärtigen Unternehmungen, namentlich mit jener der Messageries Impériales Konkurrenz zu halten. Das Beispiel fremder Staaten, besonders Frankreichs, welches jene Messageries mit jährlich 3,000.000 Francs unterstützt, dwelche Subvention nach zehn Jahren nur um jährliche 100.000 Francs sich vermindert und zu welchen in neuerer Zeit noch weitere Subsidien von mehr als 4,000.000 Francs gekommen sindd, dürfte die k. k. Regierung um so mehr zu einer ähnlichen Beihilfe für den Lloyd bestimmen, als derselbe alle ihm von der Staatsverwaltung vorgeschriebenen Postdienstlinien lediglich im Interesse derselben und mit einer 800.000 fr. übersteigenden Einbuße für die Unternehmung betreibt, mithin die angetragene Subvention eigentlich nichts anderes als die Vergütung der Auslagen ist, welche der Lloyd für den Regierungspostdienst zu machen genötigt wird.
Der Finanzminister , im Grundsatze mit dem Antrage des Handelsministers schon laut seiner schriftlichen Äußerung einverstanden, glaubte, einige Bemerkungen über die Leistungen und Verdienste des Lloyd vorausschicken zu sollen5. Der im Jahre 1836 gegründete Lloyd hat den bis dahin durch Regierungsschiffe besorgten Postdienst in der Levante übernommen, bisher ohne Unterstützung der Staatsverwaltung im ausgedehntesten Umfange versehen und, man kann sagen, den Einfluß Österreichs in der Levante gesichert. Frankreich, das bis 1848 den orientalischen Dienst mit Regierungsschiffen verrichtete, hat dabei eine Einbuße von 36,000.000 Francs erlitten; es war genötigt, denselben der Gesellschaft der Messageries Impériales gegen Überlassung des Materials um einen billigen Preis und gegen eine Subvention von jährlich 3,000.000 Francs übertragen, und der Lloyd, um einem so mächtigen Konkurrenten nicht das Feld räumen zu müssen, trat mit ihnen in Verbindung, um die verschiedenen Linien nach einem billigen || S. 98 PDF || Verhältnis in den Preisen zu versehen. Seit dem Ausbruch des Kriegs6 änderten sich die Verhältnisse, die den Messagerien gewährte Unterstützung hob sich auf 8,000.000, und alles wird daran gesetzt, den Lloyd, der bisher ohne die geringste Beihilfe vom Staate einen umfangreicheren Dienst als jene zu besorgen hatte und, hätte er denselben einstellen und seine Schiffe zu Kriegstransporten benützen können, ungeheure Summen würde eingenommen haben, womöglich aus dem Feld zu schlagen. Will daher die Staatsverwaltung nicht wieder zu dem weit kostspieligeren Seedienste in eigener Regie zurückkehren, will sie den Lloyd, der ihr so wesentliche Dienste geleistet, erhalten und in den Stand setzen, durch Vergrößerung seiner Betriebsmittel seinem mächtigen Gegner die Spitze zu bieten, so erübrigt nichts, als die gebetene Subvention zu gewähren, ohne welche er sonst genötigt wäre, mit seinen Aktionären und Gläubigern zu liquidieren, den für ihn passiven Staatspostdienst aufzugeben und mit seinem Materiale anderweitig zu verfügen. Somit erklärte sich der Finanzminister mit dem Antrage auf Bewilligung von 1,000.000 fl. jährlich auf zehn Jahre vollkommen einverstanden und wich nur darin von der Ansicht des Handelsministers ab, daß er vermeint, es sei nicht gänzlich auf die Zurückzahlung jener 10,000.000 [fl.] zu verzichten, sondern dieselben gleichsame als ein unverzinsliches Darleihen fin der Artf zu betrachten, welches von der Gesellschaft sukzessive durch dasjenige getilgt werden soll, was sie an reinem Erträgnis über die 4%igen Zinsen des Aktienkapitals an ihre Interessenten verteilt, und zwar, wenn dieses reine Mehrerträgnis geine Dividende von 1–3%g ausmacht, so soll der Gesellschaft davon zwei Drittel, dem Staate ein Drittel davon gebühren; wenn es hbis 8%h erreicht, soll es zwischen den Aktionären und der Staatsverwaltung gleich geteilt, und was über 4%, im ganzen also über 8% des Ertrags einginge, der Staatsverwaltung ganz überlassen werden. Es läßt sich nämlich mit Grund erwarten, daß die Geschäfte des Lloyd, wenn er mit Hilfe der Subvention seine Betriebsmittel wird erweitert haben, sich sowohl hierdurch als auch durch andere günstige Konjunkturen, namentlich infolge der bevorstehenden Vollendung der Eisenbahn nach Triest usw. wieder heben und daß er wieder wie in früheren Jahren dazu gelangen werde, Superdividenden zu zahlen. Unter dieser Voraussetzung schien es dem Finanzminister nicht gerechtfertigt, der Gesellschaft mit 10,000.000 [fl.] ein Geschenk zu machen, und er würde glauben, daß, nachdem die Kommission und der Handelsminister selbst die Abrechnung gewisser Perzente des Mehrerträgnisses von der Summe der jährlichen Subsidie für zulässig erkennen, nichts im Wege stünde, diese Abrechnung, welche im Grunde nur eine iTeilnahme an den Dividendeni [ist], bis zur || S. 99 PDF || vollständigen Tilgung des ganzen Vorschusses zu erstrecken, jwenn solche je gehofft werden könntej .
