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Nr. 426 Ministerrat, Wien, 13. Dezember 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 12.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; abw. Nádasdy, Schmerling; BdR. Erzherzog Rainer 27. 12.

MRZ. 1229 – KZ. 3999 –

Protokoll des zu Wien am 13. Dezember 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Einrechnung der Einnahmen der Militärgrenzfonds in den Armeeaufwand

Der Kriegsminister referierte infolge Ah. Befehles über den Beschluß des Abgeordnetenhauses vom 12. d. M., wonach die Einnahmen des Grenzvermögensfonds im Betrag von 115.853 fl. und des Grenzbildungsfonds zu 33.423 fl. in die an Dotations Statt einzustellenden Einnahmen der Kriegsverwaltung einzurechnen sind1. Dieser Beschluß erfolgte nach dem Antrage des Finanzausschusses (Bericht S[itzung] 52–55)2, ungeachtet der dagegen erhobenen Einsprüche des Kriegsministers (vom Standpunkt der Unabhängigkeit des Grenzinstituts von der Kontrolle der Reichsvertretung) und des Ministers Ritter v. Lasser (aus dem Titel der Eigenschaft jener Fonds als spezifische Landesfonds)3. Da jedoch dieser Beschluß des Abgeordnetenhauses wegen seiner Konsequenzen für die weitere Ingerenz des Abgeordnetenhauses in die Militärgrenzverwaltung, wie der Ministerrat bereits bei früheren Beratungen anerkannt hat4, in den weiteren legislativen Stadien bekämpft werden muß, gedächte der Kriegsminister, schon in der nächsten Ausschußsitzung des Herrenhauses die dem Abgeordnetenhause bereits vergeblich dargelegten Gründe vom Standpunkte der Exemtion des Grenzinstituts von der Kontrolle des Reichsrates gegenwärtig zu halten.

Minister Ritter v. Lasser deutete auf die Schwierigkeiten hin, die Ingerenz des Reichsrates in dem Voranschlag für die Militärgrenze völlig abzulehnen – Schwierigkeiten, welche man sich dadurch selbst geschaffen hat, daß mehrere Ausgaben für die Militärgrenze in den Voranschlag, welcher dem Reichsrat mitgeteilt wurde, speziell aufgenommen sind. Die Gegner des Regierungsantrages werden aus diesem eigenen Präjudikat bei den Grenzausgaben, der Einstellung der Grenzeinnahmen in das Budget, nicht ohne einen Aufschrei von Konsequenz verteidigen können. Aus diesem Grunde scheine es dem Minister Ritter v. Lasser rätlich, das größte Gewicht auf den Umstand zu legen, daß der allgemeine Grenzvermögensfonds sowie der Grenzbildungsfonds ihrer || S. 151 PDF || Entstehung, ausgesprochenen Widmung und faktisch stattgefundenen Verwendung nach den Charakter wahrer Landesfonds besitzen und somit bezüglich ihrer Reserven sowie des Kapitals, intakt und unvermischt mit den Staatsfinanzen zu erhalten sind5. Man erhalte den Ländern, was den Ländern gebührt, und schaffe nicht hier ein bedenkliches Präzedens. Der Umstand, daß der Grenzbildungsfonds für Zwecke einsteht, welche auch durch Ärarialmittel verfolgt werden, könne seiner Isolierung als Landesfonds keinen Abbruch tun; sowie z. B. der niederösterreichische Landesfonds seiner Eigenschaft unbeschadet auch Realschulen unterhält und bei Wasserbauten etc. konkurriert6. Die von diesem Stimmführer früher beabsichtigte Berufung auf die fortdauernde Sonderstellung der ehemaligen Grenzfonds in Siebenbürgen habe er jedoch aufgegeben, da sich seine diesfälligen Voraussetzungen bei näherer Erhebung der faktischen Verhältnisse als nicht zutreffend erwiesen. Indessen dürfte doch das obige Argument vom Herrenhaus gewürdigt werden.

Sämtliche Minister stimmten für die Festhaltung des bisherigen Standpunktes der Regierung im Ausschuß und in pleno des Herrenhauses7, wobei die Minister der Polizei, der Finanzen, der Marine und Ritter v. Hein sich von der Argumentation des Ministers Ritter v. Lasser die größere Wirkung versprachen. Der Staatsratspräsident sprach sich im selben Sinne aus. Se. k. k. apost. Majestät geruhten Ah. zu bemerken, die Komplikationen, in welche man gegenwärtig bezüglich des Voranschlages für die Militärgrenze gerät, seien ein neuer Beweis dafür, daß die Form des Budgets, welche unter dem früheren Regierungssysteme geschaffen wurde, auf die gegenwärtigen konstitutionellen Verhältnisse nicht mehr paßt. Die Stellung der Regierung in der fraglichen Angelegenheit sei dadurch wesentlich erschwert, indes hätten doch die Minister Graf Degenfeld und Ritter v. Lasser ihre Verteidigung zu übernehmen8.

