Nr. 87 Ministerrat, Wien, 9. Juli 1866 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Meyer; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Belcredi 9. 7.), Esterházy 12. 8., Franck, Mailáth 12. 8., Larisch 13. 8., Komers 13. 8., Wüllerstorf, Haller 14. 8., Kussevich 15. 8.; abw.abwesend Mensdorff.
MRZ. 87 – KZ. 2125 –
Protokoll des zu Wien am 9. Juli 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Abreise des Kaisers und der Behörden nach Ofen und Veröffentlichung einer Ah. Proklamation über die Kriegsereignisse
Abreise Sr. k. k. apostolischen Majestät und der Spitzen der Behörden nach Ofen.
Se. Majestät eröffnete, daß nach einem von FML. v. Gablenz abgeschickten Telegramme die Verhandlungen, welche von FZM. Benedek mit dem Feinde über Abschluß eines Waffenstillstandes angeknüpft worden waren, als abgebrochen angesehen werden können1. Ebenso gewähre vorderhand die vom Kaiser Napoleon anerbotene Vermittlung wenig Aussicht auf einen günstigen Erfolg2. FML. v. Gablenz sei nämlich im preußischen Hauptquartiere, wohin er entsendet worden, vom Könige nicht empfangen worden; auf sein Ansuchen, Gegenvorschläge zu machen, habe man ausweichende Antwort gegeben und namentlich bemerkt, daß ein Waffenstillstand nur auf Grundlage eines später abzuschließenden Friedens abgeschlossen werden könnte und daß man nicht einseitig vorgehen könne, sondern durch die Verträge mit Italien gebunden sei. Inzwischen dringe der Feind rasch gegen Wien vorwärts und dürfte in kurzer Zeit in der Nähe von Wien stehen. Zur Sicherung der Haupt- und Residenzstadt sei allerdings geschehen, was unter Umständen möglich war; das zehnte Armeekorps, freilich nicht mehr vollzählig, befinde sich bereits hier oder sei im Anmarsche begriffen3, ebenso sei an FZM. Benedek der Befehl ergangen, noch ein Armeekorps abzuschicken4, wo es aber ungewiß sei, ob dasselbe zur gehörigen Zeit noch eintreffen könne. Gegenwärtig seien offenbar nicht genug Truppen in und um Wien, um im Verlaufe der Zeit dem Feinde einen Übergang über die Donau zu wehren, der, wenn er auch bei dem Brückenkopfe in Floridsdorf nicht gelingen || S. 161 PDF || sollte, doch anderwärts bewerkstelligt werden könnte. Es frage sich nun, welche Maßregeln unter diesen Umständen ergriffen werden sollen.
Se. Majestät sprach sich dahin aus:
1. Für morgen sei ein Manifest zu erlassen, worin der Bevölkerung von der von Kaiser Napoleon anerbotenen und angenommenen Vermittlung eines Waffenstillstands und der Einleitung von Friedensverhandlungen Kenntnis gegeben, zugleich aber der feste Entschluß ausgesprochen werde, in keinen Friedensabschluß einzuwilligen, welcher die Grundbedingungen der Machtstellung Österreichs erschüttern würde5.
2. Wien als eine offene Stadt könne der Gefahr einer Einnahme mit stürmender Hand nicht ausgesetzt werden. Die Möglichkeit einer Räumung Wiens und einer Besetzung durch den Feind wäre daher im Auge zu behalten und für diesen Fall alle Vorbereitungen zu treffen. Die Residenz wäre zur angemessenen Zeit nach Ofen zu verlegen, wohin das Hoflager von den Ministern mit dem erforderlichen, sehr zu beschränkenden Beamtenpersonal begleitet würde. Die Zentralstellen sowie die Gerichte hätten in Wien zu bleiben und, soweit es der Feind gestattet, ihre Funktionen, erstere jedoch nach Maßgabe eines festzustellenden beschränkten Wirkungskreises, fortzusetzen. Das Kriegsministerium hätte in corpore zu übersiedeln und ebenso auch das technische Personal des Handelsministeriums, welches vom Feinde mißbraucht werden könnte, sich aus Wien zu entfernen. An der Spitze der in Wien verbleibenden Zentralstellen müsse jedoch ein Minister bleiben; Se. Majestät richtete an den Justizminister die Anfrage, ob er hiezu bereit wäre, worauf derselbe sofort erklärte, in allem und jedem dem Ah. Befehle sich zu unterziehen. Die getroffenen Maßregeln für sicheren Abtransport aller öffentlichen Kassen, Wertpapiere und Wertgegenstände sollen ins Werk gesetzt werden; ebenso sei Vorsorge zu treffen, daß von dem im Arsenale vorhandenen Kriegsmateriale alles gerettet werde, was gerettet werden könne6.
