Nr. III Vortrag des Finanzministers, vorgetragen im Ministerrat vom 19., 23. und 24. August 1916
ℹ️ ℹ️Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs. Bd. a. Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916) a ; Vortrag gehalten im MR. v. 19. 8. 1916/V, MR. v. 19. und 23. 8. 1916/I und II sowie MR. v. 24. 8. 1916/I und II; für MR. v. 19. und 23. 8. 1916/I und II liegt gleichzeitig auch die Abschrift der Sitzung vor, siehe dazu dort1.
Kriegssteuern.
Vortragender Minister: Finanzminister.
Die Staaten der Entente und selbst einzelne neutrale Staaten haben schon während des Krieges Steuererhöhungen in großem Umfange durchgeführt. Die verbündeten Mittelmächte sind diesem Beispiele bisher nur mit Vorsicht und großer Zurückhaltung gefolgt und erst in letzter Zeit hat auch das Deutsche Reich den gleichen Weg betreten. Meiner Überzeugung nach kann man sich mit den bisherigen Erhöhungen von Gebühren und Steuern (Tabak) nicht mehr begnügen und duldet die weitere Erhöhung der Abgaben keinen Aufschub mehr. Schwer sind die Lasten, die wir der Bevölkerung auferlegen müssen, aber wir bewahren sie dadurch vor den noch schwereren Folgen einer staatsfinanziellen Katastrophe. Unsere finanzielle Lage ist in kurzen Zügen folgende:
Das Erfordernis für den Zinsendienst der Kriegsschulden beträgt dermalen ungefähr eine Milliarde. Berücksichtigt man aber, dass die niedrig verzinslichen schwebenden Schulden bei der Oesterreichisch-ungarischen Bank seinerzeit fundiert werden müssen, so ergibt sich unter Annahme eines 6,2%igen Zinsfußes eine Erhöhung des Zinsenerfordernisses auf 1,3 Milliarden K. Berücksichtigt man aber weiter auch noch jene Kriegskosten, die uns erwachsen, selbst wenn der Krieg nur noch einige Monate dauern sollte, so muss mit einem Zinsendienst von mindestens zwei Milliarden gerechnet werden. Dieser enormen Steigerung der Ausgaben habe ich schon mit meinem Amtsantritte durch einzelne Abgabenerhöhungen entgegenzuwirken versucht.
So durch die letzte Erhöhung der Branntweinsteuer2, welche einen Mehrertrag von 24 Millionen K jährlich bringt. Weiters durch die Erhöhung der Tabakpreise, die mit ca. 80 Millionen K jährlich veranschlagt wird. Zusammen bringen diese Erhöhungen jährlich 100 Millionen K. Dazu kommt als vorübergehende – als dauernde Bedeckungspost allerdings nicht in Anschlag zu bringende – Einnahme die Kriegsgewinnsteuer, die nur ganz beiläufig mit etwa 200 Millionen geschätzt werden kann. Da diese Einnahmen bei Weitem nicht ausreichen, so muss für den Zinsendienst der Kriegsschulden noch auf andere Weise vorgesorgt werden. Das Erfordernis hiefür, welches – wie bereits erwähnt – schon jetzt eine Milliarde K jährlich beträgt, würde, wenn zu seiner Bedeckung nicht ordentliche Einnahmen beschafft werden, neuerlich durch Schulden gedeckt werden müssen, wodurch das jährliche Zinsenerfordernis um weitere 60 Millionen jährlich steigen würde.
Wie ich bereits darzulegen die Ehre hatte3, müssen wir aber mit Rücksicht auf die Konvertierung der Schulden bei der Oesterreichisch-ungarischen Bank sowie mit Rücksicht auf die weiters aufzunehmenden Kriegsschulden in einer nicht sehr fernen Zukunft mit einem Zinsendienst von zwei Milliarden K rechnen, dessen Bedeckung durch neue Schulden eine neuerliche Steigerung der Zinsenlast um 120 Millionen bedeuten würde. Dass wir so nicht weiterwirtschaften können, dass wir eine Erhöhung der Einnahmen durchsetzen müssen, bedarf unter den dargelegten Umständen keiner näheren Begründung.