II. Ausscheidung der Einnahmen und Ausgaben für die Militärgrenze aus den künftigen Armeevoranschlägen

Der Kriegsminister brachte aus Anlaß der obigen Beratung in Antrag, daß das Detail der Einnahmen und Ausgaben für die Militärgrenze aus den beim Reichsrat zu verhandelnden Budgets der Armee in Zukunft gänzlich ausgeschieden werde. Die Modalitäten dieser Ausscheidung, wodurch der Ingerenz des Reichsrates in das Grenzinstitut vorgebeugt werden soll, gedächte FZM. Graf Degenfeld durch eine ad hoc zusammenzusetzende Kommission beraten zu lassen. Bei genauerer Abwägung aller Verhältnisse dürfte sich herausstellen, daß die Militärgrenze im ganzen mehr eintragt als kostet. Im Lauf der längeren Besprechung dieses Gegenstandes wurde erwähnt, daß die Einnahmen von der indirekten Besteuerung der Militärgrenze nicht im Armeebudget, sondern beim Finanzministerium erscheinen, und deren getrennte Ausmittlung, namentlich die Quote des Zollertrages, nicht ohne Schwierigkeit sein werde. Übrigens wurde die Ausscheidung der Militärgrenze für die Zukunft allseitig als wünschenswert erkannt.

|| S. 152 PDF || Schließlich geruhten Se. k. k. apost. Majestät die Zusammensetzung der beantragten Kommission Ag. zu genehmigen. Wenn auch die Einnahmen der Militärgrenze die sämtlichen Ausgaben mit Einschluß der Gagen, Montur etc. schwerlich decken dürften, so könnte doch die Vorlage des Details durch Einstellung einer Pauschalausgabssumme in den Armeevoranschlag ausgewiesen werden9.

III. Einrechnung disponibler Kassabestände in den Armeeaufwand für 1864

Der Kriegsminister brachte hierauf den vom Abgeordnetenhaus am 12. Dezember weiters gefaßten Beschluß zur Sprache, daß nach dem Antrag der Minorität des Finanzausschusses a(Bericht S[itzung] 56 und 57)a 1,500.000 fl. an angeblich disponiblen Kassabeständen der Militärverwaltung in die Bedeckung für 1864 aufzunehmen seien10.

Der Finanzminister äußerte das Bedauern über das Zustandekommen dieses jedenfalls überstürzten Beschlusses, welcher in ganz analogischer Weise auf des Finanzministers Äußerung gebaut war. Das Finanzministerium habe dem Kriegsministerium bei der monatlichen Dotations­anweisung für November 1863 900.000 fl. an Kassaresten zugerechnet. Der Sprung auf 1,500.000 fl. sei ganz unmotiviert. Allein Minister v. Plener müsse auch bekennen, daß seine Angabe wegen Anrechnung der 900.000 fl. nicht mit dem tatsächlichen Bestand übereinstimmt. Der Minister habe diese Summe auf die Angabe des Kriegskommissärs Damaschka11 hin ausgesprochen. Nach der Reichsratssitzung habe er aber aktenmäßig erhoben, daß für November 1863 nur 250.000 fl. an Kassaresten in die Monatsdotation eingerechnet worden seien. Dies ändere wesentlich die Sachlage, und der Finanzminister schmeichle sich, er werde das Herrenhaus durch eine klare Auseinander­setzung bestimmen, daß es dem bezüglichen Beschlusse des Abgeordnetenhauses nicht beitrete12.

IV. Unterstützung der Militärgrenzbewohner aus dem Militärärar zur Linderung der Folgen der Mißernte

Die traurigen Folgen der Dürre des heurigen Sommers haben sich auch in der Militärgrenze, namentlich in der banatischen, sehr fühlbar gemacht13. Der kommandierende General, Fürst Liechtenstein, hat schon vor geraumer Zeit die Notwendigkeit einer Aushilfe || S. 153 PDF || von Seite des Militärärars nachgewiesen14, welche Unterstützung umsoweniger verweigert werden dürfte, als im benachbarten ungarischen Provinziale eine ergiebige Abhilfe vom Staatsärar gewährt wird15. 500.000 fl. hat der Kriegsminister bereits für diesen Zweck angewiesen16. Fürst Liechtenstein begehrt aber noch 300.000 fl., woran er jedoch einige Ersparungen zu erzielen gedenkt. Mit Rücksicht auf diesen Umstand würde sich FZM. Graf Degenfeld auf die Flüssigmachung von 200.000 fl., darunter 50.000 fl. auf Samengetreide, beschränken, doch müsse er den Finanzminister ersuchen, diese dringend nötige Summe noch im Laufe dieses Monats erfolgen zu wollen17.

Der Finanzminister erklärte sich dazu bereit18.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 26. Dezember 1863. Empfangen 27. Dezember 1863. Erzherzog Rainer.