MRP-1-2-05-0-18510704-P-0523.xml

|

Nr. 523 Ministerrat, Wien, 4. Juli 1851 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 5. 7.), P. Krauß 9. 7., Bach 9. 7., Thinnfeld 8. 7., Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 9. 7.; abw. Stadion, Kulmer.

MRZ. – KZ. 2253 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien den 4. Julius 1851 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.

I. Schreiben an Feldmarschall Grafen Radetzky aus Anlaß der Ermordung Alessandro Vandonis

Der Ministerpräsident las den infolge Ministerratsbeschlusses vom 2. d. M. an den Feldmarschall Grafen Radetzky ergehenden Erlaß vor, worin ihm in allen Dringlichkeitsfällen die Ergreifung der nötigen Maßregeln überlassen und seinem Ermessen anheimgestellt wird, auf die Entdeckung des Mörders des Dr. Vandoni einen hohen Preis zu setzen und der Stadt Mailand eine Frist zu bestimmen, binnen welcher der Täter zustand gebracht werden müsse, widrigens ihr eine Kontribution aufgelegt werden würde1.

In einem vertraulichen Schreiben wird dem Feldmarschall ausdrücklich bemerkt, daß in letzterer Beziehung die Maßregel öffentlich keineswegs als von Sr. Majestät oder vom Ministerrate ausgegangen oder genehmigt erscheinen dürfe.

Mit Ausnahme einer Bemerkung des Finanzministers , welcher die Preisausschreibung und Fristbestimmung lieber durch bloße Beziehung auf den eigenen Antrag des Grafen Radetzky ausgedrückt haben wollte, ergab sich keine Erinnerung dagegen2.

II. Erneuerung des Vertrags mit dem österreichischen Lloyd

Der Handelsminister referierte über die Erneuerung des mit der Gesellschaft des österreichischen Lloyd bestehenden Vertrages:

Die Basis desselben ist die Ah. Entschließung von 1837, worin der Lloyd als ein zum Betriebe der k. k. Staatspostanstalt gehöriges Institut erklärt wird, und seine Hauptbestimmungen sind: Ausschließung jeder anderen Unternehmung von der periodischen Befahrung der von den Schiffen des Lloyd befahrenen Routen und von der Übernahme von Postpaketen, Zugeständnis eines eigenen Ein- und Ausladeplatzes in den k. k. Häfen, unmittelbare Korrespondenz mit den k. k Ämtern, Führung der k. k. Postflagge etc. etc3.|| S. 82 PDF ||

Dagegen übernimmt die Gesellschaft die Verpflichtung zur ordentlichen Einhaltung der bestimmten, in dem gegenwärtigen Vertrage auf das doppelte vermehrten periodischen Fahrten, zur unentgeltlichen Mitnahme der ämtlichen und außerämtlichen Postkorrespondenz aus und nach allen inländischen Häfen, dann der nichtämtlichen Korrespondenz zwischen in- und ausländischen Häfen um den bedeutend ermäßigten Satz von 6, 9 und 12 Kreuzern für den einfachen Brief.

In betreff neuer Fahrten wird ein besonderes Übereinkommen auf Grundlage des gegenwärtigen vorbehalten.

Die Dauer des letzteren wird bis zum Jahre 1864 festgesetzt.

Der Finanzminister fand diesen Termin mit Rücksicht auf das dem Lloyd eingeräumte ausschließende Recht zu lang und vermeinte, daß die Erweiterung der Konkurrenz in dieser Beziehung von den wohltätigsten Folgen sein würde. Wenigstens glaubt er, dieses rücksichtlich der Donaudampfschiffahrt unbedingt behaupten und lieber in die Aufhebung aller die Donaufahrten belastenden Gebühren willigen, als für den langen Fortbestand des Exklusivrechts stimmen zu können.

Auf die Entgegnung des Handelsministers jedoch, daß der Vertrag mit dem Lloyd im ganzen wesentlich zum Vorteile des Ärars gereiche, ein kürzerer Termin aber mit Rücksicht auf die von der Gesellschaft übernommenen ausgedehnten Verpflichtungen und die damit verbundenen Auslagen und Lasten unmöglich bestimmt werden könnte, erklärte sich der Ministerrat für den Abschluß nach den vorgetragenen Bedingungen4.

III. Obligationen des Grundentlastungsentschädigungsfonds

Handelte es sich um die Entscheidung einiger Fragepunkte in betreff der für die Grundentlastungsentschädigungskapitalien hinauszugebenden Obligationen und der Gebarung damit5, und zwar:

a) Geschäftsleitung. Da das Grundentlastungsgeschäft bisher unter dem Einflusse der drei Ministerien des Inneren, der Justiz und Finanzen geleitet worden, der Zug der Verhandlung durch alle drei Ministerien aber in den bloß die Finanzverwaltung angehenden Geschäften nur unnötige Umtriebe verursachen würde, so war der Finanzminister des Erachtens, daß alle bloß die Verwaltung des Entlastungsfonds betreffenden Geschäfte, die Ausfertigung, Verzinsung der Obligationen, Einbringung der Zahlungen und das reine Kassawesen unter der alleinigen Leitung des Finanzministeriums zu stehen hätten.

