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Nr. 129 inisterkonferenz, Wien, 4. Juni 1853 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 5. 6.), Bach 14. 6., Thun, K. Krauß, Baumgartner; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 2253 – (Prot. Nr. 49/1853) –

Protokoll der am 4. Juni 1853 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Eisenbahnprivilegium des Carl Egon v. Fürstenberg

Der Minister der Finanzen und des Handels Ritter v. Baumgartner referierte über das der Ah. Bezeichnung gewürdigte Gesuch des Carl Egon Fürsten v. Fürstenberg um Beseitigung einer in dem ihm verliehenen Eisenbahnprivilegium enthaltenen Einschränkung1.

|| S. 132 PDF || Derselbe hat, wie aus den früheren wiederholten Verhandlungen bekannt ist, eine Konzession zur Erbauung einer Eisenbahn von Prag in das Buschtehrader Kohlenrevier erhalten, hat es aber nicht angenommen, weil ihm die Bedingungen nicht genug günstig zu sein schienen, und hat um vorteilhaftere gebeten. Der Finanz- und Handelsminister erklärte sich gegen die Gewährung von günstigeren Bedingungen für die gedachte Eisenbahn, es wäre denn, daß Fürst v. Fürstenberg eine günstigere Trace für diese Bahn in Antrag brächte. Dieses tat er und brachte eine bessere Richtung für diese Eisenbahn, ohne beschwerliche Steigungen und mit der Einmündung derselben in die Staatseisenbahn bei Kralup, nämlich die Richtung von Kladno nach Kralup, in Antrag. Die Bedingungen, unter welchen die frühere Konzession dem Fürsten v. Fürstenberg zuteil wurde, waren im wesentlichen folgende zwei: a) sollte die 50jährige Dauer der Konzession von dem Augenblicke der erteilten Bewilligung zu laufen anfangen und b) sollten die Preise der Fracht jedesmal ermäßiget werden, wenn das Erträgnis der Bahn 8% übersteigen würde. Für die neue, günstigere Trace sprach Fürst v. Fürstenberg an: a) daß die 50jährige Dauer der Konzession nicht vom Tage der Bewilligung derselben, sondern erst von der Zeit an zu laufen hätte, wo die Eisenbahn in Betrieb gesetzt werden wird, und b) daß die Frachtpreise erst dann zu ermäßigen wären, wenn das reine Erträgnis der Bahn 10% übersteigen würde. Die erste Begünstigung ist nach dem Antrage der Ministerkonferenz von Sr. Majestät bewilliget worden2. Bezüglich der zweiten, für welche sich der Finanz- und Handelsminister gleichfalls ausgesprochen hatte, hat sich jedoch die Majorität der Ministerkonferenz für die Beibehaltung der ursprünglichen 8% erklärt, bei deren Übersteigung die Steinkohlenfrachtpreise ermäßiget werden sollten. Se. Majestät haben den Antrag der Majorität zu genehmigen geruhet3. In dem oberwähnten, der Ah. Bezeichnung gewürdigten Gesuche stellt Fürst v. Fürstenberg vor, daß er unter der letzteren Beschränkung die Aktionäre für die in der Rede stehende Bahn aufzubringen nicht vermöchte, da mehrere Zusicherungen von Aktienabnahmen schon bei der Beschränkung des Erträgnisses der Bahn auf 10% zum Eintritte der Ermäßigung der Frachtpreise zurückgezogen worden seien, und bittet um die Gestattung, die Restriktion der Frachtpreise erst dann eintreten lassen zu dürfen, wenn die Bahn einen 10% übersteigenden Ertrag abwerfen würde. Der Finanzminister bedauert zwar, daß wir in einer Zeit leben, in der man sich selbst mit einer 8%igen Verzinsung seines Kapitals nicht zufriedenstellen will, meint aber, daß, um die gedachte mancherlei Vorteile versprechende Eisenbahn endlich zustande zu bringen, die gebetene Aufbesserung von 2% zugestanden werden dürfte.

