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Nr. 299 Ministerrat, Wien, 14. März 1850 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Schwarzenberg 15. 3.), Krauß 16. 3., Bach 16. 3., Schmerling 16. 3., Bruck, Thinnfeld 16. 3., Thun, Kulmer 16. 3., Degenfeld 16. 3.; abw. Stadion, Gyulai.

MRZ. 1015 – KZ. 898 –

Protokoll der am 14. März 1850 zu Wien in Ah. Anwesenheit Sr. Majestät abgehaltenen Ministerratssitzung.

I. Vergütung der von dem russischen Hilfskorps verbrauchten Naturalien

Der erste Gegenstand der heutigen Beratung war die von Rußland mit 3,700.000 Rubela in Anspruch genommene und von dem österreichischen Bevollmächtigten Graf Zichy unter Vorbehalt der Ratifikation bereits vorläufig zugestandene Vergütung für die Naturalien, welche das russische Hilfskorps während des ungarischen Feldzuges von seinen eigenen, aus Rußland mitgebrachten Vorräten verzehrt oder unverbraucht in Österreich zurückgelassen hat1.

Der erste Gegenstand der heutigen Beratung war die von Rußland mit 3,700.000 Rubel in Anspruch genommene und von dem österreichischen Bevollmächtigten Graf Zichy unter Vorbehalt der Ratifikation bereits vorläufig zugestandene Vergütung für die Naturalien, welche das russische Hilfskorps während des ungarischen Feldzuges von seinen eigenen, aus Rußland mitgebrachten Vorräten verzehrt oder unverbraucht in Österreich zurückgelassen hat.

Der Ministerpräsident las die über diesen Gegenstand von dem Grafen Franz Zichy erstatteten Berichte, worin er zeigt, daß diese Summe, welche hinter den früheren Anforderungen der russischen Regierung und selbst hinter den von ihr beigebrachten Berechnungen bedeutend zurücksteht, als ein relativ sehr mäßiger Pauschalbetrag zu betrachten sei, der nur als eine Konzession von Seite Rußlands betrachtet werden könne; Graf Zichy halte es für dringend, denselben förmlich anzunehmen, weil das österreichische Ärar, wenn auf eine vollständige dokumentierte Abrechnung eingegangen würde, zuverlässig weit schlimmer fahren werde und man überdies eine Mißstimmung bei dem russischen Hofe herbeiführen würde, zumal der Kaiser selbst nur aus Rücksicht für Österreich und um die ganze Verhandlung en bloc abzutun, sich zu der Herabminderung der Forderung auf jenen Betrag herbeigelassen habe2.

Der Ministerpräsident, mit welchem sich die Minister Dr. Bach und Baron Kulmer vereinigten, erklärte, daß ihm die Annahme des russischen Vorschlages unter den obwaltenden Umständen sowohl aus finanziellen als aus politischen Gründen sehr wünschenswert, ja dringend notwendig erscheine. Es handle sich hier nicht darum, ob die wirklich verbrauchten russischen Magazinsvorräte in der Tat den Wert jener Summe hatten, sondern ob man beweisen könne, daß sie einen geringeren Wert hatten. Diesen Beweis werde Österreich, wenn es auf eine Abrechnung eingeht, nicht herstellen können und sich sofort dem formell nachgewiesenen Resultate der russischerseits gemachten|| S. 213 PDF || Aufrechnungen unterwerfen müssen. Österreichs Ehre und Vorteil sei gleichmäßig dabei interessiert, gegenüber einem treuen und mächtigen Bundesgenossen über diese Angelegenheit, und wäre es selbst mit Opfern, baldigst ins Reine zu kommen. Jeder Verzug sei bedenklich.

Der Finanzminister hob vor allem heraus, daß Graf Zichy seine Instruktionen überschritten habe, indem er einen solchen Antrag unter Vorbehalt der Ratifikation sogleich annahm, während er sich hätte begnügen sollen, denselben ad referendum zu nehmen und darüber hierher zu berichten. Ferner rügte Baron Krauß, daß der genannte Bevollmächtigte über die Festsetzung der Zahlungstermine selbst die Initiative ergriffen habe, während er vielmehr die Wünsche Rußlands hätte abwarten sollen.

