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Nr. 59 Ministerkonferenz, Wien, 6. November 1852 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Wacek; VS. Buol-Schauenstein; BdE. und anw. (Buol 7. 11.), Bach 9. 11., Thinnfeld, Thun, Csorich, K. Krauß, Baumgartner 9. 11.; abw. Stadion.

MRZ. – KZ. 4479 – (Prot. Nr. 55/1852) –

Protokoll der am 6. November 1852 in Wien abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses Grafen v. Buol-Schauenstein.

I. Ankauf des Walsinger Gutes bei Mariazell

Der Minister für Landeskultur und Bergwesen Edler v. Thinnfeld brachte eine Meinungsdifferenz mit dem Finanzministerium hinsichtlich des Ankaufes des dem Grafen Festetics gehörenden sogenannten Walsinger Gutes bei Mariazell für das Montanärar zum Vortrage. Dieses aus 118 Joch Wald und 37 Joch Landwirtschaft samt Wirtschaftsgebäuden bestehende Gut, bemerkte der referierende Minister, sei für das Ärarialgußwerk in Mariazell zur größeren Sicherstellung seines Holz- und Kohlenbedarfes und vorzüglich zur Gewinnung eines angemessenen und billigen Grundes für den in naher Zukunft zu erbauenden neuen Holzrechen unentbehrlich, auch würden durch diese Erwerbung die Reichsforste der dortigen Gegend arrondiert werden. Das Oberverweseramt zu Mariazell hat den Schätzungswert dieses Gutes mit 18.200 f. erhoben und der Verkäufer forderte dafür anfangs 16.000 f., dann 14.500 f. und endlich als letztes Wort 14.000 f. Der Minister v. Thinnfeld hält den Preis von 14.000 f. in Betracht der dadurch zu erwerbenden Vorteile für angemessen und besorgt, wenn das Gut in fremde Hände käme, es in der Folge gar nicht oder nur um übermäßige Preise zu erlangen. Das Finanzministerium findet es im allgemeinen etwas inkonsequent, Wald, Wiesen etc. zu kaufen, während wir auf der anderen Seite Schulden machen. Was den in der Rede stehenden Ankaufspreis anbelangt, glaubte es denselben auf 10.000 f. deshalb beschränken zu sollen, weil es auffallend sei, daß der Verkäufer für ein auf 18.200 f. geschätztes Objekt sich mit 14.000 f. begnüge. aDoch ist bekannt, daß diese Schätzung andererseits erst geringer ausgesprochen worden sei.a Diesen ersteren Umstand klärte der referierende Minister damit auf, daß der ursprünglichen Schätzung von 18.200 f. nur eine vierprozentige Verzinsung || S. 295 PDF || und deren Kapitalisierung zum Grunde lag, während bei der Annahme einer fünfprozentigen Verzinsung sich ein Wert von ca. 15.000 f. herausgestellt, welcher mit den geforderten 14.000 f. in keinem so grellen Mißverhältnisse steht.

Bei der hierüber vorgenommen Abstimmung erklärten sich mit Ausnahme des Finanzministers alle übrigen Stimmführer für den Antrag des Referenten1. Bei der von diesem letzteren dargetanen Notwendigkeit des Bedarfs der in der Rede stehenden Gründe in naher Zukunft sei es ratsam, dieselben jetzt zu erwerben. Die Preisverhältnisse seien nicht unangemessen, und kauft man die Grundstücke nicht jetzt, so könnte man sie später vielleicht gar nicht oder nur viel teurer bekommen.

II. Provisionsgesuch der entlassenen Schiffer des Salztransportamtes zu Stadel

Der Minister v. Thinnfeld referierte weiter über das Ah. bezeichnete Gesuch der bei der Personalreduktion im Jahre 1824 und bei der Aufhebung der eigenen Regie des obderennsischen Salztransportes im Jahre 1826 ohne Beteilung entlassenen Schiffsleute des Salztransportamtes zu Stadel bei Lambach um Verleihung von Gnadenprovisionen. Der Referent bemerkte, daß bei dem Eintritte der erwähnten administrativen Änderung den nicht mehr benötigten Schiffsleuten infolge Ah. Entschließung vom 11. Oktober 1826 Provisionen zuteil geworden seien, und zwar jenen, welche über 30 Jahre gedient hatten, im ganzen. normalmäßigen Ausmaße, welche 20 Jahre dienten, mit der Hälfte usw. Dagegen seien jene jungen erwerbsfähigen Leute, welche eine provisionsfähige Zeit im Ärarialdienste erstreckt hatten, nur einfach entlassen worden2. Aus Anlaß des in der neueren Zeit vorgekommenen Ah. bezeichneten Gesuches dieser Schiffsleute, welche mittlerweile alt und gebrechlich geworden sind, beabsichtigt der vortragende Minister sich die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät zu erbitten, jenen Schiffsleuten aus der erwähnten Zeit, welche schon damals in der Ärarialarbeit die provisionsfähige Dienstzeit erstreckt hatten, aber wegen ihrer damaligen Erwerbsfähigkeit keine Provision erhalten konnten, die mit Rücksicht auf ihre Dienstjahre nach dem Normale für dieselben bezifferte Provision als Almosen bewilligen zu dürfen.

