Nr. 45 Ministerrat, Wien, 9. April 1861 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend ( Erzherzog Rainer 9. 4.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels; abw.abwesend Vay, Lasser, Szécsen; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 17. 4.
MRZ. 821 – KZ. 1293 –
- I. Suspension des Lemberger Journals „Przegląd“
- II. Einwirkung auf die hiesige Presse in betreff der Ablehnung der preußischen Vermittlungsvorschläge
- III. Bewilligung für die lombardisch-venezianischen Gemeinden, die Einstandsgelder für Rekrutierungsflüchtlinge noch durch zwei Jahre in Banknoten leisten zu dürfen
- IV. Einvernehmen mit dem Finanzminister bezüglich nichtpräliminierter Auslagen oder Präliminarüberschreitungen
- V. Anstände wegen des ungarischen Causarum-Regalium-Direktors
- VI. Enthebung des Banus von Kroatien vom Präsidium der Finanzlandesdirektion
Protokoll des zu Wien am 9. April 1861 abgehaltenen Ministerrates unter. dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Suspension des Lemberger Journals „Przegląd“
Nachdem das Lemberger Journal „Przegląd“ seit langer Zeit eine der Regierung feindliche Tendenz verfolgt, nach erhaltener zweimaliger Verwarnung durch die unterm 13. November 1860 erteilte allgemeine Amnestie1 der Suspension kaum entgangen, doch immer fortfährt in seinen Angriffen auf die staatsrechtliche Ordnung der Monarchie und darum abermals im Dezember v. J. und im Jänner d. J. verwarnt worden ist, nichtsdestoweniger neuerdings Ausschreitungen in derselben verwerflichen Richtung sich erlaubt hat, so gedenkt der Statthaltereivizepräsident Mosch gegen den Redakteur dieser Zeitschrift nach § 22 des Preßgesetzes vorzugehen und deren Ausgabe für drei Monate zu suspendieren. Obwohl dieses im Wirkungskreise des Statthalters liegt, so hat er doch hiervon vorläufig dem Polizeiminister die Anzeige erstattet, damit er sich gegen eine im Berufungsfalle etwa eintretende reformierende Entscheidung sicherstelle. Der Polizeiminister fand nach Einsicht der betreffenden Journalartikel das Vorhaben des Statthaltereivizepräsidenten vollkommen gerechtfertigt, weil das genannte Journal die Vorgänge in Ungern und in Warschau in einer Weise bespricht, die eine indirekte Aufforderung zur Nachahmung derselben in Galizien enthält, die österreichische Verfassung angreift, da sie das wichtigste Recht des Volkes, die Steuerverweigerung, nicht gewährt habe etc.
Er glaubte daher, anachdem auch die Preßleitung im Sinne ihrer Instruktion die Motivierung der Maßregel geprüft und entsprechend befunden hata, mit Zustimmung der Konferenz dem Statthaltereivizepräsidenten überlassen zu sollen, nach seinem Wirkungskreise in dieser Sache vorzugehen2.
II. Einwirkung auf die hiesige Presse in betreff der Ablehnung der preußischen Vermittlungsvorschläge
Der Minister des Äußern hat in der unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät abgehaltenen Konferenz vom 6. d. M.3 die Gründe dargestellt, welche es unmöglich machen, auf die preußischen Vermittlungsvorschläge einzugehen. Es ist ihm aufgefallen, daß schon am 5. d. M. nach Hamburg die Nachricht von der Ablehnung der k. k. Regierung telegraphiert worden, und es scheint ihm notwendig zu sein, die inländische Presse dahin zu informieren, daß sie darauf bezügliche Artikel nicht aufnehme oder doch in angemessener Weise berichtige. Er hat zu diesem Ende dem Hofrate Baron Gagern die entsprechende Instruktion erteilt und lud den Polizeiminister ein, die Preßleitung anzuweisen, daß sie sich hierwegen mit Baron Gagern ins Einvernehmen setze.
Der Polizeiminister sagte seine Mitwirkung in dieser Sache zu, bemerkte aber, daß der Preßleitung eine sehr genaue Punktation hierwegen mitgeteilt werden müsse, um bei der Unzuverlässigkeit unserer Presse und bei der Unkenntnis der wahren Verhältnisse und Intentionen der k. k. Regierung mit einigem Erfolge einwirken zu können.