Das Gewicht der für die Annahme einer Pauschalabfindung geltend gemachten Gründe sei nicht zu verkennen, allein, in seiner verantwortlichen Stellung als Vertreter des Staatsschatzes könne Baron Krauß erst dann für die Zahlung dieser Pauschalsumme stimmen, wenn er durch eine aus den vorhandenen, freilich unvollständigen Daten geschöpfte, annähernde Berechnung die Überzeugung gewonnen haben wird, daß dieselbe nicht unverhältnismäßig groß sei. Unter den verschiedenen Posten, aus welchen die obige Summe besteht, sei besonders der Betrag von 800.000 Silberrubel für Transportkosten der Vorräte überraschend hoch. Die Behauptung, daß das Hilfskorps aus 264.000 Mann und 90.000 Pferden bestanden habe, sei wohl nicht unbezweifelt; indes sehe Baron Krauß ein, daß eine Diskussion über diesen Punkt ganz unfruchtbar sein würde. Es komme also nur darauf an zu ermitteln, wieviel dieses Hilfskorps beiläufig von den eigenen Vorräte gezehrt haben könne, mit gleichzeitigem Hinblick auf die Dauer seines Aufenthaltes in Österreich und auf die im Requisitionswege oder aus österreichischen kaiserlichen Magazinen übernommenen Naturalien. Die Vorbereitungen zu einer solchen Berechnung seien bereits eingeleitet und der Finanzminister werde über das Ergebnis referieren.

Se. Majestät geruhten die möglichste Beschleunigung dieser Angelegenheit anzubefehlen3.

II. Eingabe der österreichischen Bischöfe.

Der weitere Gegenstand der heutigen Beratung war die Frage, ob und was schon dermal in Erledigung der Eingabe der katholischen Bischöfe zu verfügen wäre4.

Das Komitee der österreichischen Bischöfe hat nämlich infolge einer mündlichen Besprechung, worin die Minister des Inneren, der Justiz und des Kultus demselben die Beschlüsse des Ministerrates über die bisher beratenen vier Punkte vorläufig bekannt machten5, an den Ministerpräsidenten eine Eingabe gemacht, worin sie die Angelegenheiten der Kirche der Regierung empfehlen und erklären, daß die wenigen Rechte, welche man ihr dermal einzuräumen geneigt ist, die gerechten Hoffnungen und Wünsche größtenteils unerfüllt lassen. Die Vertagung mancher Punkte bis zum Abschlusse eines|| S. 214 PDF || Konkordats sei bedenklich, da es sich darum handle, die Kirche nach siebzigjährigem Drucke so bald wie möglich in den vollen Besitz jener Rechte zu setzen, deren unverkümmerten Genuß die Verfassung und die Grundrechte vom 4. März 1849 ihr zugesichert haben6.

Der Minister des Kultus unterstützte die Ansprüche des Episkopats mit Wärme, wobei er bemerkte, daß auf bdie schleunige Herstellung des Zusammenhangesb der geistlichen Orden mit ihren Generalen in Rom zwar kein großer Wert, aber ein umso größeres Gewicht auf die Genehmigung seiner zu der den übrigen drei Punkten gestellten Anträge gelegt werde. Wolle man das Komitee nach achtmonatlichen Verhandlungen mit allzu kärglichen Konzessionen oder lediglich mit der Vertröstung auf ein Konkordat nach Hause entlassen, so werde dies ganz gewiß in der katholischen Kirche in und außerhalb Österreichs einen schmerzlichen und nachteiligen Eindruck hervorbringen. Der Ministerpräsident und Baron Bruck erklärten, daß sie diese Ansicht, namentlich auch mit Hinblick auf die österreichische Politik und unser Verhältnis zu Italien und Deutschland, als richtig anerkennen müßten.

Der Minister des Inneren hätte gewünscht, nach dem Vorbilde Bayerns, alle kirchlichen Verhältnisse mittels eines Konkordats im Vertragswege festzustellen, was bei den jetzigen Beziehungen Österreichs zum Heiligen Stuhle keinen großen Schwierigkeiten unterliegen dürfte. Hierauf wurde vom Kultusminister entgegnet, daß man die notwendigen Konsequenzen der österreichischen Verfassung, welche sich auf das Inland beziehen, nicht wohl erst zum Gegenstande eines Vertrages mit Rom machen könne. Baron Krauß äußerte, daß manche der vorgeschlagenen Zugeständnisse ihm in zweifacher Beziehung Besorgnis einflößen: als Minister wegen der daraus hervorgehenden Schwächung der Staatsgewalt, als Katholik wegen der zu erwartenden antihierarchischen Reaktion, dann weil die gänzliche Freiheit der Kirche der Disziplin nicht günstig sein dürfte. Der Kultusminister erwiderte, daß ein Blick auf die seit Jahrhunderten freie Kirche in Ungarn geeignet sei, übertriebene Besorgnisse zu beschwichtigen; jedenfalls aber sei es unausweichlich, die Konsequenzen der Grundrechte vom 4. März in Vollzug zu bringen.

Nach längerer Beratung wurde endlich über Anregung von Seite Sr. Majestät beschlossen, daß der Kultusminister einen Entwurf derjenigen Zugeständnisse verfasse, welche geeignet wären, den billigen Erwartungen des Episkopats über den Verkehr mit Rom und ihren Gemeinden, über die geistliche Gerichtsbarkeit und über das Studienwesen zu entsprechen, damit die von der Regierung selbst hervorgerufenen Verhandlungen nicht ohne Resultat abgebrochen werden. Über diesen Entwurf wird ein definitiver Beschluß zu fassen sein7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 18. März 1850.