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Nr. 214 Ministerrat, Wien, 18. März 1862 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 18. 3.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; abw. Pratobevera, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 2. 4.

MRZ. 1018 – KZ. 903 –

Protokoll des zu Wien am 18. März 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Zweites Begünstigungsjahr für die disponiblen Beamten Siebenbürgens

Der Minister Graf Nádasdy referierte, daß, nachdem das Begünstigungsjahr der disponiblen Beamten Siebenbürgens mit Ende des Monats April 1862 abläuft, von diesen Beamten aber viele noch nicht untergebracht sind, er mit Zustimmung des Finanzministers die Ah. Gnade wegen Ag. Bewilligung eines zweiten Begünstigungsjahres in Anspruch zu nehmen gedenkt.

Nachdem der Finanzminister erklärte, dem nicht entgegentreten zu wollen, ergab sich dem Ministerrat hierwegen keine Erinnerung1.

II. Bestellung einer Ministerialkommission zur Beschleunigung der Verhandlungen über die Regelung der Konsulargebühren

Der Minister des Äußern eröffnete, daß die in Absicht auf die Regelung der Konsulargebühren bei den betreffenden Ministerien schon seit längerer Zeit im Zuge befindlichen Verhandlungen immer nicht vonstatten kommen und bei den immer auftauchenden neuen Fragen nicht zu hoffen ist, daß diese Angelegeneheit auf dem bisherigen Wege bald zum Abschlusse gelangt. Graf Rechberg würde daher beantragen, daß aus den Abgeordneten der betreffenden Ministerien eine Kommission gebildet und derselben die Aufgabe gestellt werde, diese Sache mit Beschleunigung zu Ende zu führen.

Der Ministerrat war hiermit einverstanden2.

III. Gesetzentwurf über das Strafverfahren in Preßsachen

Der Minister Ritter v. Lasser brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß der Sektionschef Dr. Rizy in bezug auf den in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses zur Verhandlung kommenden, rücksichtlich der Schwurgerichte amendierten Gesetzentwurf über das Strafverfahren in Preßsachen sich die Ermächtigung erbeten haben, die Erklärung abgeben zu können, daß die Regierung geneigt sei, den § 10 des Ausschußentwurfes, welcher nämlich von den Ersatzansprüchen wegen unberechtigter Beschlagnahme spricht, anzunehmen. Dr. Rizy hoffe nämlich, || S. 358 PDF || dadurch den Wünschen des Hauses nachzukommen und auf diese Weise diese schon unerquickliche Sache zu erleichtern3. Minister Ritter v. Lasser glaubt es unterstützen zu sollen, ain der Voraussetzung, daß durch dieses Zugeständnis zwei andere wesentliche Punkte des Regierungsentwurfes, nämlich die unmittelbare Ladung vor Gericht bei Vergehen und die Beschlagnahme durch die Polizei betreffend, durchgesetzt werden könnten. Er glaube aber, daß die Ersatzpflichtigkeit durch die 1849 bestandenen Normen und nicht durch die vom Ausschusse des Abgeordnetenhauses vorgeschlagene Formulierung festzustellen wärea in der Voraussetzung, daß durch dieses Zugeständnis zwei andere wesentliche Punkte des Regierungsentwurfes, nämlich die unmittelbare Ladung vor Gericht bei Vergehen und die Beschlagnahme durch die Polizei betreffend, durchgesetzt werden könnten. Er glaube aber, daß die Ersatzpflichtigkeit durch die 1849 bestandenen Normen4 und nicht durch die vom Ausschusse des Abgeordnetenhauses vorgeschlagene Formulierung festzustellen wäre.

Bei der Erörterung hierüber waren der Staatsratspräsident , der Staatsminister , der Kriegsminister , der Polizeiminister , der Minister Graf Nádasdy der Meinung, daß, wenn dieses der Weg sei, die ganze Sache zu retten, ohneweiters dieses Zugeständnis gemacht werden solle, und ergab sich sonach bei der Abstimmung die Mehrheit des Ministerrates für den Antrag des Ministers v. Lasser5.

IV. Sektionschef Dr. Theobald Rizy, Abgesandter bei den Verhandlungen über die allgemeine deutsche Zivilprozeßordnung

Nachdem in einigen Wochen die Verhandlungen bezüglich des allgemeinen deutschen Zivilgesetzbuches beginnen sollen, so handelt es sich um die Bestimmung eines österreichischen Ablegaten hiezu. Minister Ritter v. Lasser würde für diesen Posten keine geeignetere Persönlichkeit finden als den Sektionschef Dr. Rizy, welcher vollkommen qualifizert ist und sich auch von hier wird entfernen können, da doch hoffentlich bis dahin ein Justizminister ernannt sein wird6.

|| S. 359 PDF || Der Ministerrat war mit dieser Wahl einverstanden7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, 31. März 1862. Empfangen 2. April 1862. Erzherzog Rainer.