Das Finanzministerium meinte, daß diese Bewilligung nicht auf die gesamte Zahl der damals ohne Beteilung entlassenen Schiffsleute auszudehnen, sondern lediglich auf einzelne, einer besonderen Rücksicht würdigen Fälle zu beschränken wäre.

Da sonach in der Sache selbst keine und nur darüber eine Meinungsdifferenz besteht, ob von Fall zu Fall die Ah. Bewilligung einzuholen oder der Minister für Landeskultur und Bergwesen zu ermächtigen sei, bei den nun Erwerbsunfähigen aus jener Zeit, welche die Not nachgewiesen haben, mit Provisionen in streng normalmäßigen Grenzen vorzugehen, so glaubte die Ministerkonferenz auch mit Zustimmung des Finanzministers sich dafür aussprechen zu sollen, || S. 296 PDF || daß dem Minister v. Thinnfeld die beabsichtigte, das Geschäft abkürzende und erleichternde Ah. Ermächtigung erteilt werden dürfte3.

III. Gnadengabe für die griechisch-nichtunierte Kirchengemeinde der Halmagyer Erzpriesterschaft in Siebenbürgen

Der Minister des Kultus und des öffentlichen Unterrichtes Graf v. Thun brachte die Zuwendung eines Geschenkes von 2000 f. Konventionsmünze an die griechisch-nichtunierten Kirchengemeinden der Halmagyer Erzpriesterschaft in Siebenbürgen in Antrag. Se. Majestät haben mitAh. Kabinettsschreiben vom 31. Mai [sie!] 1852 der romanischen Nation in Siebenbürgen zum Wiederaufbau und zur Herstellung der zerstörten und beschädigten Kirchen des griechisch-katholischen und griechisch-nichtunierten Ritus ein Geschenk von 60.000 f. bewilligt4. Von diesem Gnadengeschenk wurde durch den Ah. Willen Sr. Majestät eine Hälfte für die dem griechisch-katholischen Ritus, die andere Hälfte für die dem griechisch-nichtunierten Ritus angehörigen Kirchengemeinden Siebenbürgens bestimmt und der Militär- und Zivilgouverneur von Siebenbürgen mit der Verteilung dieses Betrages betraut. Die Verteilung erfolgte im Grunde der von dem griechisch-katholischen Bischofe Sterka Sulucz und dem griechisch-nichtunierten Bischofe Schaguna vorgelegten Ausweise. Später hat sich der Umstand herausgestellt, daß die griechisch-nichtunierten Kirchengemeinden des vormaligen Zarander Komitates bei der Verteilung ganz übergangen worden sind, weil das siebenbürgische Militär- und Zivilgouvernement übersehen hatte, daß die dort wohnenden griechisch-nichtunierten Glaubensgenossen unter der Jurisdiktion des Bischofs von Arad stehen. Diese in der Revolutionszeit gleichfalls hart mitgenommenen Kirchengemeinden - 13 an der Zahl- sind gegen die Ah. Absicht Sr. Majestät ausgelassen worden. Der Bischof von Arad findet sie einer Beteilung würdig und bedürftig. Einen Teil der bereits verteilten und verwendeten Beträge zurückzufordern sei unausführbar, auch würde dadurch der gute Eindruck der erwähnten Ah. Gnade nachträglich geschwächt.

Unter diesen Umständen erübrigt nach der Ansicht des Grafen Thun nichts anderes, als für die gedachten 13 Kirchengemeinden, welche einen Gesamtschaden von 4359 f. erlitten haben, welcher aber wie bei den übrigen Gemeinden nicht ganz zu ersetzen ist, ein nachträgliches Geschenk von 2000 f. von der Ah. Gnade Sr. Majestät aus dem Kameralärar zu erbitten, womit sich die Ministerkonferenz einstimmig um so mehr vereinigte, als die gedachten Gemeinden nicht etwas büßen sollen, was das Gouvernement übersehen hat5.

