Nr. 119b Monatsbericht des Ministers der Justiz über den Stand der Organisierung im April 1853, Wien, o. D. (Beilage zu: MRP-1-3-02-0-18530430-P-0119.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; als Beilage zum MKProt. v. 30. 4. 1853.
MRZ. – KZ. –
A) Organisierungsarbeiten im März 1853 im Königreiche Ungarn. Nachdem mit der Ah. Entschließung vom 2. April d. J. die Ah. Entscheidung über die Abgrenzung der Oberlandesgerichtssprengel und die Standorte der Oberlandesgerichte erfolgt ist, so wurden die Präsidien der Distriktualobergerichte aufgefordert, insoferne dieses noch nicht geschehen sein sollte, nunmehr unverzüglich ihre Anträge über den künftigen Personal- und Besoldungsstand des an die Stelle des Distriktualobergerichtes tretenden Oberlandesgerichtes nach der Vorschrift des vierten Absatzes der Ah. Entschließung vom 24. Dezember 1852 Sr. k. k. Hoheit dem Herrn Militär- und Zivilgouverneur zur gutächtlichen Vorlage an das Justizministerium zu überreichen und über den Vollzug dieser || S. 90 PDF || Weisung Bericht zu erstatten. Nach den hierüber eingegangenen Anzeigen haben bisher die Obergerichtspräsidien zu Pest, Preßburg und Debreczin ihre Anträge dem Erzherzog Gouverneur vorgelegt1.
B) Organisierungsarbeiten im Monate März d. J. in den übrigen Kronländern.
I. Betreffend die Oberlandesgerichte.
Seit dem Monatsberichte im März sind von den nachstehenden Oberlandesgerichtspräsidien die abgesonderten Anträge über den künftigen Personal- und Besoldungsstand der Oberlandesgerichte eingelangt: a) des Oberlandesgerichtspräsidiums zu Prag für das böhmische Oberlandesgericht und b) des Oberlandesgerichtspräsidiums zu Brünn für das mährisch-schlesische Oberlandesgericht. Dieselben werden demnächst der gemeinschaftlichen Beratung der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen unterzogen und deren Ergebnis zur Ah. Kenntnis gebracht werden2. Das Oberlandesgerichtspräsidium zu Triest hat über wiederholte Aufforderung zur Vorlage seiner Anträge die Anzeige erstattet, daß dieselbe nur noch durch das Ausstehen der von der k. k. Internuntiatur in Konstantinopel requirierten Nachweisungen über den Stand der künftighin dem Triester Oberlandesgerichte zugewiesenen Geschäfte in zweiter Instanz über die gerichtlichen Entscheidungen der k. k. Konsulate in der Levante mit Ausnahme jener in Serbien, der Moldau und der Walachei verzögert werde, daß jedoch das k. k. Zentralseegubernium wiederholt um die Mitteilung dieser Auskünfte angegangen worden ist. Über die bereits nach dem Geschäftsberichte des vorigen Monates eingelangten Anträge in betreff des Personal- und Besoldungsstandes der Oberlandesgerichte zu Wien, Innsbruck, Graz, Temesvar, Hermannstadt und der Banaltafel in Agram wurden bereits die au. Vorträge erstattet3. Rücksichtlich der künftigen Unterbringung des Oberlandesgerichtes in Triest wurden die geeigneten Verfügungen mittels Miete eines den Anforderungen des Dienstes entsprechenden Amtslokales im Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium getroffen.
II. Betreffend die Arbeiten der Organisierungskommissionen über die Organisierung der Gerichtshöfe erster Instanz und der Bezirksämter beruft sich der tg. Justizminister auf den Bericht des Ministers des Inneren mit dem au. Bemerken, daß nach den eingelaufenen Berichten die Arbeiten der Kommissionen rücksichtlich der Einteilung in Kreise und der Bestimmung der Amtssitze der Kreisbehörden mit jenen über die Abgrenzung der Sprengel der Gerichtshöfe erster Instanz und der Feststellung der Standorte derselben durchgehends gleichen Schritt gehalten haben; daß die Organisierungslandeskommission in Dalmatien nach einer berichtlichen Anzeige des Oberlandesgerichtspräsidiums in Zara vom 23. März 1853 bereits ihre Aufgabe mit Ausnahme der Besetzungsvorschläge für die Bezirksämter und der Verfügungen wegen Aktivierung derselben, || S. 91 PDF || welche ihrer Natur nach erst später erfolgen können, vollständig beendet hat, indem das Operat hierüber demnächst an das Ministerium des Inneren gelangen soll. Belangend die Gerichtshöfe erster Instanz in Dalmatien, so sind die Anträge des Oberlandesgerichtspräsidiums wegen deren Unterbringung in geeigneten Amtslokalitäten nunmehr gleichfalls eingelangt, und es werden demnach die geeigneten Verfügungen wegen Aktivierung dieser Gerichtshöfe demnächst getroffen werden4.