Ich habe mich daher entschlossen, mit einer Steuervorlage hervorzutreten. Wenn dies nicht schon früher geschehen ist, so liegt der Grund hiefür darin, dass mir Kriegslage und Stimmung der Bevölkerung für einen so entscheidenden Eingriff in das Wirtschaftsleben nicht günstig erschienen. Leider ist in dieser Beziehung eine Wendung zum Besseren noch nicht eingetreten; dennoch scheint mir schon jetzt eine Klärung in der Steuerfrage unerlässlich, um, wenn die Hindernisse wegfallen und die Stimmung eine bessere ist, sofort mit der Verlautbarung der neuen Steuerverordnungen vorgehen zu können. Ich behalte mir daher vor, Sr. Majestät über die Vorlagen zu berichten und mir die Ermächtigung zur Verlautbarung im geeigneten Zeitpunkte zu erbitten, wobei ich selbstverständlich mit dem Herrn Ministerpräsidenten vor Verlautbarung das Einvernehmen pflegen werde. Diese Verlautbarung muss, sobald es die erwähnten Umstände irgendwie zulassen, möglichst rasch erfolgen: nicht nur, um einem Anwachsen des Defizites entgegenzuwirken, sondern auch, damit die Bevölkerung weiß, mit welchen Lasten sie zu rechnen hat. Auf diese Weise wird auch der in gewissen Kreisen herrschende unglaubliche Luxus zurückgedrängt und dafür gesorgt werden, dass in diesen Kreisen des Publikums eine Ernüchterung eintrete. Ein kleiner Teil der Bevölkerung schwelgt heute und die anderen hungern. Ein Warnungssignal soll für alle jene gegeben werden, denen das Elend der Massen zur Quelle großer Reichtümer geworden ist.
Meine Absicht war es ursprünglich, sogleich mit einem definitiven, der Deckung des gesamten durch den Krieg verursachten bleibenden Mehrerfordernisses dienenden Programme hervorzutreten. Dies ist jedoch unter den gegenwärtigen Umständen aus folgenden Gründen nicht möglich:
1.) lässt sich derzeit das dauernde Mehrerfordernis der künftigen Budgets noch nicht feststellen;
2.) fehlt eine Übersicht, inwieweit im Staatshaushalte Ersparungen durchgeführt werden können;
3.) wird ein definitives Programm die Erhebung einer Vermögensabgabe und die Beteiligung des Staates an den Industriegewinnen mitumfassen müssen. Rücksichten der wirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit verbieten es aber, diese Probleme ohne Verhandlungen mit Ungarn und ohne Fühlungnahme mit Deutschland zu lösen. Ich kann aber schon jetzt mit Genugtuung feststellen, dass in Deutschland die volle Geneigtheit besteht, in dieser Beziehung gemeinsam mit uns vorzugehen, und ich habe bei meiner letzten Reise in Deutschland bereits in diesem Sinne Verhandlungen angebahnt.
Es erübrigt daher nur, die Sanierung schrittweise zu bewirken und vorläufig nur mit einem Interimsprogramm zur teilweisen Deckung der Staatslasten hervorzutreten. Was den Umfang dieser provisorischen Maßnahmen anbelangt, so habe ich die Deckung der Zinsen sämtlicher bisher aufgenommener vier Kriegsanleihen (13½ Milliarden K) in Aussicht genommen. Als Form, in welcher diese zu geschehen hat, kann unter den gegebenen Verhältnissen wohl nur jene von Zuschlägen zu den bestehenden Steuern in Betracht kommen4. Diese bilden zwar nur eine rohe Form der Besteuerung ohne Änderung des Systems. Gerade darin aber liegt ihr Vorzug, denn tiefgehende Änderungen und Verbesserungen müssen einer definitiven Reform vorbehalten bleiben, die erst in ruhigeren Zeiten, die einen Überblick über die dauernden Mehrerfordernisse ermöglichen, geschaffen werden kann. Der jetzt in Aussicht zu nehmende Zuschlag soll sämtliche Kreise der Bevölkerung unter Bedachtnahme auf ihre Leistungsfähigkeit gleichmäßig treffen. Ich hoffe hiebei dieses Ziel erreicht und jede übermäßige Belastung einzelner Schichten vermieden zu haben. Für eine Erhöhung kommen unter den gegenwärtigen Verhältnissen zunächst vor allem die direkten Steuern in Betracht. Jedoch nicht ausnahmslos; zunächst wird bei der Hauszinssteuer von einer Erhöhung abgesehen, weil sie den Anlass zu Zinssteigerungen und damit zur Verteuerung des Wohnungsaufwandes bieten könnte, die bisher erfreulicherweise während des Krieges im Großen und Ganzen nicht erfolgt ist. Dementsprechend wird auch die Hausklassensteuer als die Wohnungssteuer des flachen Landes nicht erhöht. Weiter werden auch die Besoldungssteuer, die als Sondersteuer auf reines Arbeitseinkommen sehr hoch ist, und die schon jetzt als Sondersteuer auf nicht fundiertes Einkommen bedeutende Tantiemenabgabe von der Erhöhung ausgenommen. Alle übrigen direkten Steuern werden einem Kriegszuschlage unterworfen, ebenso die meisten Stempel und Gebühren, soweit sie nicht bereits gelegentlich der Reform des Jahres 1915 erhöht worden sind5.
