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Nr. 130b Monatsbericht des Ministers der Justiz über den Stand der Organisierungsarbeiten im Mai 1853, Wien, o. D. (Beilage zu: MRP-1-3-02-0-18530607-P-0130.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; Beilage zum Originalprotokoll v. 7. 6. 1853.

MRZ. – KZ. –

A) Organisierungsarbeiten in Ungarn.

Oberlandesgerichte. Nachdem nunmehr sämtliche Distriktual-Obergerichtspräsidien dem erhaltenen Auftrag gemäß ihre Anträge über den Personal- und Besoldungsstand der an die Stelle der Distriktual-Obergerichte tretenden Oberlandesgerichte an Se. k. k. Hoheit den Herrn Erzherzog Albrecht vorgelegt haben, so haben Se. k. k. Hoheit diese Anträge unter dem 21./24. v. M. mit den gutächtlichen Bemerkungen dem Justizministerium überreicht. Dieselben werden sofort demnächst der gemeinschaftlichen Beratung der Minister des Inneren, der Justiz und der Finanzen unterzogen werden, und [es] wird sohin der au. Antrag wegen Systemisierung der Dienstesposten bei diesen Oberlandesgerichten erstattet werden1. Einstweilen ist wegen der Sicherstellung der Amtslokalitäten für das künftige Oberlandesgericht in Großwardein auf Grund der Anträge Sr. k. k. Hoheit des Herrn Erzherzogs Albrecht die vorläufige Verhandlung mit dem k. k. Finanzministerium eingeleitet worden, um die der Unterbringung dieses Oberlandesgerichtes entgegenstehenden Schwierigkeiten sobald als möglich zu beseitigen und die Übersiedlung des Obergerichtes von Debreczin nach Großwardein in tunlichst kurzer Frist seinerzeit bewerkstelligen zu können. Eine gleiche Verhandlung ist wegen künftiger Unterbringung des Preßburger Oberlandesgerichtes im Zuge.

B) Organisierungsarbeiten in den übrigen Kronländern.

I. Oberlandesgerichte. Nachdem der Personal- und Besoldungsstand der Oberlandesgerichte in Temesvár und Hermannstadt sowie der k. k. Banaltafel in Agram || S. 140 PDF || die Ah. Genehmigung erlangt hat, so wurde die unverzügliche Konkursausschreibung für die Besetzung der Dienstesposten bei denselben veranlaßt. Wegen Besetzung der von Sr. Majestät systemisierten Stellen bei den Oberlandesgerichten in Wien, Gratz und Innsbruck, dann wegen Auflösung der dermaligen Oberlandesgerichte in Linz und Klagenfurt und des Oberlandesgerichtssenates in Trient wird das Geeignete verfügt werden. Die au. Vorträge über den künftigen Personal- und Besoldungsstand der Oberlandesgerichte in Prag und Brünn befinden sich in Ah. Händen. Mittlerweile ist auch der Antrag des Oberlandesgerichts­präsidiums Triest über den künftigen Personal- und Besoldungsstand des dortigen Oberlandes­gerichtes eingelangt und wird der au. Vortrag hierüber nach gemeinschaftlicher Beratung mit den Ministern des Inneren und der Finanzen demnächst vorgelegt werden. Die mit der Ah. Entschließung vom 22. des Monats Mai 1853 festgesetzte Abgrenzung des Lemberger und Krakauer Oberlandesgerichtssprengels und Verwaltungsgebietes wurde dem Appellationsgerichtspräsidium in Lemberg mit dem Auftrage bekanntgegeben, nunmehr unverzüglich den Antrag über den Personal- und Besoldungsstand der beiden Oberlandesgerichte in Lemberg und Krakau vorzulegen2.

II. Betreffend die Gerichtshöfe erster Instanz und die Bezirksämter, beruft sich der tg. Justizminister auf den Bericht des Ministers des Inneren mit dem au. Bemerken, daß wegen geeigneter Unterbringung der bei dem Kreisgerichte Ragusa in Dalmatien zu errichtenden Stadtprätur die erforderlichen Verhandlungen mit dem k. k. Finanzministerium eingeleitet worden sind und daß sich auch bereits mit dem k. k. Ministerium des Inneren wegen der von dem Gouverneursstellvertreter in Dalmatien dringend befürworteten Übertragung der Strafgerichtsbarkeit in Übertretungsfällen von den politischen Präturen an die bereits vollständig besetzten Gerichtshöfe erster Instanz mit dem k. k. Ministerium des Inneren in das Einvernehmen gesetzt worden ist, da diese Übertragung selbst noch vor der eigentlichen Errichtung der Stadtpräturen bei den Gerichtshöfen, welche füglich erst gleichzeitig mit der Einführung der Bezirksämter im ganzen Lande ins Leben treten kann, keinem Anstande unterliegen dürfte3.

Krauß