Nr. 189 Ministerkonferenz, Wien, 7. Jänner 1854 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 7. 1.), Bach 10. 1., Thun, K. Krauß, Baumgartner.
MRZ. – KZ. 28 –
Protokoll der zu Wien am 7. Januar 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Auszeichnung für Anton Graf Lažanzky
Der Finanzminister erhielt die Beistimmung der Konferenz zu dem bei Ew. Majestät zu stellenden Antrage, daß dem von Pest nach Oedenburg übersetzten Statthaltereirat Grafen Lažanzky für die bisherige Versehung der Stelle als Vorstand der Bankfiliale in Pest die Ah. Zufriedenheit zu erkennen gegeben werden dürfe1.
II. Auszeichnung für Max Raab
Für den Oberrevidenten der Administration der direkten Steuern Maximilian Raab ist aus Anlaß seines Übertritts in den Ruhestand in Berücksichtigung seiner 46jährigen treuen und ersprießlichen Dienstleistung auf die Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone von der betreffenden Finanzlandesdirektion angetragen worden. Der Finanzminister glaubte diesen Antrag unterstützen zu können, und auch die Konferenz fand nichts dagegen einzuwenden2.
III. Auszeichnung für Johann Pirjanz
Beabsichtigt der Minister des Äußern , dem k. k. österreichischen Konsular- und Lloydagenten in Sinope J. Pirjanz für sein mutiges Ausharren auf seinem Posten während der dort stattgefundenen Seeschlacht3 eine Auszeichnung von der Ah. Gnade Ew. Majestät zu erwirken, welche nach der übereinstimmenden Meinung der Konferenz im Hinblick auf die Stellung des Betroffenen in dem goldenen Verdienstkreuze mit der Krone zu bestehen hätte4.
IV. Bezüge der bei der Organisierung der ungarischen Staatsbuchhaltung unberücksichtigt gebliebenen Beamten
Der Finanzminister referierte über den Vortrag des Generalrechnungsdirektoriums vom 2. Jänner l. J., KZ. 50, MCZ. 28, worin gegen die vom Finanzministerium verfügte Einstellung der Aktivitätsbezüge von 21 bei Besetzung der für die ungarische Staatsbuchhaltung neu systemisierten Dienstposten unberücksichtigt gebliebenen Beamten reklamiert und gebeten wird, Ew. Majestät geruhen, die Flüssigerhaltung der Aktivitätsgebühren dieser Beamten bis zur möglichst zu beschleunigenden definitiven Entscheidung über ihr Schicksal Ag. anzubefehlen. Die Einstellung der fraglichen Aktivitätsbezüge, bemerkte der Finanzminister, || S. 85 PDF || war eine normalmäßige Folge des Umstandes, daß die drei Ämter, bei welchen sie früher angestellt waren, aufgelöst, in eines vereinigt und diese 21 Beamten bei demselben auf systemisierte Posten nicht untergebracht worden sind. Mit der Auflösung des Amtes tritt gesetzlich eo ipso die Einstellung der Aktivitätsbezüge derjenigen Beamten ein, welche nicht wieder angestellt wurden. Hätte das Generalrechnungsdirektorium im vorliegenden Falle für die in Rede stehenden Beamten von der Ah. Gnade Ew. Majestät das Begünstigungsjahr erbeten und erwirkt, so wäre natürlich von einer Einstellung der Aktivitätsbezüge derselben für dieses Jahr keine Rede gewesen. Nachdem aber dies nicht geschehen, so erübrigte dem Finanzminister nichts, als nach den bestehenden Vorschriften, wie oben angegeben, vorzugehen, weil er von seinem Standpunkte aus weder ermächtigt noch berufen ist, eine günstigere als die normalmäßige Behandlung eintreten zu lassen oder ohne Ah. Aufforderung in Antrag zu bringen. Er müßte daher auch, insofern Ew. Majestät nichts anderes zu bestimmen fänden, bei dieser seiner Verfügung um so mehr beharren, als der Umstand, daß die in Rede stehenden 21 Beamten noch im Dienste verwendet werden, nicht entgegensteht, weil auch Quieszenten normalmäßig zu allen Diensten, wozu sie geeignet sind, ohne Aufbesserung und ohne Anspruch auf die mit der Stelle verbundenen Bezüge sich gebrauchen lassen müssen5.
Der Minister des Inneren würde es angemessen gefunden haben, diese Buchhaltungsbeamten ganz nach den Bestimmungen der Ah. Entschließungen vom 14. September 1852 und 13. September 1853, welche für die in Disponibilität gesetzten politischen Beamten erflossen sind, zu behandeln, wornach also denjenigen noch in Verwendung stehenden Beamten, welche nicht entbehrt werden können und noch in jenem Grade dienstfähig sind, daß sie auf Erlangung einer systemisierten Stelle Aussicht haben, ihre Aktivitätsgenüsse zu belassen wären, nachdem für dieselben wohl die gleichen, aber keine mehreren oder größeren Rücksichten als für die politischen Beamten sprechen, und eine günstigere Behandlung der erstem zu Reklamationen von Seite der letzteren Anlaß geben würde6.
Der Justizminister erachtete dagegen, daß diesen Beamten überhaupt noch, solange sie in Aktivität sind aoder nicht ihre Pensionierung ausgesprochen sein wirda, der Fortbezug ihrer Genüsse gebühre, weil, obwohl das Amt, dem sie ursprünglich angehörten, in thesi aufgehoben ist, sie dennoch bei dem neuen an dessen Stelle getretenen fortan amtieren und bei demselben noch nicht alle Stellen besetzt sind, man also nicht weiß, ob nicht doch einige von ihnen und welche auf demselben werden untergebracht werden können. Außerdem müßte für sie nach || S. 86 PDF || dem noch bei allen administrativen Organisierungen beobachteten Vorgange ein Begünstigungsjahr von der Ah. Gnade erbeten werden7.
V. Universitätsreform (= Sammelprotokoll Nr. 194)
Fortsetzung der Beratung über die Universitätsstudien (Extraprotokoll8).
Wien, am 7. Jänner 1854. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 12. Jänner 1854.