Nr. 119 Ministerkonferenz, Wien, 30. April 1853 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Buol-Schauenstein; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Buol 30. 4.), Bach 3. 5., Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw.abwesend Stadion.
MRZ. – KZ. 1742 – (Prot. Nr. 38/1853) –
- I. Organisierungsberichte für April 1853
- II. Darlehen für das Spital in Pola
- III. Status der Konzipisten im Büro des Reichsgesetzblattes
- IV. Begnadigungsgesuch für Alexander Csertán
- V. Begnadigungsgesuch für János Koncz
- VI. Begnadigungsgesuch für Samuel Fülöp
- VII. Auszeichnung für den Postverwalter in Krakau Michael Macielek
Protokoll der zu Wien am 30. April 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.
I. Organisierungsberichte für April 1853
Die Minister des Inneren und der Justiz übergaben die angeschlossenen Monatsberichte über die im März 1853 sowohl A) im Königreiche Ungern als auch B) in den übrigen Kronländern fortgesetzten Organisierungsarbeiten der politischen und Gerichtsverwaltung1.
II. Darlehen für das Spital in Pola
Der Minister des Inneren referierte über die zwischen ihm und dem Finanzministerium laut des Vortrags vom 24. d. M., KZ. 1653, MCZ. 1323, bestehende Meinungsdifferenz in betreff eines unverzinslichen Darleihens per 4500 f. zur Errichtung eines Zivilspitals in Pola.
Der Minister des Inneren machte, außer den bereits im Vortrage angeführten Motiven, für die Gewährung des Darleihens noch geltend, daß es der Gemeinde nicht möglich sei, ein derlei Darleihen im Privatwege aufzubringen, und daß das Opfer, welches die Staatsverwaltung an jährlichen Zinsen per 250 f. durch fünf Jahre bringen müßte, bei weitem durch den Nutzen werde aufgewogen werden, der in öffentlicher Hinsicht von dem baldigen Zustandekommen des Spitals zu erwarten wäre. Der Finanzminister entgegnete zwar, daß die Anforderungen an den Staatsschatz allseitig so anwachsen, daß er selbst gegen Vorschüsse sich verwahren müsse, weil, Zeuge der Erfahrung, ihre Zurückzahlung sehr zweifelhaft, der Verlust an Zinsen aber gewiß ist, indem der Staat für seine eigenen Schulden viel höhere Zinsen zu zahlen verpflichtet ist.
Die übrigen Stimmen fanden aber gegen den Antrag des Ministers des Inneren nichts zu erinnern2.
III. Status der Konzipisten im Büro des Reichsgesetzblattes
Die im Redaktionsbüro des Reichsgesetzblatts als Translatoren mit dem Charakter von Ministerialkonzipisten angestellten Beamten verursachen dermalen einen Gesamtaufwand von 20.400 f.; ihre Bezüge unter sich sind aber so unverhältnismäßig und charakterwidrig (zwischen 1400-600 f.) abgestuft, daß der Justizminister sich veranlaßt fand, wegen Regulierung des Status || S. 86 PDF || dieser Beamten mit dem Finanzministerium in Verhandlung zu treten. Sein Antrag war: zwei Stellen, die der serbischen Translatoren, eingehen zu lassen, indem die kroatischen sich erboten haben, die Übersetzungen der ersteren gegen eine Remuneration von 300 f. für jeden besorgen zu wollen; dann einen Konzipisten, der bereits 1400 f. bezieht, in diesem Gehaltsbezuge zu belassen, sodann sechs Konzipisten mit 1200 f., vier Konzipisten mit 1000 f., fünf Konzipisten mit 800 f. zu systemisieren. Das Finanzministerium erklärte sich gegen diesen Antrag als gegen das bestehende Besoldungsschema verstoßend, wornach für die Kategorie der Ministerialkonzipisten nur die zwei Gehaltsklassen von 1000 f. und 900 f. festgesetzt sind. Da jedoch der Justizminister bemerklich machte, daß eine Zurückführung auf die letztgedachten zwei Gehaltsklassen hier ohne Verletzung schon erworbener Rechte nicht wohl anginge und daß durch die vorgeschlagene Einteilung eine angemessenere Abstufung der Gehalte als bisher ohne Vermehrung der Gesamtauslage erzielt würde, während ein anderer vom Justizminister proponierter Status eine wohl nur temporäre Mehrauslage von 100 f. zur Folge hatte, so erklärte der Finanzminister mit Rücksicht auf den Umstand, daß es sich hier überhaupt um einen im ganzen schon abnormalen Status handelt, gegen den ersten Antrag des Justizministers nichts weiter einwenden zu wollen3.
