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Nr. 109 Ministerrat, Wien, 14. August 1916

RS. fehlt; Ministerratsvortrag zu Tagesordnungspunkten II, III und IV; Wortlaut der Ah. Entschließung: Hhsta., Kabinettskanzlei, Protokoll 1916 .

P. Ehrhart; VS. Stürgkh; anw. Hohenlohe-Schillingsfürst, Georgi, Hochenburger, Forster, Hussarek, Trnka, Zenker, Morawski, Leth, Spitzmüller.

  • I. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit unentbehrlichen Bedarfsgegenständen.
  • II. Gewährung einmaliger Aushilfen an Staatsbedienstete des Ruhestandes und an Witwen und Waisen nach Staatsbediensteten aus Anlass der durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse.
  • III. Auflassung der Finanzbezirksdirektionen in Korneuburg und Stein an der Donau.
  • IV. Erwirkung der Ah. Ermächtigung, dass Personen, die sich um das Gelingen der Kriegsanleihen besonders verdient gemacht haben, hiefür die Anerkennung ausgesprochen werden dürfe.
  • V. Erhöhung des Telegrafentarifes im Verkehre mit Ungarn.
  • VI. Beschwerden über den Vorgang bei Evakuierung von Ortschaften in Ostgalizien.
  • VII. Erwirkung von Ah. Auszeichnungen für mehrere Landeschefs.
  • VIII. Erwirkung des Kommandeurkreuzes des Leopoldordens für den Statthaltereivizepräsidenten bei der Statthalterei in Niederösterreich Ludwig Tils.
  • IX. Erwirkung der Ag. Ernennung des Ministerialrates im Ministerium des Innern Dr. Hugo Reissig zum Statthaltereivizepräsidenten bei der Statthalterei in Wien.
  • X. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Statthaltereirat in Böhmen Emanuel Wirth.
  • XI. Erwirkung des Kriegskreuzes für Zivilverdienste für mehrere dem Ministerium für Landesverteidigung angehörige bzw. dort in aushilfsweiser Verwendung stehende Beamte.
  • XII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Landesgerichtspräsidenten Dr. Robert Pieta in Czernowitz.
  • XIII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse für die Senatspräsidenten des Obersten Gerichts- und Kassationshofes Gustav Schindelka und Johann Berka.
  • XIV. Erwirkung des Ritterkreuzes des Leopoldordens für den Ministerialrat im Eisenbahnministerium Franz Machowetz.
  • XV. Beförderung des Direktors des Zentralwagendirigierungsamtes Titular-Hofrates Leo Karliński in die V. Rangsklasse der Staatsbeamten ad personam.
  • XVI. Erwirkung des Großkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bischof von Königgrätz Geheimen Rat Dr. Josef Doubrava.
  • XVII. Erwirkung der Ag. Ernennung des Vizepräsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich Josef Khoss von Sternegg zum Sektionschef im Ministerium für Kultus und Unterricht.
  • XVIII. Erwirkung der Ag. Ernennung des Ministerialrates im Ministerium für Kultus und Unterricht Dr. Josef Braitenberg Edlen v. Zenoburg zum Vizepräsidenten des Landesschulrates für Niederösterreich unter Einreihung ad personam in die IV. Rangsklasse.
  • XIX. Verleihung des Charakters eines Staatsbeamten der IV. Rangsklasse für den Ministerialrat im Ministerium für Kultus und Unterricht Dr. Franz Krappel.
  • XX. Erwirkung des Freiherrnstandes für den Professor an der Universität in Innsbruck und Direktor des Instituto austriaco di studii storici in Rom Hofrat Dr. Ludwig Pastor Edlen v. Camperfelden.
  • XXI. Erwirkung des Elisabeth-Ordens II. Klasse für die Präsidentin des Vereins für erweiterte Frauenbildung in Wien Editha Mautner Edle v. Markhof.
  • XXII. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Moritz Ascher, den Redakteur des „Fremdenblatt“ Raimund Keiter, den Prokuristen des Wiener Bankvereines Emil Kiesler, den Rittmeister der Reserve Béla v. Szilley und den Kaiserlichen Rat Dr. Gustav Ritter Weiss v. Wellenstein.
  • XXIII. Ernennung des Oberinspektors der Normaleichungskommission Titular-Hofrates Dr. phil. Ludwig Kusminsky zum Hofrate ad personam.
  • XXIV. Erwirkung des Offizierskreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Präsidenten der Maschinenbau AG vormals Breitfeld, Daněk & Co. in Prag-Karolinenthal Josef Chauer.
  • XXV. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Postratswitwe Mathilde Schwarzer.
  • XXVI. Erwirkung einer Gnadenzulage zur normalmäßigen Witwenpension für die Postkontrollorswitwe Helene Strzelbicka.
KZ. 35 – MRZ. 28

I. Erwirkung einer kaiserlichen Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit unentbehrlichen Bedarfsgegenständen

[I. fehlt.]

