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Nr. 205 Ministerkonferenz, Wien, 11. März 1854 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 11. 3.), Bach 14. 3., Thun, K. Krauß, Baumgartner.

MRZ. – KZ. 1054 –

Protokoll der zu Wien am 11. März 1854 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers des Äußern und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Auszeichnung für Ferdinand Mayer

Der Finanzminister zeigte seine Absicht an, für den nach mehr als 40jähriger treuer und ersprießlicher Dienstleistung in den Ruhestand tretenden Verwalter der Kameralherrschaft Denta in Ungern Ferdinand Mayer bei Sr. Majestät auf die Bezeigung der Ah. Zufriedenheit anzutragen, wogegen nichts erinnert wurde1.

II. Verpflegskosten der Sträflinge

Der Justizminister referierte über die Allerhöchstenorts gestellte Frage, ob Sträflinge zur Vergütung der Kosten ihrer Verpflegung im Straforte zu verhalten seien. Hierüber wurde beim Justizministerium eine von Abgeordneten der Ministerien des Inneren und der Finanzen, dann des Armeeoberkommandos beschickte Kommissionsberatung angestellt, deren Resultat dahin ausfiel, es bei der bisherigen Übung zu belassen, wornach eine Vergütung dieser Kosten nicht gefordert wird.

Der Finanzminister hatte sich jedoch nachträglich für die gegenteilige Meinung und dahin erklärt, daß, wenn Se. Majestät die Einforderung der Verpflegskosten von den Sträflingen im Grundsatze genehmigt haben würden, dann eine detaillierte Vorschrift über das diesfalls zu beobachtende Verfahren auszuarbeiten wäre. Auch bei der heutigen Konferenzberatung glaubte der Finanzminister, unter Beitritt des Kultusministers auch in rechtlicher Hinsicht die Ansicht behaupten zu können, daß der Staat von dem vermöglichen Häftling, der nur aus eigener Schuld in diese Lage gekommen ist, die Vergütung der Verpflegskosten zu fordern befugt sei. Dagegen beharrten die Minister der Justiz und des Inneren auf ihrer früher ausgesprochenen Meinung, daß es wider Gerechtigkeit und Humanität verstoße, von einem Sträfling, dem man aus öffentlichen Rücksichten seine Freiheit entzogen und die Wahl der Beschäftigung, wodurch er sich die Unterhaltsmittel verschaffen könnte, nicht freigelassen habe, die Vergütung der Verpflegung zu fordern. Aus der zwangsweisen Anhaltung des Sträflings zur Arbeit folgt schon die Enthebung von der Bestreitung der Verpflegskosten, indem die Arbeit als die Kompensation der letzteren um so mehr erscheint, als dem Sträfling dasjenige, was er über sein vorgeschriebenes Pensum leistet, als Überverdienst zugute gerechnet wird. Einen Unterschied zwischen vermöglichen || S. 174 PDF || und unvermöglichen zu machen, ginge im Prinzip nicht an: Die Verpflichtung zur Bezahlung der Verpflegskosten müßte allgemein für jeden Sträfling ohne Ausnahme festgesetzt werden. Die praktische Folge wäre aber dann, daß wegen der Hereinbringung des Ersatzes endlose Schreibereien entständen, um derentwillen bei jedem Strafhause mindestens ein Beamter mehr angestellt werden müßte, und daß ohne Zweifel nur ein höchst geringfügiger Betrag würde hereingebracht werden können. Um hierüber wenigstens einige Anhaltspunkte für eine künftige Berechnung zu gewinnen, würde der Minister des Inneren vorschlagen, daß bevor über das Prinzip entschieden wird, die Verhandlung an ihn zu dem Ende geleitet werde, um die Statthalter über die hierauf Bezug nehmenden Daten zu vernehmen und dann nach dem Befunde das Weitere in Antrag zu bringen. Hiermit waren auch sämtliche übrigen Stimmführer einverstanden, wornach also der Justizminister die Verhandlung an den Minister des Inneren leiten wird2.

III. Ärarschuld von 475 fl. an die Militärlieferanten Leopold Schusnek und Joseph Welicska

Der Minister des Inneren referierte über seinen Antrag vom 7. März 1854, KZ. 913, MCZ. 741, wegen Erfolgung eines Restbetrags von 475 f. an die Militärlieferanten Leopold Schusnek und Joseph Welicska aus dem Staatsschatze, wogegen das Finanzministerium sich erklärt hatte. Da, wie auch der Minister des Inneren nicht verkennt, ein rechtlicher Anspruch auf diese Vergütung ab aerario nicht besteht, so glaubte die Konferenz die Entscheidung über den Antrag des Ministers des Inneren lediglich der Ah. Gnade anheimstellen zu sollen3.

IV. Gnadengabe für den Bezirksarzt Ignaz Dobiasz

Die laut des Vortrags vom 7. März 1854, KZ. 915, MCZ. 743, bestehende Differenz zwischen den Ministern des Inneren und der Finanzen über den Betrag der für den Bezirksarzt Ignaz Dobiasz in Antrag zu bringenden Gnadengabe wurde durch die Einigung beider in dem Mittelbetrage von 100 fr. behoben.

V. Resümee der Beratungen über die Universitätsreform

V. Der Finanzminister las ein in systematischer Ordnung abgefaßtes Resümee der Konferenzialberatschlagungen über das Operat wegen der Reform der Universitätsstudien vor, welches als Darstellung der diesfälligen Beratungsresultate keinen Anlaß zu einer Erinnerung gab4.

A[h]. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, 29. März 1854.