IV. Auszeichnung für den Dragoman Anton Eid in Alexandrien

Der Finanz- und Handelsminister Ritter v. Baumgartner bemerkte, daß der k. k. Generalkonsul von Alexandrien Huber sich mit Nachdruck || S. 297 PDF || für den dortigen Dragoman Eid, welcher bereits 46 Jahre unentgeltlich dient und im Jahre 1849 die goldene Zivilehrenmedaille erhielt, dahin verwendet, daß demselben für die Medaille das goldene Verdienstkreuz mit der Krone erteilt werden möchte. Eid habe seit dem Jahre 1849 seinen Dienst mit Eifer fortgesetzt und den Dolmetsch durch längere Zeit vertreten, wodurch er sich neuerliche Ansprüche auf Anerkennung erworben habe, welche ihm in der erwähnten Art um so mehr zuteil werden dürfte, als Eid, wie dem Generalkonsul bekannt sei, auf dieses Zeichen besonderen Wert lege.

Der Minister Ritter v. Baumgartner glaubt bei der ungewöhnlich langen und unentgeltlichen Dienstleistung des Dragoman Eid keinen Anstand nehmen zu sollen, die Bitte des Generalkonsuls Huber unterstützen zu sollen, womit sich die Ministerkonferenz einverstanden erklärte6.

V. Auszeichnung für den Medikus Dr. Johann Schneider

In dem Jahre 1849, in den Monaten Mai und Juni, haben mehrere Primar- und Sekundarärzte des Allgemeinen Krankenhauses sich durch eifrige und tätige aushilfsweise Dienstleistung im hiesigen Militärspitale ausgezeichnet, wofür denselben die Ah. Zufriedenheit Sr. Majestät zu erkennen gegeben wurde. Unter den Ärzten, welche jene Dienste geleistet haben, befand sich auch der Sekundararzt bei der 6. Abteilung, Medikus Dr. Johann Schneider. Derselbe ist jedoch unter den Ausgezeichneten nicht vorgekommen, weil er zu Ende Juni 1849 nach vollbrachter zweijähriger Sekundararztes­dienstleistung im Allgemeinen Krankenhause aus dem Verbande mit diesem Krankenhause getreten war und so, wohl nur aus Versehen, aus dem Verzeichnisse der für die Ah. Anerkennung Angetragenen ausgelassen worden ist. Gegenwärtig wird derselbe von allen Autoritäten für dieselbe Auszeichnung in Antrag gebracht, weil er sich dieselben Verdienste erworben wie jene, denen die Ah. Anerkennung zuteil geworden ist.

Der Kriegsminister Freiherr v. Csorich und einverständlich mit demselben die Ministerkonferenz erachten gleichfalls, daß dem Medikus Dr. Schneider die Ah. Zufriedenheit zu erkennen zu geben wäre, weil kein Grund vorhanden ist, ihm das zu verweigern, was anderen gewährt wurde und ein gleiches Verdienst eines gleichen Lohnes würdig erscheint7

VI. Monatsbericht über den Fortgang der Organisierung im Oktober 1852

Der Minister des Inneren legte infolge der Ah. Entschließung vom 14. September 1852 8 den angeschlossenen Monatsbericht über den Fortgang der Organisierung im Oktober 1852 vor, um ihn im Wege dieses Protokolls zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät zu bringen9.

VII. Beratung der Geschäftsordnung der Ministerien, dann der Anträge betreffend die Kontrolle zur Einhaltung der Wirkungskreise derselben

Ebenso bemerkte der Minister des Inneren zu demselben Zwecke weiter, daß zum Behufe der Beratung der Geschäftsordnung der Ministerien der von dem Referenten des Ministeriums des Inneren verfaßte diesfällige Entwurf lithographiert und den sämtlichen Ministern mitgeteilt worden ist10, welche sodann jene Individuen näher informieren werden, welche bei der betreffenden Kommission zu intervenieren haben. Erst nach Festsetzung der Geschäftsordnung werde zu den Anträgen für die Kontrolle zur Einhaltung des Wirkungskreises der Ministerien und der Geschäftsordnung geschritten werden können11.

