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Nr. 113 Ministerkonferenz, Wien, 16. April 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 16. 4.), Bach 23.4., Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion. Teildruck: Walter , Zentralverwaltung 3/4, Nr. 14 .

MRZ. – KZ. 1384 – (Prot. Nr. 32/1853) –

Protokoll der zu Wien am 16. April 1853 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Kontrolle des Wirkungskreises und der Geschäftsordnung der Ministerien; Reform der Gymnasialstudien; Einrichtung der Kontrollbehörden

Der Vorsitzende brachte die Vollziehung der Ah. Aufträge a) in betreff des Vorschlages zur Kontrollierung der Einhaltung des Wirkungskreises und der Geschäftsordnung der Ministerien, b) wegen Vergutachtung der in Ansehung der Einrichtung des Gymnasialstudienwesens gestellten Ah. Fragen, c) den Vortrag über die Organisierung der Kontroll- und Rechnungsbehörden in Erinnerung.

Hierüber wurde bemerkt:

Ad a) Der Minister des Inneren hat bereits einen Vorschlag zur Kontrollierung der Einhaltung des Wirkungskreises und der Geschäftsordnung auf Grundlage desjenigen ausgearbeitet, was in beiden Beziehungen vorhanden ist. Nun ist zwar der Wirkungskreis der Ministerien von Sr. Majestät bereits festgesetzt, über die Geschäftsordnung befindet sich aber der Vorschlag noch in Ah. Händen1. Bei dem innigen Zusammenhange zwischen beiden glaubte der Minister, seinen Antrag über die Kontrollmaßregeln auch auf beide Gegenstände unter einem ausdehnen zu sollen, konnte ihn jedoch bezüglich der Geschäftsordnung, die erst der Ah. Genehmigung oder etwaigen Modifikationen entgegensieht, nur eventuell in der Voraussetzung der Ah. Genehmigung der ministeriellen Vorschläge über die Geschäftsordnung bearbeiten. Vorzuziehen wäre jedenfalls, daß die Ah. Entschließung über die Geschäftsordnung abgewartet würde, um darauf den Vorschlag für die Kontrollrnaßregeln zu basieren. || S. 61 PDF || Wofern jedoch dies nicht beliebt würde, wäre der Minister des Inneren auch bereit, seine diesfällige eventuelle Ausarbeitung zum Vortrage zu bringen2.

Ad b) Über die wegen der Gymnasien Ah. gestellten Fragen hat der Unterrichtsminister bereits eine Ausarbeitung geliefert und in Druck legen lassen3. Der Umfang dieser Ausarbeitung und [die] Überhäufung mit anderen Arbeiten haben die Minister bisher verhindert, in den Gegenstand einzugehen. Es wurde beschlossen, dies nun unverweilt zu tun und in einer der nächsten Sitzungen die Sache zum Vortrage zu bringen4.

Ad c) Auch der Vortrag wegen Einrichtung der Kontrollbehörden ist, von den Ministern des Inneren und der Finanzen einvernehmlich geprüft und bearbeitet, demnächst zur Beratung in der Konferenz vorbereitet [worden]5.

II. Orientalisches Konsularwesen

Der vorsitzende Minister des Äußern brachte auf Ah. Befehl die Frage über die Organisierung des Konsularwesens im Oriente zur Sprache. Sie zerfällt in zwei Hauptteile: 1. in die Unterordnung der sämtlichen Konsulate unter die k. k. Internuntiatur in Konstantinopel und 2. in die Frage, welchem Ministerium dieselben künftig unterstehen sollen.

Der erste Teil wird nach erfolgter Hierherkunft des neuernannten Internuntius Baron Bruck mit ihm zur Beratung kommen. Über den zweiten soll sich auf Ah. Befehl schon itzt zwischen den Ministerien des Äußern und des Handels geeiniget werden. Zu diesem Ende wurde eine Zusammentretung von Abgeordneten dieser beiden Ministerien zur Erörterung der diesfälligen Vorschläge zu veranlassen beschlossen, auf deren Grundlage sofort die beiden Minister sich selbst hierüber aussprechen werden6.