Der Handelsminister wandte dagegen ein, daß mit einem unverzinslichen Darleihen oder einem bloßen Vorschuß der Unternehmung nicht gedient wäre, kda mit einem solchen nicht die entfernteste Aussicht vorhanden sei, den Gesellscharftsfonds durch eine neue Aktienemission zu erweitern, was doch absolut notwendig ist, wenn der Llovd die direkte Konstantinopellinie herstellen und überhaupt neben den Messageries Impériales bestehen soll, denn durch die Rückzahlung der Vorschüsse aus den Superdividenden nach den zehn Jahren würde der Gesellschaft für alle Zukunft die Aussicht auf hohe Dividende verschlossen sein, ohne daß ihr andererseits ein Minimum von Dividenden gewährleistet wäre, ein Verhältnis, das gewiß keine neuen Aktionäre zu locken geeignet wärek . Auch ist hierbei das entscheidende Moment nicht außer acht zu lassen, daß mit der Subvention auch die Bezahlung eines administrativen Dienstes beabsichtigt wird, der durch so viele Jahre schon mit effektivem Schaden für die Gesellschaft von ihr für die Staatsverwaltung besorgt worden ist. Der Handelsminister beharrte daher auf seinem Antrage, sich gegen die Modalität der Rückzahlung erklärend.
Ihm trat der Kultusminister vollständig, der Minister des Inneren aber mit der Einschränkung bei, daß die Subvention mit Hinweglassung der sub 6 festgesetzten Bedingnis, der Abrechnung der Superdividende von der Quote der Subvention, in dem wahrscheinlich erforderlichen Betrage von etwa 800.000 fr. höchstens jährlich, vorläufig auf fünf bis sechs Jahre lgegen vertragsmäßige Einhaltung der Verpflichtung, die direkte Linie nach Alexandrien und Konstantinopel fortan in Gange zu erhaltenl, bewilligt werde. Denn nicht nur die vom Finanzminister angetragene Rückzahlung, welche als eine auf Jahre hinaus reichende Verkümmerung des Erträgnisses die Lust an dem Unternehmen sich zu beteiligen, Llovdaktien zu kaufen usw. vermindern würde, sondern auch die sub 6 bedungene Abrechnung benehmen der erbetenen Wohltat den Charakter einer Unterstützung, welche in der doppelten Absicht gewährt werden soll, den Llovd für mzu leistende außerordentliche Dienste, nämlich die Einhaltung der direkten Linie nach Alexandrien–Konstantinopel zu entschädigenm, und ihm zugleich die zu seiner ferneren Subsistenz nötigen Mittel zu verschaffen. Die Stipulation sub 6 setzt eine immerwährende Kontrolle der Gebarung des Llovd voraus, welche lästig und schwierig zugleich ist und – man darf sich wohl nicht täuschen – unnütz sein wird, weil die Voraussetzung des Mehrertrags kaum eintreten dürfte. Besser also: Man gibt etwas weniger, dies aber ohne Beschränkung.
|| S. 100 PDF || Gegen den Antrag des Ministers des Inneren fand der Handelsminister zu erinnern, daß nach der von der Kommission vorgenommenen genauen Bezifferung ein Beitrag von 800.000 fr. auf fünf bis sechs Jahre schlechterdings unzureichend wäre und daß, was die Bedingung zu 6 anbelangt, dieselbe auf dem eigenen Anerbieten der Abgeordneten des Lloyd und auf der Rücksicht beruht, die Staatsverwaltung nicht dem Vorwurfe einer Begünstigung der Aktionäre auf Kosten der Ärars auszusetzen, wenn die Unterstützung einen das gewöhnliche Perzent übersteigenden Ertrag ermöglichen sollte.
Der Justizminister endlich und der tg. gefertigte Minister des Äußern traten dem Antrage des Finanzministers bei, weil es den übrigen Steuerpflichtigen gegenüber nicht gerechtfertigt wäre, auf die nfür das Gedeihen der Anstalt ganz unnachteiligen Rückzahlung einer so bedeutenden Summe zu verzichten, zu welcher die Abgeordneten des Lloyd selbst die Aussicht bei 6 – wenn auch in eingeschränkterem Maße – eröffnet haben, wenn mit dieser Summe nicht nur die Existenz, sondern auch ein 4% übersteigender Nutzen der Gesellschaft gesichert werden kann.
Der tg. gefertigte Minister des Äußern glaubte insbesondere die Notwendigkeit bezweifeln zu müssen, daß die Unterstützung im vorhinein auf zehn Jahre zugesichert werde, weil die dermaligen ungünstigen Verhältnisse sich früher beheben können und die Gesellschaft auch früher ohne Staatsbeihilfe und ohne Vernachlässigung des von ihr übernommenen Dienstes bestanden und prosperiert hat7.
V. Begünstigung für die durch Aufhebung der juridischen Fakultät in Olmütz anderwärts unterzubringenden Professoren
Der Kultus- und Unterrichtsminister erwirkte die Zustimmung des Finanzministers beziehungsweise der Konferenz, daß für die infolge der beabsichtigten Aufhebung der juridischen Studien in Olmütz entbehrlich werdenden und anderweitig unterzubringenden Professoren die || S. 101 PDF || bisherigen Bezüge, wenn solche auf den neuen Posten geringer systemisiert wären, beibehalten werden dürfen8.
Wien, am 28. Juni 1855. Gr[af] Buol.
A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Laxenburg, 12. Juli 1855.