Da es jedoch der Minister des Inneren bedenklich fand, gegenwärtig schon, wo diese Angelegenheit sich noch in dem Übergangsstadium befindet, einen Teil der Gestion einem einzelnen Ministerium ausschließlich zuzuweisen und so der nötigen Zentralisierung|| S. 83 PDF || und Übersicht der andern, namentlich des Ministerii des Inneren, zu entziehen, so bestand der Finanzminister derzeit nicht auf seinem obigen Antrage6.

b) Fruktifizierung der eingezahlten Gelder. Da dieselben nur sukzessiv und an den verschiedensten Orten eingehen und immer eine geraume Zeit verstreicht, bis sie an diejenigen Staatskassen gelangen, wo sie zur eigentlichen Verwendung kommen können, mithin eine Verzinsung vom Einzahlungstage in mehrfacher Beziehung untunlich wäre, so war der Finanzminister der Meinung, daß zwischen dem Einzahlungs- und Verzinsungsmonat immer ein voller Monat zu verstreichen hätte, dergestalt, daß, was im Juni erlegt worden, am 1. August zur Verzinsung gelangen wird.

Der Minister des Inneren fand diese Frist zu lang und würde selbe mit dem 15. des auf den Monat des Erlags folgenden Monats festsetzen.

Ihm traten die Minister für Landeskultur und Kultus bei; die übrigen, also mehreren Stimmen vereinigten sich aber mit dem Antrage des Finanzministers.

Was den Zinsfuß selbst betrifft, so wurde derselbe mit 5 % festgesetzt.

c) Gegen die äußre Form der auszufertigenden Obligationen, wovon ein Muster vorgezeigt wurde, ergab sich keine Erinnerung7.

d) Was die Sprache anbelangt, in welcher sie auszufertigen wären, so erachtete der Finanzminister , daß sie zur Wahrung ihres wesentlich provinziellen Charakters nebst der deutschen auch noch in der im betreffenden Lande üblichen Nationalsprache oder, wo deren mehrere sind, in den Nationalsprachen bis zu dreien (für Ungern etwa Weiteres vorbehalten) ausgefertigt werden sollen.

Sie haben gewissermaßen auch die Stelle der Schuldscheine zu vertreten, welche die Hypothekargläubiger der entlasteten Güter besitzen. Sie werden von der Grundentlastungs­kommission des Landes ausgefertigt und von deren Präsidenten unterschrieben. Mithin treten bei ihnen alle Bedingungen ein, sie zu eigentlichen Landesobligationen zu qualifizieren, welche, wie z. B. die alten mährisch-ständischen Pamatken, in der Landessprache ausgefertigt werden8.

Der Minister des Inneren war in der Rücksicht, daß diese Papiere vom Staate garantiert sind, für deren Ausfertigung in der deutschen Sprache allein, höchstens mit einer den ungrischen Landesanweisungen ähnlichen Bezeichnung in den anderen Sprachen, wie dies der dem Antrage des Ministers des Inneren beitretende Handelsminister bemerkte.

Außer diesen stimmte noch der Kriegsminister diesem Antrage bei.

Die übrigen drei Stimmen vereinigten sich aber mit dem Finanzminister, dessen Antrag sofort zum Beschlusse erwuchs9.|| S. 84 PDF ||

e) In Ansehung der Beträge, auf welche die Obligationen zu lauten haben (Minimum 50 fr.) sowie des vorderhand in Wien zu bestimmenden Druckorts ergab sich keine Erinnerung10; ebenso trat der Ministerrat

f ) den Anträgen des Finanzministers in bezug auf die Teilung der Kontrolle und Zensur zwischen Kreditshofbuchhaltung und den betreffenden Staatsbuchhaltungen sowie darin bei, daß die vom Ministerium des Inneren gewünschte Unterordnung der betreffenden Landesbuchhaltungsabteilung unter den Präsidenten der Grundentlastungskommission nicht stattzufinden habe und daß überhaupt in dieser Beziehung des Weiteren wegen mit dem Präsidenten des Generalrechnungsdirektorii das Einvernehmen gepflogen werde11.

IV. Staatsvoranschlag 1851

Der Finanzminister brachte zur Notiz des Ministerrats den abgeschlossenen Staatsvoranschlag pro 1851, welcher Sr. Majestät unter Beziehung auf dessen Resultat (Ausgabe 277 Millionen, Einnahme 208 Millionen, Defizit 69 Millionen) mit der Bitte um Einschränkung des noch immer mit 104 Millionen angesetzten Militäraufwandes vorgelegt werden wird12.

V. Unterstützung für Fat Allah Elian

Der Minister des Inneren machte einverständlich mit dem Minister des Äußern den Antrag, dem in Aleppo beschädigten österreichischen Untertan Fat Allah Elian eine Unterstützung von 400 fr. zu bewilligen und von Sr. Majestät die Ermächtigung des Ministeriums zu erbitten, ihm nach Bedarf etwa noch bis 500 fr. anweisen zu dürfen13.

Der Ministerrat fand hiergegen nichts zu erinnern14, ebenso wenig als gegen den Antrag des Justizministers

VI. Todesurteile

auf Nachsicht der wider Barbara Hejlek und Joseph Biebel wegen Mordes verhängten Todesstrafe15.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 10. Juli 1851.