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Nr. 345 Ministerrat, Wien, 3. Juni 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser (I), Schwarzenberg; BdE. und anw. (Schwarzenberg 7. 6.), Krauß 8. 6., Bach 8. 6., Schmerling, Bruck, Thinnfeld 7. 6., Thun, Kulmer 7. 6., Gyulai (bei V bis VIII abw.); abw. Stadion.

MRZ. 2260 – KZ. 1892 –

Protokoll des am 3. Juni 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerrates

I. Gemeindeordnung für Linz, Laibach, Salzburg und Innsbruck

Gegenstand der heutigen Beratung waren die in Ah. Handen befindlichen Anträge bezüglich der Gemeindeordnungen in Linz, Laibach, Salzburg und Innsbruck1.

Se. Majestät der Kaiser geruhten über die vorgeschlagene Bestimmung, wonach in diesen Städten der Magistrat die Polizei zu handhaben hätte, Ag. das Bedenken zu äußern, daß diese Einrichtung keine Bürgschaft für die kräftige Handhabung des Schutzes der Personen, des Eigentumes und der öffentlichen Ruhe zu gewähren scheine. Kommunalbehörden werden in geheim oft auf eine nachteilige Weise influenziert, bei gefährlichen Krisen durch Terrorismus beherrscht; bei dem bedeutenden Einflusse, den volkreiche Provinzialhauptstädte auf das ganze Kronland üben, könne eine Schwäche oder ein Mißgriff des Bürgermeisters oft von den nachteiligsten Folgen für das ganze Land sein. Se. Majestät fänden es daher viel vorsichtiger und beruhigender, wenn auch in den genannten Städten, gleich wie in Wien und Prag, die Leitung der Polizei der Staatsverwaltung vorbehalten würde. Dem Finanzminister erschien es gleichfalls unangemessen und selbst bedenklich, daß die Sicherheit der Person des Statthalters und der Zentralbehörden eines Kronlandes in die Hände eines Gemeindebeamten gelegt werde. Er würde daher glauben, es sei als Prinzip auszusprechen, daß in allen Städten, wo sich Statthaltereien befinden, die Polizei von lf. Organen zu leiten wäre. Dadurch würde auch allen Konflikten zwischen den dermal nebeneinander bestehenden lf. und Gemeindepolizeibeamten völlig ausgewichen und die größte Einheit im exekutiven Polizeidienste erreichbar werden.

Der Minister des Inneren erwiderte, daß er das Gewicht dieser Gründe vollkommen anerkenne und daß ihn bei seinen au. Anträgen auf Übertragung der Polizeigeschäfte nebst den Bestimmungen des Gemeindegesetzes nachfolgende Rücksichten bewogen hätten: a) daß diese Städte minder volkreich sind und eine Kommunalpolizei für die dortigen, nicht schwierigen Lokalverhältnisse auch ferner genügen dürfte, so wie sie auch bis jetzt mit gutem Erfolge dort bestanden hat; b) daß die Stadtgemeinden selbst die Fortdauer dieses Verhältnisses aus dem Grunde wünschen, weil sie die größeren Kosten der|| S. 51 PDF || mit einem ohne Zweifel größeren Aufwand verbundenen lf. Polizei scheuen. Über die Bemerkung des Freiherrn v. Krauß , daß in Erwägung des wichtigen Zweckes hier aus den Finanzen Aushülfe zu den Lokalpolizeikosten geleistet werden könnte, erwiderte der Minister des Inneren , daß, wenn in dieser Beziehung den Kommunen Zusicherungen gemacht werden können, dieselben sich die Entziehung des polizeilichen Wirkungskreises gerne werden gefallen lassen, so daß die angedeutete Modifikation der gerügten Bestimmung der Stadtgemeindeordnung keinen Schwierigkeiten unterliegen werde.

Se. Majestät geruhten ferner Aufklärung darüber zu fordern, aus welchem Grunde der Stadtgemeinde Innsbruck das in keiner andern Gemeindeordnung eingeräumte Recht zugestanden worden sei, die Aufnahme benachbarter Gemeinden in den städtischen Kommunalverband selbständig zu vereinbaren. Der Minister des Inneren erinnerte hierauf, es handle sich hierbei nur um zwei kleine Nachbar­gemeinden, deren Einverleibung mit der Stadt von keiner Seite beanständet wird, und eine weitere Ausdehnung der fraglichen Befugnis sei nicht zu besorgen. Über die Bemerkung des Finanzministers , daß, wenn auch hier kein Mißbrauch zu besorgen scheine, es doch rätlich wäre, kein neues Prinzip von Gemeindeautonomie in dieser Beziehung einzuführen, erwiderte der Minister des Inneren , er werde allen Folgerungen durch den Zusatz vorbeugen, daß zur Agglomeration dieser Gemeinden die Genehmigung des Statthalters vorbehalten werde2.

Nachdem Se. Majestät die Sitzung aufzuheben geruht hatten, vereinigten sich sämtliche Minister zu einer Beratung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten.

II. Lombardisch-venezianische Anleihe. III. Ausgabe der neuen 5 fl. und 10 fl. Banknoten

Der Finanzminister referierte, die Zeichnungen auf das im lombardisch-venezianischen Königreiche eröffnete Anlehen hätten nur ungefähr 13 Millionen Lire betragen. Indessen sei gute Aussicht vorhanden, den noch unbedeckten Teil des Anlehens in jenem Lande durch Mailänder Bankiers an Mann zu bringen3.

