Nr. 265 Ministerrat, Wien, 30. Dezember 1854 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend: Buol keine BdE., K. Krauß keine BdE.
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend Baumgartner, nur anw.anwesend (ohne BdE.Bestätigung der Einsicht) Buol, Thun, K. Krauß, abw.abwesend Bach.
MRZ. – KZ. [fehlt] –
Protokoll der zu Wien am 30. Dezember 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Pension für die Gerichtsadjunktenswitwe Emilie Cischek
Der Justizminister referierte über die Differenz, welche laut seines Vortrags vom 24. d. M., KZ. 4739, MC[Z]. 3935, in betreff der Pensionsbemessung für die Gerichtsadjunktenswitwe Emilie Cischek zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltet. Der Finanzminister erklärte auch jetzt, von seinem auf die normalmäßige Pensionierung dieser Witwe nach dem letzten definitiven Gehalte ihres Gatten gerichteten Antrage nicht abgehen zu können. Dagegen vertrat der Justizminister seine Meinung für die günstigere Behandlung der Bittstellerin mit der Bemerkung, daß Cischek ein definitiv angestellter Beamter war, dessen letzte || S. 5 PDF || Besoldung nur eine provisorische gewesen – und der Kultusminister schloß sich der Meinung des Justizministers in der Rücksicht an, daß Cischeks letzte Anstellung als Gerichtsadjunkt wohl nur wegen der damals noch nicht vollbrachten Organisierung nicht definitiv geworden sein mag1.
II. Aufnahme der ausgetretenen Zöglinge der Theresianischen Akademie in den Staatsdienst
Der Kultus- und Unterrichtsminister fand gegen den ihm zur Einsicht mitgeteilten Vortrag des Finanzministers vom 12. d. M., KZ. 4642, MC[Z]. 3851, in betreff der Aufnahme des gewesenen Zöglings der Theresianischen Akademie Arthur Ritter v. Maciejowski in die Konzeptspraxis bei der galizischen Finanzprokuratur mit dem Adjutum, soweit es diesen speziellen Fall betrifft, zwar nichts einzuwenden, was jedoch den weitern allgemeinen Antrag des Finanzministers betrifft, die Behandlung der aus der Akademie in den Staatsdienst tretenden Zöglinge derselben, auf die frühere Weise, wie sie durch die Ah. Entschließungen vom 24. September 1808, 21. April 1825 und 14. August 1828 geregelt ist, zurückzuführen, so glaubte er mit Rücksicht auf die seither eingetretenen Änderungen in der Einrichtung der Akademie und der Studien sowohl als in den Verhältnissen des Staatsdienstes eine unbedingte Rückkehr zu jenen früheren Vorschriften nicht bevorworten zu können2. Er würde vielmehr wünschen, daß über die Art und Weise, in welcher das bezügliche Verfahren künftig zu regeln wäre, zwischen ihm und den übrigen dabei beteiligten Ministerien eine Verhandlung eingeleitet und nach dem Ergebnisse derselben Sr. Majestät die Anträge erstattet werden. Da der Finanzminister , dem es überhaupt nur um die Bestimmung eines gleichförmigen Vorgangs in diesen immer wiederkehrenden Angelegenheiten zu tun war, sich mit dem Antrage des Unterrichtsministers einverstanden erklärte, so wird der Sr. Majestät unterbreitete Entwurf der Ah. Entschließung auf den eingangs gedachten Vortrag hiernach modifiziert werden3.
III. Neue Auflage der gedruckten Wirkungskreise der Ministerien
Nachdem der Vorrat der gedruckten Exemplare des mit Ah. Entschließung vom 12. April 1852 Ah. genehmigten Wirkungskreises der k. k. Ministerien beinahe vergriffen war und es sich um eine neue Auflage derselben handelte, hat der Finanzminister in Erwägung gezogen, daß eine unveränderte Auflage derselben dermalen nicht mehr zweckmäßig sein würde, weil seither wesentliche Änderungen, als die Auflösung des Ministeriums für Landeskultur und Bergwesen und die Teilung des Wirkungskreises desselben zwischen den Ministerien des Inneren und der Finanzen, || S. 6 PDF || dann die Umgestaltung des Kriegsministeriums in das Ah. Armeeoberkommando, eingetreten sind4.
Der Finanzminister hat daher geglaubt, soweit es seinen Wirkungskreis betrifft, in denselben diejenigen Bestimmungen aus dem Wirkungskreise des Ministeriums für Bergwesen, welche infolge Ah. Entschließung vom [17. Jänner 1853] das Finanzministerium betreffen, übertragen und sich zur Publizierung respektive Indrucklegung des sonach erweiterten Wirkungskreises des Finanzministeriums mittelst au. Vortrags die Ah. Genehmigung Sr. Majestät erbitten – zugleich aber die in ähnlicher Weise betroffenen Zentralstellen, nämlich das Ministerium des Inneren und das Armeeoberkommando zu einem gleichen Vorgange einladen zu sollen5. Die Konferenz fand hierüber nichts zu erinnern.
IV. Handelsrecht (= Sammelprotokoll Nr. 268)
Fortsetzung der Beratung des Entwurfs des Handelsrechts (im besonderen Protokolle).
Wien, am 30. Dezember 1854.
A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis6. aUnerl[edigt] an die Kab[inettskanzlei] gelangt am 8. Jänner 1862 a Unerl[edigt] an die Kab[inettskanzlei] gelangt am 8. Jänner 1862.In der Handschrift eines Kanzleibeamten.Dieses Protokoll wurde weder von Buol signiert noch resolviert (siehe Vermerk) – wahrscheinlich, da es wegen des Tagesordnungspunktes III nie eine Erledigung erhielt (siehe Anm. 5).