Nr. II Vortrag des Finanzministers, Juli 1916
ℹ️Quelle: Mit dem Datum 14. Juli 1916 verzeichneter Ministerratsvortrag Finanzministera in Fa., FM., Präs. Bd. a.Nr. 66 (Vorträge des Herrn Finanzministers im Ministerrat 1916)b .
Gewährung von außerordentlichen Zuschüssen zu den Diäten und Zehrgeldern.
In Anbetracht der den Staatsbediensteten aus Anlass der durch den Krieg geschaffenen außerordentlichen Verhältnisse aufgrund der Ah. Ermächtigung vom 8. Februar 19161 bewilligten Zulagen und in der Erwägung, dass die Teuerung sich für jene Staatsbediensteten besonders fühlbar macht, die infolge dienstlicher Verwendung gezwungen sind, ihren Unterhalt außerhalb des Amtsortes zu bestreiten, erscheint es angezeigt, den auf Dienstreisen weilenden Staatsbediensteten für die Dauer der Ausnahmsverhältnisse, vorläufig bis Ende Dezember 1916, außerordentliche Zuschüsse zu den normalmäßigen Diäten oder Zehrgeldern beziehungsweise Taggeldern im Rahmen des durch die Verhältnisse begründeten Umfanges und mit den durch die Rücksichtnahme auf die Staatsfinanzen gebotenen Beschränkungen zu gewähren.
Laut des vorliegenden Entwurfesc der im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien zu erlassenden Ministerialverordnung ist das Ausmaß der Zuschüsse unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die verhältnismäßig geringen Ansätze der Diäten in den untersten Rangsklassen einen höheren perzentuellen Zuschlag erfordern als die größeren Ausmaße der mittleren und höheren Rangsklassen, von 50% in den drei untersten Rangsklassen auf 40% bzw. 35% und 30% in den oberen Rangsklassen abgestuft. Der Zuschuss zu den Zehrgeldern beziehungsweise Taggeldern soll 50% betragen. Dauert bei Dienstreisen im Inlande der auswärtige Aufenthalt länger als 14 Tage, so gebührt der Zuschuss nur für die ersten 14 Tage. Die Bedeckung wäre durch Ersparungen im Personalaufwande zu finden. Der Finanzminister beabsichtigt die Ah. Genehmigung zur Erlassung der Ministerialverordnung einzuholen und erbittet hiezu die Zustimmung des Ministerrates2.