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Nr. 145 Ministerrat, Wien, 14., 29. Oktober und 2. November 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet (14. 10.), Schurda (29. 10., 2. 11.); VS. Erzherzog Rainer; BdE. (Erzherzog Rainer 2. 11.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; BdR. Erzherzog Rainer 17. 11.

MRZ. 949 – KZ. 3591 –

Protokoll des zu Wien am 14., 29. 10. und 2. 11. 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer[Sitzung vom 14. Oktober 1861][anw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Mažuranić; abw. Wickenburg, Pratobevera]

I. Königliches Reskript zur Beantwortung der Adresse des kroatisch-slawonischen Landtags

Der Präsident des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums referierte über den Inhalt der beigeschlossenen Adresse des kroatisch-slawonischen Landtagesa, welche in zwei Hauptteile zerfällt: Erstens die umständlich motivierte || S. 474 PDF || Ansicht des Landtages über die staatsrechtliche Stellung „des dreieinigen Königreiches“ — woran sich die Petita um vollständige Zurückgabe der alten Konstitution mit Einschluß des Rekruten- und Steuerbewilligungsrechtes, dann die Erklärung knüpft, den Reichsrat nicht beschicken zu können. Im zweiten Teile werden verschiedene andere Begehren des Landtages besprochen, als die Wiedervereinigung Dalmatiens und der Militärgrenze, das Verhältnis zu Ungarn, die Einberufung der künftigen Landtage durch den Ban, die Umstaltung des provisorischen Hofdikasteriums zu einer kroatisch-slawonischen Hofkanzlei, die Zusammensetzung eines eigenen Septemvirats zu Agram, den Gebrauch der Nationalsprache bei allen Behörden1. Nachdem der Präsident diese Begehren in Kürze erörtert hatte, bemerkte er, daß der wichtigste Punkt — das Verhältnis zu Ungarn — nicht wohl ohne eine eingehende Ah. Erledigung bleiben könne. Referent glaubte, man müsse sich bei der Erwägung über die Sr. Majestät au. vorzuschlagende Antwort vor allem klarmachen, ob der jetzige kroatische Landtag seine Beratungen noch weiter fortzusetzen haben werde. Diese Fortsetzung — oder eigentlich die Wiederaufnahme2 — der Beratungen würde nur dann von Nutzen sein, wenn gegründete Hoffnung vorhanden wäre, daß der Landtag schließlich den Reichsrat beschicken würde. Eine solche Hoffnung müßte aber der Präsident, gestützt auf seine genaueste Kenntnis der unter den Deputierten herrschenden Stimmungen, als eine arge Täuschung erklären. Es werde jedenfalls noch sehr lang dauern, bis die Urheber der vorliegenden Adresse sich eines Besseren werden belehren lassen! Wenn es daher politisch rätlich erscheint, den Landtag aufzulösen, tritt die weitere Frage ein, ob die Auflösung sofort oder erst nach einer neuerlichen und erfolglosen Mahnung Platz zu greifen hätte, indem Se. Majestät der Kaiser die Landtage in Ungarn und Istrien erst nach wiederholter Ah. Mahnung aufzulösen geruhten. Der au. Antrag auf eine solche Mahnung würde sich || S. 475 PDF || aber nur dann rechtfertigen lassen, wenn Aussicht auf Erfolg vorhanden wäre. Da nun hiezu nicht die geringste Aussicht besteht, ein neuerlicher Protest nicht ohne Kompromittierung des kaiserlichen Ansehens sein würde und das Land die Kosten des noch länger tagenden Landtages zu tragen hätte3, dürfte mit der Beantwortung der Adresse zugleich die Auflösung des Landtages erfolgen. Man könnte allerdings die Ah. Antwort sowohl als die Auflösung sofort und noch während der jetzigen Vertagung des Landtages publizieren. Allein diese Form ist ganz ungewöhnlich, und beides dürfte um so mehr dem Anfang November schon wieder zusammentretenden Landtage mitgeteilt werden, als die frühere Publizierung nicht mehr schnell genug erfolgen könnte, um den entfernt wohnenden Deputierten die Reise nach Agram zu ersparen. Unter diesen Umständen hält es Präsident Mažuranić für angezeigt, die kaiserliche Antwort und das Auflösungsreskript bei versammeltem Landtage, jedoch nicht gleich in der ersten, sondern etwa in dessen fünfter oder sechster Sitzung zu publizieren, weil es böses Blut machen würde, wenn die eben versammelten Deputierten in der ersten Sitzung ohneweiters nach Hause entlassen werden4. Dieses vorausgeschickt, besprach Referent die Schwierigkeit der Beantwortung des ersten Teils der Adresse. Es sei nicht leicht, dazu den rechten Ton zu finden, der — mit Hinblick auf die bewiesene Treue des Volkes — zwar ernst, aber nicht zu streng sein muß. Besonders schwierig aber ist die Wahl der Argumente, zumal die Gründe, welche gegen Ungarn gebraucht wurden, dem treugebliebenen kroatischen Volke gegenüber nur zum geringen Teil geltend gemacht werden können. Nachdem Präsident Mažuranić noch bemerkt hatte, daß es ihm bei dem besten Willen nicht möglich gewesen sei, sich kürzer zu fassen, las er den Entwurf jenes Teils der kaiserlichen Antwort, welcher sich auf den ersten Teil der Adresse bezieht.

