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Nr. 81 Ministerrat, Wien, 10. Juni 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 11. 6.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera; abw. Vay, Lichtenfels, Degenfeld; BdR. Erzherzog Rainer 19. 6.

MRZ. 867 – KZ. 1927 –

Protokoll des zu Wien am 10. Juni 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Interpellation wegen des Vermögens der Krakauer Universität

Der Staatsminister referierte über die von ihm beabsichtigte Beantwortung einiger Interpellationen im Abgeordnetenhause, und zwar erstens der Interpellationa über die Schritte, welche geschehen sind, um die Universität und das Bistum in Krakau in den vollen Genuß ihres eigentümlichen Vermögens zu versetzen1. Der Staatsminister berichtete, daß man russischerseits auf eine kommissioneile Beratung dieser Angelegenheit bereitwillig eingegangen ist und der Kanonikus Baron Schindler vorzugsweise geeignet sein dürfte, Österreich in dieser Kommission zu vertreten. Die römische Kurie sei gleichfalls geneigt, eine neue territoriale Regelung der Diözese Krakau zu sanktionieren. Diese Auskünfte || S. 121 PDF || dürften dem Hause zu geben sein. Der Minister des Äußern drückte nur den Wunsch aus, daß die Antwort allgemein gefaßt und in die Details des Standes der Verhandlungen mit Rußland nicht eingegangen werde, was der Staatsminister sofort zusicherte2.

II. Interpellation über die Einführung der Nationalsprachen in den Schulen

Interpellation über dasjenige, was zur Einführung der Nationalsprachen in den ö[ffentlichen] Lehranstalten geschehen sei. Der Staatsminister werde erst nach dem Einlangen mehrerer diesfalls noch fehlender Berichte in der Lage sein, darüber eingehende Auskünfte zu erteilen3.

III. Interpellation über die Verfolgung der Unionisten in Dalmatien

Interpellationb über die Verfolgungen, welchen die der Union mit Kroatien günstig gestimmten Dalmatiner von Seite der politischen Behörden ausgesetzt sein sollen4. Der Staatsminister gedenkt, hierauf zu erwidern, daß, nachdem die Schritte, über welche man sich beschwert, nicht von den politischen, sondern von den Gerichtsbehörden ausgegangen sind, er die Beantwortung der Interpellation dem Justizminister überlassen müsse. Minister Baron Pratobevera referierte, er sei durch die ihm vorliegenden Berichte5 bereits in die Lage gesetzt, diese Interpellation sogleich meritorisch zu beantworten und zu beweisen, daß die gerichtlichen Schritte gegen Vragolov, Ramadan, Dobrašinc etc. durch öffentlich gehaltene verbrecherische Reden hervorgerufen wurden, welche mit hochverräterischen Umtrieben zur Gründung eines südslawischen Reiches zusammenzuhängen scheinen. Die Untersuchung werde mit aller Unparteilichkeit und tunlicher Beschleunigung geführt. Was die Enthebung des Sekretärs Nikolić betrifft, so sei sie nicht wegen seiner unionsfreundlichen Gesinnung, sondern wegen Trägheit im Dienste, Schuldenmachens und Geschenkannahme erfolgt, und gleichzeitig [sei] die Disziplinaruntersuchung eingeleitet worden, über deren Ergebnis der Oberste Gerichtshof zu entscheiden haben wird.

Mit dieser Beantwortung war der Ministerrat einverstanden, und der Staatsminister beantragte nur deren Vertagung bis zu dem Zeitpunkte, wo er nach || S. 122 PDF || erfolgter Ah. Entschließung in der Lage sein würde, auf die Interpellationd wegen Aktivierung des dalmatinischen Landesausschusses zu erwidern, daß dieselbe Allerhöchstenortes bereits genehmigt worden sei6. Diese beiden Interpellationen beziehen sich nämlich auf dasselbe Kronland, wurden aber von zwei entgegengesetzten Parteien eingebracht, so daß es wünschenswert wäre, dieselben gleichzeitig zu erledigen. Ein weiterer Grund für die Vertagung der Antwort liegt darin, daß es für den Staatsminister oft unvermeidlich wird, die Antworten auf heikle Interpellationen aufzuschieben, was dann um so mehr auffällt, wenn seine Kollegen alle an sie gerichteten Interpellationen ohne Verzug beantworten. Daß der Justizminister schon heute im Besitz aller nötigen Daten ist, dankt er einem Zufall, von dem das Publikum nichts weiß, und die weite Entfernung Dalmatiens würde vollkommen einigen Aufschub der Antwort rechtfertigen. Der Minister des Äußern teilte völlig die Meinung der Vorstimme und wies auf die Notwendigkeit hin, daß die Minister, bei ihrem parlamentarischen Wirken nach einem Plan vorgehend, sich wechselseitig ihre schwierige Aufgabe erleichtern. Minister Baron Pratobevera erklärte sich unter diesen Umständen bereit, seine Beantwortung zu vertagen, womit auch die Stimmenmehrheit einverstanden war7.

