Nr. 150a Ah. Handschreiben an den Präsidenten der Ministerkonferenz Graf v. Buol-Schauenstein über den Wirkungskreis des Generalgouvernements im lombardisch-venezianischen Königreich, Schönbrunn, 13. August 1853 (Beilage zu: MRP-1-3-02-0-18530812-P-0150.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift, HHSTA., Kab. Kanzlei, MCZ. 2747/1853.
MRZ. – KZ. –
Lieber Graf Buol!
In der Anlage erhalten Sie die Bestimmungen, welche Ich über den Wirkungskreis und die Geschäftsbehandlung des lombardisch-venezianischen Generalgouvernements zu erlassen befunden. Indem Ich hievon gleichzeitig durch besondere Handschreiben Meinen Generalgouverneur Feldmarschall Grafen Radetzky und Meinen Minister des Inneren verständige, trage Ich Ihnen auf, von den gedachten Bestimmungen die unverzügliche Mitteilung an die übrigen Minister sowie an den Generalrechnungsdirektor zu dem Ende zu machen, damit jeder derselben, soweit es ihn betrifft, die zur Durchführung dieser Bestimmungen erforderlichen Anordnungen ohne allen Verzug treffe. Zugleich setze Ich Sie in die Kenntnis, daß Ich den FML. Grafen Nobili zum militärischen Adlatus des Feldmarschalls Grafen Radetzky und den Geheimen Rat Grafen Rechberg zum Ziviladlatus desselben und Chef der Zivilabteilung des lombardisch-venezianischen Generalgouvernements unter Aufrechthaltung der demselben mit Meinem Handschreiben vom 7. April d. J. erteilten Instruktionen in den nicht durch diese Bestimmungen berührten Punkten zu ernennen befunden habe.