III. Bewilligung für die lombardisch-venezianischen Gemeinden, die Einstandsgelder für Rekrutierungsflüchtlinge noch durch zwei Jahre in Banknoten leisten zu dürfen
Für die Rekrutierungsflüchtlinge im lombardisch-venezianischen Königreiche haben infolge der Konferenzbeschlüsse vom 29. Dezember 1860 4 und 15. November 1860 5 die betreffenden Gemeinden einzustehen. Es ist ihnen die einzige Begünstigung gewährt worden, die für derlei Flüchtlinge im Jahre 1860 entfallende Stellvertretungsgebühr in Banknoten statt in klingender Münze zu entrichten6. Die kürzlich in Wien anwesend gewesene Deputation hat durch Conte Bembo und Ferrari gebeten, diese Begünstigung in Anbetracht der äußerst mißlichen ökonomischen Verhältnisse sämtlicher Gemeinden des Königreiches und der Stadt Venedig insbesondere noch für die zwei nächsten Jahre gelten zu lassen. Der Staatsminister nahm unter diesen Verhältnissen keinen Anstand, sich für die Gewährung dieser billigen Bitte um so mehr auszusprechen, als dabei das Prinzip über die Haftungspflicht der Gemeinden für zahlungsunfähige Familien der Flüchtlinge gewahrt bleibt.
Der Finanzminister erklärte, diesem Antrage, der den Finanzen ein neues Opfer zumute, nicht entgegentreten zu wollen, wenn politische Rücksichten für denselben sprechen, glaubte jedoch aus Anlaß einer Bemerkung des Staatsratspräsidenten über die Schwierigkeit, die sich daraus ergebe, daß sich die bezügliche Haftung der Gemeinden von Jahr zu Jahr bei jeder Rekrutierung erneuert, || S. 261 PDF || den Antrag bloß auf das Vergangene beschränken zu sollen. Der Kriegsminister fand zwar keinen hinlänglichen Grund für die angetragene Begünstigung. Sie erscheint ihm als ein nutzloses Opfer, indem nicht zu erwarten ist, daß damit eine bessere Stimmung im Lande werde erzielt werden. Auch die mißlichen ökonomischen Verhältnisse scheinen ihm keine Rücksicht zu verdienen, da die Gemeinden, zumal Venedig selbst, sie durch eigene Schuld herbeigeführt haben, indem sie zur Unterstützung der Revolution die Landesschulden so namhaft vermehrtenb, 7.
IV. Einvernehmen mit dem Finanzminister bezüglich nichtpräliminierter Auslagen oder Präliminarüberschreitungen
Aus Anlaß der jüngsten Gerichtsorganisationen in Ungern kam der Finanzminister auf die seit 1847 bestehende Ah. Anordnung zurück, daß bei Anträgen, welche nichtpräliminierte Auslagen oder die Überschreitung der präliminierten Summen zum Gegenstande haben, immer vorläufig mit der Allgemeinen Hofkammer bzw. mit dem Finanzministerium das schriftliche Einvernehmen zu pflegen sei8, und beantragte, daß diese Ah. Anordnung künftig genau, wenigstens durch Mitteilung des betreffenden Vortrages im Konzept im kurzen Wege an das Finanzministerium beobachtet werden möge, damit dieses in der Lage sei, derlei Anträge im Detail und mit Zuhilfenahme der Vorverhandlungen zu prüfen, was bei dem bloßen Vortrage solcher Angelegenheiten in der Konferenz nicht möglich sei9.
V. Anstände wegen des ungarischen Causarum-Regalium-Direktors
Bei dieser Gelegenheit erwähnte er auch der Ernennung Flucks zum Causarum-Regalium-Direktor, welche, ebenfalls ohne seine Einvernehmung beantragt, nicht nur in Beziehung auf die Person, gegen welche ihm sowohl als dem Polizeiminister sehr ungünstige Daten vorliegen, sondern auch in Beziehung auf die Organisierung und Unterordnung der Fiskalprokuraturen unter das Finanzministerium gewichtigen Bedenken unterliegt, so daß er sich genötigt sieht, hierwegen einen eigenen Vortrag an Se. Majestät zu erstatten.
|| S. 262 PDF || Hierüber wurde in Abwesenheit der ungrischen Mitglieder der Konferenz nichts erinnert10.
VI. Enthebung des Banus von Kroatien vom Präsidium der Finanzlandesdirektion
Der Finanzminister beantragte unter Zustimmung der Konferenz die Enthebung des Banus von Kroatien etc. von der Stelle eines Präsidenten der kroatischen etc. Finanzlandesdirektion, um welche derselbe anzusuchen aus politischen Rücksichten [sich] genötigt gesehen hat11. Sie wird, da die früheren Bane mit dieser Funktion auch nicht betraut waren, keinem Anstande unterliegen, jedoch den Umzug zur Folge haben, daß die Steueraufträge von der Finanzdirektion nur im Wege der Statthalterei an die Komitate gelangen können, in welcher Beziehung der Polizeiminister bemerkte, daß es eben wegen der Passivität der Komitatsbehörden in Steuersachen wünschenswert wäre, eine solche Einrichtung zu treffen, daß die lf. Abgaben durch eigene Finanzorgane, Steuerperzeptoren, selbständig eingehoben werden können. Der Finanzminister hat dazu die Einleitung bereits getroffen und bemerkt, daß der Banus sich dafür verbürgt habe, daß der Steuereinhebung kein Widerstand werde entgegengesetzt werden.
Wien, am 9. April 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. April 1861. Empfangen 17. April 1861. Erzherzog Rainer.