Zu II. Gewährung einmaliger Aushilfen an Staatsbedienstete des Ruhestandes und an Witwen und Waisen nach Staatsbediensteten aus Anlass der durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse

Zu II. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916) a .

Vortragender Minister: Finanzminister.

Aus Anlass der durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse wurden aufgrund Ah. Ermächtigung mit Ministerialverordnung vom 9. Februar 1916, RGBl. Nr. 33, den aktiven Bediensteten des Staates und der Staatseisenbahnverwaltung für das Jahr 1916 Zulagen bewilligt1. Da jedoch – wie dies auch in zahlreichen Petitionen zum Ausdruck kommt – von der herrschenden Teuerung die Pensions- und Provisionsparteien ebenso getroffen sind, beabsichtigt der Finanzminister von Sr. Majestät die Ermächtigung zur Einleitung einer ähnlichen Aktion für die Pensions- [bzw.] Provisionsparteien des Staates und der Staatseisenbahnverwaltung zu erbitten. Diese Aktion soll im Wege einer aufgrund Ah. Ermächtigung zu erlassenden Ministerialverordnung in der Weise durchgeführt werden, dass die in Aussicht genommene Unterstützung in der Form einer einmaligen, in zwölf am 1. Jänner 1916 beginnenden Monatsraten mit dem Ruhe- [bzw.] Versorgungsgenusse flüssig zu machenden Aushilfe aus Anlass der durch den Krieg geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse gewährt und nur über Ansuchen der Parteien bewilligt wird. Der beiliegende Verordnungsentwurfb nimmt für die wichtigsten Kategorien der Staatspensionisten bzw. Provisionisten für das Jahr 1916 monatlich auszuzahlende, nach der Höhe der Versorgungsgenüsse abgestufte Zuwendungen in Aussicht, welche auf ein Jahr umgerechnet betragen:

1. für Staatsbeamte (Staatslehrpersonen) des Ruhestandes 156 K bzw. 204 K und 252 K,

2. für Witwen nach Staatsbeamten (Staatslehrpersonen) 132 K bzw. 168 K und 204 K,

3. für die in die Kategorie der Dienerschaft gehörigen Staatsbediensteten des Ruhestandes 120 K,

4. für Witwen nach den in die Kategorie der Dienerschaft gehörigen Staatsbediensteten 72 K,

5. für die in die Kategorie der Arbeiterschaft gehörigen Staatsbediensteten des Ruhestandes 96 K,

6. für Witwen nach den in die Kategorie Arbeiterschaft gehörigen Staatsbediensteten des Ruhestandes 60 K,

7. für Waisen nach den sub 1, 3, und 5 erwähnten Staatsbediensteten je nachdem, ob sie elternlos oder vaterlos sind, 96 K und 60 K bzw. 48 K und 36 K.

Im § 4 des Entwurfes ist für die übrigen nicht ausdrücklich angeführten Pensions- bzw. Provisionsparteien des Staates und jener der Staatseisenbahnverwaltung eine Gewährung solcher Aushilfen nach gleichen Grundsätzen vorgesehen. Der Aufwand für die ganze Aktion dürfte den Betrag von 20 Millionen Kronen nicht oder nicht erheblich überschreiten. Dieser Aufwand wird ebenso wie der seinerzeitige Mehraufwand für die Teuerungszulagen der aktiven Staatsbediensteten von 100 Millionen Kronen vorläufig die Bedeckung in den Mehreinnahmen der während des Krieges bereits vorgenommenen und neuerdings in Vorbereitung stehenden Steuererhöhungen vollauf finden. Die endgiltige Bedeckung dieser Personalauslagen wird aber nach dem vom Finanzminister in Aussicht genommenen Programm in jenen Ersparungen gegeben sein, welche aus den im Finanzressort bereits in Durchführung begriffenen und auch den anderen Ressorts nachdrücklichst anempfohlenen Reformen und Vereinfachungen der Verwaltung resultieren werden2. Hiezu erbittet sich der Finanzminister die Zustimmung des Ministerrates3.

Zu III. Auflassung der Finanzbezirksdirektionen in Korneuburg und Stein an der Donau

Zu III. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916) c .

Vortragender Minister: Finanzminister.

