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Nr. 40 Ministerrat, 30. März 1861 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. ( Erzherzog Rainer 1. 4.), Rechberg, Mecséry, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Szécsen 4. 4., Plener, Wickenburg 6. 4., Pratobevera, Lichtenfels 6. 4.; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 10. 4.

MRZ. 814 – KZ. 1126 –

Protokoll II des zu Wien am 30. März 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Ernennung der Landmarschälle und ihrer Stellvertreter

Der Staatsminister referierte über seine demnächst zu unterbreitenden au. Anträge auf Ah. Ernennung der Landmarschälle und ihrer Stellvertreter, nämlich für Böhmen Graf Albert Nostitz [und] Dr. Wanka, für Mähren Graf Emanuel Dubsky [und] Dr. Wenzliczke, für Schlesien Graf Johann Larisch [und] Dr. Hein, für Niederösterreich Fürst Colloredo [und] Baron Kalchberg, für Oberösterreich Abt Lebschy [und] Dr. Wiser, für Salzburg Präsident Weiss [und] Bürgermeister Spängler, für Tirol Dr. v. Klebelsberg [und] v. Zallinger, für Vorarlberg Kreishauptmann v. Froschauer [und] Dr. Fussenegger, für Kärnten FZM. Graf Thurn [und] Dr. Burger, für Görz Graf Pace [und] Dr. Doliak, für Istrien Marchese Polesini [und] Dr. Vidulić1.

Die Konferenz fand gegen diese vom Staatsminister näher motivierten Vorschläge nichts zu erinnern. Die Vorschläge für dieselben Stellen in den Landtagen von Steiermark, Krain, Bukowina und Dalmatien werden demnächst folgen2.

II. Beiziehung eines ungarischen Rechtskonsulenten zum Kossuthnotenprozeß

Minister Graf Szécsen machte auf die Notwendigkeit aufmerksam, der am 31. März in Wien stattfindenden Beratung mit einem englischen Advokaten über den Prozeß wegen der Kossuthnotenfabrikation auch einen ungarischen Juristen beizuziehen.

|| S. 236 PDF || Der Finanzminister wird sogleich hierzu den Finanzprokurator Rehorovszkya aus Preßburg berufen. Der Minister des Äußern glaubte, daß die Absendung eines ungarischen Rechtskonsulenten nach London für die Dauer des Prozesses von Nutzen sein dürfte, um augenblicklich Aufklärung zu geben3.

III. Gerichtliche Schritte gegen „Presse“ und „Wanderer“ wegen Abdrucks des Kossuthschen „Affidavits“

Minister Freiherr v. Pratobevera brachte zur Kenntnis, daß „Presse“ und „Wanderer“ wegen des Abdruckes des Kossuthschen „Affidavits“ im Banknotenprozesse gerichtlich verfolgt werden.

Der Polizeiminister war damit um so mehr einverstanden, als gestern noch alle Redaktionen vor diesem Abdrucke ämtlich gewarnt worden sind4.

IV. Subskription auf ein Denkmal für die Märzopfer

Der Staatsminister referierte über das Gesuch um Gestattung der Eröffnung einer Subskription auf ein Denkmal für die „Märzopfer“, welches Gesuch auf gar keinem plausiblen Grunde beruht und nur ein neues Agitationsmittel zu schaffen beabsichtigt.

bDie Konferenz vereinigte sich mit dem Antrage auf Abweisungb, 5.

V. Gesuch der Stadt Graz um Zurückstellung der alten Feuersignalkanonen auf den Schloßberg

Der Kriegsminister besprach das Gesuch der Stadt Graz um Zurückstellung der alten Feuersignalkanonen auf den Schloßberg, welche durch die ständischen Kanoniere bedient werden würden.

Minister Graf Wickenburg gab Aufklärung über das ständische Kanonierkorps, gegen dessen Reaktivierung kein Anstand walten dürfte6.

VI. Einlauf der englischen Kriegskorvette „Scourge“ in den Kriegshafen von Venedig

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer brachten zur Sprache, daß die englische Kriegskorvette „Scourge“ aus Korfu in den Kriegshafen von Venedig eingelaufen sei und daß dieses Einlaufen, welches mit den österreichischen Seegesetzen in Widerspruch steht — wie der Kriegsminister besorgt —, Konsequenzen für ähnliche Vorgänge von Seite der Kriegsschiffe anderer Nationen nach sich ziehen dürfte.

Der Minister des Äußern centgegenete, daß die k. k. Regierung es vollkommen in der Hand habe, diesem vorzubeugen, da kein fremdes Kriegsschiff in Venedig als Kriegshafen einlaufen könne, ohne die Erlaubnis der Regierung hierzu erhalten zu habenc, 7.

