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Nr. 5 Ministerrat, Wien, 6. April 1848 - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Ficquelmont; anw. Pillersdorf, Taaffe, Sommaruga, Zanini; BdE. Ficquelmont (6. 4.), Franz Karl (8. 4.).

MRZ. 97 – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll der Ministerkonferenz vom 6. April 1848.

I. Belassung des FML. Gustav Prinzen von Wasa in Disponibilität

Der Kriegsminister brachte mit Beziehung auf die stattgehabte Beförderung des FML. Grafen Auersperg zum kommandierenden Generalen in Niederösterreich1 zur Sprache, daß Prinz Wasa2 sich dadurch schmerzlich übergangen fühle. Se. Majestät haben über dieses Verhältnis nichts auszusprechen geruhet. Da Prinz Wasa dienen will, so wäre derselbe, wie bereits bei der gestrigen Konferenz besprochen wurde, mit Belassung seiner Bezüge in Disponibilität zu halten. Hierdurch würde erzielt, daß er nicht unter einem jüngeren Generalen dienen muß, auch dürfte der Umstand zu seiner Beruhigung beitragen, daß jetzt nicht die Zeit ist, die Prinzen an die Spitze der Truppen im Inneren des Landes zu stellen, wo sie leicht in eine für sie sehr unangenehme, ja gefährliche Lage geraten können. In Zeiten des Krieges seien in Ansehung der Verwendung der Prinzen ganz andere Verhältnisse vorhanden3.

II. Verleihung der Geheimratswürde an Ludwig Freiherr v. Weiden und seine Ernennung zum Adlatus des Kommandierenden in Innerösterreich

Ferner wurde bemerkt, daß der General FML. Graf Welden4, Militärkommandant zu Innsbruck, gleichfalls älter ist als Graf Auersperg. Er hat stets mit Auszeichnung gedient, und es muß ihn daher schmerzlich berühren, sich durch den Grafen Auersperg übergangen zu sehen. Bei den ausgezeichneten Diensten, die Graf Welden immer geleistet hat, wäre demselben die geheime Ratswürde taxfrei zu verleihen und er ad latus des Kommandierenden in Innerösterreich mit der einstweiligen Belassung in Tirol zu setzen5.

III. Ernennung des Banus Joseph Freiherrn v. Jellačić zum Feldmarschalleutnant und kommandierenden General für das Banat-Warasdiner-Karlstädter Generalkommando

In Ansehung der Stellung des Generalmajors Jellačić, Banus von Kroatien6, wurde zunächst bemerkt, daß sehr viel daran liege, die kroatische Regierung erstarken zu machen und die Grenze zu beruhigen. Da Jellačić ein der österreichischen Regierung ganz ergebener Mann und ein Mann des Vertrauens ist, jenem aber, der viel wirken soll, auch die Macht hiezu verliehen werden muß, so wäre demselben das ganze Kommando der vereinten Banal-, Warasdiner-, Karlstädter Militärgrenze und der Rang eines Feldmarschalleutnants zu verleihen.

Es sind zwar ältere Generäle vorhanden als Jellačić, allein höhere politische und Dienstesrücksichten gestatten nicht, sie in diesem Falle weiter zu berücksichtigen7.

IV. Pensionierung des Grafen Maximilian Auersperg und die taxfreie Verleihung des Großkreuzes des Leopoldordens an ihn

Da hiedurch die Dienstleistung des Grafen Auersperg8 in Agram entbehrlich wird, so wäre derselbe in Ruhestand zu setzen und Se. Majestät in Rücksicht der sehr langen ausgezeichneten Dienstleistung desselben und seiner Anhänglichkeit an das Ah. Kaiserhaus ehrfurchtsvoll zu bitten, ihm das Großkreuz des Leopoldordens huldreichst zu verleihen, welches gewiß die Brust eines sehr braven und verdienstvollen Mannes zieren würde.

Mit diesen Anträgen erklärte sich der Ministerrat einverstanden9.