Das Präsidium der niederösterreichischen Finanzlandesdirektion hat den Antrag gestellt, es mögen die Finanzbezirksdirektionen in Korneuburg und Stein aufgelassen und deren Geschäftsagenden mit jenen der Finanzbezirksdirektionen in Wien bzw. St. Pölten vereinigt werden4. Nach sorgfältiger Prüfung aller in Betracht kommenden Momente kann der Finanzminister diesen Vorschlag vollkommen befürworten. Die Finanzbezirksdirektion in Korneuburg hat durch die vor Kurzem im eigenen Wirkungskreise des Finanzministeriums verfügte Zuweisung des XXI. Wiener Gemeindebezirkes an die Finanzbezirksdirektion in Wien5 eine derartige Verminderung des Parteienverkehres und Abgabenkreises erfahren, dass ihr weiterer Fortbestand durch das dienstliche Interesse nicht mehr gerechtfertigt erscheint. Auch bei der Finanzbezirksdirektion in Stein, deren Amtsbereich sich zum großen Teile über das sogenannte niederösterreichische Waldviertel erstreckt und daher weniger verzehrungssteuerpflichtige Objekte aufweist als die übrigen Finanzbezirke dieses Kronlandes, steht das Erträgnis der Gefällenverwaltung, zumal die Möglichkeit der Erfolgsteigerung hier eine außerordentlich geringe ist, zu dem Regieaufwande in keinem solchen Verhältnisse, dass auch für die Hinkunft eine abgesonderte Verwaltung dieses Bezirkes in Absicht auf die indirekten Steuern und Gebühren angezeigt wäre. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Interessen der Bevölkerung wäre mit der Auflassung der Finanzbezirksdirektionen in Korneuburg und Stein nicht verbunden, zumal Wien von Korneuburg in halbstündiger, St. Pölten von Stein in einstündiger Bahnfahrt erreichbar ist. Auch ist eine Überlastung der Finanzbezirksdirektionen in Wien und St. Pölten in keiner Weise zu befürchten, denn diese Behörden werden ohne Erweiterung ihrer bisherigen Ubikationen und mit einer verhältnismäßig geringen Zuteilung von Personal aus dem Stande der aufzulassenden Finanzbezirksdirektionen die Geschäftsführung in ihrem erweiterten Amtsbereiche besorgen können. In personeller und ökonomischer Beziehung wird sich durch sukzessive Einziehung von 15 Konzeptsstellen, fünf Kanzleikräften und zwei Dienern ein Ersparnis von rund 52.000 K, durch anderweitige Verwendung der Lokalitäten der Finanzbezirksdirektionen in Korneuburg und Stein ein sachliches Mindererfordernis von 11.000 K jährlich ergeben, sodass hiedurch der Mehraufwand an höheren Aktivitätszulagen und einmaligen Übersiedelungsgebühren von zusammen beiläufig 26.000 K reichlich aufgewogen wird. Bei diesem Anlasse gibt der Finanzminister folgenden allgemeinen Erwägungen Ausdruck: Die Aufhebung der Finanzbezirksdirektionen in Stein und Korneuburg würde ein weiteres Glied in jener vom Finanzminister eingeleiteten Aktion bilden, welche auf eine Verbilligung der Verwaltung, unter anderem auch durch Einziehung nicht unbedingt notwendiger Behörden, eingeleitet wurde. Der Beginn dieser Aktion wurde bereits, abgesehen von der Aufhebung einer Reihe von Steuerämtern, durch die mit Ah. Entschließung vom 8. August 1916 genehmigten Zusammenlegung der Staatsschuldenkassa mit der Staatszentralkassa zur Ah. Kenntnis genommen6. Mit einem gleichzeitigen au. Vortrage wird auf dem Gebiete des Finanzprokuraturdienstes die im Ministerrate vom 17. Juni l. J. beschlossene Aufhebung der Finanzprokuratur in Klagenfurt beantragt7. Durch diese Aktionen, welche jede an sich schon eine gewisse Ersparung an Personal und finanziellen Mitteln zur Folge haben, in ihrer weiteren Konsequenz aber auch zu anderen, mit der Vereinfachung des Geschäftsbetriebes verbundenen finanziellen Ersparungen führen werden, soll sukzessive die Bedeckung aller jener Mehrauslagen geschaffen werden, welche sich wie die Teuerungszulagen der Beamtenschaft, Pensionisten etc. als unabweisliche materielle Besserstellungen der verschiedenen Staatsbediensteten-Kategorien darstellen und auf diese Weise nach dem Plane des Finanzministers allmählich das Gleichgewicht für notwendige Personalmehrauslagen durch Verwaltungsersparungen wieder hergestellt werden. Dringend erforderlich erschient hiezu allerdings, dass auch die übrigen Zentralstellen dem Beispiel der Finanzverwaltung im eigenen Ressort mit vollem Verständnis für die Notwendigkeit dieser Aktion folgen und fügt der Finanzminister bei, dass er diesbezüglich die Zentralstellen gemäß seinen Ausführungen in dem erwähnten Ministerrate in einer besonderen Note begrüßt hat. Für die Auflassung der Finanzbezirksdirektion in Korneuburg und Stein an der Donau sowie deren Vereinigung mit den Finanzbezirksdirektionen in Wien bzw. St. Pölten beabsichtigt der Finanzminister die Ah. Kenntnisnahme und die Ag. Gestattung einzuholen, dass die entsprechende Verfügung mit 1. Jänner 1917 in Vollzug gesetzt werde. Hiezu erbittet er die Zustimmung des Ministerrates8.

