Nr. 325 Ministerrat, Wien, 20. April 1850 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Schwarzenberg 21. 4.), Krauß 23. 4., Bach 22. 4., Schmerling (BdE.Bestätigung der Einsicht fehlt), Bruck, Thinnfeld 22. 4., Thun, Degenfeld; abw.abwesend Gyulai, Stadion, Kulmer.
MRZ. 1591 – KZ. 1287 –
- I. Unterstützung der griechisch-orthodoxen Kirche im Temescher Banat und der serbischen Woiwodschaft
- II. Verkauf der Heimatscheine bei den Steuerämtern
- III. Heimkehr von 28 gefangenen Precettati
- IV. Unterstützung in Wien lebender Künstler
- V. Auslagen für die Theresien-Ordensfeierlichkeit
- VI. Aufstellung der Seeinspektoren
- VII. Vorschlag für die Tarnower Dompropstei
- VIII. Auszeichnung für Johann Onderek
- IX. Todesurteile
- X. Gehalte von Justizbeamten nach der neuen Gerichtsorgsanisierung
Protokoll der Sitzung des Ministerrates gehalten zu Wien am 20. April 1850 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Unterstützung der griechisch-orthodoxen Kirche im Temescher Banat und der serbischen Woiwodschaft
Über den vom Minister des Inneren wiederholt (am 17. und 18. d.[M.]) gemachten Antrag auf Unterstützung der griechischen Kirche in der Woiwodschaft mit einem Vorschusse von 500.000 fr. aus dem Staatsschatze1 erbat sich der Finanzminister die Mitteilung der bezüglichen Akten, um sowohl über die Größe des zu gewährenden Beitrags als auch über die Modalitäten der Zahlung, da vielleicht doch der Bukowinaer griechisch-nichtunierte Religionsfonds wird in Anspruch genommen werden können, eine bestimmte Äußerung abgeben zu können.
Der Minister des Inneren sagte die Mitteilung dieser Akten zu2.
II. Verkauf der Heimatscheine bei den Steuerämtern
Mit dem weiteren Antrage desselben Ministers, den Verkauf der gestempelten Heimatscheine etc. den lf. Steuerämtern zu überlassen, erklärte sich der Finanzminister einverstanden3.
III. Heimkehr von 28 gefangenen Precettati
Zeigte der Minister des Inneren an, daß von den im Laufe des Jahres 1848 von der ungrischen Regierung entlassenen, früher im Szegedin angehaltenen 500 italienischen Precettati 28 St[ück] eingefangen worden sind und es sich nunmehr darum handelt, dieselben, da ihnen weiter kein Vergehen zur Last fällt, frei- und in ihre Heimat zu entlassen4.
Der Minister des Inneren wird diese Entlassung verfügen und hievon gleichzeitig den Feldmarschall Grafen Radetzky zur geeigneten Vorkehrung beim Eintreffen dieser Leute in ihrem Vaterlande in die Kenntnis setzen5.
IV. Unterstützung in Wien lebender Künstler
Der Finanzminister referierte über den ihm mitgeteilten Vortrag des Oberstkämmerers vom 31. Jänner 1850 (KZ. 137, Nr. 139) wegen Unterstützung der Kunst durch Bestellung von Gemälden bei hiesigen Künstlern.
Einverstanden mit dem im Memoire des Sekretärs des Ministerrats Freiherrn v. Ransonnet abgegebenen Gutachten, daß nicht die Akademie zur Namhaftmachung der Künstler aufgefordert und daß für die artistischen Bestellungen eine Summe von 15–20.000 fr. aus den Finanzen angewiesen werde, würde der Finanzminister die Erledigung des Vortrags dahin beantragen, daß der Oberstkämmerer zu dem gedachten Zwecke mit einigen vorzüglichen hiesigen Künstlern in Beratung trete und sodann einen konkreten Antrag mache. Der Unterrichtsminister, für den gegenwärtigen Moment diesem Antrage nicht entgegen, würde die Erörterung der Frage, wie die Kunst überhaupt aus Staatsmitteln zu unterstützen wäre, dem Zeitpunkte vorbehalten, wo die Reorganisierung der Akademie der bildenden Künste bewirkt worden sein wird6.