V. Anteil des Erzherzog Franz Karls an den Staatsgeschäften

Der Minister des öffentlichen Unterrichts erwähnte hierauf des ihm sowie auch anderen Gliedern des Ministerrates eröffneten dringenden Wunsches Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Franz Karl, hinsichtlich der von Höchstdemselben einzunehmenden öffentlichen Stellung etwas Näheres zu bestimmen10. Sr. kaiserlichen Hoheit liege sehr viel daran, daß im Publikum die Meinung || S. 28 PDF || nicht Eingang finde, als wünschten Se. kaiserliche Hoheit keinen Einfluß auf die Geschäfte zu nehmen und Se. Majestät in Ihren vielen und wichtigen Geschäften nicht nach Kräften zu unterstützen. Solange Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Ludwig die Staatsgeschäfte leitete11, hätten Se. kaiserliche Hoheit aus Pietät Sich alles Einflusses enthalten, jetzt seien aber die Verhältnisse anders. Se. Majestät sind nicht imstande, die ganze Last der Geschäfte auf sich zu nehmen, auch könne Sie zeitweise unwohl oder gar krank werden, wo dann eine Hilfe unvermeidlich wäre.

Se. kaiserliche Hoheit wünschen daher, daß eine Verfügung getroffen werde und zur Öffentlichkeit gelange, wodurch Sie als eine Person hingestellt werden, die auf die Staatsgeschäfte einen leitenden und Se. Majestät unterstützenden Einfluß nimmt. Die Art, wie diese Verfügung getroffen werden, sei Höchstdenselben gleichgiltig.

Der Ministerrat hat, um dem hohen Wunsche Sr. kaiserlichen Hoheit zu entsprechen, den von dem Minister des Inneren zu diesem Behufe verfaßten und der hohen Versammlung vorgetragenen Aufsatz genehmigt und die Verfügung getroffen, daß derselbe unverweilt durch die Wiener Zeitung zur öffentlichen Kenntnis gebracht12, Se. kaiserliche Hoheit aber schon vorläufig im kurzen Wege durch ein Mitglied des Ministerrates hievon unterrichtet werde.

VI. Demonstrationen gegen den Erzbischof; Räumung des Ligurianerklosters

Der Minister des Inneren brachte zur Kenntnis der Versammlung, daß in der verflossenen Nacht Unruhen gegen den hiesigen Erzbischof vorgekommen sind, welche durch Schreien und Fenstereinwerfen sich offenbarten13. Veranlassung dazu war, daß er sich weigerte, die nach Frankfurt am Main zu sendenden Embleme der deutschen Kaiserwürde einzuweihen.

Der Minister des Inneren habe dem Erzbischofe hierüber seine Entschuldigung gebracht und ihm überlassen, eine Manifestation dagegen, etwa durch einen Aufruf an den Klerus und durch diesen eine Ermahnung an das Volk, zu machen, wie auch, ob nicht daraus Anlaß genommen werden wolle, eine geistliche Kommunität, gegen welche sich die öffentliche Stimme seit lange und nun unverhohlen ausspricht, aufzufordern, ihre Lokalitäten zu einem wohltätigen Zwecke einzuräumen.

Auch wurde von demselben bemerkt, daß eben jetzt ein Auflauf vor dem Liquorianerkloster14 statthabe, und daß die Volksmenge mit Ungestüm die sogleiche Entfernung der Liquorianer aus dem Kloster fordere (welches bereits mehrere Priester verlassen und sich entfernt haben); ferner, daß, wenn nicht ein Auftrag von Seite der Regierung zur Entfernung der besagten Geistlichen erfolge, leicht ein größeres Übel entstehen könnte, || S. 29 PDF || was auch die zwei erschienenen Offiziere der Nationalgarde mit dem Beisatze bestätigten, daß die Garde nicht mehr lange imstande sein werde, dem Andrange gegen das Kloster zu widerstehen, zumal dieser Anfall gegen eine Kommunität gerichtet ist, die den allgemeinen Widerwillen, zum Teil auch Hass, auf sich gezogen hat15.

