Nr. 118 Ministerrat, Wien, 13. Juli 1849 - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Schwarzenberg; anw.anwesend Krauß, Bach, Gyulai, Kulmer; BdE.Bestätigung der Einsicht (Schwarzenberg 14. 7.), Krauß 14. 7., Bach 14. 7., Gyulai 14. 7., Kulmer 14. 7.; abw.abwesend Stadion, Bruck, Thinnfeld.
MRZ. 2339 – KZ. 2022 –
- I. Friedensultimatum an Sardinien
- II. Verhängung des Kriegszustands im von Österreich besetzten Teil der Toskana
- III. Zollfreie Einfuhr von Bier aus Bayern nach Vorarlberg
- IV. Ungarische Anweisungen in anderen Kronländer
- V. Taktische Formierung der aus Galizien nach Ungarn rückenden Reserven
- VI. Besetzung Ofens
- VII. Überfall der Eisenbahnbatterie vor Venedig
Protokoll der Sitzung des Ministerrats gehalten zu Wien am 13. Julius 1849 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des Äußern und des Hauses FML. Fürsten v. Schwarzenberg.
I. Friedensultimatum an Sardinien
Der gefertigte Ministerpräsident las das unter einem von ihm an den Minister v. Bruck ergehende Schreiben, worin derselbe aufgefordert wird, nach Wien zurückzukehren, wenn Sardinien nicht innerhalb vier Tagen das österreichische Friedensultimatum annimmt1; dann
II. Verhängung des Kriegszustands im von Österreich besetzten Teil der Toskana
eine an die k.k. Gesandtschaft in Florenz ergehende Verständigung über die dem FZM. Baron d’Aspre gegebene Vollmacht, das von ihm besetzte Gebiet, wenn er es aus militärischen Gründen für nötig findet, in Kriegszustand zu erklären2.
III. Zollfreie Einfuhr von Bier aus Bayern nach Vorarlberg
Der Finanzminister referierte über einen Bericht des Landeschefs in Tirol und Vorarlberg, worin zugunsten der in letzterem Landesteile konzentrierten k.k. Truppen zur Befriedigung der durch die einheimischen Bräuer nicht gedeckten Nachfrage nach Bier um die nachträgliche Genehmigung der von ihm dringlichkeitshalber sub spe rati angeordneten zollfreien Einfuhr von Bier aus Bayern gebeten wird3.
Der Finanzminister glaubte unter Zustimmung des Ministerrates, diese Genehmigung (welche zu erteilen er für sich nicht einmal befugt wäre) versagen zu müssen, weil, abgesehen davon, daß die Unvermögenheit, den Bedarf durch inländisches Erzeugnis zu decken, nicht gehörig konstatiert ist, ein solches Zugeständnis, welches der Herabsetzung der Verzehrungssteuer auf mehr als die Hälfte gleichkäme, nicht nur die inländischen Produzenten, die ihr Erzeugnis vollständig versteuern müssen, beeinträchtigen würde, sondern auch sehr leicht zu Exemplifikationen bei anderen Artikeln führen könnte; weil endlich, wenn das Bedürfnis nach bairischem Bier bei dem dortigen Truppenkorps|| S. 491 PDF || wirklich besteht, der aus der Zollgebühr entstehenden Verteuerung am zweckmäßigsten durch eine Zulage an die Mannschaft abgeholfen werden könnte4.
IV. Ungarische Anweisungen in anderen Kronländer
Der Vertreter des Ministers des Inneren verbreitete sich über einige Bedenken, die rücksichtlich der Form der auf die Einkünfte Ungerns lautenden Anweisungen bei deren Ausgabe in Siebenbürgen, Kroatien und Slawonien angeregt worden sind. Man findet es anstößig, daß sie auf der Vorderseite in magyarischer Sprache gedruckt sind, und daß noch die Bezeichnung „königliche Kassen etc.“ statt „k.k.“ vorkommt usw5.
Der Finanzminister entgegnete, daß auf den Anweisungen keine der Landessprachen vergessen sei; daß die Vorderseite auf den Noten selbst als solche nicht bezeichnet, sondern nur auf dem Formulare aufgedruckt ist, welches durch Umdruck leicht abgeändert werden kann, daß ferner die Bezeichnung „königlich“ sich durch den Zeitpunkt der Hinausgabe der Noten, 1. März 1849, sowie durch die Betrachtung rechtfertige, daß diese Papiere bloß dem Königreiche Ungern allein zur Last geschrieben werden, daß endlich bereits Millionen solcher Noten in Umlauf gesetzt worden sind und ein Umdruck oder neue Ausgabe nicht wohl ausführbar wäre.
Nach diesen Aufklärungen und nach Weglassung der Bezeichnung „Vorderseite“ auf dem Formulare wird der Minister Bach die vorgekommenen Bedenklichkeiten durch eine entsprechende Belehrung bei Hinausgabe der Papiere zu heben trachten6.
V. Taktische Formierung der aus Galizien nach Ungarn rückenden Reserven
Der Kriegsminister las den im Nachhange zu dem Ministerratsbeschlusse vom 8. d. [M.], Prot. Nr. III, ergehenden Erlaß an den Kommandierenden in Galizien betreffs der Nachrückung der 4. und teilweise 5. Bataillone nach Ungern, worin insbesondere die Herstellung des taktischen Verbandes dieser Truppen und deren Formierung in Brigaden mit der entsprechenden Anzahl von Geschätzten angeordnet wird7.
Weiters teilte Graf Gyulai mit
VII. Überfall der Eisenbahnbatterie vor Venedig
einen Bericht aus Venedig über den am 7. ausgeführten Überfall einer feindlichen Batterie auf die Eisenbahnbrücke, beide bestimmt zur Veröffentlichung durch die Wiener Zeitung9.