Der Kriegszuschlag wird sich daher mit den angeführten Ausnahmen zunächst auf alle direkten Steuern erstrecken:
1.) Die Grundsteuer wird mit einem Kriegszuschlag von 90% und unter Zurechnung eines besonderen Betrages für Zwecke der einer Neuregulierung zu unterziehenden Gewährung von Nachlässen aus Anlass von Elementarschäden mit einem Zuschlag von im Ganzen 100% belegt.
2.) Bei der allgemeinen Erwerbsteuer wird ein Zuschlag in der ersten und zweiten Klasse von 100, in der dritten und vierten Klasse von 60%,
3.) bei der besonderen Erwerbsteuer ein Zuschlag von 20% und bei den Erwerbsgesellschaften, deren Kapital mehr als die bürgerliche Verzinsung von 6% abwirft, überdies ein bis 80% ansteigender Zuschlag,
4.) zur Rentensteuer ein Zuschlag von 100%,
5.) zur Einkommensteuer ein mit der Höhe des Einkommens von 10 bis 100% ansteigender Zuschlag eingehoben.
Der Ertrag dieser Zuschläge kann unter Zugrundelegung der bisherigen Veranlagungsergebnisse zusammen mit 213 Millionen K veranschlagt werden. Eine so weitgehende Erhöhung der Steuern durch die erwähnten Zuschläge würde aber erfahrungsgemäß zu einer bedeutenden Zunahme der Steuerdefraudationen und damit zu einer Verschlechterung der Veranlagungsergebnisse führen, wodurch insbesondere auch der Ertrag der Kriegsgewinnsteuer bedenklich geschmälert werden könnte.
Es ist daher unbedingt notwendig, dass die Veranlagung der direkten Steuern gleichzeitig mit deren Erhöhung durch Verbesserung des Veranlagungsverfahrens und Verschärfung der Strafmittel gestützt wird.
In letzterer Beziehung sieht der Entwurf für Personalsteuer die Verhängung von Arreststrafen bei Hinterziehungen über 300 K vor, falls der Beschuldigte rückfällig ist. Selbstverständlich wird für diese Strafverhandlungen eine Organisation zu schaffen sein (Steuerstrafgerichte und Oberster Steuergerichtshof), welche erhöhte Sicherheit für den Schutz der Persönlichkeit gegen eventuelle Übergriffe der Steuerbehörde bietet.
Die in dieser Beziehung von mir in Aussicht genommenen Maßnahmen bilden die unbedingte Voraussetzung dafür, dass der aus der Erhöhung der direkten Steuern zu gewärtigende Mehrertrag auch tatsächlich – ohne weitere Verschärfung der insbesondere bei der Einkommensteuer bestehenden Ungerechtigkeiten der Veranlagung – erreicht wird.
