Nr. 455 Ministerrat, Wien, 14. Februar 1851 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 15. 2.), P. Krauß 22. 2., Bach 22. 2., Bruck, Thinnfeld 20. 2., Thun (außer II–V), Csorich 22. 2., K. Krauß, Kulmer 20. 2.; abw.abwesend Stadion.
MRZ. – KZ. 375 –
- I. Statusregulierung beim Kultusministerium
- II. Bürgermeisterwahl in Laibach
- III. Behandlung der Gnadengesuche verurteilter ungarischer Rebellen
- IV. Ausschließung unliebsamer Verteidiger bei Gericht
- V. Orden für Lorenz Paron-Fadini
- VI. Todesurteile
- VII. Salpeterlieferung für die k. k. Armee
- VIII. Aufzahlung für die Verpflegung der k. k. Truppen in Hamburg
- IX. Besetzung der Präsidenten- und zweiten Vorsteherstelle der ungarischen Finanzlandesdirektion
Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 14. Hornung 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses, FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Statusregulierung beim Kultusministerium
wurde der Vortrag des Kultusministers vom 4. d. [M.], KZ. 419 (429 MRZ.) wegen Personalvermehrung bei seinem Ministerium aus Anlaß der Übernahme der ungrischsiebenbürgischen Kultusangelegenheit vom Ministerium des Inneren besprochen und sich nach Einvernehmung der Minister des Inneren und der Finanzen dahin geeinigt, daß Se. Majestät den Antrag des Kultusministers zu genehmigen und dabei anzuordnen geruhen dürften, daß dagegen ein angemessener Betrag aus dem Besoldungsstande des Ministeriums des Inneren auszuscheiden und hierwegen sowohl mit diesem als mit dem Finanzministerium Rücksprache zu pflegen sei1.
II. Bürgermeisterwahl in Laibach
Als Bürgermeister der Kronlandshauptstadt Laibach ist mit 16 Stimmen von 29, also gerade mit der absoluten Majorität, der ehemalige Reichstagsabgeordnete, quittierte Bezirkskommissär, gegenwärtige Hausbesitzer und Getreidehändler, Michael Ambrož gewählt worden2. Er wird als ein eitler, unverläßlicher und schwankender Charakter geschildert und ist gegenwärtig wegen eines wider seinen Privateisenbahningenieur in einer skandalösen Familiensache anhängig gemachten Diffamationsprozesses etwas kompromittiert. Diese Verhältnisse und das Abstimmungsresultat bei der Wahl bestimmen den Minister des Inneren zu der Ansicht, daß diese Wahl zur Ah. Bestätigung sich nicht eigne.
Die Frage ist nun, ob vom Ministerium bloß zu erklären sei, daß es die Wahl nicht geeignet gefunden habe, Sr. Majestät zur Ah. Bestätigung vorgelegt zu werden, oder ob die Versagung der Ah. Bestätigung von Sr. Majestät auszugehen habe.
Da der Ministerrat sich für diese letztere Ansicht erklärte, so wird der Minister des Inneren hiernach den Vortrag an Se. Majestät erstatten, sich vorbehaltend, nach herabgelangter Ah. Entschließung dem Statthalter die Weisung zu erteilen, daß er die neue Wahl so leite, daß|| S. 263 PDF || sie nicht wieder auf einen Ungeeigneten falle, und daß, falls dies dennoch geschähe, die Regierung selbst zur Einsetzung eines geeigneten Bürgermeisters schreiten würde3.
III. Behandlung der Gnadengesuche verurteilter ungarischer Rebellen
Zur gleichmäßigen Behandlung der bei verschiedenen Ministerien einlangenden Begnadigungsgesuche für wegen Teilnahme an der ungrischen Rebellion Verurteilte, worüber weder in Ansehung der Kompetenz, noch der Verhandlungsform eine bestimmte Vorschrift besteht, brachte der Minister des Inneren unter allseitiger Zustimmung folgende Norm in Antrag:
a) Betrifft der Antrag eine Militärperson, so ist die Verhandlung ausschließlich beim Kriegsministerium zu führen.
b) Handelt es sich um eine Zivilperson, so ist das Einschreiten um Begnadigung an das Justizministerium zu leiten, von welchem, nach Abforderung der Prozessakten und der Äußerung der betreffenden Strafhausverwaltung, endlich nach Einvernehmen mit dem Ministerium des Inneren der Antrag zu stellen ist.
c) Der Antrag selbst ist in dem Ministerrate vorzutragen und, fällt er auf Begnadigung aus, Sr. Majestät vorzulegen4.
IV. Ausschließung unliebsamer Verteidiger bei Gericht
Mit Beziehung auf die im Ministerrate vom 12. d. [M.] sub Nr. VII besprochene Maßregel zur Ausschließung derjenigen Verteidiger bei Gericht, welche die Verteidigung zu politischen Reden und Demonstrationen mißbrauchen, brachte der Minister des Inneren die Bestimmung in Anregung, daß, da Verteidiger, welche nicht wirkliche Advokaten sind, nur mit spezieller Bewilligung des Gerichtspräsidenten zuzulassen sind, den Gerichtspräsidenten geeignete Instruktionen zu erteilen wären, Verteidiger, von denen derlei Mißbräuche zu besorgen sind, auszuschließen.