3. Es dürfte schon jetzt auf den Entwurf einer Proklamation Bedacht genommen werden, welche im Moment der Verlegung der Residenz nach Ofen an die Bewohner Wiens zu erlassen wäre, worin die Notwendigkeit einer solchen Verlegung, namentlich aus Rücksicht der Schonung für die Haupt- und Residenzstadt, dargelegt werden soll, worin aber auch der Bevölkerung die beruhigende Versicherung gegeben wird, daß bis zum Einrücken des Feindes alle Vorsorgen für Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung getroffen seien.
Graf Esterházy bemerkte, daß eine Abbrechung der im Zuge befindlichen Vermittlungsversuche noch nicht erfolgt sei, daß ein günstiges Resultat jedoch kaum erwartet werden dürfe und daher auf alle Maßregeln Bedacht genommen werden dürfte, die Se. Majestät anzudeuten geruhten.|| S. 162 PDF || Der Staatsminister Graf Belcredi legte den Entwurf eines für morgen zu erlassenden Manifestes vor, welches nach einigen unwesentlichen Änderungen in folgender Form angenommen wurde (vide Beilagea ). Der Staatsminister bemerkte dann weiter, daß man in einer soeben abgehaltenen Ministerkonferenz sich dahin verständigt habe, daß nur die Minister mit einigem Personale Se. Majestät nach Ofen zu begleiten haben und die Gerichte sowie die Zentralstellen, letztere mit einem von jedem Chef derselben festzusetzenden beschränkten Wirkungskreise, in Wien fortzufunktionieren hätten. Für das Staatsministerium liege der Entwurf eines solchen Wirkungskreises bereits vor. Für den Fall einer Übergabe Wiens an den Feind wäre der gefährlichste Moment derjenige, der zwischen dem Abzuge unserer Truppen und dem Einziehen der feindlichen liegt. Jedenfalls müßte für Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit die an 1000 Mann zählende Polizeiwache zurückbleiben, selbst auf die Gefahr, daß der Feind sie als kriegsgefangen erkläre. Sache des Kommandanten wäre es, noch andere Maßregeln zur Beschützung von Leben und Eigentum zu treffen und hierüber bei den Übergabsverhandlungen mit dem Feinde sich zu verständigen. Der Staatsminister machte noch auf die vielen in Wien lebenden Preußen aufmerksam, deren ferneres Dulden als gefährlich angesehen werden müsse. Es befänden sich darunter sogar zwei Beamte der Gesandtschaft. Se. Majestät sprach sich unbedenklich für deren Fortreisung aus. Der ungarische Hofkanzler v. Mailáth bemerkte, daß im Falle einer Verlegung der Residenz alle drei Hofkanzleien dem Ah. Hoflager zu folgen hätten, was allgemein als selbstverständlich angesehen wurde.
Alle Anwesenden übernahmen es, im Sinne der Ah. Andeutungen die ihr Ressort betreffenden, für den Fall der Verlegung der Residenz notwendigen Maßregeln zu treffen7.
II. Aufrufung des Landsturmes
Frage wegen Aufrufung des Landsturmes.
Bei der herrschenden großen Aufregung, bemerkte Graf Esterházy , werde vielfach der Regierung zugemutet, den Landsturm aufzurufen und zu bewaffnen. Ohne eine solche Maßregel zu befürworten, halte er sich doch für verpflichtet, hierauf aufmerksam zu machen.
Sämtliche Anwesende sprachen sich gegen eine allgemeine Volksbewaffnung aus. Eine solche werde den Krieg barbarisch machen, ohne unter den gegebenen Umständen wesentliche Hülfe zu gewähren, da ein unorganisierter Landsturm gegen reguläre Truppen unbrauchbar sei [und] eine Volksbewaffnung in Wien insbesondere die besitzenden Klassen der höchsten Gefahr aussetzen würde.
III. Maßregeln gegen die Tagespresse
Maßregeln wegen der Tagespresse.
Der Staatsminister Graf Belcredi befürwortete die Dringlichkeit von Maßregeln, wodurch dem gefährlichen, wühlerischen Treiben gewisser Preßorgane Schranken gesetzt werden sollen. Es dürfte angezeigt sein, dem Kommandanten || S. 163 PDF || von Wien diesfalls die gleichen weitgehenden Vollmachten zu erteilen, welche mit der kaiserlichen Verordnung v. 30. Mai dem Oberbefehlshaber der Nord-Armee erteilt worden waren8.
Wien, am 9. Juli 1866. Belcredi.
Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.Wien, 2. September 1866. Franz Joseph.