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Nr. 540 Ministerrat, Wien, 13. August 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; V. keine Angabe; BdE. (Schwarzenberg 14. 8.); BdE. und anw. P. Krauß 16. 8., Bach 19. 8., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner; abw. Schwarzenberg, Stadion, Kulmer.

MRZ. 2798 – KZ. 2943 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 13. August 1851.

I. Verdienstkreuz für Paul Nesersta

Der Minister des Inneren erhielt die Beistimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone für den nach langem rühmlichen Wirken in den Ruhestand tretenden k. k. Rat und Kreisarzt Dr. Nesersta1.

II. Begnadigungsgesuch für Michael Könyves Tóth

Dem Antrage des Justizministers auf Zurückweisung des Gesuchs der Kinder des wegen Hochverrats zum Tode verurteilten, sofort auf 20jährige Kerkerstrafe begnadigten evangelischen Predigers Michael Könyves Tóth um weitere Begnadigung stimmte der Ministerrat bei2; ebenso

III. Aufhebung der Appellationssenate in Brescia und Verona

dem von demselben Minister unterstützten Antrage des Präses des venezianischen Appellationsgerichts auf die Aufhebung der beiden abgesonderten Appellationsgerichtssenate für das lombardisch-venezianische Königreich zu Brescia und Verona und Zuteilung der für sie bestimmten Räte an die Appellationsgerichte in Mailand und Venedig, wodurch nicht nur eine Ersparung in den Gehalten allein mit 24.000 f. erzielt, sondern auch den Ansichten der dortigen Bevölkerung entsprochen würde, welche in stärker besetzten Gerichten mehr Garantie für die richtige Ausübung der Rechtspflege zu finden vermeint3. Dabei konnte jedoch der Minister des Inneren das Bedenken gegen die Aufhebung des Appellationsgerichtssenats in Verona nicht unterdrücken, daß derselbe der Stadt als Ersatz für den lombardisch-venezianischen Senat des Obersten Gerichtshofs zugestanden worden war4.

IV. Gesetz über Wiederaufnahme der Kriminaluntersuchung

a zeigte der Justizminister an, daß er den Entwurf über die Wiederaufnahme der Kriminalunter­suchung ab instantia Abgeurteilter nach den vom Reichsrate hierwegen gemachten Bemerkungen abgeändert und daß der letztere seine volle Zustimmung zu dem sonach modifizierten Entwurfe erklärt habe, welcher nunmehr Sr. Majestät zur Ah. Schlußfassung wird vorgelegt werden5.

V. Reglement für die Seesanitätsverwaltung

Der Handelsminister brachte den von ihm vorgelegten, einverständlich mit den einschlägigen Ministerien abgefaßten Entwurf eines allgemeinen Reglements für die Seesanitätsverwaltung zur Sprache6.

Da derselbe nach der Versicherung dieses und des Ministers des Inneren keine eigentlich legislativen Bestimmungen, sondern bloß die systematische Zusammenstellung der in Seesanitäts­angelegenheiten schon bestehenden Vorschriften enthält und eigentlich nur den Charakter einer Amtsinstruktion für die Behörden zur Handhabung dieser Vorschriften an sich trägt, so erkannte der Ministerrat denselben nicht für einen zum Vortrage bei ihm und an Se. Majestät vorzulegenden Gegenstand, sondern glaubte dessen Ausführungb dem Minister überlassen zu sollen7.

VI. Unmittelbarer Vollzug der Hochverratsurteile im lombardisch-venezianischen Königreiche

Der Kriegsminister zeigte an, daß er in dem Falle sei, bei den dermalen im lombardisch-venezianischen Königreiche obwaltenden außerordentlichen Verhältnissen von Sr. Majestät für den Generalgouverneur Feldmarschall Grafen Radetzky auf dessen Ansuchen die Ah. Ermächtigung zu erbitten, die wegen Hochverrates von den Kriegsgerichten gefällten Urteile ohne weiters, mit Umgehung der sonst vorgeschriebenen Vorlage an das Appellationsgericht und den obersten Militärgerichtshof, in Vollzug setzen zu dürfen8.

VII. Behandlung der Begnadigungsgesuche politischer Verbrecher

Der Kriegsminister stellte die Frage, ob die durch Ministerratsbeschluß vom 14. Februar 1851, III9, festgesetzte Norm, Begnadigungsgesuche politischer Verbrecher aus den Jahren 1848 und 1849, wenn sie dem Militärstande angehören, durch das Kriegsministerium, wenn dem Zivilstande, durch das Justizministerium verhandeln zu lassen, auch|| S. 164 PDF || auf neu vorkommende Fälle, nämlich auf solche anwendbar sei, welche sich auf politische Verbrechen beziehen, die nach 1849 begangen worden sind.

Der Ministerrat entschied sich, ob paritatem rationis, einstimmig für Anwendung der fraglichen Norm auch auf die neueren Fälle, insofern selbe nicht schon in der allgemeinen Fassung jenes Beschlusses selbstverstanden begriffen sein sollte10.

VIII. Verdienstkreuz für Joseph Maria Pellegrini

Erwirkte der Kultusminister die Beistimmung des Ministerrates zu dem einvernehmlich mit dem Feldmarschall Grafen Radetzky bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes an den Pfarrer zu Cavallino Joseph Maria Pellegrini für seine bei der Belagerung Venedigs der guten Sache geleisteten Dienste11.

IX. Stempelbehandlung der Tabakbaulizenzen

Der Finanzminister referierte über die Stempelbehandlung der Lizenzen zum Tabakbau in Ungern. Es wird nämlich dabei der Unterschied gemacht, daß die Lizenzen für diejenigen, welche Tabak bauen wollen, um denselben dem Ärar zur Einlösung zu bringen, stempelfrei, für diejenigen aber, welche den Tabak zum eigenen Gebrauche bestimmen, auf 15 Kreuzer Stempel ausgefertigt werden12. Da diese Unterscheidung anstößig gefunden wurde, umso mehr, als für den Tabakbau auch sonst Steuer und Abgaben gezahlt werden müssen, so gedächte der Finanzminister auch die Lizenzen zweiter Gattung (nämlich für den eigenen Bedarf) vorderhand auf drei Jahre stempelfrei ausfertigen zu lassen.

Der Ministerrat fand hiergegen nichts zu erinnern13; ebensowenig

X. Weiterer Vorschuß für die Urbarialberechtigten in Ungarn

gegen den weiteren Antrag dieses Ministers, nach dem Wunsche des Ministers des Inneren bei Sr. Majestät darauf anzutragen, daß den Urbarialberechtigten in Ungern ein weiterer Vorschuß von 15 f. per Session auf Abschlag der Urbarialentschädigung unter den üblichen Modalitäten bewilligt werde14.

XI. Anleihe

Ebenderselbe Minister erstattete Aufklärung über die Ursachen, warum mit der Hinausgabe des neuen Anleihens noch nicht vorgegangen worden, und zugleich den Vorschlag zu einer nach reiflicher Erwägung rätlich befundenen Modifikation der den großen Subskribenten zu bewilligenden Provision, womit der Ministerrat einverstanden war15.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Vortrags zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, den 23. August 1851.