In dieser schwierigen Lage hat der Ministerrat beschlossen, den von dem Minister des Inneren entworfenen (hier vorliegenden) Auftrag an den Vorsteher der Liquorianer versiegelt durch einen verläßlichen Beamten zu senden, worin derselbe aufgefordert und seiner Konventualen Sicherheit wegen beauftragt wird, das Kloster schleunig zu verlassen16. Die beiden Offiziere der Nationalgarde wurden aufgefordert, dem versammelten aufgeregten Volke bekanntzumachen, daß die Regierung die Entfernung der Liquorianer beschlossen habe. Bevor aber noch der erwähnte Regierungsauftrag an den Ordensoberen bestellt werden konnte, hatten die Liquorianer bereits sämtlich das Kloster verlassen, und so wurde der Regierung der äußerst unangenehme und in seinen Folgen unberechenbare Fall erspart, sich dem Volkswillen durch Volksgewalt fügen zu müssen17.

VII. Instruktionen für den Hofkommissär Franz Graf v. Hartig

Der interimistische Leiter des Ministerrates Graf Ficquelmont hat den Entwurf der Instruktion für den nach Italien bestimmten Hofkommissär Grafen v. Hartig dem Ministerrate vorgetragen, mit welchem Entwurfe sich alle Glieder vollkommen einverstanden erklärten18.

Der Vorsitzende Graf v. Ficquelmont hat es auch übernommen, diese Instruktion mit aller Beschleunigung dem Grafen v. Hartig zukommen zu machen. Der Ministerrat fände es angedeutet und von dem günstigsten Einflusse, wenn die in der gedachten Instruktion angeführten Grundzüge der öffentlichen Meinung übergeben würden19.

Von dem an Grafen Hartig erlassenen Memoire wäre auch der Feldmarschall Graf Radetzky zu dem Ende in Kenntnis zu setzen, daß, da es um Pazifikation des Landes und um Unterhandlungen in dieser Richtung zu tun ist, die Feindseligkeiten je eher je lieber aufhören mögen20.

VIII. Erledigung der zweiten böhmischen Adresse

Der Minister des Inneren brachte den Entwurf der Erledigung auf die Eingabe der böhmischen Deputation zur Kenntnis des Ministerrates, gegen welchen Entwurf von keiner Seite etwas erinnert wurde21.

IX. Stimmung in Prag

Ferner teilte er dem Ministerrate den Inhalt eines Schreibens vom böhmischen Oberstburggrafen mit, nach welchem die Aufregung in der Stadt abgenommen hat, die Tendenz nach Fortschritt und das Mißtrauen gegen die Regierung aber aus Besorgnis allenfälliger Rückschritte fortdauert22. Die Rückkehr des Fürsten Windischgrätz als Kommandierender nach Prag wird durchaus nicht gewünscht23.

X. Instruktionen für Erzherzog Franz Joseph als Statthalter in Böhmen

Gegen den von demselben vorgelesenen Entwurf einer Instruktion für Se. kaiserliche Hoheit den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Franz Joseph als Statthalter von Böhmen24, bei welchem Entwurfe die Instruktionen für Ihre kaiserlichen Hoheiten die Herrn Erzherzoge Stephan und Rainer benützt worden sind25, ergab sich von keiner Seite eine Erinnerung. Nur findet man es notwendig, daß von der Sr. kaiserlichen Hoheit dem Herrn Erzherzoge Franz Joseph zuteil gewordenen Bestimmung auch der Obersthofmeisterstellvertreter behufs der aus diesem Anlasse notwendig werdenden, seine Amtswirksamkeit betreffenden Vorkehrungen in Kenntnis gesetzt werde26.