Zu IV. Erwirkung der Ah. Ermächtigung, dass Personen, die sich um das Gelingen der Kriegsanleihen besonders verdient gemacht haben, hiefür die Anerkennung ausgesprochen werden dürfe

Zu IV. ℹ️ Quelle: Ministerratsvortrag Finanzminister in Fa., FM., Präs., Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916) d .

Vortragender Minister: Finanzminister.

Um hervorragende Verdienste im Interesse der Förderung des Erfolges der Kriegsanleihen einer entsprechenden Anerkennung an Ah. Stelle zuzuführen und um gleichzeitig weite Kreise zur erfolgreichen Mitwirkung bei künftigen staatlichen Kreditoperationen anzuspornen, hat der Finanzminister mit Zustimmung des Ministerrates bereits für eine Reihe von Funktionären der Bankwelt Ah. Auszeichnungen erwirkt9. Wiewohl seitens des sprechenden Ministers noch für Funktionäre von Sparkassen und für Publizisten die Erwirkung Ah. Auszeichnungen in Aussicht genommen ist und die Absicht besteht, Persönlichkeiten, die sich um die Propaganda der Kriegsanleihen besonders verdient gemacht haben, wie insbesondere Lehrer und Geistliche, zur Beteilung mit dem Kriegskreuz für Zivilverdienste in Vorschlag zu bringen, erscheint es doch, um eine übermäßige Vermehrung der Ah. Auszeichnungen zu vermeiden, nicht möglich, alle, die in dem vorangedeuteten Sinne einer Ah. Auszeichnung würdig wären, für eine solche an Ah. Stelle zu beantragen. Es dürfte sich daher empfehlen, alle jene, die im Interesse der Förderung des Erfolges der Kriegsanleihen sich verdienstlich betätigt haben, jedoch für eine Ah. Auszeichnung nicht infrage kommen können, der Anerkennung für ihre bisherige Wirksamkeit in einer neuen, dem Anlasse angepassten Form teilhaft werden zu lassen. Einer Anregung des kgl. ung. Finanzministers folgend10, beabsichtigt der Finanzminister, eine Ah. Ermächtigung zu erwirken, dahingehend, dass in den vorangeführten Fällen als Anerkennung für hervorragende Verdienste im Interesse der Förderung des Erfolges der Kriegsanleihen künstlerisch ausgestattete Dekrete erfolgt werden dürfen, die für den Betreffenden gleichzeitig ein Andenken an die große Zeit des Weltkrieges bedeuten sollen. Diese Dekrete, die der Finanzminister zu fertigen hätte, wären mit tunlichster Übereinstimmung mit der ungarischen Fassung etwa folgendermaßen zu formulieren:

„Aufgrund Ah. Ermächtigung Sr. k. u. k. apost. Majestät stelle ich hiemit dem N. N., der im Interesse der Förderung des Erfolges der Kriegsanleihen eine hervorragende Tätigkeit entfaltet und dadurch dem Vaterlande in der Zeit des Weltkrieges vorzügliche Dienste geleistet hat, dieses Anerkennungsdekret aus. Wien, am … Der k. k. Finanzminister.“

Die zu erwirkende Ah. Ermächtigung sowie die Namen aller jener, welche ein solches Anerkennungsdekret erhalten werden, wären im Amtsblatte zu publizieren. Der Finanzminister erlaubt sich die Zustimmung des Ministerrates zur Erstattung des bezüglichen au. Vortrages zu erbitten11.

V. Erhöhung des Telegrafentarifes im Verkehre mit Ungarn

[V.–XXVI. fehlt.]

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. [Franz Joseph.] Wien, 9. November 1916.