Baron Krauß entwickelte die diesfalls gemachten und von dem Statthalter wie auch vom Feldmarschall unterstützten Vorschläge, welche einstimmig, und zwar insbesondere aus|| S. 52 PDF || dem Grunde vom Ministerrate annehmbar befunden wurden, weil man dadurch der unangenehmen Notwendigkeit enthoben wird, ein Zwangsanlehen auszuschreiben. Nachdem sowohl der Feldmarschall als auch der mit Leitung der Finanzangelegenheiten im lombardisch-venezianischen Königreich beauftragte Hofrat v. Schwind4 bei den Verhandlungen über diesen Gegenstand ades Beistandes und der Aufklärungena eines mit dem höheren Kreditwesen und den Absichten des Ministeriums vertrauten Mannes nicht wohl entbehren könne, so wird der Finanzminister demnächst ohne Aufsehen einen vollkommen verläßlichen Beamten nach Verona absenden, der übrigens nicht persönlich als Unterhändler einzuschreiten hätte5.

III. Ausgabe der neuen 5 fl. und 10 fl. Banknoten

Der Finanzminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, daß nunmehr die kursierenden fünf und zehn Gulden-Banknoten gegen neue, schwieriger nachzuahmende Noten werden ausgetauscht werden6. Diese Noten wurden bereits vor drei Jahren gedruckt, und die Bankdirektion hatte damals verfügt, daß auf den Noten die Erklärung erscheine, daß deren Annahme im Verkehr keinem Zwange unterliege7. Diese Erklärung stünde nun mit dem gegenwärtigen gesetzlichen Zwangskurse der Noten8 scheinbar in grellem Widerspruche, da nur wenige Personen berücksichtigen dürften, daß die Noten das Datum des Jahres 1847 tragen. Um nun diesem Übelstande auszuweichen und andererseits der Nationalbank durch die Veranstaltung einer neuen Notenauflage nicht unnötige Kosten aufzulegen, wären die beanständeten Worte mit einem Dessin zu überdrucken, wodurch sie unleserlich würden.

Es ergab sich dagegen keine Erinnerungb .9

IV. Eisenbahntrasse vom Nordbahnhofe zum Hauptzollamte

Der Minister Freiherr v. Bruck legte die Situationspläne und Entwürfe für die Trasse des Viadukts vom Nordbahnhofe bis zur Donau in der Richtung zum Hauptzollamte vor10.|| S. 53 PDF ||

Die Minister Ritter v. Schmerling und Graf Gyulai erklärten sich für die auf der Situationszeichnung mit gelber Farbe angedeutete Trasse, während die Minister des Inneren und des Kultus der minder kostspieligen und die freie Ansicht des Praters minder beeinträchtigenden Richtung durch den Prater den Vorzug gaben und der Finanzminister bedauerte, daß, wie es scheint, die Lokalverhältnisse der Führung einer Pferdebahn ohne Viadukt nicht günstig sind11.c

V. Zeitpunkt der Wirksamkeit der Strafgerichte und Bedingungen der Wählbarkeit der Geschworenen

Der Justizminister brachte in Antrag, daß die Wirksamkeit der neuen Strafgerichte und der Strafprozeßordnung im Nachhange zu dem Ah. Patente vom 17. Jänner 1850, Artikel I, auf den 1. Julius 1850 festzusetzen wäre12.

Nach dem § 23d der Strafprozeßordnung ist zur passiven Wählbarkeit als Geschworener notwendig, daß der Kandidat die „Wahlberechtigung für das Unterhaus“ besitze. Da nun aber das diesfällige Wahlgesetz noch nicht erlassen wurde, so ist eine transitorische Verfügung zur Bildung der Geschworenenlisten nötig, und der Justizminister schlug vor, daß statt der Wahlberechtigung für das Unterhaus die Wahlberechtigung für den Landtag zu fordern wäre. In Triest wäre das aktive Wahlrecht für Stadtratsstellen (10 fl. Steuer) zu fordern. Der Statthalter daselbst hätte in Absicht auf die Geschworenenwahl qua Kreispräsident zu fungieren. Streitige Fälle wären von den Ministerien des Inneren und der Justiz einverständig zu schlichten.

Mit diesen drei vom Justizminister gestellten Anträgen war man allseitig einverstanden13.

VI. Zurückzahlung der Darlehen in Konventionsmünze

Der Ministerpräsident brachte vorläufig einen Vorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Grafen v. Taaffe wegen einer gesetzlichen Verfügung in Bezug auf die Zurückzahlungsvaluta von Darlehen in Conventionsmünze zur Sprache.

Die Minister der Finanzen und des Handels wiesen auf die Schwierigkeiten hin, welche einer solchen Verfügung, für welche von einem juridischen Standpunkte allerdings vieles spricht, im Wege stünden.

VII. Todesurteile gegen Emerich Nagy und Alexander Somi

Der Justizminister erwirkte die Zustimmung des Ministerrats zu seinen au. Anträgen auf Begnadigung der Mörder Emerich Nagy und Alexander Somi14.

VIII. Rang der landesfürstlichen und der Gemeindebehörden bei öffentlichen Feierlichkeiten

Aus Anlaß einer in Stockerau bei der Fronleichnamsprozession vorgekommenen, aber wieder beglichenen Streitigkeit über den Rang des politischen Bezirkskomissärs|| S. 54 PDF || und der Gemeinderepräsentanz wurde die Frage über den Vorrang der verschiedenen lf. und Gemeindeautoritäten bei öffentlichen Feierlichkeiten besprochen15.

Da jedoch die Ansichten darüber im Ministerrate selbst sehr divergierten und eine Notwendigkeit, diese allerdings delikate Frage durch ein Normal zu entscheiden, nicht vorliegt, so wurde darüber kein Beschluß gefaßt.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 12. Juni 1850.