Sämtliche Stimmführer kompromittierten, was die Vorfragen über Auflösung des Landtages gleich bei Publizierung der kaiserlichen Antwort und was den Zeitpunkt dieser Maßregel betrifft, in die auf genaue Kenntnis der einschlägigen Verhältnisse gegründeten Anträge des Präsidenten. In bezug auf die Textierung des vorgelesenen Teils der Ah. Antwort waren sämtliche Stimmführer mit dem darin beobachteten Ideengange im wesentlichen ganz einverstanden und fanden auch gegen die schwunghafte Stilisierung, insofern sie dem kroatischen Kurialstile entspricht, im allgemeinen nichts zu erinnern. Auf die Frage des Ministers Grafen Rechberg , ob das Detail der Argumentation nicht eine Polemik im Landtage provozieren werde, erwiderte der Referent , daß mit der Publizierung der Auflösung jeder Diätalpolemik ein Ende gemacht sei. Minister Ritter v. Lasser deutete an, daß die Annahme der Verfassung vom 26.2. nicht sowohl als positives Recht, sondern als Postulat der gemeinsamen staatlichen Existenz bund als Konsequenz der kroatischen 1848er Landtagsbeschlüsse selbstb hinzustellen || S. 476 PDF || wäre. Der Staatsminister und der Finanzminister vermißten die ausdrückliche Erwähnung des 26. Februar5. Derselben Ansicht war auch Präsident Baron Lichtenfels , welcher ferner beantragte, daß in der Antwort die Unmöglichkeit einer isolierten, spezifisch kroatischen Restauration nachgewiesen werde, nachdem darin eine drängende Aufforderung, ja selbst ein Rechtsgrund liege, nicht mehr zur alten Konstitution zurückzukehren. Der Kriegsminister , welcher dem vorgelesenen Entwurfe seinen vollen Beifall zollt, setzt voraus, daß im zweiten Teile die Punkte wegen Dalmatien und der Militärgrenze ihre Erledigung finden werden. Graf Degenfeld bemerkte hiebei, daß die Kommission für die Militärgrenze ihre Anträge bereits erstattet habe und es am besten wäre — um in dieser wichtigen Angelegenheit baldigst zu einem Resultat zu gelangen —, wenn diese Anträge nicht im Korrespondenzwege, sondern durch eine ad hoc zusammenzusetzende Kommission aus Abgeordneten der Ministerien geprüft würde6.