Die Ministerkonferenz erklärte sich mit diesem Antrage einverstanden, der Minister des Inneren mit der beigefügten Bemerkung, daß er bei der früheren Beratung 8% als einen genügenden Gewinn ansah und mittelst Beibehaltung dieses Perzentes auf die Verminderung der Preise der Steinkohle selbst zu wirken beabsichtigte. Gegenwärtig nehme er aber keinen Anstand, sich mit || S. 133 PDF || dem Antrage des Referenten aus folgenden Betrachtungen zu verewIgen: er meint nämlich, daß, wenn das Erträgnis einer Eisenbahn auf 8% gestiegen ist, die Unternehmung dann selbst die Frachtpreise herabsetzt und in der Vermehrung der Fracht einen Ersatz für die minderen Frachtpreise findet, und weil durch die Eröffnung von Eisenbahnen aus anderen reichhaltigen Kohlenlagern (von Aussig nach Teplitz, von Oravicza, von Oswięcim nach Csakova, Oslawan, Rossitz, Göding, Ostrau etc.) für die Konkurrenz hinlänglich gesorgt ist, daher die gegenwärtig angesuchten 10% ohne Gefahr bewilliget werden können4.

II. Gesuch der Försterswitwe Mühlbauer um eine Gnadengabe

Der Minister des Inneren brachte hierauf eine Meinungsdifferenz mit dem Finanzministerium bezüglich des mit der Bezeichnung ab imperatore hinabgelangten Gesuches der Försterswitwe Mühlbauer um die Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für ihren sechs Jahre alten Sohn Leopold Mühlbauer zum Vortrage.

Die Witwe genießt eine Pension von 100 fr. und hat nur für diesen einzigen Sohn zu sorgen, wird übrigens als gebrechlich, erwerbsunfähig und arm geschildert. Die politischen Landesbehörden in Tirol, die Statthalterei und die Finanzlandesdirektion haben sich für einen Erziehungsbeitrag von 30 fr. ausgesprochen, welchem Antrage der Minister des Inneren mit Rücksicht auf die dargestellten Verhältnisse der Witwe und die oberwähnte Bezeichnung beigetreten ist. Das Finanzministerium erklärte sich gegen die Bewilligung eines Erziehungsbeitrages, weil die mit der normalmäßigen Pension beteilte Witwe nur für ein Kind zu sorgen hat und in diesem Umstande kein Grund zu einer Abweichung von der diesfälligen Normalvorschrift gefunden werden könne.

Bei der Besprechung hierüber in der Ministerkonferenz beharrte der Finanzminister bei der obigen Ansicht des Finanzministeriums, indem bei Gnadenanträgen nur um einen Schritt über das Normale weiter gegangen zu werden pflege, hier aber drei Schritte gemacht würden; weil Witwen nur dann einen normalmäßigen Anspruch auf Erziehungsbeiträge haben, wenn mehr als drei noch in ihrer Verpflegung stehende Kinder vorhanden sind, die Witwe Mühlbauer aber nur für einen einzigen Knaben zu sorgen hat, und es geraten, ja notwendig im Interesse der Finanzen erscheint, sich von den Grundsätzen des Pensionsnormales5, wenigstens nicht so weit, zu entfernen.

Die Ministerkonferenz mit Einschluß des Ministers des Inneren trat dieser Ansicht bei, wornach der au. Antrag auf Abweisung des oberwähnten Gesuches der Försterswitwe Mühlbauer an Se. Majestät zu stellen wäre6.

III. Grundentlastungspatent für Siebenbürgen (= Sammelprotokoll Nr. 134)

Der Minister des Inneren setzte hierauf seinen Vortrag über den Entwurf eines Ah. Patentes wegen Durchführung der Ah. Anordnungen über die Aufhebung des Urbarialverbandes || S. 134 PDF || und des Zehentrechtes, dann die Grundentlastung in Siebenbürgen fort, worüber das Nähere in dem besonderen über diesen Gegenstand aufgenommenen Protokolle vorkommt7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 16. Juni 1853.