Nr. 142b Monatsbericht des Ministers für Justiz über den Fortgang der Organisierungsarbeiten im Juni 1853, Wien, o. D. (Beilage zu: MRP-1-3-02-0-18530719-P-0142.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift,. als Beilage zum Originalprotokoll v. 19. 7. 1853.
MRZ. – KZ. –
A) Organisierungsarbeiten in Ungarn.
I. Oberlandesgerichte.
Der au. Vortrag über den Personal- und Besoldungsstand der Oberlandesgerichte in Ungarn befindet sich in Ah. Händen1.
II. Gerichtshöfe erster Instanz und Stuhlrichterämter.
In betreff der Vorlagen der Organisierungskommissionen bezieht sich der tg. Justizminister auf den Bericht des Ministers des Inneren mit dem au. Bemerken, daß bezüglich der Gerichtshöfe erster Instanz in dem Großwardeiner, Preßburger und Pest-Ofner Verwaltungsgebiete demnächst über vorausgehende Beratung mit den Ministern des Inneren und der Finanzen die au. Vorträge werden erstattet werden2.
B) Organisierungsarbeiten in den übrigen Kronländern.
I. Oberlandesgerichte.
Nachdem nunmehr der letzte noch ausständige Vorschlag über den künftigen Personal- und Besoldungsstand der Oberlandesgerichte in Lemberg und Krakau von dem Lemberger Oberlandesgerichtspräsidium eingelangt ist, so wird derselbe unverzüglich der gemeinschaftlichen Beratung mit den Ministern des Inneren und der Finanzen unterzogen und sohin der au. Vortrag erstattet werden3. Jener über den Personal- und Besoldungsstand des Oberlandesgerichtes Triest ist bereits Sr. k. k. apost. Majestät vorgelegt worden4. Zur Besetzung || S. 220 PDF || aller übrigen Oberlandesgerichte auf Grundlage des für jedes dieser Obergerichte Ah. genehmigten Personal- und Besoldungsstandes sind die Vorschläge von den betreffenden Oberlandesgerichtspräsidien bereits abgefordert worden; nach deren Einlangen sofort auch wegen Auflösung der Oberlandesgerichte in Linz und Klagenfurt und Vereinigung mit jenen in Wien und Graz die geeigneten Verfügungen ergehen werden. Wegen Auflösung des Oberlandesgerichtssenates in Trient und Vereinigung desselben mit dem Oberlandesgerichte in Innsbruck liegt bereits ein Antrag des Oberlandesgerichtspräsidiums vor, dessen Erledigung nächstens erfolgen wird5.
II. Gerichtshöfe erster Instanz.
Die Ah. Entschließung über die Errichtung der Gerichtshöfe erster Instanz ist bereits erfolgt für Tirol und Vorarlberg und Steiermark, daher den betreffenden Oberlandesgerichtspräsidien die Besetzungsvorschläge für die Dienstesposten dieser Gerichtshöfe abgefordert worden sind6. In Ah. Händen befinden sich die au. Vorträge über die Gerichtshöfe erster Instanz für die serbische Woiwodschaft und das Banat und für Salzburg7. Die au. Vorträge über die Gerichtshöfe erster Instanz in Österreich unter der Enns, Österreich ob der Enns, Triest und dem Küstenlande, Kärnten und Krain sind über vorausgegangene gemeinschaftliche Beratung mit den Ministern des Inneren und der Finanzen bereits in der Ausarbeitung begriffen, und wird deren Vorlage demnächst erfolgen. Die Anträge der Organisierungslandeskommissionen über die Gerichtshöfe erster Instanz in Mähren, Schlesien, Kroatien und Slawonien, Siebenbürgen und Galizien werden im kurzen der gemeinschaftlichen Vorberatung mit den Ministern des Inneren und der Finanzen unterzogen werden können, und wird hiernach unverzüglich zur Erstattung der au. Vorträge hierüber geschritten werden8. Rücksichtlich der Gerichtshöfe erster Instanz in Böhmen und Bukowina muß vorläufig die in nahe Aussicht gestellte Vorlage der Anträge der Landesorganisierungskommissionen abgewartet werden9.
III. Bezirksbehörden
Hierbei bezieht sich der tg. Justizminister auf den Bericht des Ministers des Inneren10.