Nr. 163b Monatsbericht des Ministers der Justiz über den Stand der Organisierungsarbeiten im September 1853, Wien, o. D. (Beilage zu: MRP-1-3-02-0-18531004-P-0163.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; Beilage zum Originalprotokoll v. 4. 10. 1853.
MRZ. – KZ. –
A) Oberlandesgerichte.
Der Personal- und Besoldungsstand sämtlicher Oberlandesgerichte hat bereits die Ah. Genehmigung erlangt1. Die Erstattung der Besetzungsvorschläge wurde || S. 347 PDF || den Obergerichtspräsidien bereits aufgetragen. Nach ihrem Einlangen werden über die der Ah. Ernennung unterliegenden Dienstesstellen die au. Vorträge erstattet werden. Ich glaube aber, die Besetzungsvorschläge mehrerer Appellationsgerichte und der Vorsteherstellen der Gerichtshöfe in Verbindung erstatten zu sollen, um eine gleichmäßige Verteilung der jetzt angestellten Appellationsräte und Präsidenten der Landesgerichte in Antrag bringen zu können. Die wegen Auflösung des Oberlandesgerichtssenats in Trient und wegen dessen Vereinigung mit dem Oberlandesgerichte in Innsbruck vom 1. Oktober l. J. angefangen getroffenen Verfügungen hat der tg. Justizminister mit dem bereits unterm 12. d. M. Ah. genehmigten au. Vortrag vom 3. September d. J., Zahl 10722, zur Ah. Kenntnis gebracht.
B) Gerichtshöfe erster Instanz.
Die Errichtung der Gerichtshöfe erster Instanz ist für folgende Kronländer bereits Ah. genehmigt: Österreich unter der Enns, Österreich ob der Enns, Salzburg, Steiermark, Kärnten, Krain, Tirol und Vorarlberg, Triest, Görz und Gradiska und Istrien, Kroatien und Slawonien, serbische Woiwodschaft und Ternescher Banat2. Die Oberlandesgerichtspräsidien sind sogleich beauftragt worden, über vorläufige Konkursausschreibung die Besetzungsvorschläge zu erstatten. In Ah. Händen befinden sich die au. Vorträge über die Errichtung der Gerichtshöfe erster Instanz in; Mähren, Schlesien, Galizien, Bukowina, dann in den Verwaltungsgebieten der Statthaltereiabteilungen zu Ofen, Oedenburg, Preßburg und Großwardein3. Über die Gerichtshöfe in Böhmen wird der au. Vortrag demnächst erstattet werden können4. Über die Gerichtshöfe in Siebenbürgen sind zwar die Anträge der Organisierungslandeskommission bereits eingelangt; der Militär- und Zivilgouverneur Fürst Schwarzenberg hat jedoch mit Bericht vom 22. August l. J. die dringende Notwendigkeit dargestellt, daß mit Rücksicht auf die Bestimmungen der inzwischen erschienenen Strafprozeßordnung vom 29. Juli 1853 über die Schlußverhandlungen um Strafverfahren5 die zu geringe Zahl der ursprünglich beantragten Gerichtshöfe vermehrt werde; zugleich hat derselbe angezeigt, daß er die Organisierungslandeskommission angewiesen habe, in dieser Richtung neue detaillierte Anträge auszuarbeiten. Es muß demnach das Einlangen dieses Operates, dessen baldige Vorlage angeordnet worden ist, abgewartet werden, ehe die definitiven Anträge Sr. Majestät zur Ah. Schlußfassung unterbreitet werden können6. Für das Kaschauer Verwaltungsgebiet ist das Operat der Organisierungskommission noch ausständig, soll jedoch bereits vollendet und an den durchlauchtigsten Erzherzog Militär- und Zivilgouverneur zur Begutachtung und Einbegleitung vorgelegt sein7.
|| S. 348 PDF || C) Oberstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften.
Da der Personalbedarf der Oberstaatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten sowie der Staatsanwaltschaften bei den Landes- und Kreisgerichten nur auf Grund des denselben zugewiesenen Wirkungskreises im Strafverfahren mit Bestimmtheit angegeben werden kann, so wurden allsogleich nach dem Erscheinen der neuen Strafprozeßordnung die sämtlichen Obergerichtspräsidien mit Einschluß jener im lombardisch-venezianischen Königreiche und Dalmatien aufgefordert, im Einvernehmen mit den k. k. Generalprokuratoren oder den Stellvertretern, wo solche bestehen, die darauf bezüglichen gutächtlichen Anträge vorzulegen. Nach dem Einlangen dieser Anträge werden die au. Vorträge über diesen Gegenstand Sr. Majestät unterbreitet werden.
D) Bezirksämter und Bezirksgerichte.
Hierbei bezieht sich der tg. Justizminister auf den Bericht des Ministers des Inneren.