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Nr. 221 Ministerrat, Wien, 6. Dezember 1849 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; P. Wacek; VS. Schwarzenberg; anw. Krauß, Gyulai, Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer; BdE. (Schwarzenberg 7. 12.), Krauß 11.12., Gyulai 11.12., Schmerling, Bruck, Thinnfeld, Thun, Kulmer 8.12.; abw. Bach, Stadion.

MRZ. 4531 – KZ. 3853 –

Protokoll der am 6. Dezember 1849 in Wien abgehaltenen Ministerratssitzung unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, dann Ministers des Äußern und des Hauses Fürsten Felix v. Schwarzenberg.

I. Anzeige über Karl Kraft

Der Kriegsminister Graf Gyulai hat eine Anzeige des Generalleutnant Freiherrn von Schirnding aus Frankfurt über einen sicheren Karl Kraft, welcher an dem Morde des Grafen Latour beteiligt sein und in Wien in einem Keller eine bedeutende Summe Geldes, angeblich 180.000 fr., verborgen haben soll, dem Ministerpräsidenten zur weiteren Verfügung übergeben1.

II. Militärersatzmänner

Hinsichtlich der in der gestrigen Ministerratssitzung2 besprochenen Taxe oder Reluitionsgebühr, welche der Entlaßwerber vom Militär zahlen soll, einigte sich heute der Ministerrat darin, daß diese Taxe für das lombardisch-venezianische Königreich mit 700 fr., für die anderen österreichischen Kronländer (mit Ausnahme der weiter folgenden) mit 600 fr., für Ungarn, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, Dalmatien, Galizien, die Bukowina und die Woiwodschaft Serbien aber mit 500 fr. angenommen werden soll. Eine mindere Summe festzusetzen sei weder notwendig noch rätlich, weil sonst die Befreiungen vom Militär zu sehr erleichtert würden. Als Grund für die verschiedenen Ansätze in den verschiedenen Kronländern wurde die größere Leichtigkeit des Erwerbes in den mit einer höheren Ziffer bedachten Provinzen, und was das lombardisch-venezianische Königreich anbelangt, auch der Umstand geltend gemacht, daß daselbst verhältnismäßig weniger Leute zum Militär zu stellen sind als in den anderen Kronländern.

Was die Art der Ausführung anbelangt, so soll den Ersatzmännern vom Staate eine Zulage für ihre Lebensdauer gegeben, dieselbe vierteljährig erfolgt und denselben auch als Beurlaubten oder vom Militär Entlassenen ausgezahlt werden. Verloren geht das Recht auf den Bezug dieser Zulage durch Hochverrat, Desertion und Selbstverstümmelung. Sistiert wird der Bezug für die Zeit, während welcher der Ersatzmann wegen Vergehen eine Arrestantengebühr bezieht. Nach der Ansicht des Finanzministers sollte|| S. 872 PDF || der Verlust der Zulage außer den oberwähnten Fällen auch dann eintreten, wenn der Ersatzmann ein beim Militär entehrendes Verbrechen begeht. Diese Bestimmung würde ein Abhaltungsgrund sein, solche Verbrechen zu begehen, und die Anstößigkeit beseitigen, daß ein so abgeurteilter Verbrecher im Genusse der Zulage verbleibt.

Da das Ganze dieser Einrichtung auf einer mathematischen Konstruktion, auf einem Probabilitätskalkül, beruht, wobei das Ärar nichts verlieren soll, so wurde, ohne übrigens die dringende Ausführung dieses Projektes zu verschieben, als notwendig erkannt, darüber noch Mathematiker (vielleicht den Professor Salomon) zu vernehmen. Der Kriegsminister wird diesem Ministerratsbeschlusse zufolge diesen Gegenstand Sr. Majestät zu Ah. Genehmigung mit dem Vorbehalte unterziehen, einen wissenschaftlichen Plan hierüber nach Vernehmung von Sachverständigen nachzutragen3.

III. Auflösung der Kommissionen zur Eintreibung der Kriegskontributionen im lombardisch-venezianischen Königreiche

Der Handelsminister Ritter von Bruck brachte einen Bericht des Feldmarschalls Grafen Radetzky zur Kenntnis des Ministerrates, aus welchem hervorgeht, daß die Kommissionen im lombardisch-venezianischen Königreiche zur Eintreibung der Kriegskontributionen noch fortan bestehen. Der Bericht des Grafen Radetzky hat den Fall des Advokaten Traversi und des Handelsmannes Faccanoni zum Gegenstande. Dem ersteren, einem 85jährigen Greise, wurde eine Kontribution von 600.000 Zwanzigern (lire austriace) auferlegt und jetzt auf 18.000 Zwanziger ermäßigt, dieser Fall erscheint demnach als abgetan. Dem Faccanoni wurde eine Strafkontribution von 200.000 Zwanzigern bloß wegen des Verdachtes, die revolutionären Umtriebe begünstiget zu haben, aufgerechnet4.

Der Minister brachte diese Fälle als eine Basis zur Sprache, wie überhaupt vorgegangen wird, und daß die Kommissionen zur Eintreibung der Kriegskontributionen noch fortan zu fungieren scheinen. Nachdem jedoch Se. Majestät die Einstellung der Kriegskontributionen Ah. angeordnet haben, und die Eintreibung der bereits verfügten Zahlungen durch die politischen oder Finanzbehörden besorgt werden kann, so wird der Ministerpräsident, nachdem ihm von Seite des Handelsministers jene Berichte mitgeteilt sein werden, aus welchen der Bestand jener Kommissionen nachgewiesen werden kann, dem Feldmarschall im Namen des Ministerrates schreiben und denselben mit Beziehung auf adie diesfällige Kundmachunga zur unverzüglichen Aufhebung jener Kommissionen auffordern5.