Nachdem die Wichtigkeit des in Rede stehenden kaiserlichen Erlasses notwendig macht, daß die darin gebrauchten Ausdrücke einer genaueren und sorgfältigeren Prüfung unterzogen werden, als sie bei der Vorlesung im Ministerrate möglich ist, wurde beschlossen, daß der Präsident des Hofdikasteriums den heute vorgelesenen Entwurf mit Rücksicht auf die gemachten Bemerkungen redigiere und in zwei Exemplaren bei den Mitgliedern der Konferenz in Zirkulation setze. Die Lithographierung wurde deswegen nicht beliebt, weil man infolge derselben eine vorzeitige Verlautbarung der diesfälligen, besonders geheimzuhaltenden Beschlüsse besorgte. Präsident Mažuranić wird nun sofort den Entwurf des zweiten Teils der Ah. Antwort verfassen und im Ministerrate zur Beratung bringen.

Fortsetzung am 29. Oktober 1861.

Vorsitz und Gegenwärtige wie im Ministerrate vom 14. Oktober 1861 und der Handelsminister Graf v. Wickenburg.

Nachdem Se. k. k. Hoheit den Präsidenten des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums aufgefordert haben, das von ihm nach dem Beschlusse vom 14. Oktober l. J. redigierte Antwortsreskript zum Vortrage zu bringen, erbat sich vorerst der Staatsratspräsident das Wort, um zu bemerken, daß ihm bei genauerer Durchsicht des vorliegenden Reskriptsentwurfes nun mehrere wichtige Bedenken gegen die darin vorkommenden Argumentationen und gebrauchten Ausdrücke aufgestiegen sind und er es daher für notwendig halten würde, früher im allgemeinen über den Geist und die Form, in welcher dieser Ah. Erlaß abzufassen wäre, sich || S. 477 PDF || zu beraten. Baron Lichtenfels erging sich sodann unter Hinweisung auf einzelne Stellen des Entwurfes in einer weiteren Auseinandersetzung, um zu zeigen, daß die ganze Begründung in dem Reskripte im Widerspruche mit dem Diplome vom 20. Oktober 1860 stehe. Denn während in diesem Diplome von dem Grundsatze ausgegangen werde, daß den Ländern die verfassungsmäßige Freiheit auf Grundlage der Pragmatischen Sanktion und aus eigener Machtvollkommenheit gegeben wird, ist in dem Reskripte ein ganz anderer Standpunkt gewählt und das Oktoberdiplom nicht als etwas Rechtsbeständiges und auf eigener Macht Stehendes betrachtet, sondern als eine bloße Proposition angesehen, welche erst durch die Zustimmung des Landtages zu Recht kommen soll.

Bei der hierauf stattgefundenen längeren Erörterung über die etwaige Fassung rücksichtlich Rektifizierung des Reskripts wurde unter Hervorhebung des Umstandes, daß die Position gegenüber den Kroaten eine andere ist als die gegenüber den Ungarn, indem gegen die erstem die Verwirkung ihrer Verfassung durch die Revolution nicht geltend gemacht werden kann, und daß eben mit Hinblick auf die bewiesene Treue des Volkes eine zu strenge Ah. Antwort keinen guten Zweck herbeiführen würde, und andererseits in der Erwägung, daß die uralte Verfassung Kroatiens nicht lebensfähig ist und die Rekonstituierung nur auf Grundlage des Oktoberdiploms durchzuführen sei, sich dahin geeinigt, den vorliegenden Entwurf im generellen zu akzeptieren und sofort der Beratung in der Weise zu unterziehen, daß die etwaigen Bedenken an den betreffenden Stellen zur Sprache gebracht, im allgemeinen darin die Grundprinzipien des Diploms vom 20. Oktober aufrechterhalten und in diesem Sinne die notwendigen Modifikationen vorgenommen werden.

