Nr. 111 Ministerrat, Wien, 24. August 1848 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Wessenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht 24. 8. und anw.anwesend Doblhoff, Latour, Krauß, Bach, Hornbostel, Schwarzer, Wessenberg; BdE.Bestätigung der Einsicht Franz Karl (3. 9.) a .
MRZ. 2060 – KZ. –
Protokoll der Sitzung des Ministerrates am 24. August 1848 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, zugleich Ministers des Äußern Freiherrn v. Wessenberg.
I. Pensionierung und Beförderungen von Militärs
Der Kriegsminister überreicht seinen Vortrag vom 23. l. M. 1, worin auf die Pensionierung des Artilleriegenerals Racca mit Feldmarschalleutnantscharakter und der höheren Generalmajorspension per 2000f. angetragen und zugleich vorgeschlagen wird, den Generalmajor Hauslab für die durch Vitalianis Versetzung nach Innerösterreich zu erledigende Artilleriebrigade in Wien zu ernennen2.
Diesen Anträgen wurde allseitig beigestimmt3.
II. Gnadengabe für den suspendierten Kaplan des Wiener Garnisonsspitals
Der Kriegsminister legt ferner seinen au. Vortrag vom 22. August 1. J.4 vor, worin in Übereinstimmung mit dem apostolischen Feldvikariate darauf angetragen wird, dem wegen offenen Übertritts zum Deutschkatholizismus ab omni officio jurisdictionis et ordinis suspendierten Kaplan des Wiener Garnisonspitales Johann Hirschberger5 eine Gnadengabe von 200 fl. Ag. zu verleihen, damit dieser verirrte unglückliche Priester vor Mangel geschützt sei.
Sämtliche Minister pflichteten diesem, auf politische Rücksichten gestützten Antrage bei, glaubten jedoch, daß der Bezug der Gnadengabe von der Bedingung abhängig zu machen wäre, daß Hirschberger seinen Wohnsitz in einer von Wien entfernten Provinz aufschlage6.
III. Finanztechnische Forderungen des Reichstages
Der Finanzminister erinnerte, die Reichsversammlung habe ihn, bei Gewährung der jüngst von ihm angesuchten Ermächtigung zur Aufnahme eines Darlehens von 20 || S. 596 PDF || Millionen Gulden aufgefordert7, a) wegen schleuniger Aufhebung des bestehenden Münzausführungsverbotes8, b) wegen Beseitigung der bestehenden Beschränkung bezüglich der Auswechslung von Banknoten in Silbermünzen bei der Nationalbank9 und c) wegen Zurücknahme der Vorschrift über den Zwangskurs der Banknoten10 das Geeignete zu erlassen.
Die Reichsversammlung hat diese Maßregeln nicht selbst beschlossen, sondern nur deren Vollzug dem Finanzministerium empfohlen. Da nun Baron Krauß, nach gepflogener Rücksprache mit den Bankdirektoren11, den gegenwärtigen Augenblick noch keineswegs als den geeigneten erkennen kann, um diese hochwichtigen und folgenreichen Maßregeln in Vollzug zu bringen, so glaubt er auch nicht die Verantwortung dafür übernehmen zu können, sondern gedenkt, diese Gegenstände unter Auseinandersetzung der vorhandenen und durch den Finanzausschuß mittelst unmittelbarer Rücksprache mit der Bankdirektion zu konstatierenden Bedenken der Schlußfassung der Reichsversammlung zu unterziehen12.
IV. Direkte Steuern für das Verwaltungsjahr 1849; Aufhebung der Urbarial-, Zehent- und Judensteuer
Der nicht mehr ferne Beginn eines neuen Verwaltungsjahres13 macht es nötig, auf die Ausschreibung der direkten Steuern für dasselbe vorzudenken und hiezu die Zustimmung der Reichsversammlung zu erwirken. Diese Ausschreibung wäre auf sämtliche bisher bestehende direkte Steuern auszudehnen, und der Finanzminister glaubt, daß nur bezüglich zweier direkter Steuern mit dem Jahre 1849 eine Änderung einzutreten hätte, nämlich bezüglich der Urbarial- und Zehentsteuer und bezüglich der Judensteuern. Da nämlich die Aufhebung der Urbarialleistungen und Zehenten ohne Zweifel demnächst beschlossen werden wird14, so können die Dominien und Zehentherren aus diesem Titel nicht mehr einer besonderen Steuer unterzogen werden, und es wird daher auch der bisherige Unterschied in der If. Besteuerung des belasteten und || S. 597 PDF || unbelasteten Grundbesitzes aufhören. Die Aufhebung der Urbarial- und Zehentsteuer wird jedoch keinen Ausfall an der Einnahme verursachen, weil der diesfällige Steuerentgang den urbarial- und zehentfrei werdenden Grundstücken zur Last geschrieben werden wird.
Dagegen wird die Aufhebung der Judensteuern15 einen Ausfall von mehr als einer Million zur Folge haben; indes glaubt Baron Krauß, daß nichts erübrige, als für die Bedeckung dieses Ausfalles in anderen Wegen bedacht zu sein, da sich diese Ungleichheit in der Besteuerung der Bürger desselben Staates den Forderungen des Zeitgeistes und selbst denen der Gerechtigkeit gegenüber nicht wohl rechtfertigen lasse und insbesondere in Galizien der Druck der Judensteuer unerschwinglich geworden sei.
Der Entwurf des diesfälligen, der Reichsversammlung durch den Finanzminister demnächst zu unterziehenden Gesetzentwurfes wurde vorgelesen und erhielt die Zustimmung der übrigen Minister16.