Eine Reihe von Praktikern erwartet sich aus der vorgeschlagenen Verbesserung des Verfahrens auch ein noch weitergehendes günstiges Ergebnis der direkten Steuern, sodass im Ganzen mit einem Plus von rund 250 Millionen K gerechnet werden könnte. Bei den Gebühren werden6
1. die Gebührenskalen erhöht; Skala I wird doppelt, die Skalen II und III werden im Verhältnis von 5 : 8 erhöht7;
2. die Perzentualgebühren werden, soweit sie nicht bereits durch die Reform des Jahres 19158 verschärft wurden, teils durch Einführung eines neuen, teils durch Erhöhung des noch aus den 60er Jahren bestehenden Kriegszuschlages erhöht. Speziell die Gebühren von Einlagezinsen werden verdoppelt, die Aktienemissionsgebühr, die bisher nach Skala III erhoben wurde, wird auf 2% gesteigert9.
3. Die festen Gebühren werden, soweit sie nicht bereits im Vorjahre erhöht10 wurden, mit gewissen Ausnahmen verdoppelt. Insbesondere wird beim Rechnungsstempel eine stärkere Steigerung eingeführt11.
4. Die Reform der Totalisateur- und Buchmacherwettgebühren (mit einem Mehrertrag von vielleicht 2–3 Millionen) soll in einer besonderen Verordnung erfolgen12.
Der Ertrag der Gebührenerhöhung kann mit 72–73 Millionen K, jener der Steuer und Gebührenerhöhung zusammen mit etwa 320–325 Millionen K veranschlagt werden.
Als Gegengewicht der Belastung der Bevölkerung mit direkten Steuerzuschlägen13 nehme ich auch eine Erhöhung der indirekten Steuern in Aussicht14 und zwar:
1. die sogenannte Zündmittelsteuer15, durch welche eine Verbrauchssteuer auf Zündhölzchen von 2 h für die Normalschachtel gelegt werden soll; für Zündkerzchen beträgt die Steuer für jede Einheit von 60 Stück je 10 h, für Feuerzeuge 50 h bzw. 1 K bzw. 3 K. Der Ertrag dieser Steuer ist mit mindestens 12 Millionen K jährlich zu beziffern.
2. Eine weitere Mehreinnahme von 6–8 Millionen K vorläufig wird sich für den Staat aus der in Aussicht genommenen Erhöhung der staatlichen Biersteuer auf 1 K 10 h per Hektolitergrad Bierwürze also auf 11 K per hl Schankbier (jetzt 3 K 40 h) ergeben unter gleichzeitiger Inkamerierung bzw. Ablösung der Landesbierauflagen, die derzeit vorwiegend 8 K per hl betragen, im Wege der Überweisung16.
3. Endlich muss die bereits sehr dringende Reform der staatlichen Weinsteuer, welche eigentlich noch auf dem Patente vom Jahre 182917 beruht und sowohl was die Höhe als auch das ganze System und die Veranlagung betrifft, nicht mehr entspricht, in Erwägung gezogen werden und behalte ich mir vor, darauf zurückzukommen18.
Der Grundgedanke der Reform besteht in einer Vereinheitlichung und gleichzeitiger Erhöhung der verschiedenen Steuersätze und wird nach Durchführung dieser Reform alles in allem mit einer staatlichen Mehreinnahme von über 35 Million K zu rechnen sein. Außer den bisher erwähnten Abgabenerhöhungen wird noch eine Regelung der Postgebühren, die etwa 100 Millionen K und eine Erhöhung der Eisenbahntarife, die etwa 200 Millionen K tragen soll, in Aussicht zu nehmen sein. Im Ganzen dürften diese Reformen, ungerechnet die Weinsteuer, etwa 750 Millionen K einbringen, sodass das Zinsenerfordernis für die vier Kriegsanleihen per 747,8 Millionen K jährlich voll gedeckt ist.