Es wurde hierauf zur Verlesung des Reskriptsentwurfes geschritten. Als sich aber die Besorgnis rege machte, daß bei der Verlesung im Ministerrate leicht ein Übersehen der einen oder der anderen bedenklichen Stelle stattfinden könnte und überhaupt eine eindringlichere Prüfung der allfälligen Bedenken, noch mehr aber die Formulierung der voraussichtlichen Modifikationen nicht nur zeitraubend, sondern das letztere auch ohne Störung des Ganzen nicht leicht heute bewerkstelligt werden dürfte, wurde über Antrag des Polizeiministers beschlossen, vorläufig ein Komitee aus den Mitgliedern des Ministerrates zu bilden, welches den Entwurf in den angedeuteten Richtungen einer Vorberatung zu unterziehen und hiernach zu redigieren hätte. Zu Mitgliedern dieses Komitees wurden der Polizeiminister, Minister Ritter v. Lasser, der Staatsratspräsident und der Präsident Mažuranić bestimmt, welches Komitee sofort das Einvernehmen pflegen und den modifizierten Entwurf im Ministerrate zur Beratung bringen wird.

Der Minister des Äußern deutete noch speziell an, daß dem Verlangen des kroatischen Landtages, geeignete Persönlichkeiten zur Banuswürde vorschlagen zu dürfen, worauf in dem Entwurfe eingegangen wird, nicht zu gewähren wäre, weil ein solches Zugeständnis der Regierung sehr unbequem sein dürfte, ferner, daß sich bezüglich der Personalunion in keine so weitläufigen Deduktionen wie im Entwurfe einzulassen wäre. Der Finanzminister erinnerte, daß die auf Dalmatien bezüglichen Stellen und die stete gleichzeitige Nennung des Königreiches Dalmatien neben Kroatien und Slawonien in der vorliegenden Fassung auf Dalmatien || S. 478 PDF || einen ungünstigen Eindruck machen würden und dieses daher bedeutend zu mäßigen wäre. Hierauf wurde die Sitzung aufgehoben.

Fortsetzung am 2. November 1861.

Vorsitz und Gegenwärtige wie in der vorhergehenden Sitzung.

Der Präsident des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums referierte den von dem Komitee vereinbarten, hier beigeschlossenen Reskriptsentwurfc .

Gegen den Inhalt und [die] Textierung des vorgelesenen ersten Teiles ergab sich dem Ministerrate keine Bemerkung. In bezug auf den zweiten Teil wurden bei dem Punkte wegen der Militärgrenze, wo davon die Rede ist, daß die politischen Verhältnisse nicht rätlich erscheinen lassen, schon jetzt an dem Militärgrenzsysteme zu rütteln, von dem Kriegsminister die Worte „schon jetzt“ nicht passend befunden, indem sie zu bindend wären, worauf der referierende Präsident erwiderte, daß diese Worte deshalb gebraucht wurden, um anzudeuten, daß diese Zustände nicht immer so bleiben werden, daß er aber kein Bedenken nehme, das Wort „schon“ wegzulassen, womit sich auch die übrigen Komiteemitglieder einverstanden erklärten, und sohin die Streichung dieses Wortes beschlossen wurde.

Bei dem Absatze, wo die Installation des Banus und die Ernennungen des Vizebans und des Vizelandeskapitäns zur Ah. Kenntnis genommen werden, geruhten Se. k. k. Hoheit die Frage aufzuwerfen, ob, da FML. Graf Jellačić mittlerweile pensioniert und ihm ein gebundener Aufenthalt gegeben wurde, es angemessen erscheint, daß nun seine Wahl zum Vizelandeskapitän von Sr. k. k. Majestät bestätiget werde7. Präsident Mažuranić meinte, daß der ganze Zwischenfall des FML. Grafen Jellačić hier nicht in Betracht komme, indem die ihm gewordene Strafe ihn nur in seiner militärischen Eigenschaft traf, daß seine Pensionierung || S. 479 PDF || als Feldmarschalleutnant seiner Wahl zum Vizelandeskapitän nicht im Wege stehe und auch nicht abzusehen sei, daß vom Ah. Throne aus etwas dagegen getan werde. Der Ban habe das Recht, den Vizelandeskapitän zu ernennen, dieses sei geschehen, und es handle sich hier nur um die einfache Ah. Kenntnisnahme dieser Wahl. Der Staatsratspräsident schlug mit Rücksicht auf das obwaltende Verhältnis des FML. Jellačić vor, das Wort „genehmigend“ wegzulassen, welchem Vorschlage bei der vorgenommenen Abstimmung nur der Polizeiminister beitrat, während alle übrigen Stimmführer der Meinung waren, daß der in Rede stehende Absatz unverändert beizubehalten wäre, weil der Monarch das Recht hat, die Wahl zu genehmigen und durch Weglassung des „genehmigend“ sich dieses Rechtes begeben würde.