VII. Verminderung der Schreibgeschäfte bei den Zentralstellen durch Einführung von Protokollsheften

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer geruhten zu eröffnen, daß der Staatsminister und der Minister der Finanzen, nach einer vieljährigen Gepflogenheit, bei Angelegenheiten von geringerem Belange, namentlich bei Gnadensachen, statt der Erstattung besonderer umständlicher au. Vorträge sich der Form der sogenannten Protokollshefte bedienen, mit welchen bloß die Referatsbögen samt Votum und Verhandlungsakten zur Ah. Entscheidung vorgelegt werden. Diese Form dürfte in solchen Angelegenheiten auch bei den übrigen Ministerien und Zentralbehörden zur Verminderung der Schreibgeschäfte in Anwendung gebracht werden.

VIII. Eruierung von Persönlichkeiten, welche sich zu lebenslänglichen Reichsräten eignen

Der Staatsminister ersuchte seine Kollegen, ihm auf kurzem Wege Persönlichkeiten bekanntzugeben, welche sich zur Ernennung als lebenslängliche Reichsräte eignen würden8.

IX. Notifikation und Instruktion für die Landmarschälle und Landeshauptleute. Wahl der Ersatzmänner für Reichsratsabgeordnete

Der Staatsminister referierte über die Notifikationen, die er an die neuernannten Landmarschälle und Landeshauptleute zu erlassen gedenke und in welchen auch die denselben zum Antritt und zur Führung ihres Amtes nötigen Instruktionen erteilt würden.

Auf diesem Wege würde auch nach eingeholter Ah. Ermächtigung für die landtägliche Wahl von Ersatzmännern in Verhinderungsfällen von Reichsratsabgeordneten gesorgt werden, nachdem diesfalls in den Statuten keine Vorkehrung getroffen ist. Diese Wahl ist nämlich das einzige Mittel, um für sonst unvermeidliche Abgänge noch vor dem Zusammentritte des nächsten Landtages einen || S. 238 PDF || Ersatz zu bekommen. Hierbei würde nicht für jeden einzelnen Abgeordneten, sondern stets nur für eine Gruppe bis höchstens fünf Deputierte ein Ersatzmann gewählt, bei mehr als fünf zwei Ersatzmänner etc. Diese Ersatzmänner hätten nur so lange zu fungieren, bis die Möglichkeit einer Ersatzwahl durch den Landtag eintritt.

Minister Ritter v. Lasser , obgleich prinzipiell Gegner der Bestellung von Ersatzmännern, findet gegen diese Maßregel als ein vorübergehendes Auskunftsmittel nichts zu erinnern. Minister Baron Mecséry würde vorziehen, die Regelung der Ersatzmänner seinerzeit dem Reichsrate zu überlassen, allein der Staatsminister machte die Dringlichkeit der Abhilfe geltend, weil es gerade bei dieser ersten Session hochwichtig sei, die ohnehin nicht vollzähligen Reihen der Abgeordneten nicht durch Krankheit oder andere Zufälle lichten zu lassen.

Es wurde sonach gegen den obigen Antrag keine weitere Erinnerung erhoben9.

X. Agenden für die ersten Landtage

Der Staatsminister teilte hierauf die von ihm beantragten Agenden der ersten Landtage mit. Nachdem es darin heißt, daß das Exemplar des kaiserlichen Diploms vom 20. Oktober 1860 den Landtagen als Regierungsvorlage feierlich übergeben werden soll, sprach der Polizeiminister die Besorgnis aus, daß diese Bezeichnung in manchen Landtagen eine Diskussion und Kritik über das Diplom provozieren könnte. Es wäre daher das kaiserliche Diplom einfach zur Aufbewahrung in den Landesarchiven zu übergeben.

Der Staatsminister strich zufolge dieser Bemerkung im Entwurfe den Ausdruck „als Regierungsvorlage“.

XI. Ausfertigung der Diplomsexemplare vom 20. Oktober in den Nationalsprachen für die betreffenden Landtage

Es ist bereits von mehreren Seiten in Anregung gebracht worden, daß es in politischer Beziehung sehr angezeigt wäre, den Landtagen der Länder mit gemischter Bevölkerung nebst dem Diplomsexemplare in deutscher Sprache noch Exemplare in der zweiten oder in den Landessprachen zu übergeben.

Der Staatsminister kann diese Meinung nur teilen und glaubt, bei dem von dieser Verfügung zu erwartenden guten Eindrucke auf die übrigen Nationalitäten beantragen zu sollen, daß Se. Majestät zu diesem Ende au. zu bitten wären, die nötigen Diplomsexemplare in den bezüglichen verschiedenen Sprachen, welche schleunigst in der Staatsdruckerei nach dem Texte der Landesgesetzblätter auszufertigen wären, mit der Ah. Namensunterschrift Ag. zu versehen10.

Der Ministerrat war hiermit einverstanden.

A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 10. April 1861. Empfangen 10. April 1861. Erzherzog Rainer.