Der Justizminister Freiherr v. Krauß brachte folgende Gnadensachen zum Vortrage:

VIII. Gesuch des Thomas v. Navay um Aufhebung der Vermögenskonfiskation

[Th.] v. Navay, gewesener Kommissär der revolutionären Regierung in Ungarn, wurde von Sr. Majestät begnadigt12. Derselbe bittet nun, daß auch die Konfiskation seines Vermögens, welches im ganzen nach Abzug der Schulden ungefähr 40.000 f. beträgt, aufgehoben werden möge. Er befindet sich in der traurigsten Lage, es sind kleine Kinder da, und seine Frau, eine Tochter des Joseph v. Almásy, hat gleichfalls kein Vermögen. Die Familie Almásy hat sich stets durch Treue und Anhänglichkeit ausgezeichnet. Joseph v. Almásy, 79 Jahre alt, hat 51 Jahre gedient und verschiedene Auszeichnungen erhalten. Der Justizminister würde in Berücksichtigung der bedrängten Lage des Navay und der Verdienste der Familie Almásy, dann um den Eltern die Mittel nicht zu entziehen, ihre Kinder zu treuen Untertanen zu erziehen, und weil Se. Majestät in dem Konfiskationspatente auszusprechen geruht haben, daß die Kinder sich an die Ah. Gnade bezüglich des Vermögens wenden können13, keinen Anstand nehmen, das in der Rede stehende Gesuch bei Sr. Majestät zu unterstützen. Der Finanzminister und die übrigen Stimmführer der Konferenz waren jedoch für die Abweisung des Gesuches. Die durch den Krieg in Ungarn und Siebenbürgen Beschädigten seien bezüglich ihrer Entschädigung auf den Fonds aus den konfiszierten Gütern verwiesen und vertröstet worden. Die konfiszierten Güter seien fast alle sehr verschuldet. Eine ausgedehnte Aufhebung der Vermögenskonfiskation, besonders der nicht verschuldeten Güter, würde den Beschädigten die Aussicht auf Entschädigung ganz benehmen. Für jene, die sich an der Revolution beteiligt haben, sei es Gnade genug, wenn ihnen die Arreststrafe nachgesehen wird. Die Gewährung des Gesuchs des Navay würde viele andere zu gleichen Bitten veranlassen. Auch scheine es jetzt überhaupt noch nicht an der Zeit und zu früh zu sein, der Bitte zu willfahren14.

IX. Gesuch um Aufhebung der Konfinierung des Bischofs Ladislaus Bemer

Der Bischof von Großwardein Ladislaus Freiherr v. Bemer wurde wegen seiner Teilnahme an der ungarischen Revolution verurteilt, jedoch von Sr. Majestät ganz begnadigt15 Er befindet sich in dem Franziskanerkloster Maria-Enzersdorf. Seine Schwägerin Schilly bittet in einem nicht Ah. signierten Gesuche, daß ihm auch dieser letztere gebundene Aufenthalt erlassen werde.

Der Justizminister trägt auf Abweisung an, womit sich die Ministerkonferenz ebenso vereinigte wie mit dem weiteren Antrage

X. Begnadigungsgesuch des Michael v. Mikó

desselben Ministers auf Abweisung des Gesuches des Michael v. Mikó um Nachsicht des Strafrestes. Mikó war Landtagsdeputierter zu Pest, wurde im Februar 1849 von Csányi als Regierungskommissär ernannt, förderte das revolutionäre Interesse im höheren Grade, kundschaftete die russische Bewegung in der Moldau aus, machte die Unabhängigkeitserklärung und den Entthronungsakt bekannt, veranlaßte die katholische Geistlichkeit, Sr. Majestät des Königs in dem Meßgebet nicht zu gedenken etc. Er wurde zu vierjährigem Kerker verurteilt, über Antrag der Konferenz jedoch von Sr. Majestät auf zwei Jahre begnadigt16, welche Strafe er erst am 5. Mai 1852, somit vor einem halben Jahre angetreten hat.

Der Justizminister und einverständlich mit ihm die Ministerkonferenz finden es gegenwärtig keineswegs an der Zeit, für den Mikó bei Sr. Majestät einzuschreiten.

XI. Begnadigungsgesuch des Georg v. Nagy

Ebenso findet der Justizminister und die Konferenz das gleiche Gesuch des Riemermeistersb Georg v. Nagy zur Abweisung geeignet. Dieser hat einen Aufstand in Debreczin verursacht, wobei zwei gefangene österreichische Offiziere gleich getötet wurden, zwei an den Folgen der Mißhandlung später starben und mehrere verwundet wurden. Er wurde auf acht Jahre verurteilt17, und es wird bei dieser für das begangene Verbrechen ohnehin gering ausgefallenen Strafdauer kein Grund gefunden, denselben der Ah. Gnade Sr. Majestät gegenwärtig zu halten.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 10. November 1852.