Bei dem Punkte wegen des Vorschlagsrechtes des Landtages zur Banuswürde erläuterte der referierende Präsident, daß dieser Vorgang frühererzeit stets beobachtet wurde, daß es aber eigentlich kein Vorschlagsrecht war, sondern eine Konvenienz der Krone, jedoch ohne die Verbindlichkeit, sich daran zu halten. Um es aber außer allen Zweifel zu setzen, daß dem Landtage das Vorschlagsrecht nicht zukomme, habe er den betreffenden Absatz in der nun vorliegenden Fassung modifiziert, wogegen sich keine Erinnerung ergab.

Bei dem Punkte wegen Umwandlung des kroatisch-slawonischen Hofdikasteriums in eine definitive Hofkanzlei und Errichtung einer obersten Justizinstanz im Lande äußerte der ungarische Hofkanzler , daß in dieser Beziehung keine so bindenden Versprechungen gemacht werden sollten, bis nicht das Verhältnis Kroatiens zu Ungarn geregelt sein wird; erst wenn man sich über das staatsrechtliche Verhältnis ausgesprochen hat, erst dann habe man sichere Grundlagen zur Regelung des Gerichtswesens usw. Seines Erachtens wäre daher über diese Fragen durch allgemeine Phrasen hinwegzugehen, um nämlich allen Konsequenzen vorzubeugen. Minister Graf Esterházy war der gleichen Ansicht. Nach der Meinung des Polizeiministers handelt es sich darum, daß das nun bezüglich des Hofdikasteriums bestehende Provisorium aufhöre, und da dieses eine Bitte des Landtages sei, so dürfte kein Anstand sein, darauf einzugehen. Was die Zugestehung einer obersten Gerichtsinstanz im Lande anbelangt, so ließe sich wohl manches dagegen einwenden, nichtsdestoweniger könne aber die staatsrechtliche Frage nichtd ein Hemmnis dagegen sein, zumal dieselbe immerhin als so weit gelöst betrachtet werden kann, daß eine Vereinigung Kroatiens mit Ungarn nicht eintreten werde. Baron Lichtenfels und Minister Ritter v. Lasser verhehlten sich keineswegs die Bedenken gegen die Wegnahme der obersten Justizinstanz von hier und Verlegung derselben in das Land, nachdem aber der Präsident wichtige politische Gründe geltend gemacht und den Wunsch des Landes in dieser Beziehung derart hingestellt habe, daß eine Ablehnung große Aufregung hervorrufen würde, glaubten sie bei der Vorberatung nicht dagegen stimmen zu sollen. Auch die übrigen Stimmführer glaubten, was die Einsetzung einer Septemviraltafel im Lande betrifft, auf den in der näheren Kenntnis der bezüglichen Verhältnisse basierten Antrag des Präsidenten kompromittieren zu || S. 480 PDF || sollen, worauf der letztere erklärte, daß, nachdem das Verlangen eigentlich nur auf die Einsetzung einer eigenen obersten Gerichtsinstanz gerichtet ist, sich hier leicht ein Ausweg dadurch finden ließe, wenn man in der Ah. Antwort bezüglich des Ortes, wo dieser Gerichtshof seinen Sitz haben soll, sich vorläufig freie Hand beläßt, was dadurch bewerkstelligt werden dürfte, daß man in dem betreffenden Absatze die Worte „im Lande“ wegläßt und vor „oberste Justizinstanz“ das Wort „eigene“ einschaltet. Dieser Vorschlag wurde von dem Ministerrate mit Ausnahme des Grafen Forgách und des Grafen Esterházy , welche bei ihrer Ansicht verblieben, angenommen8.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. November 1861. Empfangen 17. November 1861. Erzherzog Rainer.