III. Vereinssektion beim Ministerium des Inneren

In den Vereinsangelegenheiten, welche außer mit dem Ministerium des Inneren noch mit anderen Ministerien beraten werden müssen, wird bisher das Einvernehmen zwischen den Ministerien schriftlich gepflogen. Dies ist mit vieler Umständlichkeit und Zeitversplitterung verbunden, daher der Minister des Inneren zur Vereinfachung der Sache den Vorschlag machte, beim Ministerium des Inneren eine eigene ständige Kommission unter dem Titel: „Vereinssektion“ unter dem Vorsitze eines Sektionschefs, || S. 62 PDF || bestehend aus dem Referenten in Vereinssachen als ständigem Referenten, dann aus je einem Abgeordneten der übrigen beteiligten Ministerien und der Obersten Polizeibehörde, zu bestellen. Diese Kommission hätte die Vereinssachen mit den Mitgliedern jener Ministerien, welche der Verein betrifft, zu beraten und sich bei ergebenden Differenzen zu einigen; wo auf diesem Wege eine Einigung nicht erzielt würde, bliebe der Weg der Beratung in der Ministerkonferenz vorbehalten.

Die Konferenz war mit diesen Anträgen einverstanden. Nur bemerkte der Justizminister , daß er bei der Verschiedenheit der Länderverhältnisse sich vorbehalten müsse, von Fall zu Fall denjenigen zu bestimmen, welcher von Seite seines Ministeriums der Kommission beizuwohnen haben werde – wogegen von dem Minister des Inneren kein Anstand erhoben wurde. Dieser Minister wird hiernach die weiteren Einleitungen zur Ausführung dieses seines Antrags treffen7.

IV. Liquidierungskommission für die sequestrierten italienischen Emigrantengüter

Der Minister des Inneren erhielt die Zustimmung der Konferenz dazu, sich die Ermächtigung Sr. Majestät zur Einsetzung einer mit der Erhebung und Liquidierung des Aktiv- und Passivstandes des sequestrierten Vermögens der lombardisch-venezianischen Emigrierten zu beauftragenden Liquidierungskommission in Mailand und Venedig einzuholen. Selbe hätte in der Wesenheit nach ähnlichen Grundsätzen wie die für das konfiszierte Vermögen der ungrischen Hochverräter eingesetzte Kommission zu verfahren, insbesondere aber, was die auf den Gütern haftenden Schulden betrifft, nur diejenigen als rechtsbeständig anzuerkennen, welche nicht auf Scheingeschäften beruhen und die in der gesetzlichen Form in den betreffenden Büchern eingetragen sind8.

V. Pension für die Serdare Vincenz Riboli und Athanas Rustorich

Der Minister des Inneren referierte über die in seinem Vortrage vom 8. April 1853, KZ. 1415, MCZ. 1120, zwischen ihm und dem Finanzministerium obwaltende Differenz über die Pensionsbehandlung der Serdare9 der aufgelösten Dalmater Forza territoriale Vincenz Riboli und Athanas Rustorich.

Da beide, wie der Finanzminister bemerkte, normalmäßig nur auf die Gehaltshälfte als Pension Anspruch haben, so erscheint ihre Beteilung mit zwei Dritteln schon als ein Akt der Ah. Gnade; die Verleihung des Ganzen wäre ein zweiter Gnadenakt, worauf der Finanzminister nicht einzuraten vermöchte. || S. 63 PDF || Das Gewicht dieser Bemerkung anerkennend, glaubte der Minister des Inneren auf seinem Antrage wegen Beteilung der Bittsteller mit dem Ganzen nicht unbedingt bestehen, sondern die Behandlung derselben lediglich der Ah. Gnade Sr. Majestät anheimstellen zu sollen10.

VI. Pension für den Landesgerichtsrat Aloys Kraus

Der Landesgerichtsrat in Wiener Neustadt Aloys Kraus muß infolge einer im Dienste sich zugezogenen Erkrankung, welche zwar nicht für unheilbar erklärt ward, aber noch eine längere Entfernung von Geschäften erfordert, von Amts wegen quiesziert werden. Nach 384/12 Dienstjahren gebührte ihm normalmäßig nur die Hälfte seines Gehalts als Pension; nachdem ihm aber zur 40jährigen Dienstzeit nur etwas mehr als eineinhalb Jahre fehlen, er Vater von acht unerzogenen Kindern und wegen seines ausgezeichneten politischen Verhaltens der Ah. Belobung gewürdigt worden ist, so beabsichtigte der Justizminister , für denselben die Ah. Gnade wegen Gewährung der üblichen zwei Drittel des Gehalts als Quieszenzgehalt in Anspruch zu nehmen, scheiterte jedoch mit diesem Antrage beim Finanzministerium, weil eine Ah. Aufforderung zu einem Gnadenantrage nicht vorliegt. Auch heute beharrte der Finanzminister auf seinem Widerspruche, indem er nur durch strenge Beobachtung auch der formellen Vorschriften sich einigermaßen gegen die maßlosen Ansprüche zu schützen vermag, mit denen von allen Seiten auf die Finanzen eingestürmt wird. Auch sollte man durch unaufgeforderte Vorlage solcher Ausnahmsanträge der Ah. souveränen Gnade nicht vorgreifen. Der Justizminister entgegnete jedoch, daß infolge Ah. Bestimmung von 184011 in außerordentlichen Fällen Gnadenanträge auch von Amts wegen erstattet werden dürfen und daß ihm der vorliegende Fall nach den bereits angeführten Daten, besonders mit Rücksicht auf die Erkrankung Kraus' im Dienste, als ein solcher außerordentlicher Fall erscheine und daß die Quieszierung Kraus' überhaupt von Sr. Majestät ausgehen, also der Akt in jedem Falle der Ah. Schlußfassung von Amts wegen unterzogen werden muß.

