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Nr. 406 Ministerrat, Wien, 14. Oktober 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Keine Angabe; BdE. (Schwarzenberg 15. 10.), BdE. und anw. Krauß 18. 10., Bach 18. 10., Schmerling (VII–VIII) 18. 10., Bruck, Thinnfeld, Thun, Csorich, Kulmer; abw. Schwarzenberg, Stadion.

MRZ. 4111 – KZ. 3490 –

Protokoll der Sitzung des Ministerrates, gehalten zu Wien am 14. Oktober 1850.

I. K. k. Ratstitel für Franz Bürger

Der Minister für Handel und öffentliche Bauten beantragte die vom Ministerialkommissär in Siebenbürgen bevorwortete Verleihung des k. k. Ratstitels für den dortländigen, nach 40jähriger rühmlicher Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Landesbaudirektor Franz Bürger1,

II. Franz-Joseph-Orden für Franz Wander Ritter v. Grünwald

die Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens an den demnächst sein 40. Dienstjahr vollendenden, in jeder Hinsicht ausgezeichneten Gubernialrat Wander v. Grünwald bei der Zentralseebehörde in Triest2,

III. Verdienstkreuz für Joseph Weindl

die Verleihung des goldnen Verdienstkreuzes mit der Krone an den mit der Obsorge über die Kaiser-Ferdinand-Wasserleitung betraut gewesenen Oberingenieur Weindl aus Anlaß der Übernahme der genannten Wasserleitung in die Verwaltung des Magistratsaa .3

Der Ministerrat fand gegen diese Anträge nichts zu erinnern. Ebenso gab der Ministerrat die Zustimmung zu dem

IV. Personalvermehrung bei der Zentralseebehörde

von demselben Minister beabsichtigten Antrage bei Sr. Majestät auf Vermehrung des – dem stets zunehmenden Umfange der Geschäfte nicht gewachsenen – Personals der Zentralseebehörde in Triest (bestehend in drei Räten, drei Konzipisten und einem Sekretär bund ein Vizesekretärb, dann Kanzleiindividuen)4 um einen vierten Rat und einen Konzipisten, dann um drei Adjunkten für jedes der Hilfsämter: Protokoll, Expedit und Registratur (bisher aushilfsweise durch mindere Kanzleiindividuen versehen), was im|| S. 4 PDF || ganzen einen Mehraufwand von jährlichen 6000 fr. verursachen wird, welcher im Vergleich gegen die bei der Einrichtung der Zentralseebehörde erzielte Ersparnis von 33.000 fr. als unbedeutend sich darstellt4.

V. Verdienstkreuz für Joseph Steinberger

Der Minister für Kultus und Unterricht erhielt die Zustimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone für den Schullehrer zu Kitzbühel Joseph Steinberger, welcher 51 Jahre dient5, und

VI. Verdienstkreuz für Matthäus Hixich

des goldenen Verdienstkreuzes für den durch Handlungen der Mildtätigkeit, Bestrebungen für gemeinnützige öffentliche Anstalten und durch seine patriotische Haltung im Jahre 1848 ausgezeichneten Pfarrer zu Promina Matthäus Hixich6.

An der Beratung über vorstehende sechs Punkte nahm der Justizminister nicht Teil.

VII. Programm für die Versammlung der griechisch-nichtunierten Bischöfe in Wien

Der Minister des Inneren referierte über das Programm der bevorstehenden Beratung der nach Wien berufenen griechisch-nichtunierten Bischöfe7.

Da bereits mehrere derselben hier eingetroffen sind (der Patriarch Rajačić fehlt noch und es ist ungewiß, ob er kommt8), so ist es an der Zeit, die Hauptpunkte zu besprechen, welche der Versammlung zur Beratung vorzulegen wären.

Der Minister des Inneren hat sich hierwegen mit dem Kultusminister ins Einvernehmen gesetzt, und haben sich beide, unter Festhaltung des Grundsatzes, daß der Versammlung der Charakter einer Synode nicht beigelegt werden dürfe, sondern daß sie von der Regierung selbst zu dem Ende berufen worden, um die Bedürfnisse des griechisch-nichtunierten Klerus und Kultus kennenzulernen, über folgende, den Bischöfen zur Beratung vorzulegende Theses geeiniget:

1. Einrichtung der Konsistorien, Dotation derselben und Mittel zur Aufbringung derselben,

2. Regulierung der Verhältnisse der Pfarrgeistlichkeit, Einteilung der Sprengel, Bedingnisse zur Erlangung einer Pfarre, Dotation,

3. Einrichtung und Dotation der theologischen Lehranstalten und geistlichen Seminarien.

Bezüglich der Dotationsfragen wäre in Ansehung der beiden ersten Punkte der Grundsatz festzuhalten, daß in der Regel die Deckung der Dotation zunächst Sache der Religionsgemeinden sei, in Ansehung der Lehranstalten und Seminarien aber, nebst den vorhandenen Fonds, auch die Staatsmittel in Anspruch genommen werden können, indem es|| S. 5 PDF || wichtig ist, sich den Einfluß auf die Bildung des griechisch-nichtunierten Klerus zu sichern.

4. Beteiligung des griechisch-nichtunierten Klerus bei den Volksschulen.

Die – wahrscheinlich im Schoße der Versammlung selbst auftauchende – Frage über das Primat der orientalischen Kirche wäre der Versammlung von regierungswegen nicht zur Beratung zu proponieren, indem sich ihrerseits an den faktischen Bestand der administrativen Kirchenverfassung zu halten sein wird, wornach der Kaiser das Oberhaupt der griechisch-nichtunierten Kirche im Reiche ist.

Die Beiordnung eines lf. Kommissärs zu den Beratungen hätte zu entfallen, weil – wie schon bemerkt – die Versammlung keine Synode sein soll, dagegen würde ein Beamter des Ministeriums des Inneren mit der Anhandgebung der nötigen Behelfe und Auskünfte beauftragt werden.

Der Ministerrat war mit diesen Propositionen einverstanden9.

VIII. Bestätigung Wenzel Wankas als Bürgermeister von Prag

Schließlich erhielt der Minister des Inneren die Beistimmung des Ministerrates zu dem bei Sr. Majestät zu stellenden Antrage auf Ah. Bestätigung der auf Dr. Wanka gefallenen Wahl zum Bürgermeister von Prag10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 23. Oktober 1850.