XI. Unterlassung der Vorlage der Hofstellengeschäftsprotokolle

Der Ministerrat erlaubt sich die erfurchtsvolle Bitte, Ew. Majestät wollen den Behörden die Einsendung der Gremialprotokolle an Allerhöchstdieselben für die Zukunft zu erlassen geruhen, da diese Einsendung bei der gegenwärtigen Geschäftsbehandlung nicht mehr notwendig erscheint27.

XII. Besetzung der Bundesfestungen Ulm, Rastatt und Mainz

Der Kriegsminister stellt mit seinem Vortrage vom 5. d. M., Z. 127528 (23), den Vortrag, daß dem an die österreichische Regierung ergangenen Rufe, die für die Bundesfestungen Ulm, Rastatt und Mainz bestimmten österreichischen Besatzungsteile ohne allen Verzug dahin abrücken zu machen29, willfahrt werde und benennt die Kontingente, welche dahin abzugehen hätten. Diese Truppensendung könnte einzig und allein aus Böhmen bewerkstelliget werden, von wo acht Bataillons in die Bundesfestungen anzuweisen wären. Böhmen müßte die nötige militärische Verstärkung aus Galizien erhalten, und Galizien sich sie durch die Einberufung der Urlauber verschaffen. Der kommandierende General in Galizien verlangt zwar seinerseits auch wieder Hilfe aus der siebenbürgischen Militärgrenze, allein diese kann ihm bei der gegenwärtigen Aufregung der Walachen in Bukarest und den gegenwärtigen Zuständen in Ungarn und Siebenbürgen nicht gewährt werden; er müßte sich mit dem behelfen, was er hat.

Dieser Antrag wurde zur Genehmigung geeignet gefunden30.

XIII. Klage des Gouverneurs von Steiermark über Mangel an Militär

Der Minister des Inneren zeigte dem versammelten Rate an, daß der Gouverneur von Steiermark auch über den Mangel an Truppen im Lande klage und wünsche, daß wenigstens zwei Bataillons dahin disponiert werden31. Die Aufregung habe einen hohen Grad erreicht, und Gewaltmaßregeln treten bereits hervor.

Nach der Versicherung des Kriegsministers steht ihm durchaus kein Militär zur Disposition, wodurch dem Wunsche des Gouverneurs willfahrt werden könnte32.

XIV. Organisierung von Freiwilligen für die Armee in Italien

Derselbe brachte auch die in der letzten Zeit angeworbenen Freiwilligen mit dem Wunsche zur Sprache, daß keine weiteren Werbungen statthaben mögen33.

Von den bis itzt angeworbenen etwa 8000 Mann werden nach vorgenommener Sichtung etwa 4000 Mann zum Kriegsdienste tauglich befunden werden. Diese werden in vier Bataillons mit Offizieren aus dem Invaliden- und quittierten Stande, Beamten und Honoratioren für die Zeit des Krieges formiert. Der Unterhalt wird auf das Militärärar übernommen. Diese Werbungen könnten auf keinen Fall als Surrogat für die Rekrutenaushebung angesehen werden. Die Rekruten kommen gleich zu ihren Regimentern, wo sie weiter abgerichtet werden, während man bei den Freiwilligen selbst || S. 32 PDF || Militär zu ihrer Begleitung benötiget und sie ganz neu erst zu Körpern formiert werden müssen34.

Der Antrag des Kriegsministers vom 6. d. M. (KZ. 1522/1848, 38)35 wegen Organisierung der zum Dienste bei der Armee in Italien bereits angeworbenen „Vier Wiener Freiwilligenbataillons“ dürfte zur Ah. Genehmigung geeignet sein36.

XV. Teilnachsicht der Kapitulation für die zu ihrem Regiment eingerückten italienischen Rekruten

Der Kriegsminister brachte ferner zur Kenntnis der Versammlung, daß nach einer Anzeige des Kommandierenden in Tirol, FML. Welden, 250 Rekruten zu ihrem italienischen, in Tirol befindlichen Regimente einberufen wurden, und alle, obgleich sie durch im Aufstande begriffene Landesteile ziehen mußten, treu bei ihrem Regimente einlangten37. Diesen wäre nach Verhältnis ein Teil ihrer Kapitulation nachzusehen, welcher Antrag von dem Ministerrate zur Genehmigung geeignet erkannt wurde38.