V. Auslagen für die Theresien-Ordensfeierlichkeit
Aus Anlaß der vom Obersthofmeisteramte von den Finanzen angesprochenen außerordentlichen Dotation zur Bestreitung des für die Feierlichkeit der Marien-Theresien-Ordensverteilung7 aufgelaufenen Kostenaufwands von 923 f. 54 ¾ Kreuzer (darunter 600 f. für die Bewirtung der Neustädter Akademiezöglinge) erachtete der Finanzminister, für diese eine Ordensfeierlichkeit betreffende Auslage die Ordensdotation in Anspruch nehmen zu sollen behielt sich indes noch die vorläufige nähere Nachforschung über dieselbe vor8.
VI. Aufstellung der Seeinspektoren
Der Handelsminister übergab seinen Vortrag vom 19. d. [M.] wegen Aufstellung von drei Inspektoren der Zentralseebehörde im venezianischen, dalmatinischen und kroatischen Küstenlande, wogegen sich von keiner Seite eine Erinnerung ergab9.
VII. Vorschlag für die Tarnower Dompropstei
Der Kultusminister modifizierte anach gepflogener Rücksprache mit dem eben anwesenden Gouverneur von Galizien Grafen Gołuchowskia seinen im Ministerrate vom 9. d. [M.] sub III. gemachten Antrag wegen Besetzung der Dompropstenstelle am Tarnower Kapitel dahin, daß, nachdem sich unter den vorhandenen Domherrn ein für diesen Posten geeigneter, nämlich der Kanonikus Szlosarczyk, gefunden hat, dieser die erledigte Dignität und der damals dazu vorgeschlagene P[riester] Gałecki ein hiernach in Erledigung kommendes einfaches Kanonikat zu erhalten hätte.
|| S. 320 PDF || Der Ministerrat war hiermit einverstanden10.
VIII. Auszeichnung für Johann Onderek
Beantragte der Unterrichtsminister für den wegen seiner besonders erfolgreichen Wirksamkeit in Beförderung des Volkschulwesens ausgezeichneten galizischen Kreiskommissär Onderek die Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone, wogegen wohl, da es sich um ein ganz spezielles Verdienst handelt, kein Anstand obwalten dürfte, wenn nicht etwa, wie der Minister des Inneren bemerkte, die ohnehin bevorstehenden Anträge über Auszeichnungen dieser Art für die ganze Provinz und rücksichtlich im Reiche abgewartet werden wollten11.
IX. Todesurteile
Der Justizminister referierte über die Todesurteile a) wider Johann Jaschkowitz wegen Mordes und Brandlegung mit dem Antrage, dem Gesetze seinen Lauf zu lassen, dann wider b) Jakob Ptak und c) Katharina Foltin wegen Mordes mit dem Antrage auf Nachsicht der Todesstrafe, wogegen sich keine Erinnerung ergab12.
X. Gehalte von Justizbeamten nach der neuen Gerichtsorgsanisierung
Erbat sich derselbe Minister aus Anlaß einer an ihn gelangten Zuschrift des Finanzministeriums13 die sofort auch erteilte Zustimmung des Ministerrates zu einem bei Sr. Majestät dahin zu stellenden Antrage, daß denjenigen Justizbeamten, welchen bei der neuen Gerichtsorganisation14 solche Plätze zuteil geworden sind, die mit geringeren Gehalten, als ihre früheren waren, dotiert sind, der Differenzbetrag rücksichtlich des frühern höhern Gehalt verbleiben dürfe, gleichwie dies den in gleiche Lage gekommenen politischen Beamten mit der Ah. Entschließung vom 13. Dezember 1849, KZ. 3880 (MRZ. 4484)15, zugestanden worden ist16.
Wien, am 21. April 1850. Schwarzenberg.
Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 24. April 1850.