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Nr. 92b Monatsbericht des Ministers der Justiz über den Stand der Organisierungsarbeiten, Wien, 7. Februar 1853 (Beilage zu: MRP-1-3-01-0-18530212-P-0092.xml) - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; Beilage zum Originalprotokoll v. 12.2. 1853; es ist dies der erste selbständige Bericht des Justizministers, die ersten Berichterstattungen im Oktober und November 1852 (siehe Nr. 49a und Nr. 59a) erfolgten gemeinsam mit dem Innenminister.

MRZ. – KZ. –

A) Bezüglich jener Länder, auf welche die Ah. Entschließungen vom 14. September 1852 Anwendung finden.

Ad 1. und ad 2. übereinstimmend mit dem Berichte des Ministeriums des Inneren mit dem Bemerken, daß dem Justizministerium bisher nur besondere Anzeigen über den Beginn der Wirksamkeit der Landeskommissionen in Österreich ob der Enns, Salzburg und im Küstenlande zugekommen sind. Ad 3. und ad 4. Die Oberlandesgerichtspräsidien zu Wien, Prag, Brünn, Gratz, Triest, Innsbruck und Temesvar, das Banaltafelpräsidium zu Agram und das Appellationsgerichtspräsidium zu Lemberg wurden beauftragt, über den Personal- und Besoldungsstand der künftigen Oberlandesgerichte (Banaltafel) und deren Einrichtung die betreffenden Entwürfe auszuarbeiten und unter Anschluß der erforderlichen Ausweise mit tunlichster Beschleunigung vorzulegen. Das Appellationsgerichts­präsidium in Lemberg ist insbesondere beauftragt worden, sich wegen der Abgrenzung des östlichen Teiles des Königreiches Galizien von dem westlichen mit dem Statthalter von Galizien in das Einvernehmen zu setzen, um hiernach den Umfang der beiderseitigen Verwaltungsgebiete und künftigen Oberlandesgerichtssprengel von Lemberg und Krakau bei der Entwerfung des Personalstatus derselben berücksichtigen zu können. Ebenso wurden die geeigneten Einleitungen und Vorerhebungen in bezug der notwendigen baldigen Besetzung der Oberlandesgerichts­präsidenten für Lemberg und Krakau getroffen, worüber der au. Vortrag unter einem erstattet wird. In bezug auf Siebenbürgen sind die abgeforderten Gutachten über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Errichtung eines eigenen oberlandesgerichtlichen Senates zu Klausenburg eingelangt, der diesfalls Sr. Majestät zu erstattende Antrag und vorzulegende Personalstatus des siebenbürgischen Oberlandesgerichtes zu Hermannstadt ist bereits zur vorläufigen Komitee­besprechung mit den Herrn Ministern des Inneren und der Finanzen vorbereitet und wird demnächst nach vorausgegangener Beratung in der Ministerkonferenz Allerhöchstenorts unterlegt werden. In bezug auf Dalmatien wird bemerkt: Nachdem im Dezember 1852 sämtliche Beamte des Oberlandesgerichtes und der Gerichtshöfe erster Instanz ernannt wurden, handelt es sich nun um die Feststellung des Zeitpunktes, an welchem diese Behörden ihre Amtswirksamkeit als solche zu beginnen haben werden, dann um die Organisierung der Bezirksämter. In ersterer Hinsicht wurde dem Appellationspräsidium ein Bericht abgefordert, dessen Einlangen in nächste Aussicht gestellt wird.

In letzterer Hinsicht ist bei der großen Entfernung zu vermuten, daß die von Sr. Majestät ernannte Landesorganisierungskommission kaum ins Leben getreten sein dürfte.

|| S. 480 PDF || B) für Ungarn.

Ad 1. und ad 2. übereinstimmend mit dem Berichte des Ministeriums des Inneren.

Ad 3. sind mit Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Militär- und Zivilgouverneur bereits mehrere Verhandlungen über die bei der Besetzung der künftigen Oberlandesgerichte, zu deren Organisierung die erforderlichen Weisungen nach Inhalt der Ah. Entschließung vom 10. Jänner 1853 schon erlassen worden sind, zu beobachtenden Rücksichten eingeleitet worden.

Ad 4. Da diese Mitteilungen erst am 6. d. M. zur Verhandlung des Justizministeriums gelangt sind, so kann vorderhand nur ihre unverzügliche Vornahme zugesichert werden.