IV. Interpellation über die Wahrung des Briefgeheimnisses

Der Finanzminister besprach eine im Anzug begriffene Interpellation von Brauner, Staněk und Genossen, ob das Briefgeheimnis in Österreich respektiert werde. Dieselbe könnte allenfalls dahin beantwortet werden, daß die Postbeamten angewiesen sind, sich bei Behandlung der Briefe nach den bekannten gesetzlichen Normen zu benehmen. Minister Graf Szécsen glaubte aber, daß es angemessen sein dürfte, offen auszusprechene, daß die österreichische Regierung, gleich allen andern, zuweilen gezwungen ist, das Briefgeheimnis fin jenen Fällen zu beseitigen, wo sie voraussetzen muß, daß die von ihr eingerichteten Verkehrsanstalten staatsverbrecherischen Umtrieben als Mittel dienenf . Infolge einer Andeutung von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Rainer wurde die Beratung über diese Interpellation bis zu dem Zeitpunkte verschoben, wo dieselbe wirklich eingebracht sein wird8.

V. Aktivierung des dalmatinischen Landesausschusses

Der Staatsminister erinnerte, es sei bei der letzten Beratung über die Aktivierung des dalmatinischen Landesausschusses beschlossen worden zu konstatieren, || S. 123 PDF || ob in dem Inhalt der kaiserlichen Erlässe an Kroatien kein Hindernis gegen die Ah. Gestattung dieser Aktivierung gelegen sei9. Laut der hiernach gepflogenen Nachforschungen könne hierbei überhaupt nur das königliche Reskript vom 26. Februar d. J. in Frage kommen10. Allein auch dieses biete — wie der sofort vorgelesene Wortlaut desselben beweise — kein Hindernis dagegen, und der Staatsminister gedenke daher, seinen au. Vortrag hierüber nach den Beschlüssen des Ministerrates zu erstatten, womit man allseitig einverstanden war11.

VI. Anträge im Abgeordnetenhaus auf Änderung der Verfassung

Der Polizeiminister brachte die Haltung zur Sprache, welche die Minister im Abgeordnetenhause gegenüber den bevorstehenden Anträgen von Giskra, Szábel, Brosche etc. auf Änderung oder Ergänzung der Reichsverfassung zu beobachten haben, zumal die Minister neulich für die Vorfrage über diese Anträge gestimmt haben12.

Minister Ritter v. Lasser bemerkte, die Minister hätten damals bloß erklärt, der Verhandlung über diese Anträge nicht entgegenzutreten. Der Staatsminister äußerte, daß, wenn — wie vorauszusehen — die Verweisung dieser Anträge an einen Ausschuß gegenwärtig zur Abstimmung kommt, die Minister, ohne der Finalentscheidung im geringsten vorzugreifen, dafür stimmen könnten. Wenn aber die Verhandlung in ein Stadium tritt, daß sich das Abgeordnetenhaus förmlich als kompetent zur Entscheidung von Verfassungsfragen erklärt oder sich einer solchen Kompetenz entsprechend geriert, sei der Augenblick gekommen, wo das Ministerium sich mit Beziehung auf die in der vorletzten Sitzung abgegebene Erklärung, daß der dermal tagende Reichsrat der engere sei13, über die Inkompetenz entschieden aussprechen muß. Minister Baron Pratobevera fand, daß, sobald die Regierung die Inkompetenz des Reichsrates in Verfassungsangelegenheiten anerkannt hat, sie nicht stillschweigend zusehen könne, wie das Abgeordnetenhaus in Verhandlungen eingeht, welche zur Überschreitung seiner Kompetenz führen. Aus diesem Gesichtspunkte wäre schon || S. 124 PDF || die Bildung eines „Verfassungsausschusses“ zu beanstanden. Minister Ritter v. Lasser würde kein Bedenken dagegen tragen, daß sich ein Ausschuß des engeren Reichsrates damit beschäftige, Verfassungsfragen zu erörtern und Anträge für den vollständigen Reichsrat vorzubereiten. Die Minister der Polizei und der Finanzen glaubten, daß man in Konsequenz der früheren Abstimmung jetzt nicht mehr gegen die Verweisung an einen Ausschuß stimmen könne, wohl aber bei allfälligen Kompetenzübergriffen des Abgeordnetenhauses Einsprache dagegen erheben solle14.

VII. Nichtbeantwortung von Interpellationen ohne Angabe der Motive

Der Handelsminister brachte in Anregung, daß den Ministern das Recht einzuräumen wäre, die Ablehnung der Beantwortung einer Interpellation auch ohne Angabe der Motive auszusprechen, weil die Motive manchmal von der Art sein können, daß man sie nicht veröffentlichen darf. In diesem Sinne wäre der von der Kommission des Abgeordnetenhauses verfaßte Geschäftsordnungsentwurf abzuändern. Die Minister Ritter v. Schmerling und Edler v. Plener glaubten jedoch, daß die Angabe von Motiven der Ablehnung nicht zu umgehen sei15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 18. Juni 1861. Empfangen 19. Juni 1861. Erzherzog Rainer.