IV. Auszeichnungen für Eisenbahnbeamte

Der Handelsminister bemerkte weiter, daß sich der Feldmarschall Graf Radetzky für einige Individuen verwende, die sich bei dem Eisenbahnbetriebe vorzüglich ausgezeichnet haben, und deshalb für Negrelli auf die taxfreie Verleihung des Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse, für den Stationsingenieur Mari zu Verona und den Kontrollor Prasini zu Mestre auf die mittlere goldene Verdienstmedaille am Bande und für|| S. 873 PDF || andere sechs Individuen (die er gleichfalls benennt) auf die Ah. Zufriedensheitsbezeugung Sr. Majestät antrage.

Der Minister von Bruck hält in Übereinstimmung mit dem Ministerrate diesen Antrag zur Unterstützung bei Sr. Majestät geeignet6.

V. Orden für Adalbert Schmid

Ferner erwirkte dieser Minister die Zustimmung des Ministerrates zu seinem beabsichtigten Antrage bei Sr. Majestät auf die A.g. Auszeichnung des Sektionsrates in seinem Ministerium Schmid mit dem österreichischen kaiserlichen Orden der Eisernen Krone dritter Klasse mit Nachsicht der Taxen, welcher seines verdienstvollen Wirkens wegen einer A.g. Auszeichnung ebenso würdig ist als Ghega, der bereits den Eisernen Kronorden erhalten, und als Negrelli, für den auf diese Auszeichnung eben auch heute angetragen wird7.

VI. Geheime Ratswürde für den ehemaligen Rektor der Krakauer Universität Johann Schindler

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf Leo Thun beabsichtigte über das Gesuch des gewesenen Rektors der Krakauer Universität Schindler, ihm als Ritter des österreichischen kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone erster Klasse die geheime Ratswürde zu verleihen, einen au. Vortrag an Se. Majestät zu erstatten.

Hierüber wurde beschlossen, da die Verleihung der geheimen Ratswürde an die Ritter des genannten Ordens erster Klasse eine statutenmäßige Folge dieses Grades ist, das Gesuch an das betreffende Ministerium zu leiten8.

VII. Verleihung des Prager Erzbistums

Derselbe Minister erwähnte, daß das Prager Erzbistum bereits seit einem halben Jahre erledigt ist, und daß es nun notwendig erscheine, dasselbe zu besetzen. Der Minister Graf Thun kennt keinen Geeigneteren für dieses Erzbistum als den Kardinal-Fürsterzbischof von Salzburg Fürsten Schwarzenberg, welchen er Sr. Majestät in Antrag zu bringen gedenke.

Der Ministerrat erklärte sich mit diesem Antrage vollkommen einverstanden9.

VIII. Errichtung eines fünften Bistumes in Böhmen

Bei diesem Anlasse stellte der Minister Graf Thun den weiteren Antrag, in Böhmen, wo die Diözesen sehr groß sind, ein fünftes Bistum zu errichten, demselben einen Teil der Prager und der anderen benachbarten Diözesen zuzuteilen, eine Dotation von 12.000 fr. (wie für andere neuere Bistümer) für dasselbe zu bestimmen und diese Dotation aus den Einkünften des Prager Erzbistums auszuscheiden10. Das Prager Erzbistum|| S. 874 PDF || hatte nach dem Durchschnitte der Jahre 1827, 1828 und 1829 eine Reineinnahme von 48.000 fr., und es würden demselben nach dieser Ausscheidung noch immer 36.000 fr. verbleiben. Der Sitz für dieses neue Bistum wäre Pilsen, wo sich eine schöne Kirche befindet.

Da der Ministerrat nichts zu erinnern fand, so wird Graf Thun in diesem Sinne den au. Vortrag an Se. Majestät erstatten11.

IX. Anstellung von Assistenten und Saaldienern für die physiologischen Institute in Wien und Prag

Derselbe Minister erhielt die Zustimmung des Ministerrates zur bleibenden Anstellung eines Assistenten und eines Saaldieners für bdie physiologischen Institute in Prag und in Wienb .12

X. Verwendung des Nicolaiklosters in Lemberg für den öffentlichen Unterricht

Hinsichtlich des dem Konviktsfonde in Lemberg gehörigen Nikolaikloster daselbst, welches in der letzteren Zeit zu einem russischen Spitale verwendet wurde und nach Abzug der Russen wieder zu anderen militärischen Zwecken verwendet werden will, wird der Minister Graf Thun eine Note an das Kriegsministerium zu dem Ende leiten, um dieses Gebäude für die Zwecke des öffentlichen Unterrichts zu vindizieren13.

XI. Zeitungsartikel über Militärdispositionen

Die Anfrage des Kriegsministers Grafen v. Gyulai , ob den Kommandanten und Gouverneuren in Städten, die sich im Belagerungszustande befinden, nicht ein Einfluß auf die Nichtaufnahme von solchen Artikeln in die Zeitungsblätter zustehe, welche Militärdispositionen zum Gegenstande haben, wurde schließlich dahin erwidert, daß den Kommandanten allerdings das Recht zustehe, eine gewisse Zensur zu üben, daß sie die Redakteure vor der Aufnahme mißliebiger Artikel verwarnen und nach Umständen die Presse selbst suspendieren können, daß es aber gegenwärtig mitten im Frieden nicht notwendig sei, diesfalls eine besondere Verfügung zu treffen, zumal die Verordnung, welche den Militäristen untersagt, in Sachen des Dienstes für Zeitungen zu schreiben, noch fortbesteht und nötigenfalls republiziert werden könnte14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Wissenschaft genommen. Franz Joseph. Wien, den 12. Dezember 1849.