XVI. Gewehranforderung für die ungarische Nationalgarde

Z. 1265/1848 (KZ. 468) betrifft einen Bericht des kommandierenden Generalen in Ungarn, Baron Lederer, über die unangemessene Anforderung von Feuergewehren für die in den meisten Städten Ungarns sich bildenden Nationalgarden und Bürgerkorps und mehrere ungesetzliche Vorgänge diesfalls39.

Dieser Gegenstand ist korrelativ mit der Erledigung der von den versammelten Reichsständen vorgelegten Gesetzentwürfe über die Nationalgarde, wo in das diesfällige königliche Reskript nur im allgemeinen die Zusage aufgenommen wurde, diesem Bedürfnisse des Landes ohne Abbruch der eigenen Militärzwecke nachhelfen zu wollen40.

XVII. Truppenüberführung nach Verona

Z. 1288/1848. Die hier vom Hofkriegsratspräsidium vorgelegte Anzeige des Kommandierenden in Innerösterreich, FZM. Grafen Nugent41, daß er den Militärkommandanten im Küstenlande, FML. Grafen Gyulai42, über dringendes Verlangen des || S. 33 PDF || FML. Baron d’Aspre beauftragt habe43, nach provisorischer Übergabe des Militärkommandos an den FML. Grafen Thurn44 mit den zur italienischen Armee gehörigen sechs Infanteriebataillons, einem Eskadron, einem Geschütz und einer halben Raketenbatterie nach Verona aufzubrechen und zum 2. Armeekorps zu stoßen45, dürfte lediglich zur Ah. Wissenschaft dienen46.

Ebenso dürften die hier vorliegenden Vorträge:

XVIII. Sistierung des russischen Darlehens über fünf Millionen Rubel

Z. 24/I des Präsidiums der allgemeinen Hofkammer vom 3. d. M.47 mit der Anzeige, daß der Kaiser von Rußland sich unter den gegenwärtigen Umständen in der Unmöglichkeit befinde, dem der Ah. Genehmigung vom 3. März d. J.48 zufolge verabredeten Anlehen von 6 Millionen Rubel Folge zu geben49.

XIX. Unfall des Dampfschiffes „Mahmoudi“

Z. 1266/184850 des Hofkriegsratspräsidiums vom 3. d. M. über das (bereits auch in anderen Wegen angezeigte beklagenswerte Mißverständnis, welches beim Einlaufen des Lloyddampfbootes „Mahmoudie“ mit zwei Kompanien von Hess-Infanterie an Bord in den Hafen von Pola durch scharfes Feuern aus den Forts stattgefunden hat51, und

XX. Stimmung in Wien, Brünn und Zara

ZZ. 1267/184852 und 1268/184853 des Ministers des Inneren vom 3. d. M. über die politische Stimmung in Wien, Brünn und Zara bloß zur Ah. Wissenschaft genommen werden, da sie zu einer besonderen Verfügung keinen Anlaß darbieten54.

XXI. Zuziehung des Lehrkörpers bei der Leitung der Lehranstalten

Der Minister des Unterrichtes brachte zur Kenntnis, daß er die Einleitung für angemessen erachtet habe, bei den einzelnen Lehranstalten behufs der Leitung || S. 34 PDF || derselben Beratungen des Lehrkörpers zuzulassen, wo dann die Vorschläge und Beschlüsse derselben im Wege der Landespräsidien zur Kenntnis des Ministers des Unterrichtes kommen sollten. Hierüber fand der Ministerrat keinen Einspruch zu tun. Den vorausgegangenen Erwägungen entsprechen die nachfolgend zur Ah. Genehmigung vorgelegten Entwürfe.

Ges. 8. April. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Wien, den 8. April 1848.