Dem Ministerpräsidenten und dem Justizminister schien jedoch dieser Vorschlag nicht ausreichend, vielmehr glaubte der letztere, ein wirksames Mittel gegen solche Ausschreitungen in der Bestimmung des Gesetzes zu finden, wornach der Gerichtspräsident dem so ausschreitenden Verteidiger das Wort entziehen kann. Er würde daher kein Bedenken tragen, asobald ihm vom Herrn Minister die ämtliche Mitteilung über den in der Sitzung vom 12. Februar besprochenen Fall zugekommen sein wird,a die Oberlandesgerichtspräsidenten anzuweisen, daß sie zu Vorsitzern bei den öffentlichen Gerichtsverhandlungen nur solche Männer bestimmen, welche hinlängliche Energien besitzen, den seinen Beruf verkennenden Verteidiger in die gehörigen Schranken zurückzuweisen5.
V. Orden für Lorenz Paron-Fadini
Erhielt der Justizminister die Zustimmung des Ministerrats zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens an den nach 45-jähriger, auch während der Revolutionsjahre mit untadelhaft bewahrter Treue ausgezeichneter Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Präses des Venediger Merkantilgerichts Appellationsrat Paron-Fadini6.
An der Beratung der Punkte II. bis V. hat der zu Sr. Majestät berufene Kultusminister nicht teilgenommen.
VI. Todesurteile
Gegen den Antrag des Justizministers auf Nachsicht der Todesstrafe a) wider Elise Takacs wegen Mordes und b) wider Joseph Varga wegen Totschlags ergab sich keine Erinnerung7.
VII. Salpeterlieferung für die k. k. Armee
Der Kriegsminister referierte über die behufs der Ergänzung der Pulvervorräte für die Armee mit circa 100.000 Zentner erforderliche Anschaffung von Salpeter im Auslande8. Es liegen diesfalls Anbote von den Häusern Hagenauer bin Triest und Buschek in Londonb vor, deren erster[e]s bei 20.000 Zentner Salpeter aus Ägypten à 25 f. 37 Kreuzer, letzteres 9000 Zentner aus England à 23 f. (mit der Assekuranzprämie à circa 24 f.), d. i. um 3–4 f. wohlfeiler als zu dem bisherigen Anschaffungspreise, zu liefern verspricht9.
Der Kriegsminister erbat sich sonach die Ermächtigung, die diesfälligen Lieferungskontrakte etwa auf 40.000 Zentner im ganzen abschließen und zu diesem Behufe eine Summe von 800.000 fr. zu verwenden.
Der cHandels- und derc Handels- und der Finanzminister glaubten, daß hierbei sich nicht bloß auf diese beiden Handelshäuser zu beschränken, sondern zur Erzielung größerer Vorteile eine allgemeine Lieferungskonkurrenz zuzulassen, sohin also, nach Herstellung eines Musters für die Qualität des zu liefernden Materials, eine Aufforderung zur Einbringung von Offerten auszuschreiben, übrigens zur Schonung der Finanzen die Lieferung auf mehrere Jahre einzuteilen wäre.
Der Kriegsminister wird demgemäß das Nötige einleiten10.
VIII. Aufzahlung für die Verpflegung der k. k. Truppen in Hamburg
Der Finanzminister referierte über die vom Hamburger Senate geforderte Aufzahlung auf die Verpflegungsquote für die dort einquartierten k. k. Truppen11.
Der ursprünglich festgesetzte Betrag ist 7 Schilling = 15 Kreuzer Konventionsmünze pro Mann und Tag. Da der Senat jedoch durch die Einquartierung der Truppen bei den Bürgern für seine Popularität fürchtet, so hat er den Quartierträgern freiwillig 5 Schilling pro Tag und Mann zugelegt, jedoch das Ansuchen gestellt, daß wenigstens die Hälfte dieser Zulage (2½ Schilling) vom österreichischen Ärar vergütet werden möge.
Es käme sonach mit dieser halben Zulage der Mann auf 9½ Schilling = bei 20 Kreuzer Konventionsmünze, was im Vergleiche zu den in anderen Ländern, namentlich in Bayern mit 28 Kreuzern Reichswährung = 235/6 Kreuzer Konventionsmünze bezahlten Verpflegsgebühr, als nicht überspannt erscheint.
Der Finanzminister glaubte sonach, auf die Gewährung des billigen Begehrens des Hamburger Senats antragen zu sollen, womit sich der Ministerrat vollkommen einverstanden erklärte12.
IX. Besetzung der Präsidenten- und zweiten Vorsteherstelle der ungarischen Finanzlandesdirektion
Zur Besetzung der Finanzlandesdirektions-Präsidentenstelle in Ungern wird der Finanzminister mit Zustimmung des Ministerrates den bisherigen Vorstand Grafen Almásy Sr. Majestät definitiv in Antrag bringen.
In Betreff der zweiten Vorstehersstelle würde er, nachdem Baron Geringer auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht hat, zur Durchführung der neuen Steuern (Stempel, Verzehrungssteuer etc.) und des Tabakmonopols einen hiermit vollkommen vertrauten Beamten aus den deutschen Provinzen zu berufen13, des Erachtens sein, daß der Hofrat v. Spécz in seiner dermaligen Funktion bei der ungrischen Finanzlandesdirektion belassen und zu dem vom Statthalter angedeuteten Zwecke der sehr geschickte erste Rat der galizischen Kameralverwaltung Konečny für die Leitung der neuen Steuergeschäfte nach Ungern berufen werde.
Der Ministerrat erklärte sich auch mit diesem Antrage einverstanden14.
Wien, am 15. Februar 1851. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 23. Februar 1851.