IV. Begnadigungsgesuch für Alexander Csertán
Der Justizminister referierte über das Gesuch der Barbara Csertán, um Begnadigung ihres wegen Teilnahme am Hochverrat auf sechs Jahre verurteilten Gatten Alexander Csertán. Nachdem die wider ihn verhängte Strafe bereits mit Ah. Entschließung vom 3. August 1852 auf vier Jahre gemildert worden ist und außer der Krankheit des Sträflings kein weiteres, nicht schon früher gewürdigtes Motiv zu dessen Gunsten geltend gemacht wird, so war die Konferenz einstimmig mit dem Justizminister der Meinung, daß dem gegenwärtigen Begnadigungsgesuche keine Folge zu geben sei4.
V. Begnadigungsgesuch für János Koncz
Das zugunsten des gewesenen Brooser Postmeisters János Koncz, zum Tode verurteilt und auf zweijährige Festungsstrafe begnadigt, eingebrachte und vom siebenbürgischen Militär- und Zivilgouverneur vorwortlich unterstützte Begnadigungsgesuch wurde sowohl von dem Justizminister als von den übrigen Votanten einer Berücksichtigung nicht für wert erkannt, weil Koncz als Mitglied eines revolutionären Standgerichts bei der Verurteilung dreier Gutgesinnter zum Tode mitgewirkt hat5.
VI. Begnadigungsgesuch für Samuel Fülöp
Begnadigungsgesuch für Samuel Fülöp, wegen Teilnahme an der Verurteilung des Pastors Roth und an dem Vollzuge der Hinrichtung desselben zum Tode verurteilt, || S. 87 PDF || unterm 26. März 1850 zu 20jährigem Festungsarrest in Eisen begnadigt6.
Da wider ihn sonst nichts Beschwerendes vorliegt und jene, welche wegen ähnlicher Mitwirkung bei Blutgerichten später abgeurteilt wurden, keine höhere Strafe als zweijährigen Festungsarrest zu erleiden haben, selbst wenn sie wie namentlich der im heutigen Protokolle oben sub V benannte Koncz wider mehrere Gutgesinnte auf die Todesstrafe erkannt hatten, so erachtete der Justizminister in Übereinstimmung mit dem Militär- und Zivilgouverneur Siebenbürgens, das Einraten auf eine Strafmilderung für Fülöp stellen zu können, und glaubte, daß dessen Strafe, welche mit 20 Jahren außer allem Verhältnisse zu dem später für ähnliche Taten mit zwei Jahren angenommenen Ausmaße steht, auf vier Jahre, also noch das Doppelte der sonst gewöhnlichen Strafe, herabgesetzt werden dürfte.
Die übrigen Stimmen waren jedoch für die Zurückweisung der vorliegenden Bitte, weil der Fall der Verurteilung Roths ein gar zu greller und Aufsehen erregender war, der nach der Bemerkung des Kultusministers den ersten Anstoß zu den weiteren Schreckensmaßregeln der revolutionären Partei gegeben haben dürfte, und Fülöp, wie der Minister des Inneren bemerkte, zu den gefährlicheren Anhängern der Revolution gehört hat.
VII. Auszeichnung für den Postverwalter in Krakau Michael Macielek
Der Handelsminister erhielt die Beistimmung der Konferenz zu dem im Einvernehmen mit den Unterbehörden bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone für den Krakauer Postverwalter Macielek, welcher nicht nur wegen seiner Dienstleistung überhaupt, sondern auch insbesondere wegen seiner Mitwirkung für die gute Sache während der Unruhen sehr belobt wird7.
Wien, am 30. April 1853. Gr[af] Buol.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph, Wien, den 4. Mai 1853.