Diese Rücksichten bestimmten sofort die übrigen Votanten, dem Antrage des Justizministers beizupflichten11.

VII. Gnadengabe für die Akzessistenwaisen Illchmann

Dem Vorhaben des Justizministers auf Erwirkung einer Gnadengabe von 40 fr. für jedes der zween Kinder des nach 911/12jährigen Diensten verstorbenen unentgeltlichen Gerichtskanzlei­akzessisten Illchmann, dessen Witwe keine Pension erhält, erklärte der Finanzminister aus den geltend gemachten Erbarmungsrücksichten nicht entgegentreten zu sollen.

VIII. Begnadigungsgesuch für Rudolf Gablenz

Das Begnadigungsgesuch für den wegen Teilnahme an den 1851er Revolutionsumtrieben in Ungern erst vor kurzem zum Tode, begnadigungsweise aber zu zwölfjährigem Festungsarreste verurteilten Techniker Rudolf Gablenz || S. 64 PDF || wurde von der Konferenz einstimmig mit dem Justizminister derzeit zur Berücksichtigung nicht geeignet erkannt12.

IX. Lehrkanzel der semitischen Sprachen und des kanonischen Rechts für Theologen in Pest

Der Unterrichtsminister erhielt die Beistimmung des Finanzministers zu dem im Vortrage des ersteren vom 7. April 1853, KZ. 1554, MCZ. 1239, gestellten Einraten auf Bestellung des Prof. Ruzsicska als außerordentlicher Lehrer der semitischen Sprachen, dann des Kirchenrechts für Theologen an der Pester Hohen Schule, für welche Verwendung derselbe bezüglich des ersteren Gegenstandes eine Besoldung von 1000 fr. und bezüglich des letzteren eine Remuneration von 200 fr. jährlich zu erhalten hätte.

X. Unterstützung für das Institut de Notre Dame in Preßburg

Handelt es sich um eine Unterstützung des für die Bildung der weiblichen Jugend so wohltätigen Institutesa de Notre Damea in Preßburg. Dasselbe erhielt früher aus den bischöflichen Interkalarien13 regelmäßige Unterstützungen, kam aber durch das Versiegen dieser und anderer Quellen während der Revolutionsjahre dergestalt in Schulden, daß es ohne Beihilfe von außen in Gefahr ist, gänzlich zugrunde zu gehen. Die Schuldenlast beträgt 8000 fr. und ist der Anstalt, vornehmlich der Zinsenabstattung wegen, sehr drückend, welche einen Teil ihres Einkommens verzehrt; außerdem ergibt sich an diesem letzteren selbst für das verflossene Jahr ein Defizit von 600 fr. Zur Deckung desselben ward der Antrag auf Bewilligung eines Geschenks zur Hälfte aus dem Studien-, zur Hälfte aus dem Religionsfonds gemacht, wogegen von Seite des Finanzministers nichts eingewendet ward. Weiters beantragte der Unterrichtsminister die Gewährung eines Vorschusses von 8000 fr. gegen Rückzahlung in acht jährlichen Raten à 1000 fr., um das Institut mit einem Male von der drückenden Schuld zu befreien, nachdem andere Hilfsmittel nicht vorhanden oder nicht ausreichend befunden worden sind. Der Finanzminister bemerkte zwar, daß die Finanzen auch mit Vorschüssen so vielfältig in Anspruch genommen werden, daß es schwer sei, allenthalben nachzukommen. Indessen erklärte er, auch diesem zugunsten eines so heilsamen Institutes gestellten Antrage sich nicht widersetzen zu wollen.

XI. Verdienstkreuz für Wenzel Schaller

Der Finanzminister erhielt die Zustimmung der Konferenz zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den k. k. Förster Wenzel Schaller zu Kamenka in der Bukowina, welcher sich bei Anhaltung dreier mit Waffen und Montur desertierter Soldaten, wovon einer getötet, die zwei anderen gefangen wurden, ausgezeichnet hat14.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 26. April 1853.