Branntwein | 24 Millionen K |
Tabak | 80 Millionen K |
direkte Steuern | 250 Millionen K |
Gebühren | 72 Millionen K |
Zündmittel | 12 Millionen K |
Biersteuer | 8 Millionen K |
Weinsteuer | – Millionen K |
Post | 100 Millionen K |
Eisenbahn | 200 Millionen K |
zusammen | rund 750 Millionen K |
Es bleibt daher noch das Mehrerfordernis an Zinsen, welches durch den Rest der bisherigen Kriegsschuld, durch künftige Anleihen und durch die Tilgung, bzw. Konvertierung der Schuld bei der Bank erwachsen wird. Die Deckung dieser Zinsenbeträge wird dem Zeitpunkte vorzubehalten sein, in dem ein klares Bild über die schließliche Höhe der Kriegslasten vorliegt19. Ich möchte hierüber heute nur so viel bemerken, dass sich das Gleichgewicht im Budget nur bei tunlichster Sparsamkeit im ganzen Staatshaushalte finden lassen wird und dass jedenfalls bisher ausgenützte neue Quellen von Staatseinnahmen werden erschlossen werden müssen, als Vermögensabgabe, Versicherungsmonopole und insbesondere auch Beteiligungen des Staates an den Riesengewinnen der großen Industrieunternehmungen. Auf dem Wege einer bloßen Steuererhöhung wird wohl kaum mehr eine wesentliche Erhöhung der Einnahmen erzielt werden können, zumal schon durch die gegenwärtigen Vorlagen der Bevölkerung die größten Opfer auf dem Gebiete der Steuern und Gebühren auferlegt werden. Außer der Deckung der Kriegsanleihezinsen wird dem Staate noch eine starke Belastung durch die sozialen Fürsorgen20 (Invalide, Hinterbliebene) erwachsen21. Die Frage ist noch nicht spruchreif, doch möchte ich jetzt schon betonen, dass die Mittel hiefür in außerordentlicher Weise durch Einführung eines besonderen Zuschlages oder einer speziellen Steuer (Invalidensteuer) zu decken sein werden; hiefür spricht insbesondere der Umstand, dass die Summe von Jahr zu Jahr abnehmen wird und die Bevölkerung eine solchen Zwecken dienende Belastung mit Freuden auf sich nehmen wird, in dankbarer Anerkennung der Leistungen unserer Armee.
Das Steuerprogramm, das ich mir vorzutragen erlaubt habe und das wir im Interesse der Aufrechthaltung einer geordneten Staatswirtschaft verwirklichen müssen, legt der Bevölkerung große Opfer auf. Recht und Billigkeit verlangen es, dass diese Opfer auch tatsächlich von denen getragen werden, die sie nach der Absicht des Gesetzes tragen sollen. Eine Überwälzung der neuen Steuern auf die wirtschaftlich Schwachen muss nach Kräften vermieden werden. Ich bitte in dieser Beziehung um die Unterstützung der hohen Herren und möchte insbesondere hervorheben, dass ein Überwälzen der Steuern auf den Konsum und damit ein weiteres Ansteigen der schon heute so enorm hohen Lebensmittelpreise nur dann vermieden werden kann, wenn die heute bestehenden Übernahmepreise der verschiedenen Lebensmittel und Bedarfsartikel in keiner Weise eine Erhöhung erfahren22. Ich muss daher dringendst bitten, dass seitens der Regierung die heute maximierten Preise während der ganzen Dauer der Geltung der Kriegszuschläge nicht erhöht werden. Insbesondere darf auch die Militärverwaltung bei den nicht maximierten Preisen über die gegenwärtigen Preise nicht hinausgehen. Ich behalte mir vor, in dieser Beziehung an das Kriegsministerium heranzutreten und seine Aufmerksamkeit auf diese in letzter Linie auch für die Heeresverwaltung hochbedeutende Frage zu lenken23.
Eine Einschränkung der Produktion durch die Ausschließung höherer Preise ist meines Erachtens nicht zu befürchten, da ja auch die heutigen Preise schon übermäßig und so hoch sind, dass sie einen genügenden Anreiz bieten, sowohl auf dem Gebiete der Industrie als der Landwirtschaft staatliche, bzw. militärische Lieferungen zu übernehmen. Schließlich sei es mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass die Deckung der Zinsen für die Kriegsanleihen das wirksamste Mittel sein wird, um das Vertrauen der Bevölkerung in die Bonität der vier österreichischen Kriegsanleihen zu erhalten24. Vorbehaltlich des Ergebnisses der Detailberatung bitte ich um die Zustimmung, den in Rede stehenden Entwurf Sr. Majestät zur Genehmigung unterbreiten zu dürfen25.